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Bitte um Einschätzung der Schadenhöhe

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 17:02

Hallo zusammen,

heute ist uns jemand auf unseren stehenden PKW aufgefahren. Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen und der Unfallverursacher wurde mit einem Verwarngeld belegt.

Nun bin ich aber persönlich etwas verunsichert bezüglich des weiteren Vorgehens.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Gutachter beauftragen (denke das 750 € Grenze überschritten ist)

2. Einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, mit der Abwicklung zur Durchsetzung der Ansprüche.

 

Ist das eurer Meinung nach der richtige Weg?

 

Anbei Bilder vom Fahrzeug zur Schätzung der Schadenshöhe.

 

LG duct4402

Dsc-0012
Dsc-0008
Dsc-0005
+3
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 16:33:56 Uhr:

Ansonsten bleibt es bei diesem Schema:

-Sachverständige

-Reparturfirmen

-Rechtsanwälte

= Wegelagerer des Schadenrechtes

Versicherungen und deren Auftragnehmer

= die guten in der Schadenwelt, die nur das Böse ausmerzen wollen

Das ist ja auch so!

Sachverständige: Die schreiben doch sowieso immer viel zu viel auf. Und dann noch die viel zu hohen Stundenverrechnungssätze von diesen markengebundenen Vertragswerkstätten und so völlig überflüssige Sachen, wie Verbringungskosten und UPE-Aufschläge. Für diese Gutachten schreiben die auch noch total überteuerte Rechnungen. Das braucht kein Mensch.

Die richtige Schadenshöhe kann doch viel besser der Schadenssachbearbeiter an Hand von zwei Handyfotos bestimmen.

Reparaturfirmen: Sind alle viel zu teuer und reparieren ständig zusätzliche Sachen, die gar nicht kaputt sind. Völlig überflüssig. Schließlich gibt es diese tollen Vertrauenswerkstätten der Versicherer, die dengeln die Schäden für kleines Geld ganz prima wieder hin und aus zwei Meter Abstand sieht es fast genau so aus wie vorher.

Rechtsanwälte: Vielleicht die Schlimmsten von Allen. Die reden den Geschädigten irgendwelche Ansprüche ein, auf die die von alleine gar nicht gekommen wären! Und zu guter Letzt versuchen die auch noch, diese völlig überzogenen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, oft mit Hilfe irgendwelcher zweifelhaften Gesetze.

Es ist wirklich übel.

 

PS:

Was das Alles mit Schadensersatzrecht zu tun hat?

Das weiß ich jetzt gerade auch nicht, aber es muss richtig sein, denn schließlich haben das die von der Versicherung gesagt!

 

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53 Antworten
Themenstarteram 17. März 2016 um 17:12

Wie versprochen wollte ich euch auf dem laufenden halten.

Der Schaden liegt laut Gutachten bei ca. 950 €. Zusammen mit den Kosten für das Gutachten und ein paar Pauschalen, ergeben sich nun etwas über 1.000 €.

Nun beginnt der Ärger :

1. Die HUK hat das Gutachten von der DEKRA prüfen lassen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Gutachten nicht voll nachvollziehbar sei, da laut DEKRA weniger beschädigt ist. Zudem seien die Lohnkosten nicht angemessen.

Eine Referenzwerkstatt wurde jedoch nicht genannt :-)

2. Sie weigert sich das Gutachten zu bezahlen. Der Schaden wäre erkennbar gering gewesen, so dass die Anfertigung eines Gutachtens nicht erforderlich gewesen wäre.

Die Sache liegt dem Anwalt vor der sämtlichen Schriftverkehr mit dieser Firma führt.

Die unrechtmäßig abgezogenen Kosten werden nun gerichtlich eingeklagt.

Schon vor Gericht?

Die kürzen doch immer, der eine merkt/akzeptieren es andere nicht.:p

Nun sollte der Anwalt mit einem Schreiben kontern.

Bei einem alten Wagen, der schon Jahre nicht mehr in einer Markenwerkstatt war, sollte ein guter Gutachter gleich von Anfang an im Gutachten mit den örtlichen Stundensätzen einer guten Freien Werkstatt kalkulieren.

Das macht zumindest mein Haus und Hofgutachter immer bei älteren Autos wo es um fiktive Abrechnung geht.

Zitat:

@tartra schrieb am 17. März 2016 um 18:39:49 Uhr:

Bei einem alten Wagen, der schon Jahre nicht mehr in einer Markenwerkstatt war, sollte ein guter Gutachter gleich von Anfang an im Gutachten mit den örtlichen Stundensätzen einer guten Freien Werkstatt kalkulieren.

Das macht zumindest mein Haus und Hofgutachter immer bei älteren Autos wo es um fiktive Abrechnung geht.

