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Bitte um Einschätzung der Schadenhöhe

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 17:02

Hallo zusammen,

heute ist uns jemand auf unseren stehenden PKW aufgefahren. Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen und der Unfallverursacher wurde mit einem Verwarngeld belegt.

Nun bin ich aber persönlich etwas verunsichert bezüglich des weiteren Vorgehens.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Gutachter beauftragen (denke das 750 € Grenze überschritten ist)

2. Einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, mit der Abwicklung zur Durchsetzung der Ansprüche.

 

Ist das eurer Meinung nach der richtige Weg?

 

Anbei Bilder vom Fahrzeug zur Schätzung der Schadenshöhe.

 

LG duct4402

Dsc-0012
Dsc-0008
Dsc-0005
+3
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 16:33:56 Uhr:

Ansonsten bleibt es bei diesem Schema:

-Sachverständige

-Reparturfirmen

-Rechtsanwälte

= Wegelagerer des Schadenrechtes

Versicherungen und deren Auftragnehmer

= die guten in der Schadenwelt, die nur das Böse ausmerzen wollen

Das ist ja auch so!

Sachverständige: Die schreiben doch sowieso immer viel zu viel auf. Und dann noch die viel zu hohen Stundenverrechnungssätze von diesen markengebundenen Vertragswerkstätten und so völlig überflüssige Sachen, wie Verbringungskosten und UPE-Aufschläge. Für diese Gutachten schreiben die auch noch total überteuerte Rechnungen. Das braucht kein Mensch.

Die richtige Schadenshöhe kann doch viel besser der Schadenssachbearbeiter an Hand von zwei Handyfotos bestimmen.

Reparaturfirmen: Sind alle viel zu teuer und reparieren ständig zusätzliche Sachen, die gar nicht kaputt sind. Völlig überflüssig. Schließlich gibt es diese tollen Vertrauenswerkstätten der Versicherer, die dengeln die Schäden für kleines Geld ganz prima wieder hin und aus zwei Meter Abstand sieht es fast genau so aus wie vorher.

Rechtsanwälte: Vielleicht die Schlimmsten von Allen. Die reden den Geschädigten irgendwelche Ansprüche ein, auf die die von alleine gar nicht gekommen wären! Und zu guter Letzt versuchen die auch noch, diese völlig überzogenen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, oft mit Hilfe irgendwelcher zweifelhaften Gesetze.

Es ist wirklich übel.

 

PS:

Was das Alles mit Schadensersatzrecht zu tun hat?

Das weiß ich jetzt gerade auch nicht, aber es muss richtig sein, denn schließlich haben das die von der Versicherung gesagt!

 

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Zitat:

Ich sehe eigentlich nur Schwierigkeiten wenn es um eine fiktive Abrechnung des Schadens geht, da wird gespart und bevor dies zu unrecht geschieht kann der Anwalt eben im Vorfeld alles richtig angehen.

Da bis du aber leider nicht up to date.........;)

Auch Rechnungen werden regelmäßig mit den bekannten Wasserträgern

(Controll-Expert, DEKRA um nur einige zu nennen) gekürzt.

Und weist du was das Perverse an der ganzen Sache ist?

Das diese Auftragsstreicher damit selber Hunderttausende von Euro verdienen. Und die fühlen sich sogar noch gut dabei......

Man kann ja dem einzelnenen Sachbearbeiter hier gar keinen Vorwurf machen. der handelt ja auch nur nach Vorgaben.

Du wirst hier auch keinen Vertreter der Versicherungswirtschaft finden, der -auch nur ansatzweise- zugeben würde, das hier mit dem Regulierungsverhalten etwas nicht passt.

Sowas bekommst du nur mit, wenn du einen kennst und mit dem unter vier Augen einen Dialog führst.

Ansonsten bleibt es bei diesem Schema:

-Sachverständige

-Reparturfirmen

-Rechtsanwälte

= Wegelagerer des Schadenrechtes

Versicherungen und deren Auftragnehmer

= die guten in der Schadenwelt, die nur das Böse ausmerzen wollen

Schade, das gerade Du hier so pauschalen Unsinn erzählst.

Sicherlich gibt es Fälle, wo von Versicherer unrechtmäßig gekürzt oder abgerechnet wurde. Und davon haben wir hier auch schon einige erlebt bzw. behandelt. Dies ist teilweise auf systematik zurückzuführen teilweise auch schlichweg auf menschliche Fehler.

