Blechschaden - Verhalten der Polizei?

Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Hallo zusammen,

zunächst mal einen schönen guten Abend allerseits, ich bin die Neue und ja, 'ne Frau 🙂 Mein fahrbarer Untersatz ist ein Ford Fiesta Sport in weiß und genau um diesen geht es...

"Wir" hatten letzte Woche einen kleinen Parkplatz-Crash. Ich find's noch immer nicht sonderlich sinnig, einen Parkplatz so herrlich unübersichtlich zu bauen wie den betroffenen; jedenfalls habe ich das andere Fahrzeug, das von rechts kam (rechts vor links und so...), einfach übersehen.

Der optische Schaden hält sich in Grenzen und zumindest meinen eigenen kriege ich noch zu einem Preis repariert, wo das Konto noch nicht soo sehr weint.

Nun habe ich mich aber vor Ort selbstverständlich geweigert, irgendein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben und so holten wir die Polizei. Deren Verhalten lässt mich jetzt rückwirkend nur den Kopf schütteln - in der Situation selbst war ich nicht recht imstande, das zu monieren... 🙄

Jedenfalls, die Polizei kam mit zwei Beamten und es passierte folgendes:

1. Ich wurde nicht einmal nach meinem Namen gefragt.
2. Es wurde kein Führerschein, Personalausweis, Fahrzeugschein oder sonst irgendetwas verlangt.
3. Es wurde auch kein Alkotest gemacht.
4. Weder ich noch der Unfallgegner wurden befragt.
5. Die Schäden an den Fahrzeugen wurden sich bestenfalls aus fünf Meter Abstand besehen; meinen können sie gar nicht gesehen haben, so wie sie standen...
6. Es wurden auch keine Fotos gemacht.
7. Es wurden demzufolge auch keine Formulare ausgefüllt oder dergleichen und ebenfalls demzufolge auch keine Schuldfrage geklärt. Ich meine, dass ich den anderen nicht gesehen habe, ist Fakt, aber dann einfach von meiner 100-%-igen Schuld auszugehen, so einfach ist die Sache ja auch nicht. Vor allem, da ich das aufgrund des Unfallhergangs so auch nicht sagen würde.

Fakt ist, ich finde das Verhalten der Polizei sehr eigenartig. Obendrein wurde meines Wissens - also gemäß meines letzten Anrufs bei der Versicherung - auch noch kein Schaden gemeldet (und ich denke mal, dieser Stand ist aktuell, denn ich habe bis heute auch noch kein Schreiben oder sowas erhalten).

Nun arbeite ich zwar beim Anwalt, allerdings beim Insolvenzverwalter, und kenne mich daher mit Verkehrsrecht nur ziemlich rudimentär aus... aber das ist doch kein gewöhnliches Verhalten der Polizei an einem "Unfallort", auch wenns bloß ein Bagatellschaden ist...

Tja, und ansonsten muss ich mich mal auskotzen. Jeder, der den Schaden bis jetzt gesehen hat, faselt etwas von wegen, warum ich für die Reparatur echt 500 Euro würde hinlegen wollen ("wolllen"...), das wäre doch "nur" eine Delle. Das wäre doch nix und das würde die betreffende Person NIEMALS!! reparieren lassen.

Hier sind doch sicherlich alles FoFi-Liebhaber, zum Teil jedenfalls. Fahrt ihr mit einem weißen FoFi Sport, zwei Jahre alt, durch die Gegend, der 'ne Delle hat? 🙄

Aber... was meint ihr dazu? 🙂

36 Antworten

Langsam - ich bin nicht ernsthaft davon ausgegangen (und tue das auch heute nicht), dass er alkoholisiert war. Das sollte lediglich ein Beispiel sein. Nein, auf mich machte der Unfallgegner einen vollkommen klaren (übrigens auch sehr netten) Eindruck, ich hatte und habe niemals ernsthaft den Eindruck gehabt, dass er was getrunken hätte. Hätte ich das gemerkt, hätte ichs natürlich gesagt... Das ist so eine Hypothese wie "was wäre denn, wenn ich keinen Führerschein hätte?", und ich hab ja einen...

das sind jetzt aber genug wenns und hätte und was wäre, etc 😁

sei froh das es jetzt so abgegangen ist und gut ist. Vergiss der Vorfall einfach, ist das beste. 😁😉

Jaa, okay. 😁 Aber es war wie gesagt zur Unterstreichung dessen, dass ichs eben seltsam fand. Vollkommen unabhängig davon, ob ich mit dem "seltsam finden" jetzt richtig liege oder grottenfalsch, "finden" darf ich... 🙂

Und vergessen kann ich das leider erst, wenn diese unschöne Beule in meinem Kotflügel beseitigt ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von mu88


Weil wenn es wirklich auf einem Parkplatz war, ist nicht zwingend gesagt, dass du die alleinige Schuld hast, rechts vor links wird nämlich auf Parkplätzen ausgehebelt, da gilt "nur" § 1 StVO.

