BGH-Urteil Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Zitat "Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe."
hier der ganze Artikel Klick
Finde Ich sehr gut , je mehr Leute Kameras haben desto eher wird es sich auf den Straßen bessern .
Zumindest Hoffe Ich das
Beste Antwort im Thema
Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. 😉
Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?
134 Antworten
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 21. Mai 2018 um 14:47:45 Uhr:
Ich behaupte einfach mal, dass mit einen UDS bei ca. 90% aller Verkehrsunfällen KEINE Schuldfrage geklärt werden kann, weil kein Bildmaterial vorhanden ist.
Besser gehst Du davon aus, dass das Teil seine Aufgabe erfüllt. Die Behörden, nicht zuletzt die Polizei, haben UDS an Bord, weil sich der Unfallhergang damit in den meisten Fällen klären lässt oder die Klärung deutlich erleichtert wird. Zum angeblich fehlenden Bildmaterial weiter unten mehr.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 21. Mai 2018 um 14:47:45 Uhr:
Nehmen wir doch das Beispiel aus dem aktuellen BGH-Urteil, zwei Fahrzeuge biegen auf ihren Spuren links ab und im Kreuzungsbereich wechselt einer verbotswidrig die Spur. Woher soll ein UDS wissen, wer die Spur gewechselt hat?
Das geht anhand folgender Daten:
- Längs- und Querbeschleunigung
- Radumfangsgeschwindigkeit
- geglättete Geschwindigkeit
- Status der Bedienelemente (Bremse, Blinker, Lichte, Zündung)
- zurückgelegter Weg im Aufzeichnungszeitraum
Die Daten werden beim Crash mit einer Genauigkeit von 500 Hz aufgezeichnet. Der UDS hat eine Schnittstelle, mit der die Daten auf einen Laptop oder Bürocomputer übertragen werden. Geschulte Sachverständige können dann mit Spezialprogrammen (UDScope, UDScience) nachvollziehen, wie sich z. B. beim Spurwechsel-Unfall die beiden Fahrzeuge im Verhältnis zueinander bewegt haben, wer wann gebremst hat, wer wo einen Einschlag hatte usw.
Bildmaterial in Form von Grafiken lässt sich ebenfalls erstellen.
Vom Anbieter des Programms:
Zitat:
Die Software erlaubt eine rasche Bewertung des Fahrverhaltens, insbesondere von Bremsmanövern, Extremsituationen, Ausweichvorgängen und vielem mehr.
Ob man sich das als Laie nun vorstellen kann oder nicht: Der UDS liefert gerichtsfeste Beweise zum Unfallhergang.
zu dem ganzen UDS Vor und Nachteilvermutungen kann man genau so wie bei der Dashcam einfach einmal über den Tellerrand schauen.
Wo gibt es das schon ? z.B. in den USA - ach ja nicht bei allen Fahrzeugen aber bei vielen ist das schon drin.
Statistiken raus suchen - bin ich im Moment zu faul - das dürft Ihr machen.
Oder - davon bin ich überzeugt der Dachverband der Autoversicherer hat sich schon damit beschäftigt.
Ich sehe in der neuen Notruffunktion übrigens mehr Überwachungsrisiken als bei einer UDS Box.
Wobei man mit dem Notruf ja evt gleich die Fahrdaten der letzten 15 Sekunden mitsenden könnte.
Das wäre wirklich kein Technik sondern ein Datenschutzproblem.
Zitat:
Auch wenn nur in einem der Fahrzeuge, die an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, ein UDS eingebaut war, stehen dem Sachverständigen Möglichkeiten der Unfallanalyse offen, von denen er bisher nur träumen konnte. Die Geschwindigkeit des Fahrzeuges kann in den meisten Fällen direkt aus den UDS-Daten abgelesen werden. Einer Aufzeichnung ist z. B. auch zu entnehmen, ob das Fahrzeug beschleunigt, oder ob und wie stark es gebremst wurde. Aus den Beschleunigungswerten ist abzulesen, aus welcher Richtung der Anstoß kam und wie stark er war.
Quelle: Handbuch Verkehrsunfallrekonstruktion: Unfallaufnahme, Fahrdynamik, Simulation; herausgegeben von Heinz Burg, Andreas Moser
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 16:51:19 Uhr:
Genau dies meinte ich vorher, es gibt jetzt Mitbürger die sich als Hilfspolizei aufspielen und jede Verfehlung zur Anzeige bringen. Leider fühlen sich diese Kleingeister durch dieses Urteil ermutigt, dabei hat der Bundesgerichtshof genau dies verhindern wollen. Eine Anzeige mit zugänglich machen des Bildmaterials ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und man kann nur hoffen, dass der hier beschuldigte Lenker des Touareg dies auch zur Anzeige bringen wird.
Sowas nimmt die Polizei nicht auf. Vor paar Monaten kam ein Polo von der Auffahrt über alle Spuren geschossen. Nur durch eine Vollbremsung unter Nutzung der Grünfläche verhinderte ich den Unfall. Da ich von einem Kontakt ausging, wollte bei der Polizei eine Anzeige aufnehmen lassen. Die Polizei meinte hier sei kein Schaden entstanden und ein Weiterverfolgen hätte keinen Sinn. Ich habe es dann dabei belassen. Das war das erste und das einzige mal.
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Was sagen die Dashcamgegner hierzu ?
Bei denen geht die Angst vor den Bildrechten über alles.
Ohne Cam kann man heutzutage nichts mehr nachweisen.
