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Blinker mit Standlichtfunktion

Themenstarteram 9. April 2008 um 16:25

Grüß Euch,

ich habe mir vor ca 4 Jahren für meinen E46 Touring Blinker mit Standlichtfunktion gekauft. Jetzt hab ich einen anderen E46 (Cabrio) und möchte nun wieder diese Blinker haben. Nur komischerweise finde ich keinen Anbieter mehr dafür. Sind die aus irgendeinem Grund verboten worden? Vielleicht habt ihr ja einen Lieferanten dafür parat. Wäre toll. Bis denne

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24 Antworten

waren die schon mal erlaubt?

Gruß Walu

Themenstarteram 9. April 2008 um 16:28

Denke schon. Ich hatte ein ABE dabei.

Zitat:

Original geschrieben von walu123

waren die schon mal erlaubt?

 

Gruß Walu

ud warum sollten die nicht erlaubt sein?

hatte die schon in meinem E36 :D

am 9. April 2008 um 16:29

Weißtes Licht ist erlaubt, gelbes bzw. orange nicht....

Oooh doch!

Es gibt Ausnahmen und die werden im Schein eigetragen:)

Hatte das Gelbe Standlicht und alles war eingetragen und zwar legal! Sogar die Kontrolleuchte für Warnlinker war im Schein eingetragen :) Warum? Weil sie grün und nicht rot war :)

Dazu gibts einfache Erklärung: hatte meinen E36 von einem Ami :D Also das Eine und Andere musste eingetragen werden.

am 9. April 2008 um 16:50

Definitiv nicht! Gelbes Licht, welches nach vorne ausstrahlt, ist in Deutschland nicht zulässig, ganz sicher! ;)

Hab mich auch damit beschäftigt, auch wenn man es mal geschafft hat, es vom TÜV eingetragen zu bekommen, dann hat man mit Glück

die Unwissenheit ausgenutzt. Aber wenn´s hart auf hart kommt, können selbst TÜV-Eintragungen bei z.B. Kasko-schäden für nichtig erklärt werden...

Ich würd´s also lassen, kann im extremfall billiger sein! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Thunder79

Weißtes Licht ist erlaubt, gelbes bzw. orange nicht....

Wirklich? Und beim aktuellen 5er ist das also serienmäßig illegal? Abgesehen davon, daß es dermaßen besch... aussieht.

am 9. April 2008 um 17:46

Beim 5er strahlt´s im Grunde genommen zur Seite hinaus, dies ist ja wieder erlaubt, als Seitenbegrenzungslicht... Ein kleiner, aber feiner Unterschied.... ;)

 

Viele Grüße, Tino

Zitat:

Original geschrieben von Thunder79

Definitiv nicht! Gelbes Licht, welches nach vorne ausstrahlt, ist in Deutschland nicht zulässig, ganz sicher! ;)

Hab mich auch damit beschäftigt, auch wenn man es mal geschafft hat, es vom TÜV eingetragen zu bekommen, dann hat man mit Glück

die Unwissenheit ausgenutzt. Aber wenn´s hart auf hart kommt, können selbst TÜV-Eintragungen bei z.B. Kasko-schäden für nichtig erklärt werden...

Ich würd´s also lassen, kann im extremfall billiger sein! ;)

Völliger QUATSCH!

Diskussion braucht man darüber nicht zu führen.

Zitat:

auch wenn man es mal geschafft hat, es vom TÜV eingetragen zu bekommen, dann hat man mit Glück

die Unwissenheit ausgenutzt. Aber wenn´s hart auf hart kommt, können selbst TÜV-Eintragungen bei z.B. Kasko-schäden für nichtig erklärt werden...

Musste nichts schafen und keinen überzeugen :D Es war verlangt!

