Blinken im Kreisel - "Englische Variante"?

Hallo Allerseits,
in Dtl. blinkt man ja bei Kreiseln meines Wissens beim Reinfahren rechts (man biegt ja sozusagen rechts ab), im Kreisel hat man dann den Blinker aus und kurz vorm Ausfahren blinkt man wieder rechts, oder?

Ich habe 5 Jahre in England gelebt, und dort gibt es ja nun viel mehr Kreisel als hier (mit Vor- und Nachteilen....). Dort blinkt man üblicherweise aber anders, nämlich so, als ob es eine Kreuzung wäre: Wenn ich die erste Abfahrt rausnehme, würde ich rechts blinken, bei der 2. Abfahrt (also geradeaus) gar nicht und bei der 3. Abfahrt (also links abbiegen) schon beim reinfahren in den Kreisel links blinken. Diese Methode basiert darauf, daß mind. 95% aller Kreisel 4 Ausfahrten hat. Außerdem habe ich jetzt mal das Seitenvertauschen wegen Linksverkehr weggelassen :-)

Irgendwie mache ich das hier immer noch automatisch so. Meine Frage: Verwirre ich andere Verkehrsteilnehmer damit? Was würde mir blühen wenn die Polizei mein Blinken doof findet und mich zurechtweist?

Des weiteren ist mir aufgefallen, daß die "englische Variante" (ich nenn's jetzt einfach mal so) hier weniger Sinn macht: In Dtl. haben ganz viele Kreisel in der Mitte einen so hohen Hügel / Pflanzen etc., daß der Gegenverkehr mein Blinken eh nicht sieht. In England haben viele kleine Kreisel das gar nicht, dort ist dann nämlich der Vorteil, daß der GEgenverkehr einfach durchfahren kann, wenn er sieht daß ich eh die erste Abfahrt nehme....

viele Grüsse,
Andre

Beste Antwort im Thema

Zitat:

in Dtl. blinkt man ja bei Kreiseln meines Wissens beim Reinfahren rechts (man biegt ja sozusagen rechts ab)

Nein, man blinkt nicht in den Kreisel ein!

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Zitat:

Original geschrieben von patti106


Tja. Ich bin halt ein Freund des konsequenten und effektiven Handeln.

75% Haftungsquote ist konsequent genutzt, hat nicht viel mit Effizienz zu tun. "Schneller", "zügiger" oder "fließender" bist Du aber damit nicht.

Zitat:

Dass es Fahrer gibt, die heute noch nicht kapiert haben, wie man im Kreisel wan zu blinken hat, sehe ich nahezu täglich bei Menschen, die es eigentlich besser wissen sollten: Taxi- und Busfahrer.

Intelligenz sollte man nicht mit Bequemlichkeit oder Ignoranz gleich setzen.

Zitat:

Ebenso sehe ich, dass es sehr viele Menschen gibt, die leider nicht dem Fahrtrichtungsanzeiger trauen. Da kommt man linksblinkend an eine Kreuzung und der Linksabbieger aus dem Gegenverkehr traut sich nicht.

1) Du darf dem Ding auch nicht trauen, rein rechtlich nicht

2) Du kennst doch nicht die Entscheidungsfolge des Anderen, warum der noch nicht fährt. Das kann doch eine aus seiner Situation völlig richtige Entscheidung sein.

ZB. weil Du ihm die Sicht auf eventuell Dir nachfolgene Fahrzeuge verdeckst. Du erkennst es, weil Du eine Rücksicht hast, er nicht, weil er nicht durch Dich durch sehen kann.

ZB. weil er Dinge sieht, die Du überhaupt nicht siehst, weil Du aus Deinem Blickwinkel sie nicht sehen kannst oder gesehen hast, weil Du sie automatisch ausgeblendet hast oder abgelenkt warst.

Interessantes Beispiel sind jedes mal die Befragungen von Fahrern, die von Schaltwagen auf ein Automatik-Fahrzeug umsteigen, was die plötzlich auf ihrem täglichen Arbeitsweg alles "neues" sehen.