Was sollen wir dazu sagen? Dass er Vorfahrt hatte, kann eine Dashcam auch nicht besser beweisen als die Richtung, aus der er kam. Und die Geschwindigkeit können Zeugen nicht verwertbar bestimmen (mal abgesehen davon dass er garantiert nicht 40 gefahren ist), das klärt der Gutachter.
Aber darum geht es auch überhaupt nicht. Es geht nämlich genau ums Gegenteil. Obwohl allen klar sein sollte, dass manche Situationen durch eine Dashcam besser aufgeklärt werden könnten, sind einige, zu denen ich gehöre, trotzdem zu 100% dagegen. Denn das, was damit einher geht, Überwachung, Hilfssheriffs, ungewollte Verbreitung/Veröffentlichung von Daten und Bildern (inkl. Kennzeichen) ist das weitaus größere Übel. Dafür nehme ich dann gerne eine Situation wie im verlinkten Thread in Kauf.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 15:02:14 Uhr:
Was sollen wir dazu sagen? Dass er Vorfahrt hatte, kann eine Dashcam auch nicht besser beweisen als die Richtung, aus der er kam. ....
...und schon hier beginnt Dein Irrtum, genauso wenig wie immer der der hinten auffährt Schuld hat, hat der der von rechts kommt immer keine Schuld bei einem Unfall.
Um die Schuld geht es doch nicht. Nur dass die Dashcam in diesem eher wenig hätte dazu beitragen können, den Fall zu klären.
Aber eben selbst wenn, solche Fälle sind mir lieber als die allgemeine Volksüberwachung durch das Volk.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 15:02:14 Uhr:
Was sollen wir dazu sagen? Dass er Vorfahrt hatte, kann eine Dashcam auch nicht besser beweisen als die Richtung, aus der er kam. Und die Geschwindigkeit können Zeugen nicht verwertbar bestimmen (mal abgesehen davon dass er garantiert nicht 40 gefahren ist), das klärt der Gutachter.Aber darum geht es auch überhaupt nicht. Es geht nämlich genau ums Gegenteil. Obwohl allen klar sein sollte, dass manche Situationen durch eine Dashcam besser aufgeklärt werden könnten, sind einige, zu denen ich gehöre, trotzdem zu 100% dagegen. Denn das, was damit einher geht, Überwachung, Hilfssheriffs, ungewollte Verbreitung/Veröffentlichung von Daten und Bildern (inkl. Kennzeichen) ist das weitaus größere Übel. Dafür nehme ich dann gerne eine Situation wie im verlinkten Thread in Kauf.
Ich bin, aus eigener Erfahrung, ganz anderer Meinung. Woher willst Du eigentlich wissen, dass durch Dashcams mehr Anzeigen erstattet werden? Hast Du dazu irgendwelche Beweise?
Ich behaupte, genauso unbeweisbar, dass die Unfallzahlen sinken werden, da immer mehr Leute damit rechnen müssen, dass Filme existieren.
peso
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 16:04:24 Uhr:
Um die Schuld geht es doch nicht. Nur dass die Dashcam in diesem eher wenig hätte dazu beitragen können, den Fall zu klären.Aber eben selbst wenn, solche Fälle sind mir lieber als die allgemeine Volksüberwachung durch das Volk.
Das ist nicht korrekt. Eine gute DashCam hätte die gefahrene Geschwindigkeit aufgezeichnet. Und wieso wird dem TE grundsätzlich unterstellt, dass er zu schnell war? Wenn er von ca. 40 km/h spricht, können das auch 33 km/h gewesen sein. Bei uns gbit es viele Rechts-vor-Links-Kreuzungen. Besondere Fremde hämmern hier durch, ohne die Vorfahrt zu beachten. Der TE hat uns einen Sachverhalt geschildert und den und nichts anderes sollen wir als Diskussionsgrundlage nehmen. Es handelt sich hier erst einmal um einen ganz klaren Rechts-vor-Links-Unfall.
Der Unfall ist doch aufgenommen worden. Wer ist denn als 01 eingetragen worden?
peso
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 16:04:24 Uhr:
Um die Schuld geht es doch nicht. Nur dass die Dashcam in diesem eher wenig hätte dazu beitragen können, den Fall zu klären.Aber eben selbst wenn, solche Fälle sind mir lieber als die allgemeine Volksüberwachung durch das Volk.
Dann müsstest Du alle Fotos verbieten. Du lehnst eine DashCam ab, aber wenn der Beifahrer filmt, ist es OK?
Hört endlich mit Eurer Schwarzmalerei auf oder verbietet Facebook und co.
peso
Was hat das mit der Beifahrer filmt zu tun? Urlaubsfotos und Handyfilme sind ja nun nicht mit der dauerhaften Aufnahme einer Dashcam zu vergleichen.
Außerdem ist das keine Schwarzmalerei. Ich will es einfach nicht, und tue meine Meinung hier kund, genau wie ihr. Dazu ist das Forum ja da.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 17:03:26 Uhr:
Was hat das mit der Beifahrer filmt zu tun? Urlaubsfotos und Handyfilme sind ja nun nicht mit der dauerhaften Aufnahme einer Dashcam zu vergleichen.Außerdem ist das keine Schwarzmalerei. Ich will es einfach nicht, und tue meine Meinung hier kund, genau wie ihr. Dazu ist das Forum ja da.
Dir macht doch auch keiner einen Vorwurf. Ich benutzt meine DashCam nur, um mir die gefahrenen Routen später noch einmal anzuschauen. Ich lösche diese noch nicht einmal, sondern archiviere diese und zeige es im Freundeskreis (Satire aus).
Dann sag mir mal, wo hier der Unterschied ist?
peso