Bitte lesen, brauche Hilfe und Tipps!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Guten Tag liebe Freunde, eine kurze Geschichte zu meinem Problem!

Ich hab mir vor 1,5 Jahren einen Golf V gekauft, von einem Händler. Seine Aussage "Unfallfrei".
Bin mit dem Wagen 1,5 Jahren gefahren, ohne Probleme - Alles Top.
Habe den Wagen vor kurzem aus finanziellen Gründen an eine private Person verkauft, in den ADAC - Kaufvertrag auch reingeschrieben "dass der Wagen soweit mir bekannt auch keinen Unfallschaden hatte".

So nun, bekomme ich ein Schreiben von dem Anwalt des Käufers,
Verlangen: Mängelbeseitigung......, da "im Bereich des hinteren rechten Kotflügels und der rechten Tür hinten Nachlackierungsarbeiten vorgenommen worden sind und Rostansätze vorhanden sind. Die rechte hintere Tür hängt nicht richtig in den Scharnieren und wurde daher vermutlich ersetzt."

All diese Mängel höre ich zum ersten Mal. Ich hatte mit dem Wagen natürlich keinen Unfall, sonst würde ich das doch auch nicht reinschreiben.

Ich weiß nicht was ich nun tun soll... das ganze ist für mich sehr überraschend. Ich hoffe jemand kann mir hier irgendwie weiterhelfen. Vielen Dank fürs lesen.

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt



Zitat:

Original geschrieben von Kastelo


jap den habe ich noch, aber kein Rechtschutz.
Wer einen Rechtsstreit verliert, muss auch zahlen, und zwar alles (auch die Gegenseite). Zumindest ist das im Zivilrecht so. Sofern dir kein Verschulden bzw. keine "arglistige Täuschung" nachzuweisen ist -dabei gehe ich mal davon aus, dass deine Angaben auch alle so stimmen- hast du nichts zu befürchten, dann zahlt der, der den Rechtsstreit angezettelt hat und abgeblitzt ist.

So jedenfalls sieht's im Normalfall aus.

Grundsätzlich richtig. Aber es gilt auch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ oder auch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.". Wenn irgendwie möglich würde ich versuchen, das ohne Gericht zu regeln.

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Da hilft nur selbst zum Anwalt zugehen. Hast du noch den alten Kaufvertrag?Rechtschutz?

jap den habe ich noch, aber kein Rechtschutz.

Kommt auf die genaue Formulierung aus deinem ADAC-Kaufvertrag an. Sofern es so lautet, dass DIR keine Unfallschäden bekannt sind (auch keine Vorschäden, aus der Zeit bevor du ihn hattest), und wenn du das von deinem damaligen Händler schriftlich hast (alter Kaufvertrag), dass er dir das Auto ausdrücklich unfallfrei verkauft hat, und du auch danach (solange du das Fahrzeug hattest) selbst keinen Unfall damit hattest, und das evtl. durch Zeugen, die dich und dein ehemaliges Auto die ganze Zeit über "kennen", belegen kannst, kann dir keiner was.

Das würde ich dann dem gegnerischen Anwalt "unmißverständlich" schriftlich mitteilen (mit einer Kopie des alten Kaufvertrags von dem Händler, von dem du ihn ausdrücklich unfallfrei gekauft hattest), dann sollte eigentlich von der anderen Seite her "Ruhe im Karton" sein. Falls nicht, selbst einen Anwalt bemühen. Natürlich alles, was du darüber zum Besten gibtst, genau dokumentieren.

Von Dir als Laie kann keiner erwarten, dass Du die Unfallfreiheit des Fahrzeuges bei Kauf überprüfen kannst. Wenn dann noch ein Gutachter nachweisen kann, dass der Unfallschaden älter als 1,5 Jahre ist, bist Du aus der Sache raus. Solltest aber trotzdem einen Anwalt zu Rate ziehen.

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Zitat:

Original geschrieben von Kastelo


jap den habe ich noch, aber kein Rechtschutz.

Wer einen Rechtsstreit verliert, muss auch zahlen, und zwar

alles

(auch die Gegenseite). Zumindest ist das im Zivilrecht so. Sofern dir kein Verschulden bzw. keine "arglistige Täuschung" nachzuweisen ist -dabei gehe ich mal davon aus, dass deine Angaben auch alle so stimmen- hast du nichts zu befürchten, dann zahlt der, der den Rechtsstreit angezettelt hat und abgeblitzt ist.

So jedenfalls sieht's im Normalfall aus.

Zitat:

Original geschrieben von Kastelo


den Scharnieren und wurde daher vermutlich ersetzt."

A

mfg

Vermutlich ? Haha.....entweder ein Gutachter stellt einen Unfallschaden fest oder nicht. Vermutlich ? Der Anwalt will dich linken.

Das Gehirn von solchen Leuten ist linkisch...genau wie das ganze Rechtswesen.

