Bitte lesen, brauche Hilfe und Tipps!
Guten Tag liebe Freunde, eine kurze Geschichte zu meinem Problem!
Ich hab mir vor 1,5 Jahren einen Golf V gekauft, von einem Händler. Seine Aussage "Unfallfrei".
Bin mit dem Wagen 1,5 Jahren gefahren, ohne Probleme - Alles Top.
Habe den Wagen vor kurzem aus finanziellen Gründen an eine private Person verkauft, in den ADAC - Kaufvertrag auch reingeschrieben "dass der Wagen soweit mir bekannt auch keinen Unfallschaden hatte".
So nun, bekomme ich ein Schreiben von dem Anwalt des Käufers,
Verlangen: Mängelbeseitigung......, da "im Bereich des hinteren rechten Kotflügels und der rechten Tür hinten Nachlackierungsarbeiten vorgenommen worden sind und Rostansätze vorhanden sind. Die rechte hintere Tür hängt nicht richtig in den Scharnieren und wurde daher vermutlich ersetzt."
All diese Mängel höre ich zum ersten Mal. Ich hatte mit dem Wagen natürlich keinen Unfall, sonst würde ich das doch auch nicht reinschreiben.
Ich weiß nicht was ich nun tun soll... das ganze ist für mich sehr überraschend. Ich hoffe jemand kann mir hier irgendwie weiterhelfen. Vielen Dank fürs lesen.
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Wer einen Rechtsstreit verliert, muss auch zahlen, und zwar alles (auch die Gegenseite). Zumindest ist das im Zivilrecht so. Sofern dir kein Verschulden bzw. keine "arglistige Täuschung" nachzuweisen ist -dabei gehe ich mal davon aus, dass deine Angaben auch alle so stimmen- hast du nichts zu befürchten, dann zahlt der, der den Rechtsstreit angezettelt hat und abgeblitzt ist.Zitat:
Original geschrieben von Kastelo
jap den habe ich noch, aber kein Rechtschutz.So jedenfalls sieht's im Normalfall aus.
Grundsätzlich richtig. Aber es gilt auch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ oder auch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.". Wenn irgendwie möglich würde ich versuchen, das ohne Gericht zu regeln.
27 Antworten
Wurde in diesem ADAC-Kaufvertrag die Haftung des Privatkäufers für Gewährleistungsansprüche ausdrücklich ausgeschlossen?
Dank EU-Recht hat auch der private Verkäufer Gewährleistungsanprüche (ich glaube 1 Jahr) zu geben.
Letztlich bleibt nur der hier schon gepostete Rat, Dir Deinerseits einen Anwalt zu nehmen,
als juristischer Laie wirst Du ansonsten gg. den Anwalt immer nur den kürzeren ziehen,
vor allem dann, wenn das ganze hier tatsächlich unseriös sein sollte (i.S.v.: Gucken wir mal, ob wir dem Verkäufer nicht im nachhinein wieder einen Teil des Kaufbetrages aus den Rippen schneiden können...)
Man darf leider nicht davon ausgehen, dass Anwälte alle dem allgemeingültigen Rechtsempfinden verpflichtet sind (wie Ärzte dem hippokratischen Eid), viele sind leider auch dort tätig, wo das Recht zu beugen und viel Geld zu holen ist.
Das Recht ist zwar nicht linkisch, aber Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei Paar Schuhe (und müssen es wohl auch sein). Recht ist eben NICHT das, was wahr ist (Was ist Wahrheit? Wessen Wahrheit?), sondern das, was BEWEISBAR ist!
Ich hatte selbst dienstlich mit solchen Herren zu tun (die örtliche KFZ-Innung sprach Abmahnungen gg. meine Kunden aus...) und mir wurde unter 4 Augen auf den Kopf zugesagt und bestätigt, dass es hier weniger um dem Schutz der Innungsmitglieder vor (angeblich) unseriösem Geschäftsgebaren anderer Nicht-Innungs-Mitglieder ginge, sondern um ein Profitcenter, also eine Einnahmemöglichkeit, völlig auf dem Boden der gültigen Rechtsprechung (!!!) und ich bzw. meine Firma wurden eindrücklich davor gewarnt, auch nur im Ansatz unseren betroffenen Kunden sowas wie Rechtsberatung zu geben, da wir das als Nicht-Juristen gar nicht dürften und dieses gleichfalls zu Abmahnungen führen könne...😁
Ich kann Dir nur dringend raten, hier selbst erst gar keine Versuche der Klärung mit dem gegnerischen Anwalt zu unternehmen und Statements abzugeben, ggf. sagst Du in juristischer Unwissenheit etwas, woraus Dir ein juristischer Fachmann hinterher einen Strick dreht.
Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Finde es so und so zum Kotzen, wenn jemand gleich über einen Anwalt kommuniziert, so ganz ohne Vorwarnung.
Soll er lieber vorher anrufen und sagen "ich geh jetzt zum Anwalt."?
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Soll er lieber vorher anrufen und sagen "ich geh jetzt zum Anwalt."?Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Finde es so und so zum Kotzen, wenn jemand gleich über einen Anwalt kommuniziert, so ganz ohne Vorwarnung.
Ich meinte den Käufer des Wagens. 🙄
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Wie schon gesagt wurde, geh zu nem Anwalt und lass dich beraten.