Also keine krumme Behauptungen die kein Halt haben

Zitat:

Original geschrieben von Thunder79

Beim 5er strahlt´s im Grunde genommen zur Seite hinaus, dies ist ja wieder erlaubt, als Seitenbegrenzungslicht... Ein kleiner, aber feiner Unterschied.... ;)

 

Viele Grüße, Tino

so ein schmarrn- schon mal den e60 angeschaut- also mehr nach vorne als da geht ja wohl nicht....

ich hatte das übrigens vor jahren mal an einem jeep (wegen der originalität, an nem bmw siehts scheisse aus find ich)- völlig problemlos und eingtragen

gruß,

Kai

am 9. April 2008 um 19:42

sers!

habe die auch verbaut, hab aber ne limo. der hersteller der blinker ist "in pro" bei mir.

evtl. findest du bei denen auch was passendes.

ne abe ist bei mir auch mit dabei.

gruß

steps

am 9. April 2008 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von KaiMüller

Zitat:

Original geschrieben von Thunder79

Beim 5er strahlt´s im Grunde genommen zur Seite hinaus, dies ist ja wieder erlaubt, als Seitenbegrenzungslicht... Ein kleiner, aber feiner Unterschied.... ;)

 

Viele Grüße, Tino

so ein schmarrn- schon mal den e60 angeschaut- also mehr nach vorne als da geht ja wohl nicht....

ich hatte das übrigens vor jahren mal an einem jeep (wegen der originalität, an nem bmw siehts scheisse aus find ich)- völlig problemlos und eingtragen

gruß,

Kai

Von wegen schmarrn - hast Dich wirklich informiert oder schreibst aus dem Bauch heraus? :rolleyes:

Beim E60 leuchtet diese seitliche Träne zur Seite hinaus, das was Du ein wenig nach vorne siehst ist bauartbedingt wohl noch zulässig, ist bei den LKW´s nicht anders, dort sieht man auch noch die seitlichen Begrenzungssicken leuchten. Aber großflächig orange beleuchtete Blinker, wie bei den Amis z.B., sind hierzulande definitiv nicht erlaubt. Ich hab die Gesetze nicht gemacht, aber macht Euch erstmal schlau bevor ihr solche Falsch-Infos postet.

Dazu gibt es genug festgelegte Vorschriften, und die schränken einem sogar an den seitlichen Begrenzungsfunzeln ein, die Höhe und der Abstand der Leuchten ist genau festgelegt.

Ich hab mich genug damit auseinander gesetzt und bin auch einige Zeit mit modifizierten Blinkern gefahren, immer mit der Gefahr erwischt zu werden. Mein TÜV hat mir z.B. die Eintragung verweigert, obowhl ich im Blinker nur die Standlichtbirne von weiß auf orange gewechselt hatte. Es gibt Blinker mit Standlicht zu kaufen, welche aber nur weiß leuchten dürfe. (Bei Volvo sieht man das oft)

Wie erwähnt, auch eine TÜV-Eintragung ist noch lange kein Garant dafür, das generell leuchtene Blinker erlaubt sind. Vielleicht gibt es bei Ami-schleudern einzelne Ausnahmen, aber wenn ich an meinem E46 orang-leuchtene Blinker einbauen will - no way. Ganz sicher! ;)

Generell gab es diese Diskussion schonmal und ich weiß noch ganz genau das am Ende feststand das auch der TÜV-Eintragungs-Wisch im Fall der Fälle (bei schweren Unfällen z.B.) nichts wert ist. Wenn die Versicherung nachweisen kann das orange beleuchtete Blinker nicht erlaubt sind, nützt einem die TÜV-Eintragung nichts. Das nur am Rande, im unwahrscheinlichen Fall mit sowas konfrontiert zu werden! ;-)

 

Grüße, Tino

in sachen 5er gebe ich tino recht, da scheint man wirklich ein auge zugedrückt zu haben und das bisschen, was da nach vorn geleitet wird und von da zu sehen ist, zu tolerieren (zum glück, ich find es sieht geil aus!!)

ich brauch mich nicht "informieren"- ich muss nur in die garage gehen, dann seh ich doch schon was sache ist (siehe anghäntes bild)- das ist wohl mehr als eine "seitliche leuchte"

und ich brauch mich auch wegen dem jeep nicht "informieren"- auch davon hab ich genug bilder, und weiss das es geht.

Wenn du dir deiner sache so sicher bist, dann kannst du deine behauptungen ja sicher mit belegen unterfüttern. wo steht denn das was du sagst (stvzo?)

bis dahin glaub ich dir schlicht und einfach nicht ,weil es genug (empirische) gegenbeweise / -beispiele gibt.

Gruß,

Kai

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