Zitat:

wenn man sich auf die Kommunikation via Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr verlassen kann, wozu haben wir dann noch den Fahrtrichtungsanzeiger

- damit man für Andere eine eventuell interessant Info geben kann,

- um den 25% Haftungsanteil zu vermeiden,

- weil es "cool" ist zu blinken. Es gibt nicht nur "Maulfaule" sondern auch regelrechte "Labertaschen" bei dieser Art der Kommunikation. Die wären 80% sprachbehindert, wenn man ihnen den Blinker wegnehmen würde,

- weil die "nur-nach-Gesetzbuch-Fahrer" auch einen Blinker haben müssen, weil sie ohne eigene Situationsentscheidung zu bestimmten Situationen einfach zum Blinken verpflichtet sind und platzen würden, wenn sie so ein Ding nicht hätten,

- weil die "nur-nach-Gesetzbuch-Fahrer" dann nicht anderen ein völlig unerhebliches, aber dennoch unzulässiges Blinken nachweisen können,

- weil die "nur-nach-Gesetzbuch-Fahrer" sonst nicht wüssten, wann sie sich irritiert zu fühlen haben,

Man sieht doch hier an den Antworten im Thread, wer zu welcher Gruppe gehört.

Zitat:

Ich weiß, es ist ein schwerer Fehler meinerseits, anderen Fahrzeugführern ein mindestmaß an Intelligenz zuzutrauen.

Du stellst merkwürdig oft in dem Zusammenhang die Intelligenzfrage.

Ich glaube, dass ein nicht Situations-angepasstes, stures Festhalten an Vorschriften ohne eigene Entscheidungs- unt Interpretationsfähigkeit nichts mit eigenständiger Intelligenz, sondern nur mit dem sturen Abarbeiten einer erteilten Konditionierung zu tun.

Auf einer Skale von Einstein bis Vollpfosten findet sich das dressierte Meerschwinschen nicht neben Einstein.

Zitat:

Fahranfänger haben übrigens so eine hohe Beteiligungszahl bei Unfällen weil sie sich eben nicht an die Regeln halten. 😉

Volle Zustimmung, aber vermutlich etwas anders, als Du es in Deiner Konditionierung erkennst.

Zeige hier doch einen geltenden Rechtsanspruch, dass Du dich auf Blinksignale verlassen darfst - gibt es nicht. Du glaubst ein Recht oder einen Paragraphen "zu haben", was überhaupt nicht existiert.

- da haben wir schon eine völlig Fehleinschätzung von Dir.

Ja, es existiert ein Blinkverbot, aber damit ist genau an dieser Stelle auch schon wieder alles zu Ende. Was danach noch kommt. ist einzig und allein die Regel, dass man sich nicht darauf verlassen darf.

- Das ist dann nach der Fehleinschätzung schon die erste Regelmissachtung, die Du hier begehst.

Weiterhin besteht uneingeschränkt die Einhaltung der (Deiner) Wartepflicht in dieser Situation.

- Ein Losfahren wäre dann die zweite Regelmissachtung, die Du hier begehst.

Du glaubst Ansprüche zu haben, denen sogar an zwei Stellen rechtlich völlig widersprochen werden.

Wie ich bereits geschrieben habe: Jeder kennt die Vorschriften, die ein anderer einzuhalten hat und welche Fehler der so alles macht - eigene Fehler, klare Regelverstöße macht man nicht oder man wurde dazu gezwungen.

Bevor man auf andere mit Steinen schmeißt, sollte man überprüfen, ob man selber nicht schon viel länger in einem Glashaus steht.

Du hast keine Ahnung von Gesetzen und deren Anwendung (nicht negativ gemeint, von einem Chirurgen wird auch nicht verlangt, dass er einen tollen Haarschnitt frisieren kann), aber fängst an, sie auszulegen und nach Deiner Auslegung dann auf andere anzuwenden. Das scheitert schon im Grundsatz, weil das wirklich richtige Ergebnis nichts als ein riesen Zufall wäre.

Beim Reinfahren nicht blinken... vor dem Rausfahren rechtzeitig rechts blinken... und dabei den Fußgängern das Überqueren der Straße ermöglichen.

So einfach könnte es sein... so mache ich es zumindest und fahre damit sehr gut...
5 Seiten... 😁 😕

@Roadwin: ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei, woran natürlich auch ich schuld sein kann.

Daß man sich bei der Entscheidung, ob man nun in den Kreisverkehr einfährt oder nicht, NICHT ALLEIN auf das Blinken des (vermeintlich) Ausfahrenden verlassen darf, ist auch für mich völlig klar und tägliche Fahrpraxis. Ich wollte das nicht in Frage stellen. Mein Problem mit Deiner Argumentation war ein etwas subtileres, nämlich Deine Rechtfertigung, es generell im Kreisverkehr mit dem Blinken nicht so genau zu nehmen bzw. das Einfahrtblinken für gut und sinnvoll zu halten, mit dem Verweis darauf, daß die anderen VT sich "sowieso" nicht darauf verlassen sollten und dürfen.

