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BGH-Urteil Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:48

Zitat "Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

hier der ganze Artikel Klick

Finde Ich sehr gut , je mehr Leute Kameras haben desto eher wird es sich auf den Straßen bessern .

Zumindest Hoffe Ich das

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2018 um 16:09

Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. ;)

Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?

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Ich frage mich vor allem, was der permanente Hinweis auf Facebook mit Dashcams zu tun hat. Nehmen wir mal an, ich hätte einen Facebook-Account. Dann ist es meine freie Entscheidung, was ich dort über mich veröffentliche.

Diese freie Entscheidung wird mir genommen, wenn ein Dashcam-Filmer meint, seine Aufnahmen ins Netz stellen zu müssen, auf denen ich zu sehen bin.

Und nein, nicht jeder, der gegen Dashcams ist postet sein gesamtes Privatleben ins Netz.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 15:02:14 Uhr:

Denn das, was damit einher geht, Überwachung, Hilfssheriffs, ungewollte Verbreitung/Veröffentlichung von Daten und Bildern (inkl. Kennzeichen) ist das weitaus größere Übel.

Diese Einwände fallen bei einem UDS komplett weg.

am 29. Mai 2018 um 15:49

Wer gegen Dashcams ist müsste auch gegen sämtliche Fotokameras, Videokameras, Handy usw. sein. Denn mit all denen kann ich genauso leicht fotos und videos ins Netz setzen. Dashcams werden verteufelt,das andere Zeugs nicht,warum?

Zitat:

@ceinsler schrieb am 29. Mai 2018 um 17:49:55 Uhr:

Wer gegen Dashcams ist müsste auch gegen sämtliche Fotokameras, Videokameras, Handy usw. sein. Denn mit all denen kann ich genauso leicht fotos und videos ins Netz setzen. Dashcams werden verteufelt,das andere Zeugs nicht,warum?

Früher konnte man sogar ein "Unfall-Set" kaufen, mit Billigknipse, Notizblock, Stift und einem Stück Kreide.

Im Grunde werden nicht Dashcams an sich verteufelt, sondern das, was Leute damit anstellen. Als Beweismittel finde ich sie sinnvoll. Aber wenn ich morgen einen Unfall haben sollte, möchte ich nicht übermorgen hier im V+S-Forum in einem kleinen Filmchen des Unfallgegners auftauchen, der fragt "Was meint ihr dazu?"

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 16:02

Zitat:

@AMenge schrieb am 29. Mai 2018 um 17:08:35 Uhr:

Ich frage mich vor allem, was der permanente Hinweis auf Facebook mit Dashcams zu tun hat. Nehmen wir mal an, ich hätte einen Facebook-Account. Dann ist es meine freie Entscheidung, was ich dort über mich veröffentliche.

Diese freie Entscheidung wird mir genommen, wenn ein Dashcam-Filmer meint, seine Aufnahmen ins Netz stellen zu müssen, auf denen ich zu sehen bin.

Und nein, nicht jeder, der gegen Dashcams ist postet sein gesamtes Privatleben ins Netz.

Und grade das ist nicht erlaubt , wenn jemand dich Filmt und die Aufnahmen zur Verfügung stellt ( YouTube etc. )auf denen du zu erkennen bist + dein Kennzeichen .

Mal die gegenfrage , wenn in Fußgängerzonen etc. im Rahmen einer Umfrage / reportage gefilmt wird und sehr viele Leute durchs Bild laufen , wird da jeder einzelne gefragt ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist ?

Theoretisch kann Ich mit einem Beifahrer der das Geschehen filmt stundenlang durch die gegend fahren und jedes Vergehen anderer VT zur Anzeige bringen .

