Blinken im Kreisel - "Englische Variante"?
Hallo Allerseits,
in Dtl. blinkt man ja bei Kreiseln meines Wissens beim Reinfahren rechts (man biegt ja sozusagen rechts ab), im Kreisel hat man dann den Blinker aus und kurz vorm Ausfahren blinkt man wieder rechts, oder?
Ich habe 5 Jahre in England gelebt, und dort gibt es ja nun viel mehr Kreisel als hier (mit Vor- und Nachteilen....). Dort blinkt man üblicherweise aber anders, nämlich so, als ob es eine Kreuzung wäre: Wenn ich die erste Abfahrt rausnehme, würde ich rechts blinken, bei der 2. Abfahrt (also geradeaus) gar nicht und bei der 3. Abfahrt (also links abbiegen) schon beim reinfahren in den Kreisel links blinken. Diese Methode basiert darauf, daß mind. 95% aller Kreisel 4 Ausfahrten hat. Außerdem habe ich jetzt mal das Seitenvertauschen wegen Linksverkehr weggelassen :-)
Irgendwie mache ich das hier immer noch automatisch so. Meine Frage: Verwirre ich andere Verkehrsteilnehmer damit? Was würde mir blühen wenn die Polizei mein Blinken doof findet und mich zurechtweist?
Des weiteren ist mir aufgefallen, daß die "englische Variante" (ich nenn's jetzt einfach mal so) hier weniger Sinn macht: In Dtl. haben ganz viele Kreisel in der Mitte einen so hohen Hügel / Pflanzen etc., daß der Gegenverkehr mein Blinken eh nicht sieht. In England haben viele kleine Kreisel das gar nicht, dort ist dann nämlich der Vorteil, daß der GEgenverkehr einfach durchfahren kann, wenn er sieht daß ich eh die erste Abfahrt nehme....
viele Grüsse,
Andre
Beste Antwort im Thema
Zitat:
in Dtl. blinkt man ja bei Kreiseln meines Wissens beim Reinfahren rechts (man biegt ja sozusagen rechts ab)
Nein, man blinkt nicht in den Kreisel ein!
94 Antworten
Zitat:
Was den Super-Kreisel angeht, guggst Du:
http://upload.wikimedia.org/.../Swindon_Magic_Roundabout_db.png
Genau so ein Sommermärchen hatte ich auf der Rücktour. Nach 3 Runden im Kreisverkehr mit 5 Spuren bin ich dann auch rausgekommen. Mein Hintermann hatte das gleiche Problem.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Genau so ein Sommermärchen hatte ich auf der Rücktour. Nach 3 Runden im Kreisverkehr mit 5 Spuren bin ich dann auch http://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?... Mein Hintermann hatte das gleiche Problem.Zitat:
Was den Super-Kreisel angeht, guggst Du:
http://upload.wikimedia.org/.../Swindon_Magic_Roundabout_db.png
Na ja. Jetzt kannst Du es Dir ja ausdrucken und brauchst das nächste Mal vielleicht nur 2 oder 3 Runden 😁😁😁😁😁😁😁
Wenn man sich die Lösung anschaut, dann ist der Super-Kreisel eigentlich eine geniale Lösung auch wenn man erstmal ein wenig verwirrt ist, da man im Innenkreis gegen den Uhrzeigersinn und im Außenkreis im Uhrzeigersinn fahren muß.
Aber man hat immer 2 Möglichkeiten ans Ziel zu kommen.
Entweder auf dem langen Weg durch den Außenkreis oder direkt über den Innenkreis.
Und wenn man mal eine Ausfahrt verpaßt hat oder zurück zu dem Punkt will wo man eingefahren ist, dann kann man im Kreisel "wenden" bzw. "zurückfahren".
Angenommen man kommt von der A 4259 und will in die Country Road.
Auf den Außenkreisel nach links fahrend stellt man fest, daß man was vergessen hat.
Im kleinen Kreisel Höhe Fleming Way in den inneren Kreisel gewendet und den Super-Kreisel über den kleinen Kreisel Höhe Queen´s Drive wieder verlassen.
Genauso läuft es auch, wenn man eine Ausfahrt verpaßt hat.
Anstatt den gesamten Kreisel nochmal zu durchfahren einfach an dem nächsten kleinen Kreisel "wenden" und schon paßt es wieder.