Wenn's nicht so gemeint war, OK, es kam aber bei mir zumindest so an.

Generell wird er gute Kraftfahrer (a) sich an die Regeln halten, (b) jederzeit damit rechnen, daß andere es ggf. nicht tun. Es müssen immer beide Seiten betrachtet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


nämlich Deine Rechtfertigung, es generell im Kreisverkehr mit dem Blinken nicht so genau zu nehmen bzw. das Einfahrtblinken für gut und sinnvoll zu halten, mit dem Verweis darauf, daß die anderen VT sich "sowieso" nicht darauf verlassen sollten und dürfen.

Nicht gemeint, jedoch vielleicht so verstanden worden.

Es sollte schon so geblinkt werden, wie es auch verlangt wird, aber man sollte die Kirche dort lassen, wo sie hin gehört und auch steht, im Dorf.

Nicht das Blinken ist mit egal, sondern die Begründung dafür oder dagegen ist widersprüchlich.

Blinken (und andere Dinge auch) ist nun einmal nicht so verbindlich, wie es manche hier auf ein Podest gestellt haben wollen.

Verkehrsbeobachtung, Augenkontakt mit den anderen Fahrern (hat der mich überhaupt gesehen und lässt mich vielleicht "ohne Grund" vor) und dessen tatsächliche Fahrweise sind erheblich wichtiger, auch oder gerade im Sinne der Unfallvermeidung, als der stur starre Blick ob da was im Einklang mit der StVO nun leuchtet oder nicht leuchtet.

Es geht um den grundsätzlichen Fehler von vielen, aber ganz speziell Fahranfängern (vermutlich aus dem sturen Pauken der §§ wegen den Fehlerbögen und der Fragestellung dort: "Wer darf als erster fahren"😉, sich aus der StVO irgendwelche Rechte oder Erlaubnisse herauszulesen, wegen denen man dann darf oder einen Anspruch hat.

Die StVO gibt einem keine Rechte - nur die aktuelle Situation in der ich mich befinde, kann keine Pflichten mehr beinhalten.

Wie oft werden die eigenen Pflichten übersehen, weil man mit der Suche nach seinen Rechten zu beschäftigt war?

Wie oft ist auch hier bei MT das Unverständnis von Fragestellern zu lesen, die doch wegen a,b und c einen "Anspruch" hätten und "Recht" hätten, aber in ihrem Rechtsanspruch völlig die Pflicht y übersehen haben?

Und auch selbst dann, wenn "der Andere" seine Pflichten missachtet, bekommt man immer noch keine Rechte, nicht einmal eine Minderung seiner eigenen Pflichten tritt ein. "Nur ein bisschen Wartepflicht" ist so real, wie "nur ein bisschen schwanger".

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Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Beim Reinfahren nicht blinken... vor dem Rausfahren rechtzeitig rechts blinken... und dabei den Fußgängern das Überqueren der Straße ermöglichen.

So einfach könnte es sein... so mache ich es zumindest und fahre damit sehr gut...
5 Seiten... 😁 😕

... richtg gut zusammengefasst 😁

Damit könnte man hier schliessen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Tja. Ich bin halt ein Freund des konsequenten und effektiven Handeln.
75% Haftungsquote ist konsequent genutzt, hat nicht viel mit Effizienz zu tun. "Schneller", "zügiger" oder "fließender" bist Du aber damit nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Dass es Fahrer gibt, die heute noch nicht kapiert haben, wie man im Kreisel wan zu blinken hat, sehe ich nahezu täglich bei Menschen, die es eigentlich besser wissen sollten: Taxi- und Busfahrer.

Intelligenz sollte man nicht mit Bequemlichkeit oder Ignoranz gleich setzen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Ebenso sehe ich, dass es sehr viele Menschen gibt, die leider nicht dem Fahrtrichtungsanzeiger trauen. Da kommt man linksblinkend an eine Kreuzung und der Linksabbieger aus dem Gegenverkehr traut sich nicht.

1) Du darf dem Ding auch nicht trauen, rein rechtlich nicht

2) Du kennst doch nicht die Entscheidungsfolge des Anderen, warum der noch nicht fährt. Das kann doch eine aus seiner Situation völlig richtige Entscheidung sein.

ZB. weil Du ihm die Sicht auf eventuell Dir nachfolgene Fahrzeuge verdeckst. Du erkennst es, weil Du eine Rücksicht hast, er nicht, weil er nicht durch Dich durch sehen kann.