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt



Zitat:

Original geschrieben von Kastelo


jap den habe ich noch, aber kein Rechtschutz.
Wer einen Rechtsstreit verliert, muss auch zahlen, und zwar alles (auch die Gegenseite). Zumindest ist das im Zivilrecht so. Sofern dir kein Verschulden bzw. keine "arglistige Täuschung" nachzuweisen ist -dabei gehe ich mal davon aus, dass deine Angaben auch alle so stimmen- hast du nichts zu befürchten, dann zahlt der, der den Rechtsstreit angezettelt hat und abgeblitzt ist.

So jedenfalls sieht's im Normalfall aus.

Grundsätzlich richtig. Aber es gilt auch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ oder auch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.". Wenn irgendwie möglich würde ich versuchen, das ohne Gericht zu regeln.

Zitat:

Original geschrieben von panzer68



Zitat:

Original geschrieben von Kastelo


den Scharnieren und wurde daher vermutlich ersetzt."

A

mfg

Vermutlich ? Haha.....entweder ein Gutachter stellt einen Unfallschaden fest oder nicht. Vermutlich ? Der Anwalt will dich linken.
Das Gehirn von solchen Leuten ist linkisch...genau wie das ganze Rechtswesen.

Davon "leben" die doch schliesslich, und das nicht schlecht: dass sie die Interessen IHRES Mandanten vertreten und versuchen, für ihn alles mögliche rauszuholen. Dafür lassen sie sich gut bezahlen, egal ob sie erfolgreich waren oder nicht. Sie müssen nur tätig geworden sein, irgendeiner bezahlt sie dafür. Geld stinkt nicht.

Würdest du, würde ich nicht anders machen, wenn ich Anwalt wäre.

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI



Zitat:

Original geschrieben von P2Welt


Wer einen Rechtsstreit verliert, muss auch zahlen, und zwar alles (auch die Gegenseite). Zumindest ist das im Zivilrecht so. Sofern dir kein Verschulden bzw. keine "arglistige Täuschung" nachzuweisen ist -dabei gehe ich mal davon aus, dass deine Angaben auch alle so stimmen- hast du nichts zu befürchten, dann zahlt der, der den Rechtsstreit angezettelt hat und abgeblitzt ist.

So jedenfalls sieht's im Normalfall aus.

Grundsätzlich richtig. Aber es gilt auch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ oder auch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.". Wenn irgendwie möglich würde ich versuchen, das ohne Gericht zu regeln.

danke für eure antworten! die sache ist ja, wieso soll ich versuchen etwas ohne gericht zu klären, wenn ich nichts unrechtes getan hab... die wollen 1500 euro von mir für etwas was sie mir nicht mal dokumentiert haben, keine fotos, keine rechnung von dem sachverständiger, einfach nix.... irgendwie kommt mir die sache auch langsam ziemlich komisch vor

Eventuell kann die Verbraucherzentrale einige Tipps geben.
Einfach mal bei denen nett Anfragen.😉

Gruß Hope0815🙂

Zitat:

[

Davon "leben" die doch schliesslich, und das nicht schlecht: dass sie die Interessen IHRES Mandanten vertreten und versuchen, für ihn alles mögliche rauszuholen. Dafür lassen sie sich gut bezahlen, egal ob sie erfolgreich waren oder nicht. Sie müssen nur tätig geworden sein, irgendeiner bezahlt sie dafür. Geld stinkt nicht.

Würdest du, würde ich nicht anders machen, wenn ich Anwalt wäre.

1. Du hast recht

2.Es ist nicht korrekt. Der Unfrieden und die Bösartikeit gehen als Früchte aus dieser Saat hervor. Drum sage ich:

es ist nicht korrekt. Die Rücksichtslosigkeit mindert die Lebensqualität von uns allen. Und..Es stimmt....das Geld ist der Schlüssel.

Die Inflation führt deshalb zum sofortigen Zusammenbruch dieser Art Systeme.

Da wurde eine Tür neu ausgerichtet aufgrund schlechter Spaltmaße. Und ein Seitenteil wurde aufgrund von Rostbildung (durch Steinschlag) lackiert.

Sehe da keinen Unfall.

Da soll erstmal ein Sachverständiger prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Da wurde eine Tür neu ausgerichtet aufgrund schlechter Spaltmaße. Und ein Seitenteil wurde aufgrund von Rostbildung (durch Steinschlag) lackiert.

Sehe da keinen Unfall.

Da soll erstmal ein Sachverständiger prüfen.

jap das kann auch gut möglich sein... ist dann aber kein unfallschaden sondern einfache reparatur

Finde es so und so zum Kotzen, wenn jemand gleich über einen Anwalt kommuniziert, so ganz ohne Vorwarnung.

Mein Eindruck ist, dass die dich linken wollen.

Hol dir rechtlichen Rat und entscheide dann ob du es ohne Gericht klären willst. Jeder Alleingang kann auch Geld kosten, wenn es hinterher doch vor Gericht gehen sollte.

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