Blinker erlaubt oder nicht?
Moin Leute
Was sagt ihr?
Erlaubt oder nicht?
Haben zwar ein E-Prüfzeichen, aber ist ja mit "US-Standlicht"
http://www.ebay.de/.../110849640920?...
Gruß Manni 😁
30 Antworten
Nein, da Standlicht in der BRD IMMER weiss leuchten muss.
Sofern du also ein weiss leuchtendes Leuchtmittel einsetzt und der Blinker noch die Zulassung als Standlicht besitzt, ist der Einsatz erlaubt.
In Deutschland ist doch nach vorne nur weißes Licht erlaubt.
Kann mir also nicht vorstellen das gelbes Standlicht erlaubt sein soll.
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Sofern du also ein weiss leuchtendes Leuchtmittel einsetzt und der Blinker noch die Zulassung als Standlicht besitzt, ist der Einsatz erlaubt.
Ich zitiere einfach mal.
edit: Das orig. Standlicht ist dann aber zu deaktivieren.
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Ob 4 Standlichtleuchten nach vorne beim PKW erlaubt sind, ich glaube nicht.
Ich würde mal beim TÜV, Dekra o.ä. und der Polizei nachfragen.
Man darf bis zu 4 "Standlichter" haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Man darf bis zu 4 "Standlichter" haben 😉
und das steht wo?
Ohne genaue verlässliche Quelle würde ich so etwas nicht hier schreiben.
Mal davon abgesehen das es in meinen Augen hässlich aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
und das steht wo?Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Man darf bis zu 4 "Standlichter" haben 😉Ohne genaue verlässliche Quelle würde ich so etwas nicht hier schreiben.
Das und auch die restlichen Dinge zur Beleuchtung, ist in der StVZO geregelt:
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
Zitat:
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Dem entnehme ich, dass neben dem Standlicht im Scheinwerfer, auch noch zusätzlich welche angebracht werden dürfen, sofern sich diese im Scheinwerfer befinden.
In diesem Falle würden also die Serienstandlichter die zusätzlichen sein, die in den Blinkern (Sofern zugelassen!) als das eigentliche dienen.
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Dem entnehme ich, dass neben dem Standlicht im Scheinwerfer, auch noch zusätzlich welche angebracht werden dürfen, sofern sich diese im Scheinwerfer befinden.In diesem Falle würden also die Serienstandlichter die zusätzlichen sein, die in den Blinkern (Sofern zugelassen!) als das eigentliche dienen.
Die Blinkleuchte ist doch kein Scheinwerfer. *binjetztetwasverwirrt*
Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Die Blinkleuchte ist doch kein Scheinwerfer. *binjetztetwasverwirrt*Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Dem entnehme ich, dass neben dem Standlicht im Scheinwerfer, auch noch zusätzlich welche angebracht werden dürfen, sofern sich diese im Scheinwerfer befinden.In diesem Falle würden also die Serienstandlichter die zusätzlichen sein, die in den Blinkern (Sofern zugelassen!) als das eigentliche dienen.
Zitat:
In diesem Falle würden also die Serienstandlichter die zusätzlichen sein, die in den Blinkern (Sofern zugelassen!) als das eigentliche dienen.
Zitat:
Serienstandlichter die zusätzlichen sein
--> Serienstandlicht im Scheinwerfer
Wenn er sich nun also welche extern nachrüstet, ist er nicht gezwungen die Serienmäßigen zu deaktivieren, er kann sie jetzt als "zusätzliches Standlicht" betreiben.
es sind 4 standlichter/spurleuchten vorne erlaubt aber 2 davon müssen im scheinwerfer sein.
wenn er die nun einbaut hätte er 2 im scheinwerfer(serie) und die 2 im blinker und damit wäre es legal und er müsste nichts stilllegen davon.
die frage ist nun eher ob die blinker mit standlicht überhaupt die zulassung dazu haben.
das es gelbe standlichtbirnen sind ist nebensache da man die birnen gegen weisse austauschen kann.
wie gesagt es ist die frage was für zulassungen auf dem standlicht blinker drauf stehen