ZB. weil er Dinge sieht, die Du überhaupt nicht siehst, weil Du aus Deinem Blickwinkel sie nicht sehen kannst oder gesehen hast, weil Du sie automatisch ausgeblendet hast oder abgelenkt warst.

Interessantes Beispiel sind jedes mal die Befragungen von Fahrern, die von Schaltwagen auf ein Automatik-Fahrzeug umsteigen, was die plötzlich auf ihrem täglichen Arbeitsweg alles "neues" sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

wenn man sich auf die Kommunikation via Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr verlassen kann, wozu haben wir dann noch den Fahrtrichtungsanzeiger

- damit man für Andere eine eventuell interessant Info geben kann,

- um den 25% Haftungsanteil zu vermeiden,

- weil es "cool" ist zu blinken. Es gibt nicht nur "Maulfaule" sondern auch regelrechte "Labertaschen" bei dieser Art der Kommunikation. Die wären 80% sprachbehindert, wenn man ihnen den Blinker wegnehmen würde,

- weil die "nur-nach-Gesetzbuch-Fahrer" auch einen Blinker haben müssen, weil sie ohne eigene Situationsentscheidung zu bestimmten Situationen einfach zum Blinken verpflichtet sind und platzen würden, wenn sie so ein Ding nicht hätten,

- weil die "nur-nach-Gesetzbuch-Fahrer" dann nicht anderen ein völlig unerhebliches, aber dennoch unzulässiges Blinken nachweisen können,

- weil die "nur-nach-Gesetzbuch-Fahrer" sonst nicht wüssten, wann sie sich irritiert zu fühlen haben,

Man sieht doch hier an den Antworten im Thread, wer zu welcher Gruppe gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Ich weiß, es ist ein schwerer Fehler meinerseits, anderen Fahrzeugführern ein mindestmaß an Intelligenz zuzutrauen.

Du stellst merkwürdig oft in dem Zusammenhang die Intelligenzfrage.

Ich glaube, dass ein nicht Situations-angepasstes, stures Festhalten an Vorschriften ohne eigene Entscheidungs- unt Interpretationsfähigkeit nichts mit eigenständiger Intelligenz, sondern nur mit dem sturen Abarbeiten einer erteilten Konditionierung zu tun.

Auf einer Skale von Einstein bis Vollpfosten findet sich das dressierte Meerschwinschen nicht neben Einstein.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Fahranfänger haben übrigens so eine hohe Beteiligungszahl bei Unfällen weil sie sich eben nicht an die Regeln halten. 😉

Volle Zustimmung, aber vermutlich etwas anders, als Du es in Deiner Konditionierung erkennst.

Zeige hier doch einen geltenden Rechtsanspruch, dass Du dich auf Blinksignale verlassen darfst - gibt es nicht. Du glaubst ein Recht oder einen Paragraphen "zu haben", was überhaupt nicht existiert.

- da haben wir schon eine völlig Fehleinschätzung von Dir.

Ja, es existiert ein Blinkverbot, aber damit ist genau an dieser Stelle auch schon wieder alles zu Ende. Was danach noch kommt. ist einzig und allein die Regel, dass man sich nicht darauf verlassen darf.

- Das ist dann nach der Fehleinschätzung schon die erste Regelmissachtung, die Du hier begehst.

Weiterhin besteht uneingeschränkt die Einhaltung der (Deiner) Wartepflicht in dieser Situation.

- Ein Losfahren wäre dann die zweite Regelmissachtung, die Du hier begehst.

Du glaubst Ansprüche zu haben, denen sogar an zwei Stellen rechtlich völlig widersprochen werden.

Wie ich bereits geschrieben habe: Jeder kennt die Vorschriften, die ein anderer einzuhalten hat und welche Fehler der so alles macht - eigene Fehler, klare Regelverstöße macht man nicht oder man wurde dazu gezwungen.

Bevor man auf andere mit Steinen schmeißt, sollte man überprüfen, ob man selber nicht schon viel länger in einem Glashaus steht.

Du hast keine Ahnung von Gesetzen und deren Anwendung (nicht negativ gemeint, von einem Chirurgen wird auch nicht verlangt, dass er einen tollen Haarschnitt frisieren kann), aber fängst an, sie auszulegen und nach Deiner Auslegung dann auf andere anzuwenden. Das scheitert schon im Grundsatz, weil das wirklich richtige Ergebnis nichts als ein riesen Zufall wäre.