Leider nicht ganz korrekt. Auf jedem öffentlich zugänglichen Gelände gelten die Regeln der STVO uneingeschränkt. (Sonst würden z.B. Behindertenparkplätze auf Supermarktparkplätzen, die formal Privatgelände sind, nur wenig Sinn machen).

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


Leider nicht ganz korrekt. Auf jedem öffentlich zugänglichen Gelände gelten die Regeln der STVO uneingeschränkt.

Dass sieht die Rechtsprechung durchaus anders bzw. differenzierter.

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


Auf jedem öffentlich zugänglichen Gelände gelten die Regeln der STVO uneingeschränkt.

dumm nur, das die "fahrspuren" auf einem parkplatz keine "straßen" im sinne der stvo sind und so tatsächlich i.d.r. nur §1 greift!

Zitat:

Original geschrieben von Eis4zeit


Moin.
anscheinend handelt es sich hierbei um eine Bagatelle.........so ärgerlich es auch ist.
Aber das ist heutzutage nicht die Aufgabe der Polizei sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern.
Wenn es sich um einen privaten Parkplatz (Supermarkt oder so) handelt, schon gar nicht.
Die Jungs haben genug andere Sachen zu erledigen.
Daher kann ich die Beamten schon verstehen, dass sie nicht näher auf die Sache eingegangen sind.

Leider ist das falsch, denn ansonsten ist die Schuldfrage nämlich nicht eindeutig und auch wenn du nicht Schuld hast, dann kann die Versicherung des Unfallverursacher den Reparaturbetrag reduzieren, da sie von einer Mitschuld ausgeht.

Hat meine Schwägerin nämlich gerade, dass sie wahrscheinlich 1000 EUR selber zahlen muss (Gesamtschaden 4000 EUR) . Ihr hat einer die Vorfahrt (RvL) genommen, sie hat keine Polizei gerufen, weil es ein Nachbar acht Häuser weiter war und könnte sich nun sonst wo hin beißen.

Die müssen kommen, auch wenn es sich um ein Bagatellunfall handelt. Und als Geschädigter würde ich die immer rufen! *aufstampf*

Die Edith ist da 😉 =
Auf Privatparkplätzen werden doch oft Schilder aufgestellt, dass dort StVO gilt.
Habe das nun nicht genau verfolgt, wa r das ein Supermarkt oder z.B. ein PP der Stadt

Zitat:

Original geschrieben von teeschluerferin


Leider ist das falsch, denn ansonsten ist die Schuldfrage nämlich nicht eindeutig

wie oft soll eigentlich noch erklärt werden, das die polizei NICHT die schuldfrage klärt?

Zitat:

Auf Privatparkplätzen werden doch oft Schilder aufgestellt, dass dort StVO gilt.

und?

die können auch ein schild aufstellen, auf dem "bratkartoffel" steht, das hat haargenau dieselbe aussagekraft!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wie oft soll eigentlich noch erklärt werden, das die polizei NICHT die schuldfrage klärt?

Wer denn in erster Instanz bitteschön sonst? All die kleinen Bagatellunfälle, die sie täglich aufnimmt, und die nicht vor einem Gericht landen - wer legt da wohl den Unfallverursacher fest? Die Polizei entscheidet anhand der Sachlage, ob sie zur Ermittlung der Unfallursache einen Gutachter hinzuzieht, tut sie das nicht, steht es ihr zu, erstmal einen Unfallverursacher festzulegen. Dieser bekommt unabhängig von der Schadensregulierung für das Herbeiführen eines Unfalls sogar einen Bußgeldbescheid. Ist dabei Personengefährdung im Spiel, kann das sogar teuer werden. Die Polizei muß das nicht unbedingt tun, sie kann aber.

Selbstverständlich bekommt der als Unfallverursacher beschuldigte die Möglichkeit, zu der Tatsache Stellung zu nehmen. Er kann die Schuldfrage auch anfechten und von einem Gericht klären lassen. Passiert das nicht, wird derjenige als Verursacher angenommen, den die Polizei festgelegt hat. Ist ja nicht so, daß die Unfallbeteiligten oder die Versicherungen das unter sich aushandeln.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Auf Privatparkplätzen werden doch oft Schilder aufgestellt, dass dort StVO gilt.

und?
die können auch ein schild aufstellen, auf dem "bratkartoffel" steht, das hat haargenau dieselbe aussagekraft!

