ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rückwärts gefahren - Auffahrunfall - Einschätzung Schuldfrage

Rückwärts gefahren - Auffahrunfall - Einschätzung Schuldfrage

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 5:47

Guten Morgen,

ich hatte am Montag einen kleinen Auffahrunfall und hätte gerne eure Einschätzung zur Schuldfrage.

Dazu habe ich ein Foto zum Unfallhergang mit angefügt.

Ich bin von der Straße rechts auf den Seitenstreifen, direkt vor dem Baum, gefahren um dann rückwärts in die endgültige Parkposition zu fahren. (Auf dem Bild steht mein Auto in der endgültigen Position).

Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Unfallgegnerin auf Höhe der Garagen (siehe roter Punkt auf dem Foto). Vor dem Baum angekommen, habe ich den Rückwärtsgang eingelegt und kurz nach hinten geschaut. Alles war frei. Als ich dann langsam nach hinten gefahren bin, stand die Unfallgegnerin plötzlich direkt hinter mir. Es kam zu einem leichten Auffahrunfall, wobei mein Kofferraumdeckel mit dem Seitenspiegel (rechts) der Unfallgegnerin in Kontakt kam. Ich habe eine kleine Delle im Kofferraumdeckel und die Unfallgegnerin hat eine kleine Lackabschürfung am Seitenspiegel.

Es ist keine große Sache, dennoch hat sie es der Versicherung gemeldet.

Meiner Meinung nach trägt die Unfallgegnerin eine große Mitschuld, wenn nicht gar die ganze Schuld. Es war ein unverkennbares Parkmanöver direkt vor ihren Augen. Nur durch ihre rücksichtslose Fahrweise kam es zu dem Unfall. Wie die Unfallgegnerin selbst sagte, hatte sie es eilig zur Arbeit und wollte schnell hinter meinem Auto auf die Straße auffahren, während ich gerade am Einparken war.

Natürlich ist mir bekannt, dass Rückwärtsfahrer eigentlich immer Schuld haben, weil man sich notfalls einweisen lassen muss. Beispielsweise wenn man aus einer Parklücke kommt und so in den fließenden Verkehr, der Vorfahrt hat, eingreift. In diesem Fall hatte aber die Unfallgegnerin keine Vorfahrt sondern eher ich. Sie stand ja auf einem Grundstück bzw. Privatweg.

Wie ist eure Einschätzung zu der ganzen Sache ?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MattR schrieb am 29. Juli 2016 um 08:51:16 Uhr:

Die Diskussion is sowieso verschwendete Zeit. Das Ganze wird nicht ganz eindeutig erklärbar sein, die Versicherungen werden sich letztlich auf irgendeine Art Teilschuld einigen. Wie hoch diese letztlich ist, ist für Dich unerheblich, beide Parteien steigen in der Versicherung. Ob du jetzt eine 1000€ Stossstange kaputt gemacht hast oder 10 Ferraris aufeinander geschoben hast ist für Dich letztlich finanziell unerheblich.

Faszinierend, dass dieses Gerücht immer und immer wieder gepostet wird.

Versicherungen einigen sich nicht untereinander.

Es sind ja zwischen den Beteiligten auch keine gegenseitig aufrechenbare Ansprüche.

Im Zivilrecht gibt es eine Beweislastumkehr in Form des "Anscheinsbeweises".

Derjenige, der rückwärts fährt und es in der Folge zu einer Kollision kommt, hat dem Unfallpartner eine Mitverursachung nachzuweisen.

Wenn er das nicht kann, haftet er zu 100%.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten
am 29. Juli 2016 um 5:51

Schwierig ist erstma die Tatsache das du dich zumindest einen kurzen Moment mit deinem Wagen rückwärts bewegt hast ohne nach hinten zu sehen. Auch wenn dein Einparken wohl recht offensichtlich war. Somit bist du leider nicht ganz unschuldig an dem Vorfall.

Melde den Schaden an deinem Fahrzeug ihrer Versicherung.

Ich denke, dass eine Mitschuld gegeben sein kann.

Hier wird sicherlich eine Rolle spielen, dass das nicht auf der Fahrbahn passierte, denn es handelt sich vermutlich um eine Grundstückszufahrt.

am 29. Juli 2016 um 6:39

Also ich sehe bei dem genannten Schadensbild, bei dem ihr Seitenspiegel sich in Deinem Heck verewigt, die Schuld eher bei Dir, als bei ihr. Denn spätestens wenn ihre Motorhaube in Deinem Sichtfeld auftaucht hättest Du Dein Auto zum Stehen bringen müssen.

Die Diskussion is sowieso verschwendete Zeit. Das Ganze wird nicht ganz eindeutig erklärbar sein, die Versicherungen werden sich letztlich auf irgendeine Art Teilschuld einigen. Wie hoch diese letztlich ist, ist für Dich unerheblich, beide Parteien steigen in der Versicherung. Ob du jetzt eine 1000€ Stossstange kaputt gemacht hast oder 10 Ferraris aufeinander geschoben hast ist für Dich letztlich finanziell unerheblich.

