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Bitte um Einschätzung der Schadenhöhe

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 17:02

Hallo zusammen,

heute ist uns jemand auf unseren stehenden PKW aufgefahren. Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen und der Unfallverursacher wurde mit einem Verwarngeld belegt.

Nun bin ich aber persönlich etwas verunsichert bezüglich des weiteren Vorgehens.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Gutachter beauftragen (denke das 750 € Grenze überschritten ist)

2. Einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, mit der Abwicklung zur Durchsetzung der Ansprüche.

 

Ist das eurer Meinung nach der richtige Weg?

 

Anbei Bilder vom Fahrzeug zur Schätzung der Schadenshöhe.

 

LG duct4402

Dsc-0012
Dsc-0008
Dsc-0005
+3
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Februar 2016 um 16:33:56 Uhr:

Ansonsten bleibt es bei diesem Schema:

-Sachverständige

-Reparturfirmen

-Rechtsanwälte

= Wegelagerer des Schadenrechtes

Versicherungen und deren Auftragnehmer

= die guten in der Schadenwelt, die nur das Böse ausmerzen wollen

Das ist ja auch so!

Sachverständige: Die schreiben doch sowieso immer viel zu viel auf. Und dann noch die viel zu hohen Stundenverrechnungssätze von diesen markengebundenen Vertragswerkstätten und so völlig überflüssige Sachen, wie Verbringungskosten und UPE-Aufschläge. Für diese Gutachten schreiben die auch noch total überteuerte Rechnungen. Das braucht kein Mensch.

Die richtige Schadenshöhe kann doch viel besser der Schadenssachbearbeiter an Hand von zwei Handyfotos bestimmen.

Reparaturfirmen: Sind alle viel zu teuer und reparieren ständig zusätzliche Sachen, die gar nicht kaputt sind. Völlig überflüssig. Schließlich gibt es diese tollen Vertrauenswerkstätten der Versicherer, die dengeln die Schäden für kleines Geld ganz prima wieder hin und aus zwei Meter Abstand sieht es fast genau so aus wie vorher.

Rechtsanwälte: Vielleicht die Schlimmsten von Allen. Die reden den Geschädigten irgendwelche Ansprüche ein, auf die die von alleine gar nicht gekommen wären! Und zu guter Letzt versuchen die auch noch, diese völlig überzogenen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, oft mit Hilfe irgendwelcher zweifelhaften Gesetze.

Es ist wirklich übel.

 

PS:

Was das Alles mit Schadensersatzrecht zu tun hat?

Das weiß ich jetzt gerade auch nicht, aber es muss richtig sein, denn schließlich haben das die von der Versicherung gesagt!

 

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die bagatellschadengrenze dürfte überschritten sein, so das du auf beide dienstleistungen rechtsanspruch hast.

ob das bei dem schaden tatsächlich nötig ist, sei mal dahingestellt.

gruß

Zitat:

@duct4402 schrieb am 27. Februar 2016 um 18:02:09 Uhr:

1. Gutachter beauftragen (denke das 750 € Grenze überschritten ist)

2. Einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, mit der Abwicklung zur Durchsetzung der Ansprüche.

Genau das ist der richtige Weg, bei diesem Schaden handelt es sich um keinen Bagatellschaden, somit hast du das Recht direkt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens zu beauftragen.

Wichtig ist hier auch, das eine Überprüfung auf (mögliche, vermutliche) weitere (verdeckte) Schäden unter der Heckverkleidung durch den Sachverständigen stattfindet!

Ich würde zuerst der gegnerischen Versicherung den Schaden melden. Dann einen Sachverständiger rufen.

Wenn es rechtliche Probleme gibt, dann sollte man einen Anwalt.

Ich sehe hier, wenn Gegner Schuld gesteht, keine Benötigung eines Anwalts.

Hoffe ich konnte helfen.

Grüße

HGcorsa

 

P.S. Schadenhöhe berechnet Sachverständiger. Aber ein Gang zum Lackierer kann dir grob die Summe nennen.

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 18:24

Ich danke euch für eure erste Einschätzung. Normalerweise bin ich auch nicht die Person, die mit Kanonen auf Spatzen Schießt aber da der Unfallgegner die HUK als Versicherung hat, würde ich gerne auf Nummer sicher gehen :-)

Man hört von dieser Versicherung so einiges...

LG duct

HUK = Anwalt(D)

alles andere geht gar nicht.

Der Schaden wird sich im Bereich von ca. 2000 Euro bewegen.