Nun komme mal von deinem Richter-Trip wieder runter. Ist ja schlimm.

Ich habe lediglich das ausführlicher geschrieben, was andere kurz gefasst haben. Siehe LSirion.
Gesetze habe ich übrigens garnicht erwähnt. 😉 Ich habe nicht einmal die StraßenverkehrsORDNUNG zitiert.

Fehleinschätzungen habe ich auch noch nicht gehabt. Andere dafür umso mehr.
Bei all meinen Unfällen glaubten die Deppen auf der Nebenspur, dass sie dank setzen des Fahrtrichtungsanzeigers sofort auf meine Spur wechseln dürften.

Wobei. Eine Fahranfängerin hatte schlichtweg den Schulterblick vergessen.

Und wenn ein Schaltwagenfahrer im Automatikwagen mehr mitbekommt, sollte er schleunigst dafür sorgen, dass die entsprechenden "Daten" der Motorik fürs Schalten in die richtigen Regionen des Hirns wandern.
Denn wenn es sich nicht gerade um einen Anfänger oder Seltenfahrer handelt, ist der Schaltvorgang ein Automatismus.
Ich zumindest bin nicht mehr bewusst dabei, entsprechend vo Gas zu gehen, die Kupplung zu treten und den Schalthebel in die entsprechende Stellung in der Schaltkulisse zu bewegen. Das merke ich jedesmal, wenn ich den Dienstwagen mit nbur fünf Gängen fahre. Auf der Autobahn will ich jedesmal in den VI., den es an dieser Karre garnicht gibt.😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Es ist nicht "meine Logik", sondern es war geschulte Vorgabe und abgeprüftes Verhalten.

Richtig - es

war

geschulte Vorgabe. Aber das ist bald 10 Jahre her.

Ich rege mich nicht darüber auf, wenn für eine gewisse Übergangszeit altes Verhalten gelebt wird (wir haben hier im Ort z.B. einige frische Einbahnstraßen, nun seit etwa 2 Jahren, und ich will glgtl. immer noch in Richtungen abbiegen, die nun gesperrt sind, weil ich es seit Jahrzehnten eben so gewohnt war), der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier.

Aber nach 10 Jahren? Jeder hat sich fortzubilden, die Nachricht darüber war damals auch in der Presse, im TV, in der deutschen Auto-Newsgroup etc. Heute kann doch keiner mehr ernsthaft mit dem Spruch kommen "2000 war das aber noch anders!".

Wer sein Leben ohne Medienkontakt verbringt und davon nichts erfahren hat, der wird dabei hinten runter fallen, das ist klar. So jemand ist in unserer Gesellschaft aber sowieso nicht gut aufgehoben.

Zitat:

Damit waren dann alle deutschen Autofahrer bis 31.1.01 schwachsinnig - kann sein.

Nein, die waren nach der Regel damals alle korrekt unterwegs. Ich beziehe mich ausdrücklich auf's Jetzt, und das ist dir schon klar 🙂

Zitat:

Original geschrieben von racer_68er


Nein, die waren nach der Regel damals alle korrekt unterwegs. Ich beziehe mich ausdrücklich auf's Jetzt, und das ist dir schon klar 🙂

Dann eben noch ein Mal:

Nicht die Veränderung einer Regel oder Vorschrift - mir egal ob ich nun blinken soll oder nicht. Der Gesetzgeber darf das bestimmen, macht das, wir haben zu folgen und gut ist.

Es geht um die Veränderung der Begründung. Da wird innerhalb einer Sekunde aus einem "mach das, es verhindert Unfälle, weil andere durch die klare Zeichengabe nicht irritiert werden können" ein "bloß nicht, es kann dadurch nur Unfälle geben, weil es andere irritiert".

Für mich ist die Begründung nur irgendwas, um dafür irgendeine Begründung zu haben, die Leute nachlesen können, wenn sie derartiges brauchen.

Aber nicht mit der Realität zu tun hat. Es hat vorher nicht auffallend massiv an dieser Stelle geknallt, noch ist hinterher eine Senkung der Unfallzahlen eingetreten.

Niemand war "irritiert", weil geblinkt wurde, erst mit Einführung der neuen Begründung fühlen sich einige Leute plötzlich irritiert.

Dazu gibt es Beispiele in der Verhaltensspychologie:

Kindern schmeckt Spinat nicht mehr, wenn sie erfahren, dass Spinat Kindern nicht schmeckt.

