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Bitte um Einschätzung der Schadenhöhe

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 17:02

Hallo zusammen,

heute ist uns jemand auf unseren stehenden PKW aufgefahren. Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen und der Unfallverursacher wurde mit einem Verwarngeld belegt.

Nun bin ich aber persönlich etwas verunsichert bezüglich des weiteren Vorgehens.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Gutachter beauftragen (denke das 750 € Grenze überschritten ist)

2. Einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, mit der Abwicklung zur Durchsetzung der Ansprüche.

 

Ist das eurer Meinung nach der richtige Weg?

 

Anbei Bilder vom Fahrzeug zur Schätzung der Schadenshöhe.

 

LG duct4402

Dsc-0012
Dsc-0008
Dsc-0005
+3
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 16:33:56 Uhr:

Ansonsten bleibt es bei diesem Schema:

-Sachverständige

-Reparturfirmen

-Rechtsanwälte

= Wegelagerer des Schadenrechtes

Versicherungen und deren Auftragnehmer

= die guten in der Schadenwelt, die nur das Böse ausmerzen wollen

Das ist ja auch so!

Sachverständige: Die schreiben doch sowieso immer viel zu viel auf. Und dann noch die viel zu hohen Stundenverrechnungssätze von diesen markengebundenen Vertragswerkstätten und so völlig überflüssige Sachen, wie Verbringungskosten und UPE-Aufschläge. Für diese Gutachten schreiben die auch noch total überteuerte Rechnungen. Das braucht kein Mensch.

Die richtige Schadenshöhe kann doch viel besser der Schadenssachbearbeiter an Hand von zwei Handyfotos bestimmen.

Reparaturfirmen: Sind alle viel zu teuer und reparieren ständig zusätzliche Sachen, die gar nicht kaputt sind. Völlig überflüssig. Schließlich gibt es diese tollen Vertrauenswerkstätten der Versicherer, die dengeln die Schäden für kleines Geld ganz prima wieder hin und aus zwei Meter Abstand sieht es fast genau so aus wie vorher.

Rechtsanwälte: Vielleicht die Schlimmsten von Allen. Die reden den Geschädigten irgendwelche Ansprüche ein, auf die die von alleine gar nicht gekommen wären! Und zu guter Letzt versuchen die auch noch, diese völlig überzogenen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, oft mit Hilfe irgendwelcher zweifelhaften Gesetze.

Es ist wirklich übel.

 

PS:

Was das Alles mit Schadensersatzrecht zu tun hat?

Das weiß ich jetzt gerade auch nicht, aber es muss richtig sein, denn schließlich haben das die von der Versicherung gesagt!

 

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Themenstarteram 28. Februar 2016 um 9:20

Guten morgen,

Ich danke allen für die Hilfestellungen und werde dann morgen alles in die Wege leiten.

Mal sehen wie schnell es mir gelingt einen Termin beim Anwalt und Gutachter zu ergattern.

LG duct

Zitat:

@cxpain schrieb am 27. Februar 2016 um 20:40:10 Uhr:

Wenn der Gutachter nur optische Schäden festgestellt und das PDC etc. Noch geht würde ich wahrscheinlich fiktiv abrechnen lassen.

Wenn du keinen Anwalt beauftragen tust denke dran auch Nutzenausfall, Wertminderung, Pauschale Telefonkosten etc. Mit einzufordern.

Bei so einer Aussage HUK = Anwalt geht mir ehrlich gesagt das Messer in der Tasche auf.

Solche Pauschalaussagen treffen auf jede andere Gesellschaft mindestens genauso zu.

Was in deiner Tasche aufgeht ist mir herzlich egal.

Ich habe beruflich fast Täglich mit diesem Verein zu tun und weiß schon was ich hier poste.

Offensichtlich ganz im Gegensatz zu dir und deinen "Tipps"

Nutzenausfall (das heißt im übrigen Nutzungsausfall) gibt es bei der fiktiven Abrechnung "auf Antrag" schon mal gar nicht.

Nutzungsausfall gibt es erst bei einer nachgewisenen Reparatur. Das wären hier im übrigen 2 Tage

es gibt auch keine "pauschalen Telefonkosten".

Wir sprechen hier von einer Nebenkostenpauschale, für Ausgaben, die je nach Gerichtsbezirk zwischen 25 und 40 Euro liegt.

Da es oftmals versäumt wird, für derartige Ausgaben Belege zu sammeln und oft auch eine exakte Aufgliederung derartiger Kosten schwierig ist, wurde in der Rechtsprechung dazu übergegangen, hierfür einen nachweisunabhängigen Pauschalbetrag zuzusprechen.