Zitat:

@MattR schrieb am 29. Juli 2016 um 08:51:16 Uhr:

.... Wie hoch diese letztlich ist, ist für Dich unerheblich, beide Parteien steigen in der Versicherung. Ob du jetzt eine 1000€ Stossstange kaputt gemacht hast oder 10 Ferraris aufeinander geschoben hast ist für Dich letztlich finanziell unerheblich.

wenn man evtl. vorhat den Schaden selbst zu zahlen oder Zurückzukaufen ist es nicht ganz unerheblich

Zitat:

@MattR schrieb am 29. Juli 2016 um 08:51:16 Uhr:

Die Diskussion is sowieso verschwendete Zeit. Das Ganze wird nicht ganz eindeutig erklärbar sein, die Versicherungen werden sich letztlich auf irgendeine Art Teilschuld einigen. Wie hoch diese letztlich ist, ist für Dich unerheblich, beide Parteien steigen in der Versicherung. Ob du jetzt eine 1000€ Stossstange kaputt gemacht hast oder 10 Ferraris aufeinander geschoben hast ist für Dich letztlich finanziell unerheblich.

Faszinierend, dass dieses Gerücht immer und immer wieder gepostet wird.

Versicherungen einigen sich nicht untereinander.

Es sind ja zwischen den Beteiligten auch keine gegenseitig aufrechenbare Ansprüche.

Im Zivilrecht gibt es eine Beweislastumkehr in Form des "Anscheinsbeweises".

Derjenige, der rückwärts fährt und es in der Folge zu einer Kollision kommt, hat dem Unfallpartner eine Mitverursachung nachzuweisen.

Wenn er das nicht kann, haftet er zu 100%.

@ TE

Im Ergebnis würde ich von einer Quote von 50%/50% ausgehen. Dein Schaden ist voraussichtlich auch höher. Lass einen KVA machen und melde die Ansprüche ebenfalls an.

edit

Den TE trifft die besonders gesteigerte Sorgfaltspflicht aus § 9 V StVO und die gleiche trifft die Unfallgegnerin aus § 10 StVO. Das ist eine doppelte Beweislastumkehr und da bleibt dann im Ergebnis die Verteilung nach der Betriebsgefahr übrig. Nun noch viel Spaß bei der Paragraphensuche ;)

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Juli 2016 um 09:34:37 Uhr:

Zitat:

@MattR schrieb am 29. Juli 2016 um 08:51:16 Uhr:

Die Diskussion is sowieso verschwendete Zeit. Das Ganze wird nicht ganz eindeutig erklärbar sein, die Versicherungen werden sich letztlich auf irgendeine Art Teilschuld einigen. Wie hoch diese letztlich ist, ist für Dich unerheblich, beide Parteien steigen in der Versicherung. Ob du jetzt eine 1000€ Stossstange kaputt gemacht hast oder 10 Ferraris aufeinander geschoben hast ist für Dich letztlich finanziell unerheblich.

Faszinierend, dass dieses Gerücht immer und immer wieder gepostet wird.

Versicherungen einigen sich nicht untereinander.

Es sind ja zwischen den Beteiligten auch keine gegenseitig aufrechenbare Ansprüche.

Im Zivilrecht gibt es eine Beweislastumkehr in Form des "Anscheinsbeweises".

Derjenige, der rückwärts fährt und es in der Folge zu einer Kollision kommt, hat dem Unfallpartner eine Mitverursachung nachzuweisen.

Wenn er das nicht kann, haftet er zu 100%.

Doch, doch, das machen die!

Anruf des Vorstandsvorsitzenden bei dem anderen VV:

"Wir haben das einen Schaden mit einem bei Dir Versicherten. Jeder Schaden am jeweiligen Auto beträgt 1.000,. Euro. Wollen wir Halbehalbe machen?."

"Besser 30/30, dann sparen wir 40%, jeder 20%!"

:D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Juli 2016 um 09:46:18 Uhr:

@ TE

Im Ergebnis würde ich von einer Quote von 50%/50% ausgehen. Dein Schaden ist voraussichtlich auch höher. Lass einen KVA machen und melde die Ansprüche ebenfalls an.

edit

Den TE trifft die besonders gesteigerte Sorgfaltspflicht aus § 9 V StVO und die gleiche trifft die Unfallgegnerin aus § 10 StVO. Das ist eine doppelte Beweislastumkehr und da bleibt dann im Ergebnis die Verteilung nach der Betriebsgefahr übrig. Nun noch viel Spaß bei der Paragraphensuche ;)

Eine nachvollziehbare Auffassung.

Man sollte den Sachvortrag der Ausfahrenden kennen.

Ich bin dennoch der Auffassung, dass dem Rückwärtsfahrenden die erhöhten Sorgfaltspflichten auferlegt werden.

Ein Forum dürfte wohl kaum die geeignete Plattform für eine juristische Beratung sein.

Muss man das nicht so sehen, dass die Unfallgegnerin aus dem ruhenden Verkehr kam?

Naja, eigentlich beide, da er schon auf dem Parkplatz drauf war.

Ich denke, dass er den Einparkvorgang noch nicht abgeschlossen hatte.

Sicherlich vertretbar. Nach seiner Skizze war er schon von der Fahrbahn runter und hat nochmal ein wenig zurückgesetzt in den Ausfahrtsbereich (evtl. geradegezogen?).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rückwärts gefahren - Auffahrunfall - Einschätzung Schuldfrage