Unser neuer Kater fand in dem Staubsauger einen tollen Spielkameraden, brummt, ist warm und man wird durch die ganze Wohnung spazieren gefahren - bis er mitbekommen hat, dass unser alter Kater Angst vor dem Ding hat und nun macht er auch einen riesen Bogen um das Teil.

Den Leuten, die sich jetzt durch Falschblinken irritiert fühlen, dürfen sich glücklich schätzen, nie früher gefahren zu sein - die hätten permanent Unfälle schuldhaft verursacht. Schon erstaunlich, wie man früher überhaupt lebend aus einem Kreisverkehr wieder herausgekommen konnte.

Aus Höflichkeit kann man schon blinken, das erwarte ich ja auch von anderen und das einscheren wird mir erleichtert.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Aus Höflichkeit kann man schon blinken, ...

Es geht hier das Verbot Blinken zu dürfen 😉

Ist die Gesetzeslage nicht: beim Hereinfahren nicht zu blinken, dafür beim Herausfahren? Das hat ja auch seinen Sinn.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



. Da wird innerhalb einer Sekunde aus einem "mach das, es verhindert Unfälle, weil andere durch die klare Zeichengabe nicht irritiert werden können" ein "bloß nicht, es kann dadurch nur Unfälle geben, weil es andere irritiert".

Innerhalb einer Sekunde?

Keine Ahnung, wie es damals war aber heute weiß man eigentlich schon Wochen vorher, dass eine Regeländerung ansteht. Es wird einem der Stichtag genannt.

Die Damen und Herren, die sich über solche Änderungen einen Kopf machen entscheiden das aber nicht so spontan, die setzen sich zusammen und führen da etliche Schritte durch.

Keine Ahnung, warum du dich über die nächtliche Sekunde zum Stichtag aufregst.

Hatte es dich gestört, dass du von einer Sekunde auf die nächste mehr Netto hattest, weil zum Stichtag die Steuern gesenkt wurden?
Warst du kurz vorm Herzkasper, als zum Stichtag die Umweltzonen gültig wurden?
Brichst du zusammen, wenn zu schnell heute noch 30 Euro kostet, morgen aber 40?

Wie war das für dich, als das Handy am Steuer verboten wurde? Gab es ein ziehen im linken Arm, als sogar ein Punkt bei Vergehen dazu kam?

Ja, ist ja schon gut.

Einfahren = nicht blinken, Ausfahren = rechts blinken. Soweit ist das ja geklärt und "auf den Punkt" gebracht.

Ich würde gern eine neue Sau durchs Dorf treiben:
Drin bleiben = links blinken

Ist schon klar, dass der Gesetzgeber das nicht vorsieht. Ich halte es aber in vielen Situationen für sinnvoll, z.B. HIER .
Befährt man die Hauptstraße in Nord-Süd-Richtung, kann man den Kreisverkehr praktisch ohne Lenkbewegung durchfahren. Mindestens 90% der Fahrzeuge fährt so, und kaum einer von denen blinkt beim "Verlassen" des Kreisverkehrs an der 2. Ausfahrt. Selbst wenn man blinkt - das sieht keiner, denn man durchfährt ja den Kreisel praktisch mit 50km/h, da blinkt es höchstens ein mal auf den 3 Metern zwischen 1. und 2. Ausfahrt.
Dementsprechend gewöhnen sich auch die Entgegenkommenden daran und fahren oft einfach rein. Es kommt regelmäßig zu kritischen Situationen, wenn doch mal einer im Kreisverkehr bleibt und ihn erst an der 3. Ausfahrt verlässt.
Ich habe mir an solchen Mini-Kreiseln angewöhnt, links zu blinken, so lange ich im Kreisverkehr bleibe. Wie steht ihr dazu?

Hi,

das mit dem Linksblinken hab ich mir hier an einem bestimmten Kreisel in Völklingen sogar fast angewöhnt, weil es hier Spezialisten gibt, die einfach in den Kreisel einfahren, wenn der im Kreisel fahrende nicht blinkt (also ja quasi im Kreisel bleiben will und eigentlich auch nicht blinken muss).

Heute hätte ich genau an dem Kreisel fast einen Astra mit einem jungen Rotzlöffel am Steuer in der Beifahrerseite gehabt (ich muss einen 3/4 Kreisbogen fahren) und der Vollmongo motzt mich auch noch an, weil er scharf bremsen musste... unvorstellbar.
Wird in den Fahrschulen heute nur noch Gasgeben und Lenken vermittelt???

Gruß cocker

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