Da hat sich jemand wirklich Gedanken gemacht. so wie es aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
War doch bisher alles auf fachlicher und sachlicher Ebene, warum nun diese Entgleisung?Zitat:
Original geschrieben von patti106
Klar. Weil du hier den Korinthenkacker spielst.🙄Der immer stärker umgreifende MT-Virus:
Wenn es für nichts mehr reicht, dann reicht es immer noch, um persönlich zu werden?
Frage an alle Mitlesenden:
Wer ist davon ausgegangen, dass bei rechts um den Kreisel rum eigentlich im Uhrzeigersinn gemeint war?🙄
Persönlich wurde es deswegen, weil du versucht hast mit deiner Kleingeisterei dich als erhaben darzustellen. 😉
Noch mal zurück zum deutschen Kreisverkehr. Erst mal, ein Kreisverkehr hat immer Zeichen 205 und 215 an den Zufahrten. (Wenn nicht, ist es kein Kreisverkehr, sondern eine zum Kreis gebogene Straße mit Einmündungen, an denen je nach Beschilderung z. B. RvL oder Vorfahrt mit Zeichen 205 gilt.)
Beim Einfahren in einen Kreisverkehr wird nicht geblinkt, ebenso nicht innerhalb, es sei denn, er ist mehrspurig und es wird die Spur gewechselt. Beim Ausfahren muß rechts geblinkt werden.
Das System hat übrigens ein gewisses Maß an Eigensicherheit, es ist weitaus weniger schlimm, bei Unsicherheit über die Regeln (und leider sind viele VT im Kreisverkehr unsicher!) NICHT zu blinken, als falsch zu blinken.
Achtung aber bitte unbedingt an folgender Stelle: Beim Ausfahren biegt man rechts ab, daher haben Fußgänger, die die Ausfahrt überqueren, Vorrang gemäß § 9, 3 StVO! Und Radfahrer auf einem Radweg außen am Kreisverkehr sowieso!
In England gelten faktisch dieselben Regeln wie hier (R-L vertauscht, klar), auch wenn dort gegen die Blinkregel fast alle verstoßen – beim Ausfahren blinken tut z. B. fast niemand, aber siehe oben, es hat keine schlimmen Folgen. Eins stimmt aber tatsächlich: Ist die Einfahrt zweispurig (und das ist sehr oft so, die Fahrbahn teilt sich meist vorm Kreisverkehr extra), ordnet sich derjenige, der an der ersten Ausfahrt raus will, links ein, alle anderen rechts.
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Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Man kann zwar ohne zu denken dem Lemmingsyndrom folgen und immer der aktuellen Gesetzesfassung huldigen, man kann aber auch nachdenken und eine gewisse Portion Schwachsinn entdecken.
Schwachsinn wäre es, nach deiner Logik zu verfahren. Wenn es kracht, wird nicht danach gefragt, was irgendein pseudonymer MT-User zu der Sache zu sagen hat, sondern was im Regelbuch steht und welcher der Unfallbeteiligten sich gegen die Regeln gewandt hat. Und derjenige welcher bekommt dann auf die Mütze.
Also verhält sich der kluge Autofahrer nach Regelbuch. Ganz einfach eigentlich.
Systeme mit Komplexitäten wie der Straßenverkehr funktionieren nicht, wenn jeder seine eigenen Regeln aufstellt und danach verfährt. Das ist einer der Fälle, in denen man sein Riesen-Ego zuhause im Keller zu lassen und sich Ansagen Anderer unterzuordnen hat.
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Schwachsinn wäre es, nach deiner Logik zu verfahren.
Es ist nicht "meine Logik", sondern es war geschulte Vorgabe und abgeprüftes Verhalten.
Damit waren dann alle deutschen Autofahrer bis 31.1.01 schwachsinnig - kann sein.
Und sind am 1.2.01 00:00 schlagartig par ordre du mufti intelligent geworden - ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Es ist nicht "meine Logik", sondern es war geschulte Vorgabe und abgeprüftes Verhalten.Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Schwachsinn wäre es, nach deiner Logik zu verfahren.Damit waren dann alle deutschen Autofahrer bis 31.1.01 schwachsinnig - kann sein.
Und sind am 1.2.01 00:00 schlagartig par ordre du mufti intelligent geworden - ausgeschlossen.
