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Blaues Standlicht

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 12. Februar 2022 um 11:43

Hallo zusammen,

 

Habe mal ne Frage an die Fachmänner hier :)

 

Ich fahre einen W204 Bj 2008.

Ich möchte bei mir blaues Standlicht einbauen.

 

Mein Problem ist das ich es bereits mit W5W LEDs probiert habe, diese leuchten die Brauen nicht richtig aus und es kam ein Fehler im System vermutlich weil sie kein Canbus hatten.

 

Jetzt habe ich 8500k W5W Birnen drinnen jedoch bin ich bisschen entäuscht von dennen da sie auch eher gelblich sind.

 

Jetzt habe ich mir überlegt ob es eine Möglichkeit gibt das das Standlicht Blau ist. Vermutlich geht echtes Blau ja nur mit LEDs. Kennt jemand welche die keine fehler im System zeigen und die Brauen gut ausleuchten.

 

Für jeden Tipp bin ich dankbar.

 

LG

Justin

 

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18 Antworten

Erbsenzählerei.... wir reden hier - sofern es nicht explizit erwähnt ist - doch eigentlich immer von Fahrzeugen die auf öffentlichen Straßen bewegt werden - und somit im Geltungsbereich der StVZO. Dürften kaum Halter hier zu finden sein die ihren 204 extra für den Dragstrip oder Autocross umbauen....

So seh ich das auch.

Hab an meinem G1 Cabrio auch weiße als Standlicht und in den Kennzeichenleuchten.

Interessiert,niemand auch bei der HU nicht.

Mit anders farbigen wird man angehalten und bekommt ne Mängelkarte.

Sollte eigentlich jedem klar sein.

Zitat:

@w204gang schrieb am 13. Februar 2022 um 16:43:05 Uhr:

[...]

 

Illegal wird’s erst wenn man im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt erst dann greift die StVO! Und vorher nicht.

Wie gesagt, Du glaubst doch wohl nicht, dass hier jemand mit seinem Fahrzeug lediglich auf einem abgesperrten, privaten Grundstück unterwegs ist...

 

Abgesehen davon solltest Du mal die NuB von MOTOR-TALK durchlesen, hier werden lediglich Thematiken behandelt, welche im Rahmen der StVO zulässig sind.

Hallo zusammen,

Zitat:

@Tobias1001 schrieb am 13. Februar 2022 um 19:21:44 Uhr:

Abgesehen davon solltest Du mal die NuB von MOTOR-TALK durchlesen, hier werden lediglich Thematiken behandelt, welche im Rahmen der StVO zulässig sind.

so sieht's aus und daher ist an der Stelle auch Schluss.

Viele Grüße

Peter

MT-Moderation

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