Es ist hier zu vermuten das auch der hinter dem Stoßfänger befindliche Aufprallträger beaufschlagt wurde.

Wenn nicht, kannst du ca. 150 Euro von der geschätzen Summe abziehen.

In diesem Sinne....:D

 

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 19:34

Dachte mir schon das ich in diesem Falle mit einem Rechtsanwalt gut beraten bin.

Macht es Sinn, sich mit der HUK vorab am Montag in Verbindung zu setzen und den Schaden zu melden?

LG duct

Wenn der Gutachter nur optische Schäden festgestellt und das PDC etc. Noch geht würde ich wahrscheinlich fiktiv abrechnen lassen.

 

Wenn du keinen Anwalt beauftragen tust denke dran auch Nutzenausfall, Wertminderung, Pauschale Telefonkosten etc. Mit einzufordern.

 

Bei so einer Aussage HUK = Anwalt geht mir ehrlich gesagt das Messer in der Tasche auf.

Solche Pauschalaussagen treffen auf jede andere Gesellschaft mindestens genauso zu.

@Te

Nein, wenn Du einen Anwalt beauftragst.

Dein Auto ist ja fahrfähig und verkehrssicher.

Themenstarteram 27. Februar 2016 um 19:49

Dann werde ich eure Ratschläge beherzigen und euch weiter auf dem laufenden halten.

Meine Sorge war vor allem die, dass die 750 € Grenze nicht überschritten wird und ich später auf den Gutachterkosten sitzen bleibe.

LG duct

am 27. Februar 2016 um 19:54

Zitat:

@duct4402 schrieb am 27. Februar 2016 um 20:49:52 Uhr:

Dann werde ich eure Ratschläge beherzigen und euch weiter auf dem laufenden halten.

Meine Sorge war vor allem die, dass die 750 € Grenze nicht überschritten wird und ich später auf den Gutachterkosten sitzen bleibe.

LG duct

Ein Gutachter kennt diese Grenze auch. Und würde in so einem Fall ein Kurzgutachten erstellen.

Gruß Frank,

2 Gutachter haben hier, anhand der Fotos, schon geschrieben, "kein" Bagatellschaden. ;)

Zitat:

@duct4402 schrieb am 27. Februar 2016 um 20:49:52 Uhr:

Dann werde ich eure Ratschläge beherzigen und euch weiter auf dem laufenden halten.

Meine Sorge war vor allem die, dass die 750 € Grenze nicht überschritten wird und ich später auf den Gutachterkosten sitzen bleibe.

LG duct

Sowas kommt in Deutschland 100fach täglich vor, so spannend ist es nun auch nicht.:D

Wenn du gleich zu einem Gutachter gehst, leitet der das gleich an die Versicherung weiter, Anwalt würde ich erst hinzuziehen wenn die gegnerische Versicherung rumzickt.

Sich bei der gegnerischen versicherung zu melden, würde ich nur per E-Mail und so wenig wie möglich schreiben, das wichtige steht dann alles im Gutachten.

Also im Grunde nur "siehe Aktenzeichen Polizei & siehe Gutachten Vom ... Nr. .... ". Im Grunde kannste dich da nur reinreden, wenn du mit denen ein Gespräch anfängst. Die HUK wird sonst am Telefon versuchen dich zu verunsichern, zu IHREN Gunsten.

Ach so, das würden alle anderen Versicherungen auch versuchen, das ist ihr Geld/Geschäftsprinzip:D, selbst hatte ich mal das Vergnügen mit der der ach so hoch gelobten "Premium" Allianz.:p

Gut macht sich noch das angeben eines neutralen Zeugen auf dem Unfallbericht, es sei denn die Polizei hat das Unfallgeschehen beobachtet = Zeuge.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Februar 2016 um 19:31:06 Uhr:

HUK = Anwalt(D)

alles andere geht gar nicht.

Kann ich genau so unterschreiben. Einmal ein Unfall in DE, Unfallgegner war bei der HUK. Naja, nach 6 Monaten hatten die eh die Güte mir das Geld zu überweisen. War auch total easy, für einen Studenten gleich mal 5k für eine Reparatur zu stemmen :rolleyes: :o

Zitat:

@duct4402 schrieb am 27. Februar 2016 um 20:49:52 Uhr:

Meine Sorge war vor allem die, dass die 750 € Grenze nicht überschritten wird und ich später auf den Gutachterkosten sitzen bleibe.

LG duct

Die Gefahr sehe ich nicht

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