Mal sehr Überspitzt beschrieben

am 29. Mai 2018 um 16:09

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 29. Mai 2018 um 17:59:18 Uhr:

Zitat:

@ceinsler schrieb am 29. Mai 2018 um 17:49:55 Uhr:

Wer gegen Dashcams ist müsste auch gegen sämtliche Fotokameras, Videokameras, Handy usw. sein. Denn mit all denen kann ich genauso leicht fotos und videos ins Netz setzen. Dashcams werden verteufelt,das andere Zeugs nicht,warum?

Früher konnte man sogar ein "Unfall-Set" kaufen, mit Billigknipse, Notizblock, Stift und einem Stück Kreide.

Im Grunde werden nicht Dashcams an sich verteufelt, sondern das, was Leute damit anstellen. Als Beweismittel finde ich sie sinnvoll. Aber wenn ich morgen einen Unfall haben sollte, möchte ich nicht übermorgen hier im V+S-Forum in einem kleinen Filmchen des Unfallgegners auftauchen, der fragt "Was meint ihr dazu?"

Im Grunde genommen hast Du vollkommen Recht. Bin der gleichen Mn. .Nur hier im Forum wird nur von Dashcams geredet und das andere Zeug wird verschwiegen und das finde ich irgendwie komisch. Ich habe schon viele Videos gesehen die von Handys aufgenommen wurden.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 29. Mai 2018 um 17:59:18 Uhr:

Zitat:

@ceinsler schrieb am 29. Mai 2018 um 17:49:55 Uhr:

Wer gegen Dashcams ist müsste auch gegen sämtliche Fotokameras, Videokameras, Handy usw. sein. Denn mit all denen kann ich genauso leicht fotos und videos ins Netz setzen. Dashcams werden verteufelt,das andere Zeugs nicht,warum?

Früher konnte man sogar ein "Unfall-Set" kaufen, mit Billigknipse, Notizblock, Stift und einem Stück Kreide.

Im Grunde werden nicht Dashcams an sich verteufelt, sondern das, was Leute damit anstellen. Als Beweismittel finde ich sie sinnvoll. Aber wenn ich morgen einen Unfall haben sollte, möchte ich nicht übermorgen hier im V+S-Forum in einem kleinen Filmchen des Unfallgegners auftauchen, der fragt "Was meint ihr dazu?"

Ich schon, wenn ich das Video mit mir sehe. Klingelt die Kasse :cool:

am 29. Mai 2018 um 16:28

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 15:02:14 Uhr:

Was sollen wir dazu sagen? Dass er Vorfahrt hatte, kann eine Dashcam auch nicht besser beweisen als die Richtung, aus der er kam. Und die Geschwindigkeit können Zeugen nicht verwertbar bestimmen (mal abgesehen davon dass er garantiert nicht 40 gefahren ist), das klärt der Gutachter.

Aber darum geht es auch überhaupt nicht. Es geht nämlich genau ums Gegenteil. Obwohl allen klar sein sollte, dass manche Situationen durch eine Dashcam besser aufgeklärt werden könnten, sind einige, zu denen ich gehöre, trotzdem zu 100% dagegen. Denn das, was damit einher geht, Überwachung, Hilfssheriffs, ungewollte Verbreitung/Veröffentlichung von Daten und Bildern (inkl. Kennzeichen) ist das weitaus größere Übel. Dafür nehme ich dann gerne eine Situation wie im verlinkten Thread in Kauf.

Eure Argumentation ist ja immer, daß kurze Aufnahmen im Urlaub mit dem Handy erlaubt sind.

Was ist denn nun, wenn ich eine 512 MB Speicherkarte nehme, die nur 5 min aufzeichnet und danach die alten Aufnahmen überschreibt. Dürfte ja dann auch kein Problem sein.

Die Unterstellung, daß jede Aufnahme im öffentlichen YouTube landet, verstehe ich auch nicht. Die Möglichkeit besteht mit jedem technischen Gerät, was Videos aufnimmt. Alle verbieten?

Und warum habt ihr keine Probleme mit Kameras an Tankstellen, die auch permanent aufzeichnen durch einen privaten Dienstleister?