KOOOOOOOmisch... ich habe meinen Schein ´98 gemacht und bestanden und theorie wie praktisch auf Anhieb bestanden 😁.
Und mir wurde da von Anfang an verboten bei Einfahrt in den Kreisverkehr zu blinken.
Selbst mein Lebensgefährte der den Schein ´87 erhalten hat, hat dies auch nicht anders gelernt.
Reinfahren nix (außer zu guggen ob wirlklich frei is)
innen auch nichts machen außer gegen den Uhrzeigerdreher zu fahren.
Rausfahren Blinker erst unmittelbar vor der Ausfahrt und nicht schon ne Ausfahrt vorher setzen. Beim ausfahren Vorfahrt, bzw. Vorlauf *gg* der Fußgänger beachten und nötigenfalls anhalten.
Da ich mich lieber nicht auf Blinker anderer verlasse, halte ich trotzdem an, auch wenn er blinkt, sollte der Platz zum durchhuschen nicht reichen. Wobei mir es schon passiert ist, dass mir eine vor die Schnauze gefahren ist, obwohl ich nicht blinke, wohl nur deswegen weil ich bei einer Kreiselüberfahrt(2. ausfahrt) diesen schön schneide und der nächste an der 1. Ausfahrt wohl denkt, ah, der fährt diesen Bogen um einen schön großen Radius zu haben um wieder an der 1. rauszufahren.
Nächstes Problem sind die unübersichtlichen Kreiselmittenbefplanzungen, ich würde gerne auch schon sehen was gegenüber passiert, weil manche so durch den Kreisel flitzen, da ist es gefährlich wenn man nur gerade mal 1/4 vom Kreiselverkehr einsehen kann.
Beim Ausfahren blinken sollte unstrittig sein.
Das Blinken beim Einfahren war von vielen empfohlen und wurde gelehrt, ähnlich wie heute mit dem Tagfahrlicht. Bei einigen Prüfern war ein Nichtblinken nicht der Absolutgrund, aber gehörte mit zu den "geringfügigen Mängeln", die in ausreichender Summe zum Durchfallen geführt hat.
Bei dem Ausbildungs-Kollegen, der mit mir gemeinsam, vor mir die Prüfungsfahrt gemacht hat, war es so (1976).
Und für die Leute, die bei diesen Themen nicht in der Lage der Unterscheidung zwischen "persönlicher Meinung" und "von oben angeordnet, zumindest als sehr positiv angesehen und empfohlen" unterscheiden können:
Es ist weder meine Meinung, dass dies "richtig" oder "richtiger" ist oder war, noch mein Wunsch zu einer Einführung des "hineinblinkens", sondern es war viele Jahre ein von außen mit der von mir genannten Begründung existierender Sachstand.
Meine persönliche Meinung - ob oder nicht, es ist mit völlig schnuppe, da beide Argumentationsketten in der Theorie funktionieren, nicht falsch sind, in der Realität jedoch völlig unerheblich. Nur interessant für Leute, die den gesunden Menschenverstand gegen die StVO beim Fahren austauschen.
Nun blinkt einer unzulässig beim Einfahren und nun?
- stehe ich hinter dem um auch, nach ihm, in den Kreis einzufahren und fühle mich dadurch "irritiert", sollte man den Arzt wechseln.
- bin ich Kreisfahrer, dann ist das auch egal, Blinken hat nichts mit Vorfahrt oder Wartepflicht zu tun, wenn man durch das Blinken "irritiert" wird, ...
- bin ich Einfahrender an der nächsten "Kreuzung", dann interessiert mich (mich persönlich) das Blinken auch nicht. Mit etwas Erfahrung sollte klar sein, dass man auf das Blinken sich weder verlassen kann, noch sollte, noch darf, geschweige denn heute noch weiß, ob der das vorhandene Blinken nun tatsächlich gemeint oder nur vergessen wurde auszuschalten, noch das ein Nichtblinken nun aktiv gemeint oder nur reine Faulheit ist.
Ausgenommen man fährt starr nach StVO, legt sie für Andere knallhart aus und muss sich dann "irritiert" fühlen, weil es so in der StVO und der VwV der StVO vorgegeben ist.
