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Einschätzung Unfallschaden?

Themenstarteram 2. April 2015 um 8:35

Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe, das richtige Forum erwischt zu haben.

Mir ist letzte Woche an einer roten Ampel von hinten ein Sprinter aufgefahren. Schuldfrage ist zweifelsfrei geklärt (der Auffahrer natürlich :p).

Seine Versicherung hat sich auch schon bei mir gemeldet, ich hab die Sache aber meinem Anwalt übergeben, weil ich mich mit dem verdächtig-freundlichem Blabla der gegnerischen Versicherung, der Aufforderung zur schriftlichen Zeugenaussage durch die Polizei und überhaupt der ganzen Thematik überfordert gefühlt habe. Habe übrigens auch eine HWS-Distorsion ("Schleudertrauma") und eine Prellung der Brustwirbelsäule davongetragen.

Beim Unfall hat es ganz schön gerumst und mein Wagen wurde auch ein paar Meter vorgeschoben. Aber ich war überrascht, dass man bei so viel Rumms so verhältnismäßig wenig Schaden erkennen konnte. Vielleicht auch wegen der breiten Kunststoffstoßstange am Sprinter?

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: wie könnten die Zahlen (Restwert, Schaden, Reparaturkosten..) in diesem Fall aussehen? Der Gutachter war gestern da und hat festgestellt, dass die Stoßstange eingedrückt ist, das Nummernschild ist leicht verbogen, die Nummernschild-Beleuchtung wurde ein Stück herausgequetscht und tut's nicht mehr. Das hinter der Stoßstange liegende Blech (zur Aufhängung, oder wie man das nennt) sowie das Schaumstoffteil dazwischen sähen noch ok aus, sagte er. Außerdem ist die Heckklappe ein bisschen eingedrückt (das war mir optisch ehrlich gesagt gar nicht aufgefallen, aber auf der Kamera des Gutachters sah man es ganz deutlich, jetzt seh ich es dann auch..:D).

Hat hier irgendjemand Erfahrungswerte, ob ich mich auf einen wirtschaftlichen Totalschaden gefasst machen kann, oder wie könnte die Sache enden? Der Wagen ist fahrbereit und ich habe eigentlich momentan nicht vor, im Bereich Auto zu investieren..

Freue mich über Eure Einschätzungen! (Werde tatsächliche Ergebnisse dann natürlich auch gern mitteilen :cool:).

Danke & liebe Grüße

Ibiza_2015

P.S.: Ganz vergessen: Das beschädigte Auto ist ein Opel Meriva A, Turbodiesel 101 PS, Baujahr 2004, 130.000 km, TÜV & gutes Dekragutachten neu im Sommer 2004, allerdings kein Scheckheft.

Beste Antwort im Thema

Du bekommst 1264,55 Euro für deinen Schaden.

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Händler-VK bei dem Teil liegt bei ungefähr 3.750,- € (laut ADAC Gebrauchtwagenbewertung). Wenn tatsächlich nur die von dir genannten Teile erneuert werden müssen, solltest du noch im Reparaturbereich liegen.

Ich hätte einfach den Gutachter gefragt.

Themenstarteram 2. April 2015 um 9:27

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. April 2015 um 11:17:03 Uhr:

Händler-VK bei dem Teil liegt bei ungefähr 3.750,- € (laut ADAC Gebrauchtwagenbewertung). Wenn tatsächlich nur die von dir genannten Teile erneuert werden müssen, solltest du noch im Reparaturbereich liegen.

Was bedeutet denn "Reparaturbereich" möglicherweise in Zahlen? Sorry, aber ich hab echt überhaupt keine Ahnung in dem Bereich...:):confused:

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 2. April 2015 um 11:24:31 Uhr:

Ich hätte einfach den Gutachter gefragt.

Hätte, hätte! :mad::D

 

Du bekommst 1264,55 Euro für deinen Schaden.

mal grob über den Daumen:

Verkleidung hinten neu 1000 bis 1500, Heckklappe neu bestimmt 1500, wenn der Schaden dort instandsetzbar ist vielleicht die Hälfte.