Kinders ihr quatscht hier total am Thema vorbei. Es geht hier nicht um irgendwelche Aufnahmen mit irgendwelchen Geräten. Es geht um die Zulassung der Aufnahmen vor Gericht nach einem Unfall.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 29. Mai 2018 um 17:49:55 Uhr:

Wer gegen Dashcams ist müsste auch gegen sämtliche Fotokameras, Videokameras, Handy usw. sein. Denn mit all denen kann ich genauso leicht fotos und videos ins Netz setzen. Dashcams werden verteufelt,das andere Zeugs nicht,warum?

furchtbar einfach.

Das eine, wie das andere ist verboten, wenn du das Persönlichkeitsrecht anderer Personen ("Recht am eigenen Bild") verletzt.

Aber wie der Vorredner schon schrieb, völlig am Thema vorbei.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 29. Mai 2018 um 17:03:26 Uhr:

Was hat das mit der Beifahrer filmt zu tun? Urlaubsfotos und Handyfilme sind ja nun nicht mit der dauerhaften Aufnahme einer Dashcam zu vergleichen.

Richtig, denn Urlaubsfilme werden irgendwo archiviert, während 99,999999999999% aller Dashcam-Aufnahmen wieder überschrieben werden, denn wer legt sich da 10 Festplatten hin, um Monatelang Filmmaterial zu archivieren? (Von ein paar Gestörten Knöllchen-Horsten mal ab)

Ja genau. Und all die schönen YouTube Crash Videos sind einfach durch Zauberei wieder hergestellt worden. Waren ja alle vorher gelöscht. Und wie schön diszipliniert dabei auch alle Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Ob Russland, die USA, überall das gleiche. Soll mir keiner erzählen dass hier brav alles gelöscht wird. Mindestens die letzte Fahrt wird spätestens dann noch vorhanden sein, wenn man sich bei Kilometer 168 wegen so einem fiesen Raser aufregen musste.

Es ist und bleibt ein Unding.

Was andere VT im öffentlich einsehbaren Straßenland sehen, können sie sich merken, sozusagen im Kopf speichern. Über Gesehenes rumzulästern findet auch statt. Das weiß man auch, wenn man sich dort bewegt. Trotzdem rennt keiner rum und verlangt, dass die Menschen die Erinnerung aus dem Kopf löschen müssen (o.k. manche machen es freiwillig mit Wodka & Co.).

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 31. Mai 2018 um 21:47:59 Uhr:

Ja genau. Und all die schönen YouTube Crash Videos sind einfach durch Zauberei wieder hergestellt worden. Waren ja alle vorher gelöscht. Und wie schön diszipliniert dabei auch alle Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Ob Russland, die USA, überall das gleiche. Soll mir keiner erzählen dass hier brav alles gelöscht wird. Mindestens die letzte Fahrt wird spätestens dann noch vorhanden sein, wenn man sich bei Kilometer 168 wegen so einem fiesen Raser aufregen musste.

Es ist und bleibt ein Unding.

Tja, es gibt ein Verbot, aber manche setzen sich einfach darüber hinweg. Das Denkmuster muss Dir als Rechtsüberholer doch bestens vertraut sein. Was regst Du Dich also auf?

am 31. Mai 2018 um 21:39

Warum die Aufregung ?

Es hat sich nichts geändert, ausser das der BHG die teils entgegengesetzten Urteile der OLG's auf Linie gebracht und Rechtssicherheit hergestellt hat.

Rechtssicherheit übrigens nur für die Verwertung von Dashcamaufnahmen eines Unfalls vor Gericht.

Dabei dient die Videoaufnahme der Klärung gegensätzlicher Aussagen.

( Ich vermute das es demnächst auch bei Strafanzeigen zulässig sein wird wenn es gegensätzliche Aussagen gibt )

Knöllchen Horst und Oberlehrer profitieren von diesem Urteil überhaupt nicht - genau darum werden sich hier in unzählichen Posts Gedanken gemacht.

 

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