...und verstößt damit gegen die BGH - Rechtsprechung. Er erstellt also Gutachten, die nicht rechtskonform und damit unbrauchbar sind. Absolut kein guter Gutachter. :rolleyes:

am 17. März 2016 um 19:05

Zitat:

@duct4402 schrieb am 17. März 2016 um 18:12:34 Uhr:

Wie versprochen wollte ich euch auf dem laufenden halten.

Der Schaden liegt laut Gutachten bei ca. 950 €. Zusammen mit den Kosten für das Gutachten und ein paar Pauschalen, ergeben sich nun etwas über 1.000 €.

Nun beginnt der Ärger :

1. Die HUK hat das Gutachten von der DEKRA prüfen lassen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Gutachten nicht voll nachvollziehbar sei, da laut DEKRA weniger beschädigt ist. Zudem seien die Lohnkosten nicht angemessen.

Eine Referenzwerkstatt wurde jedoch nicht genannt :-)

2. Sie weigert sich das Gutachten zu bezahlen. Der Schaden wäre erkennbar gering gewesen, so dass die Anfertigung eines Gutachtens nicht erforderlich gewesen wäre.

Die Sache liegt dem Anwalt vor der sämtlichen Schriftverkehr mit dieser Firma führt.

Die unrechtmäßig abgezogenen Kosten werden nun gerichtlich eingeklagt.

Würde von der HUK nichts anderes erwarten :D

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. März 2016 um 19:54:34 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 17. März 2016 um 18:39:49 Uhr:

Bei einem alten Wagen, der schon Jahre nicht mehr in einer Markenwerkstatt war, sollte ein guter Gutachter gleich von Anfang an im Gutachten mit den örtlichen Stundensätzen einer guten Freien Werkstatt kalkulieren.

Das macht zumindest mein Haus und Hofgutachter immer bei älteren Autos wo es um fiktive Abrechnung geht.

...und verstößt damit gegen die BGH - Rechtsprechung. Er erstellt also Gutachten, die nicht rechtskonform und damit unbrauchbar sind. Absolut kein guter Gutachter. :rolleyes:

Ich lass mich gerne aufklären, finde er hat mir das sehr gut begründet. Muss mich da noch korrigieren, das macht er immer bei alten Fahrzeugen wo die Markenwerkstattpreise den Fahrzeugwert bei weitem übersteigen würden.

am 17. März 2016 um 20:08

Zitat:

@duct4402 schrieb am 17. März 2016 um 18:12:34 Uhr:

 

2. Sie weigert sich das Gutachten zu bezahlen. Der Schaden wäre erkennbar gering gewesen, so dass die Anfertigung eines Gutachtens nicht erforderlich gewesen wäre.

y tmmd

:D:D:D

Zitat:

@tartra schrieb am 17. März 2016 um 18:39:49 Uhr:

.... guter Gutachter gleich von Anfang an im Gutachten mit den örtlichen Stundensätzen einer guten Freien Werkstatt kalkulieren.

...

Dann sollte er sich dringend mal die aktuelle BGH Rechtsprechung durchlesen und seine Vorgehensweise dem Recht anpassen

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. März 2016 um 19:54:34 Uhr:

...und verstößt damit gegen die BGH - Rechtsprechung. Er erstellt also Gutachten, die nicht rechtskonform und damit unbrauchbar sind. Absolut kein guter Gutachter. :rolleyes:

Die ist aber leider nicht so eindeutig. Klare Grenzen hat der BGH lediglich in dem Porsche-Urteil von 2003 gelegt, der Rest lässt unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus den Verweis auf günstigere Werkstätten zu. Wenn man dann in Regionen Geschädigter ist wo die Markenwerkstätten vielfach keine eigene Lackiererei und /oder Karosserieabteilung haben wird es dann schwer gegen den direkten Verweis auf das Subunternehmen anzukommen.

Hier kann es taktisch sinnvoller sein im Gutachten gleich mit Stundensätzen nicht markengebundener Fachwerkstätten zu kommen als mit teureren Markenbetrieben um dann beim Verweis auf eine konkrete noch billigere Karosseriewerkstatt weit drücken lassen zu müssen. Da sind leider schon reihenweise Prozesse zu gunsten der Versicherer ausgegangen die den Anspruch auf die Markenwerkstatt bei fiktiver Abrechung und "alten Karren" klar ablehnen.

Hängt aber auch leider wieder etwas von der regionalen Rechtsprechung ab. Wenn der Amtsrichter selber bei der XY Versicherung ... äh, ups, ich hab laut gedacht, sorry :D

Ja, so ist es zumindest hier, egal ob Mercedes, VW, Audi, Toyota oder BMW die geben z.B. alle Lackierarbeiten an eine Großlackiererei ab, die rund um die Uhr arbeiten. Da fahren täglich die Transporter/Trailer mit den Fahrzeugen zwischen AH und Lackerei.

Denke mal vielen Kunden ist das auch gar nicht bewusst.

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