(Wurde das Fahrzeug für die Begutachtung zerlegt? Die Schilderung des Unfallhergangs hätte eine Beteiligung der hinter der Verkleidung liegenden Teile vermuten lassen)

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. April 2015 um 20:38:30 Uhr:

 

Verkleidung hinten neu 1000 bis 1500, Heckklappe neu bestimmt 1500, wenn der Schaden dort instandsetzbar ist vielleicht die Hälfte.

Mein Senior hat einen Meriva A Bj. 2003.

Ihm ist vor vier Jahren auf einem Baumarktgelände ein Sattelschlepper in Schrittgeschwindigkeit rückwärts in sein Heck "gedrückt".

Auch nur leicht die Heckschürze gedrückt und eine Beule in der Heckklappe.

Laut Gutachten hatte es 3.500 Euro gemacht. Auch die anschließende Reparaturrechnung lief über den Betrag.

Daher kann es hier, nach Abzug des Restwertes, sehr schnell zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommen.

Reparaturbereich heißt, dass das Auto keinen wirtschaftlichen Totalschaden hat und reparaturwürdig ist. Wenn ich aber hier die Preise lese, kannst du (genauer dein Meriva) durchaus einen Totalschaden erlitten haben. Reparaturkosten liegen dann höher als Restwert und Wiederbeschaffungswert.

Nur nutzen dir unsere Gedankengänge nichts, in den nächsten Tagen hast du das Gutachten, da steht dann alles drin.

am 2. April 2015 um 21:55

Wobei Du bist zum 1.3 fachen des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen darfst, wenn Du das Fahrzeug weitere sechs Monate behälst. Also sollte es für den Reparaturfall "reichen".

Zitat:

@Sammens schrieb am 2. April 2015 um 14:19:44 Uhr:

Du bekommst 1264,55 Euro für deinen Schaden.

Hast du den Anwalt und den Gutachter dazu berechnet was ist mit MwSt?

Themenstarteram 3. April 2015 um 8:15

Zitat:

@Sammens schrieb am 2. April 2015 um 14:19:44 Uhr:

Du bekommst 1264,55 Euro für deinen Schaden.

Du indes musst leider €38,77,- (zzgl. Vergnügungssteuer) draufzahlen, für den schlechtesten Witz.

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. April 2015 um 20:38:30 Uhr:

mal grob über den Daumen:

Verkleidung hinten neu 1000 bis 1500, Heckklappe neu bestimmt 1500, wenn der Schaden dort instandsetzbar ist vielleicht die Hälfte.

(Wurde das Fahrzeug für die Begutachtung zerlegt? Die Schilderung des Unfallhergangs hätte eine Beteiligung der hinter der Verkleidung liegenden Teile vermuten lassen)

Vielen Dank für deine Schätzung! Zerlegt hat er ihn nicht, nur von außen begutachtet und im Kofferraum unter die Verkleidung des Bodens geguckt. Unters Auto hat er hinten auch geschaut.

 

P.S.: Ich krieg den Ursprungsbeitrag nicht editiert - natürlich soll das 2014 heißen, nicht 2004.

Kosten für Anwalt und Gutachter muss auf jeden Fall der schuldige Gegner/seine Versicherung bezahlen.

Ansonsten ganz einfach:

- Gutachter bestimmt Restwert/Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Den muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Das Geld bekommst Du.

- Im Verhältnis dazu die Reparaturkosten.

- Übersteigen diese den Restwert/Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um das 1,3fache hast Du wirtschaftlichen Totalschaden.

Themenstarteram 3. April 2015 um 8:21

Bedeutet "Restwert" der Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall) minus Reparaturkosten?

Restwert ist der Betrag wie das Auto jetzt da steht (also mit Unfallschaden). Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag für ein gleiches Auto vor dem Unfall.

Zitat:

@JeffBlitz schrieb am 3. April 2015 um 10:16:37 Uhr:

Kosten für Anwalt und Gutachter muss auf jeden Fall der schuldige Gegner/seine Versicherung bezahlen.

Ansonsten ganz einfach:

- Gutachter bestimmt Restwert/Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Den muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Das Geld bekommst Du.

- Im Verhältnis dazu die Reparaturkosten.

- Übersteigen diese den Restwert/Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um das 1,3fache hast Du wirtschaftlichen Totalschaden.

Falsch.

Es interessiert nur der Wiederbeschaffungswert wenn bis zu 130% repariert werden soll.

Restwert spielt dabei keine Rolle.

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