Sicherlich gibt aber auch Fälle, wo

Sachverständige Gefälligkeitsgutachten erstellen

Reparaturfirmen etwas nicht schadenursächlich mitreparieren und der Versicherung Rechnung stellen oder

Rechtsbestände nicht die Zierde ihrer Zunft sind*

Die Selbstgefälligkeitt kannst Du Dir also sparen. Es gibt überall schwarze Schafe (Glasreparatur auf dem Supermarkt; "Telefongutachten") - nicht nur in der Versicherungwirtschaft

Und eins sollte auch klar sein, der Geschädigte ist der hier seinen Schadensersatz beweisen muss. Solange er also nicht darlegt, warum auch bei einer fiktiven Abrechnung die Stundenverrechnugnssätze einer Markenwerkstatt höchstrichterlich gerechtfertigt sind, ist eine Kürzung in so einel Fall völlig korrekt. Wir wollen hier doch bitte nicht den Spieß umdrehen. Der, der was will, muss das was er will beweisen. Jeder muss die ihm günstige Rechtsposition beweisen. ANders: Der Versicherer ist nicht Dienstleister des Geschädigten!

*Copyright by germania :-)

@Phaeti

dass ist nicht pauschal und das ist auch keine Unsinn. Es wäre schön, wenn ich dir da Recht geben könnte.

Weist du, wenn dann Sachverständigenhonorare um 4 Euro gekürzt werden, man daraufhin den SB (wen man überhaupt mal einen Namen hat), anruft und diesen fragt warum und als Antwort dann erhält, "wir prüfen das" und man dann zwei Tage später ein 3- seitiges Standartschreiben, mit Hinweis auf die Schadensminderungspflicht erhält dann ist das weder lustig, noch hat das etwas mit einer schlanken und vernünftigen oder gar rechtlich haltbaren Schadenregulierung zu tun.

Nur ein Beispiel von vielen, ich könnte dir hier Romane zu solchen skurilen Auswüchsen-egal ob zu SV Honoraren oder Rechnungskürzungen- schreiben.

Wir reden hier schon lange nicht mehr von Verbringungskosten oder Stundensätzen einer Markenwerkstatt. Darüber würde ich mich gern und lange mit dir streiten und diskutieren, wobei ich da sogar in einigen Belagen auf seiten der Versicherungswirtschaft wäre.

Aber was hier mittlerweile in der Schadenregulierung abgeht, ist nicht mehr normal.

Es mag sein, dass dein Arbeitgeber hier anderes agiert, dass kann ich nicht bewerten, das ich Ihn nicht kenne.

Aber ich kenne das Regulierungsverhalten anderer Versicherer -insbesondere der HUK und da darf und da kann ich mir ein kompetentes Urteil anmaßen.

just my 2 cents

 

Im nach hinein: klar, warum sollte ein nicht mehr in der Markenwerkstatt betreutes Auto ein pauschales Anrecht auf eine Unfallrep. in eben dieser haben, gibts bei der fiktiven Abrechnung auch nicht.

Asche auf mein Haupt.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 28. Februar 2016 um 16:17:28 Uhr:

 

Hat die Werkstatt keine Abtretungserklärung zu Hand gehabt?

Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß die Werkstatt trotz Erklärung, 6 Monate auf ihr Geld wartet.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 16:16

Nach interner Besprechung und reiflicher Überlegung geht die Tendenz zu einer "Abrechnung nach Gutachten".

Grund :

Das Auto ist Erstzulassung 03/2005 und wird somit im März 11 Jahre alt. Denke das man in diesem Alter eine "Schramme" verkraften kann.

Ich halte euch über das Ergebnis des Gutachtens und die Schadensabwicklung auf dem Laufenden.

LG duct

ok, dann blende mal die HUK meinetwegen aus.

und hast Du Deine Fälle mal in das Verhältnis zu den Schadenfällen gesetzt, bei denen anstandslos bezahlt wird, die du ja im zweifeel garnicht mitbekommst.

wie gesagt: die pauschale verdammung aller Versicherer kann und will ich nicht mitmachen, zumal ich selber fast ein jahr lang auch schadenregulierung gemacht habe und eigentlich nur mit fiktiver Abrechnung und Gruppengleicher Anmietung / Unfallersatztarif / Höhe des Nutzungsausfalls Ärger hatte.

Es ist normal, dass sich zwei Parteien streiten. wegen vier Euro würde man bei uns noch nicht mal ein Tastenanschlag machen.

Ich hab auch schon so einiges in der Zeit (es ist ein wenig her) miterlebt (was ich leider nicht abschließend - der Zuständigkeit halber - bearbeiten durfte). Von falschen Rechnungen, bis fiktiven Reparaturen, die nicht stattgefunden haben. Sachverständigen und Geschädigter sind Brüder, usw....

Ich finde es schade, dass hier im nur die eine Seite der Medaille betrachtet wird. Die andere Seite ist nämlich mindestens genauso gut/schlecht/böse. wie auch immer. Darauf bist du leider garnicht eingegangen.

Ich finde es normal, dass ein Versicherer erstmal prüft, ob die geltend gemachte Position gerechtfertigt ist oder nicht und nicht einfach so auszahlt. Das die Gutachterkosten in Frage gestellt werden, hatte ich in dem einen Jahr nur einmal und da war das Ergebnis "abitionierte Rechnung, aber noch vertretbar".

Ich finde es immer Schade, das von einem oder auch zwanzig Fällen auf die Millionen von Schadenfällen geschlossen wird, die die Versicherungswirtschaft p.a. reguliert.