Deinen Ausführungen kann ich in den ersten zwei Dritteln gern zustimmen, hier aber vergaloppierst Du Dich:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
- bin ich Einfahrender an der nächsten "Kreuzung", dann interessiert mich (mich persönlich) das Blinken auch nicht. Mit etwas Erfahrung sollte klar sein, dass man auf das Blinken sich weder verlassen kann, noch sollte, noch darf, geschweige denn heute noch weiß, ob der das vorhandene Blinken nun tatsächlich gemeint oder nur vergessen wurde auszuschalten, noch das ein Nichtblinken nun aktiv gemeint oder nur reine Faulheit ist.Ausgenommen man fährt starr nach StVO, legt sie für Andere knallhart aus und muss sich dann "irritiert" fühlen, weil es so in der StVO und der VwV der StVO vorgegeben ist.
Wie schon weiter oben erwähnt, hat der Kreisverkehr ein hohes Maß an Fehlertoleranz, zum Beispiel gegen zuwenig blinken. Es gibt allerdings ein Fehlverhalten, das im Kreisverkehr gefährlich ist, nämlich rechts zu blinken ohne auszufahren.
Eine Diskussion darüber, ob der dadurch möglicherweise getäuschte Einfahrende nun "nach gesundem Menschenverstand" oder "nach Erfahrung" oder per Gottes Fügung oder per sonstwas verpflichtet sein sollte, mit genau diesem Fehlverhalten zu rechnen, ist völlig unangebracht. Das kollidiert nämlich mit dem Vertrauensgrundsatz, der eine Ableitung aus § 1 StVO ist.
Und egal ob nun das Einfahrtblinken früher mal vorgeschrieben, empfohlen oder toleriert wurde, es ist aus guten Grund mittlerweile vollkommen abgeschafft: Es ist verkehrstechnisch verzichtbar, die Abschaffung bedeutet zwar eine Inkonsistenz (da ansonsten an Einmündungen zu blinken ist), aber diese ist gerechtfertigt durch die Vermeidung irritierender bis gefährlicher Mißverständnisse (wie auch andere schon geschrieben haben).
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Deinen Ausführungen kann ich in den ersten zwei Dritteln gern zustimmen, hier aber vergaloppierst Du Dich:
Es handelt sich dabei um meine Meinung und Erfahrung - Andere können das anders sehen
Zitat:
Es gibt allerdings ein Fehlverhalten, das im Kreisverkehr gefährlich ist, nämlich rechts zu blinken ohne auszufahren.
Das ist keine Spezialität des Kreisverkehrs, sondern an jeder Kreuzung/Einmündung so.
Ich muss auf dem von links kommenden (eigentlich) warten, weil der Vorrang hat, der blinkt munter rechts und ich könnte fahren, aber er biegt nicht ab und es knallt.
Zitat:
Das kollidiert nämlich mit dem Vertrauensgrundsatz, der eine Ableitung aus § 1 StVO ist.
Nee, das ist ein Verstoß gegen §9a (früher, heute entsprechend) und sind unter Einbeziehung der allgemeinen Betriebsgefahr 25% Mithaftung des "Falschblinkers" (OLG Saarbrücken und das schon vor sehr vielen Jahren und seit dem immer wieder so bestätigt)
Bedeutet, dass 75% beim Wartepflichtigen bleiben und als Ergebnis für mich: egal ob der blinkt oder nicht, ob es mich "irritiert" oder nicht: ich bekommen eine Mehrheit, mit der ich woanders das Grundgesetz ändern kann.
Meine persönliche Entscheidung: Ich kann und darf mich nicht, genauer nie, auf ein Geblinke von Anderen verlassen oder vertrauen. Schon garnicht, wenn hier der Aufprallpunkt die (meine) Fahrertür ist.
Der Unterschied, den ich mit "gesunden Menschenverstand" bezeichne - ich warte weitere Sekundenbruchteile ab, bis ich am tatsächlichen Fahrverhalten, einem Einlenken, erkenne, wohin der fährt - gegenüber der knallharten Auslegung der StVO bei den Anderen, die ja "soooo Recht haben", aber dann auch nur 25% sind und im Ergebnis nur meine Angehörigen den Grabstein 25% billiger bekommen.
Hirn geht vor Gesetzbuch beim Fahren.
stimme voll zu... immer drauf achten, was die anderen machen und das eigene Tun entsprechend anpassen - das bedeutet, auch mal defensiv zu fahren und zu warten ...