Hie "Hier gilt die STVO" Schilder dienen denjenigen, die das evtl. nicht wissen, als Erinnerung. Notwendig sind sie nicht, da immernoch auf jedem öffentlich befahrbaren Gelände grundsätzlich die Regeln der STVO gelten. Spielt keine Rolle, ob das ein öffentlicher Parkplatz oder Parkhaus ist, oder z.B. ein Waldweg in Deinem Privatforst - sowie ein Gelände nicht abgesperrt ist, und damit öffentlich zugänglich, gilt die STVO.

....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von teeschluerferin


Leider ist das falsch, denn ansonsten ist die Schuldfrage nämlich nicht eindeutig
wie oft soll eigentlich noch erklärt werden, das die polizei NICHT die schuldfrage klärt?

Hat dich dazu einer aufgefordert?

Und wo habe ich geschrieben, dass die Polizei die Schuldfrage klärt *such* Und dennoch gilt nach wie vor, wenn "die Schuldfrage" nicht eindeutig ist, dass die Polizei den Sachverhalt aufnimmt. Darauf beziehen sich auch Versicherungsgesellschaften wenn es um das Bezahlen geht ... und weiter gesponnen= dann vor Gericht und da werden auch die Beamten geladen. 😛

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Auf Privatparkplätzen werden doch oft Schilder aufgestellt, dass dort StVO gilt.

und?
die können auch ein schild aufstellen, auf dem "bratkartoffel" steht, das hat haargenau dieselbe aussagekraft!

Boooh, welche eine Antwort 🙄 Dir reichen auch öfters Leute ein Schild oder ^^

Wenn man sich nicht richtig auskennt, sollte man einfach mal sein Statement dazu zurückhalten 😉

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


Wer denn in erster Instanz bitteschön sonst? All die kleinen Bagatellunfälle, die sie täglich aufnimmt, und die nicht vor einem Gericht landen - wer legt da wohl den Unfallverursacher fest?

Hallo,

da die Polizei nicht Zeuge des Vorfalles war, können sie auch keine Schuld festlegen.

Hatte ich auch schon mal, und mein Unfallgegener wurde für schuldig erklärt
( die Begründung war für mich allerdings etwas unverständlich - aber egal)
Dieser lehnte natürlich das Verwarnungsgeld ab......
.....beim späteren Gerichtstermin wurde er natürlich freigesprochen.

Ich fasse mal kurz zusammen:
- Es handelt sich bei dem beschriebenen Ereignis um einen kleinen Blechschaden.
- Passiert ist das ganze auf einem Parkplatz bei vermutlich niedrigen Geschwindigkeiten.
- Missachtet wurde die "Rechts vor Links Regelung".

Und was sollte die Polizei bei dieser Bagatelle bitte jetzt alles veranlassen???
Sollen sie extra zum Unfallort eilen um den Beteiligten zu sagen:
"Lieber Verkehrsteilnehmer Du bist von links gekommen........Du hast schuld!"

Das kann die Versicherung, die den Schaden reguliert, selber beurteilen!

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend


Hallo,
da die Polizei nicht Zeuge des Vorfalles war, können sie auch keine Schuld festlegen.

Hatte ich auch schon mal, und mein Unfallgegener wurde für schuldig erklärt
( die Begründung war für mich allerdings etwas unverständlich - aber egal)
Dieser lehnte natürlich das Verwarnungsgeld ab......
.....beim späteren Gerichtstermin wurde er natürlich freigesprochen.

Nunja, natürlich ist die Polizei in den seltensten Fällen Zeuge eines Unfalls. Aber sie ist berechtigt, Zeugen zu befragen (unter anderem Dich und den Unfallgegner). Und sie ist zunächst vor Ort auch der einzige, der berechtigt ist, Zeugen zu befragen und eine ggfs gerichtlich verwertbare Aussage zu protokollieren. Und daraus kann (und darf) sie einen Beschuldigten bestimmen (muß nicht, aber kann). Das heißt nicht, daß derjenige direkt unwiderruflich für Schuldig erklärt wird. Er hat selbstverständlich das Recht, gegen die Beschuldigung Einspruch einzulegen (Wenn die Polizei Dich eines Geschwindigkeitsverstoßes beschuldigt, hast Du das auch). Legt er Einspruch ein, klärt die Schuldfrage die nächsthöhere Instanz, d.h. ein Gericht (und das kann die Sachlage durchaus anders einschätzen als der Beamte). Legt er keinen Einspruch ein, ist er formal für Schuldig erklärt.

Zitat:

Original geschrieben von teeschluerferin


Wenn man sich nicht richtig auskennt, sollte man einfach mal sein Statement dazu zurückhalten 😉

umso unverständlicher ist es - für mich - warum du dann einen solchen post verfasst! 😁

warum ein "stvo" schild auf nem parkplatz soviel aussagekraft wie ein schild mit "bratkartoffel" hat, habe ich im übrigen weiter oben bereits erklärt!

Deine Antwort
Ähnliche Themen