Und wenn doch alles so schlecht ist, warum haben wir dann nicht 100-tausende von Threads hier auf MT statt ein bis zwei die Woche :confused::confused::confused:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 17:08:44 Uhr:

@Phaeti

dass ist nicht pauschal und das ist auch keine Unsinn. Es wäre schön, wenn ich dir da Recht geben könnte.

@duct4402

Das macht finanziell durchaus Sinn, wir haben uns in ähnlichem Fall so entschieden.

Mit meiner Erfahrung, die Vers. war auch die HUK, würde ich einen Anwalt beauftragen, wir taten es erst nach der Kürzung, kann man gleich so erledigen. Gab dann die komplette Gutachtensumme.

@phaeti

du müsstest aber schon mitbekommen haben, dass ich in den mittlerweile 10 Jahren hier bei MT (Mensch, wie die Zeit vergeht) nicht immer nur auf die Versicherungen eingedroschen habe....;)

Lies ruhig mal ein paar ältere Beiträge von mir.

Natürlich kann ich hier nur für mich sprechen, oder das wiedergeben, was mir meine Kollegen so zutragen. Und über das was bei Seminaren oder Fortbildungen und Landesgruppenversammlungen so gesprochen wird. Und glaube mir, da haben so ziemlich alle die gleichen Erfahrungen und Erlebnisse wie ich gesammelt.

Von daher reicht das sicher schon um etwa mehr wie "Stammtisch" zu propagieren.

Und wenn du dich mal in der Fachpresse umschaust -es gibt da durchaus seriöse, neutrale und auch anerkannte Puplikationen zu dem Thema Schadenregulierung- wirst du feststellen, dass die immer wieder gerne tretmühlenartige propagierte schnelle und vollständige Schadenregulierung schon lange kein Thema mehr ist.

Sicher kann und soll man nicht pauschalisieren, da bin ich ganz klar bei dir. Und MT ist sicher auch nicht der Nabel zur Welt.

Aber es ist ein Spiegel unserer Gesellschaft.

In diesem Sinne.....:)

 

ps: das mit den 4 Euro war nicht die HUK, es war die VHV......

dafür ein Danke von mir!

Zitat:

@rufus608 schrieb am 28. Februar 2016 um 16:17:28 Uhr:

Zitat:

@Hafnernuss schrieb am 28. Februar 2016 um 02:15:17 Uhr:

 

Kann ich genau so unterschreiben. Einmal ein Unfall in DE, Unfallgegner war bei der HUK. Naja, nach 6 Monaten hatten die eh die Güte mir das Geld zu überweisen. War auch total easy, für einen Studenten gleich mal 5k für eine Reparatur zu stemmen :rolleyes: :o

Hat die Werkstatt keine Abtretungserklärung zu Hand gehabt?

Nein. War eine Totalschadenabrechnung, daher habe ich das meiste selbst gemacht, ausser natürlich das Richten.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Februar 2016 um 18:09:07 Uhr:

dafür ein Danke von mir!

von mir hast du auch eins....;)

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 16:33:56 Uhr:

Ansonsten bleibt es bei diesem Schema:

-Sachverständige

-Reparturfirmen

-Rechtsanwälte

= Wegelagerer des Schadenrechtes

Versicherungen und deren Auftragnehmer

= die guten in der Schadenwelt, die nur das Böse ausmerzen wollen

Das ist ja auch so!

Sachverständige: Die schreiben doch sowieso immer viel zu viel auf. Und dann noch die viel zu hohen Stundenverrechnungssätze von diesen markengebundenen Vertragswerkstätten und so völlig überflüssige Sachen, wie Verbringungskosten und UPE-Aufschläge. Für diese Gutachten schreiben die auch noch total überteuerte Rechnungen. Das braucht kein Mensch.

Die richtige Schadenshöhe kann doch viel besser der Schadenssachbearbeiter an Hand von zwei Handyfotos bestimmen.

Reparaturfirmen: Sind alle viel zu teuer und reparieren ständig zusätzliche Sachen, die gar nicht kaputt sind. Völlig überflüssig. Schließlich gibt es diese tollen Vertrauenswerkstätten der Versicherer, die dengeln die Schäden für kleines Geld ganz prima wieder hin und aus zwei Meter Abstand sieht es fast genau so aus wie vorher.

Rechtsanwälte: Vielleicht die Schlimmsten von Allen. Die reden den Geschädigten irgendwelche Ansprüche ein, auf die die von alleine gar nicht gekommen wären! Und zu guter Letzt versuchen die auch noch, diese völlig überzogenen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, oft mit Hilfe irgendwelcher zweifelhaften Gesetze.

Es ist wirklich übel.

 

PS:

Was das Alles mit Schadensersatzrecht zu tun hat?

Das weiß ich jetzt gerade auch nicht, aber es muss richtig sein, denn schließlich haben das die von der Versicherung gesagt!

 

:D....

Spaß ist wenn man trotzdem lacht.

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