Als Laie hast du keinen Erfolg, die einzige Chane die du als Laie in dieser Situation hast, ist dich falsch zu verhalten, wenn du ohne Anwalt reagierst.
Wie sagte neulich ein Richter zu mir: "Es wird Recht gesprochen, nicht Recht gegeben."
D.h., selbst wenn du im Recht bist, musst du es eindeutig schriftlich beweißen können, andernfalls wirst du gnadenlos abgezockt. Das musste ich leider vor kurzem selber erleben.
Hatte Die Anfrage als sie aktuell war leider nicht gesehen.
Der beste Rat wäre hier übrigens gewesen: Füße still halten.
Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes verursacht dem TE weitere Kosten, auf denen er im Zweifel sitzen bleibt.
Das Schreiben des gegnerischen Anwalts enthielt wenig belastbare Fakten. Was hätte im schlimmsten Fall passieren können?
Der gegnerische Anwalt hätte aufgrund des vermeintlichen Anspruchs auf Nachbesserung einen Mahnbescheid erwirken können. TE hätte dagegen einen Widerspruch eingelegt (selber, ohne Rechtsbeistand).
Bevor der Gegner einen vollstreckbaren Titel erwirken kann müsste er beim Mahngericht den Anspruch belegen. Die Beweislast läge beim Gegener, was er nicht kann soweit sich in der Zeit in der der LE den Wagen fuhr kein Unfall ereignete. Für dem TE nicht bekannte Vorschäden ist er auch nach "neuem EU-Recht" nicht haftbar zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Ralfer
Hatte Die Anfrage als sie aktuell war leider nicht gesehen.Der beste Rat wäre hier übrigens gewesen: Füße still halten.
Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes verursacht dem TE weitere Kosten, auf denen er im Zweifel sitzen bleibt.
Das Schreiben des gegnerischen Anwalts enthielt wenig belastbare Fakten. Was hätte im schlimmsten Fall passieren können?
Der gegnerische Anwalt hätte aufgrund des vermeintlichen Anspruchs auf Nachbesserung einen Mahnbescheid erwirken können. TE hätte dagegen einen Widerspruch eingelegt (selber, ohne Rechtsbeistand).
Bevor der Gegner einen vollstreckbaren Titel erwirken kann müsste er beim Mahngericht den Anspruch belegen. Die Beweislast läge beim Gegener, was er nicht kann soweit sich in der Zeit in der der LE den Wagen fuhr kein Unfall ereignete. Für dem TE nicht bekannte Vorschäden ist er auch nach "neuem EU-Recht" nicht haftbar zu machen.
Klingt logisch, was der Ralfer sagt!
Klingt nach einer ziemlich linken Tour...🙁
Mich würde ja nun interessieren, was sich in der Zwischenzeit ergeben hat!
Gruß, Ulli 🙂
da du einen adac-kaufvertrag erwähnt hast, hoffe ich für dich, dass du auch beim adac mitglied bist. dann hast du eine rechtsberatung pro jahr gratis. weiterhin ist es so, das du dir, wenn du im recht bist keine gedanken über die rechtsanwaltskosten machen brauchst, da die verliererpartei den dann bezahlen darf. 🙂
moin leute, als erstes bedanke ich mich für die zahlreichen antworten. DANKE!
also ich erzähl euch mal was in der Zeit so passiert ist... also ich bin zum Anwalt gegangen und der teilte mir mit: gegen dem Verkäufer des Autos kann ich leider nix tun, da er im Vertrag mir keine Unfallfreiheit zugesichert hat. Doch ich habe leider dem Käufer meines Wagen die Unfallfreiheit "zugesichert", deswegen müsste ich bezahlen, obwohl ich keine Kenntniss von dem Unfallschaden hatte und selber keinen Unfall hatte. Das sagte mir mein Anwalt!
Mein Anwalt möchte nun auch, von mir aus einen Gutachter dahin schicken um den Schaden zu schätzen. Er meinte er versucht es so "billig" wie möglich für mich zu machen.
Er meinte noch ich hätte keine Chancen und müsste aufjedenfall bezahlen.
Was sagt ihr dazu? ich habe "unfallfrei" zugesichert okay, aber auch wenn schon, Kenntniss hatte ich davon trotzdem keine... deswegen habe ich ja auch zugesichert.
Hallo Kastelo,
ist eine sehr ärgerliche Sache, was dir passiert ist.
Dieses Thema werde ich immer im Hinterkopf haben.
Man lernt im Leben ja nie aus.
Ratschläge oder Tipps kann ich leider auch nicht geben.
Mal ein paar Fragen:
Für wie viel Euro hast Du das Auto verkauft?
Was möchte der Käufer als Entschädigung haben?
Gruß Hope0815🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hope0815
Hallo Kastelo,
ist eine sehr ärgerliche Sache, was dir passiert ist.
Dieses Thema werde ich immer im Hinterkopf haben.
Man lernt im Leben ja nie aus.Ratschläge oder Tipps kann ich leider auch nicht geben.
Mal ein paar Fragen:
Für wie viel Euro hast Du das Auto verkauft?
Was möchte der Käufer als Entschädigung haben?Gruß Hope0815🙂
für 8,-
1.5,-