Eine Wertminderung -so denn diese gerechtfertigt ist- wird von einem Sachverständigen ermitelt und im Gutachten ausgewiesen.

Auf "Anforderung" vom Geschädigten gibt es hier gar nix von der Versicherung.

Soviel mal zum Thema "Pauschalaussagen"

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 11:15:25 Uhr:

 

Was in deiner Tasche aufgeht ist mir herzlich egal.

Ich habe beruflich fast Täglich mit diesem Verein zu tun und weiß schon was ich hier poste.

Offensichtlich ganz im Gegensatz zu dir und deinen "Tipps"

Offensichtlich aber nie einen Kurs "Freundlichen Umgang mit dem Kunden" besucht!" :D

Warum habe ich gewusst, dass du dich hier -und gerade jetzt- wieder meldest...:)

Hast du auch was zum Thema Herr Berater, oder bleibt es -wie so oft bei dir- nur bei provokativen Geschwafel?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 12:04:21 Uhr:

Warum habe ich gewusst, dass du dich hier -und gerade jetzt- wieder meldest...:)

Vielleicht weil du genau weißt, dass du die falsche Tonart angeschlagen hast? ;)

Wir haben uns doch alle lieb.

Ich bin trotzdem der Meinung der Ruf mancher Versicherer ist schlechter als das was der Wahrheit entspricht.

 

Es herrscht mittlerweile fast überall Personalmangel was deutlich längere Bearbeitungszeiten zur Folge hat.

Ich möchte darauf orientieren, eine normale Diskussion ohne Seitenhiebe und Bosheiten zu führen!

Beide einschalten! HUK= Ärger vergiss was die Versicherungsfuzis hier von sich geben.

vielleicht geht die Farbe auch mit ein bißchen Lackreiniger weg, dann würde ich die 2000 Euro nehmen und gut ist

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Februar 2016 um 14:42:52 Uhr:

vielleicht geht die Farbe auch mit ein bißchen Lackreiniger weg, dann würde ich die 2000 Euro nehmen und gut ist

Die bekommt er aber nicht so einfach.......;)

Auf ein paar Feinheiten muss man hier schon achten.

Zitat:

@duct4402 schrieb am 28. Februar 2016 um 10:20:54 Uhr:

Mal sehen wie schnell es mir gelingt einen Termin beim Anwalt und Gutachter zu ergattern.

"Gutachter": Das sollte innerhalb eines Tages möglich sein, schließlich geht es hierbei auch um die Beweissicherung. Geh aber bitte zu einem wirklich unabhängigen und nicht zu einem großem Büro oder einer Organisation die womöglich hauptsächlich von der Versicherungswirtschaft beauftragt werden.

Anwalt: Bis zur Wochenmitte solltest du auch diesen Termin haben, wenn du auch selber entsprechend flexibel Zeit hast.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 14:50

@KSV:

Dankeschön für den Tip. Ich hatte eigentlich vor, dass Ingenieurbüro IFM zu beauftragen. Ist allerdings sehr groß und unterhält die Standorte in der Regel bei den ADAC und GTÜ Prüfstellen.

Denke ich sollte deinen Tip beherzigen.

LG duct

jaja die alte leier, war ja langer nicht mehr gesagt worden:

Es stecken alle, wirklich alle, unter einer decke mit der Versicherungswirtschaft. Nach Ansicht manch einer sogar die Judikative unseres Staates; also blos nicht zum Prozess kommen lassen.

Es stecken sogar mehr unter einer Decke mit den Versicherern als es überhaupt Menschen auf der Welt gibt...

Die Chuck Norris Versicherungs-wir-betrügen-euch-alle-Aktiengesellschaft.

Für die es nicht gemerkt haben: *ironie off*

am 28. Februar 2016 um 15:04

Das mit der Chuck-Norris-Versicherung muss ich mir mal merken :D Slogan..... "Sie haben den Schaden...wir geben Ihnen den Rest"

Zitat:

@Hafnernuss schrieb am 28. Februar 2016 um 02:15:17 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Februar 2016 um 19:31:06 Uhr:

HUK = Anwalt(D)

alles andere geht gar nicht.

Kann ich genau so unterschreiben. Einmal ein Unfall in DE, Unfallgegner war bei der HUK. Naja, nach 6 Monaten hatten die eh die Güte mir das Geld zu überweisen. War auch total easy, für einen Studenten gleich mal 5k für eine Reparatur zu stemmen :rolleyes: :o

Hat die Werkstatt keine Abtretungserklärung zu Hand gehabt?

Ich sehe eigentlich nur Schwierigkeiten wenn es um eine fiktive Abrechnung des Schadens geht, da wird gespart und bevor dies zu unrecht geschieht kann der Anwalt eben im Vorfeld alles richtig angehen.

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