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
- bin ich Einfahrender an der nächsten "Kreuzung", dann interessiert mich (mich persönlich) das Blinken auch nicht. Mit etwas Erfahrung sollte klar sein, dass man auf das Blinken sich weder verlassen kann, noch sollte, noch darf, geschweige denn heute noch weiß, ob der das vorhandene Blinken nun tatsächlich gemeint oder nur vergessen wurde auszuschalten, noch das ein Nichtblinken nun aktiv gemeint oder nur reine Faulheit ist.
Ausgenommen man fährt starr nach StVO, legt sie für Andere knallhart aus und muss sich dann "irritiert" fühlen, weil es so in der StVO und der VwV der StVO vorgegeben ist.
Als Mitdenkender könnte man jedoch auch einfahren, wenn einer korrekt blinkt.
Man kann aber auch doof dastehen und warten, bis wirklich keiner kommt. Dann muss man sich aber nicht wundern, wenn nach dem zwanzigsten Auto, dass blinkend ein und gleich wieder ausfährt, mal jemand an die Scheibe klopft und fragt, welches Problem man denn nun hat.
Da wir doch hoffentlich alle im Besitz eines Führerscheins sind, wissen wir doch alle, dass es zu einer der obersten Pflichten gehört, sich immer auf dem neuesten Stand der Verkehrsregeln zu halten und danahc auch zu fahren.
Das macht es nämlich auch Fahranfängern, die sozusagen mit dem neuesten Patch der StVO unterwegs sind einfacher, wenn man sie nicht mit 30 Jahre alten Regeln konfrontiert, die älter sind als sie selbst.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Das macht es nämlich auch Fahranfängern, die sozusagen mit dem neuesten Patch der StVO unterwegs sind ...
Du kennst die Unfallhäufigkeit genau dieser Gruppe ?
Genau die gehen davon aus, das ein Pferd nicht vor der Apotheke kotzen wird, weil es das nicht darf - macht es aber doch, und dann?
Es geht nicht um 30 Jahre alte Regeln, sondern um 30 Jahre Erfahrung, die keine Regel ersetzen kann. Genau die Situation, wo ein Fahranfänger auf dem Gas stehen bleibt, weil er "nach StVO Recht" hat (was so nicht mal stimmt - sie diverse Gerichtsurteile) und ein alter Hase lägst mit dem Fuß über dem Bremspedal schwebt, weil er auf die StVO pfeift.
Aber falls Du den Running-Gag hierbei immer noch nicht mitbekommen hast:
Du verharrst auf Vorschriften der StVO, wo wann wie geblinkt oder auch nicht werden muss oder nicht darf und vergisst anscheinend so ganz nebenbei, dass es verbindliche OLG-Urteile gibt, nach denen man sich niemals auf das Blinken eines Anderen verlassen darf.
Wat nu ?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Aber falls Du den Running-Gag hierbei immer noch nicht mitbekommen hast:
Du verharrst auf Vorschriften der StVO, wo wann wie geblinkt oder auch nicht werden muss oder nicht darf und vergisst anscheinend so ganz nebenbei, dass es verbindliche OLG-Urteile gibt, nach denen man sich niemals auf das Blinken eines Anderen verlassen darf.
Wat nu ?
Tja. Ich bin halt ein Freund des konsequenten und effektiven Handeln.
Dass es Fahrer gibt, die heute noch nicht kapiert haben, wie man im Kreisel wan zu blinken hat, sehe ich nahezu täglich bei Menschen, die es eigentlich besser wissen sollten: Taxi- und Busfahrer.
Ebenso sehe ich, dass es sehr viele Menschen gibt, die leider nicht dem Fahrtrichtungsanzeiger trauen. Da kommt man linksblinkend an eine Kreuzung und der Linksabbieger aus dem Gegenverkehr traut sich nicht.
MAl so nebenbei:
wenn man sich auf die Kommunikation via Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr verlassen kann, wozu haben wir dann noch den Fahrtrichtungsanzeiger
Ich weiß, es ist ein schwerer Fehler meinerseits, anderen Fahrzeugführern ein mindestmaß an Intelligenz zuzutrauen. Fahranfänger haben übrigens so eine hohe Beteiligungszahl bei Unfällen weil sie sich eben nicht an die Regeln halten. 😉