BGH-Urteil Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Zitat "Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

hier der ganze Artikel Klick

Finde Ich sehr gut , je mehr Leute Kameras haben desto eher wird es sich auf den Straßen bessern .

Zumindest Hoffe Ich das

Beste Antwort im Thema

Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. 😉
Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 12:09:29 Uhr:


Ich bin aus prinzipiellen Überlegungen heraus strikt gegen überbordende Überwachung, leider wird man durch die zunehmende Aufrüstung der anderen Verkehrsteilnehmer beinahe gezwungen sich ebenfalls solch eine Kamera in sein Fahrzeug zu montieren.
Wichtig ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof explizit auf das Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen hat. Man kann nur hoffen, dass Anzeigen ohne Unfall aufgrund von Videos aus solchen Kameras ein entsprechendes Bußgeld für den Besitzer der Kamera nach sich ziehen.

Eine Anzeige ist noch lange keine Veröffentlichung von Bildmaterials im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ....

Deiner Meinung nach sollten also Diejenigen geschützt werden, die sich auf der Autobahn wie die Wildsau benehmen indem dem Anzeigeerstatter ein Bussgeld angedroht wird ???

Ich hab meine Dashcamaufnahme von gestern abgespeichert, als mich ein VW Touareg in der Autobahneinfahrt rechts auf der Sperrfläche überholen wollte. Dann hat er weiter beschleunigt und auf der Standspur versucht noch dem LKW vor mir zu überholen bis dort eine Fahrbahnverengung wegen eines Brückenpfeilers kam.
Eine Brandgefährliche Situation und wenn der LKW Fahrer neben Ihm nicht nach links ausgewichen wäre und ich eine Vollbremsung gemacht hätte - wäre es schlimm ausgegangen.

Ich finde - wenn damit zu rechnen ist, das man bei mit dem Fahrzeug begangenen Straftaten ( ich rede hier nicht vom Verwarnungsgeldbereich sondern von Verkehrsgefährdung und Nötigung ) die Quittung bekommt und sich nicht herausreden kann, wird sich das Fahrverhalten einiger besonders dreister Fahrer ändern.

Ich werde ( mit der Aussage meiner Freundin ) trotzdem eine Anzeige erstatten.
Hab ich bisher noch nie gemacht.
So einen Vollpfosten habe ich seit 10 Jahren nicht mehr erlebt.
Die Dashcamaufnahme kann die Polizei auch gleich haben - Tempo von über 110 km/h bei mir, Datum und Uhrzeit ist mit eingeblendet - Tonspur davon wie meine Freundin geschrien hat, ist auch dabei.

....sofort anzeigen - diesen Depp!! 😁

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:

Ich werde ( mit der Aussage meiner Freundin ) trotzdem eine Anzeige erstatten.
Hab ich bisher noch nie gemacht.
So einen Vollpfosten habe ich seit 10 Jahren nicht mehr erlebt.
Die Dashcamaufnahme kann die Polizei auch gleich haben - Tempo von über 110 km/h bei mir, Datum und Uhrzeit ist mit eingeblendet - Tonspur davon wie meine Freundin geschrien hat, ist auch dabei.

Wie gesagt, ich hab selber eine und finde es gut als Beweissicherung. Aber, das jetzt Verkehrsvergehen Dokumentiert und dann zur Anzeige gebracht werden heisse ich nicht gut. Das laesst Hilfssheriffs und Oberlehrer wie Pilze aus den Boden schiessen.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Mai 2018 um 18:20:23 Uhr:


Kleiner Tip um Manipulationsvorwürfen entgegenzuwirken.
Den Polizeibeamten am Unfallort die Speicherkarte als Beweismittel übergeben und eintüten lassen.

Aber es stimmt kaum ein Unfallzeuge hält an und bei Unfällen mit Spurwechsel behaupten immer beide Seiten das die Gegenseite schuld war.

Jedenfalls dürften die Versicherungsbeiträge sinken und die Unfallzahlen auch.

Ebenfalls würden viele Gerichtsverfahren gar nicht mehr geführt werden müssen.

Positiver Nebeneffekt : Die Aufzeichnung könnte auch Fehlverhalten des Aufzeichnenden festhalten.
Also fährt man mit eingeschalteter Dashcam dann eher Gesetzeskomform.

Das sehe Ich genauso

@Matches , dein bsp mit der Vorfahrt hinkt aber , auf der Aufnahme wäre zu sehen das Ich anhalte und dann ? Der Richter würde doch hoffentlich nachfragen warum da einige sec fehlen .

wenn Ich über 90% alleine im Auto unterwegs bin, wäre Ich im Falle eines Unfalls froh über das wie eine Aufnahme zu haben .Leider schon etliche situationen erlebt wo es verdammt knapp war .

Den Verkehr zu überwachen ist alleinige aufgabe der Polizei .

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Zitat:

@mattalf schrieb am 17. Mai 2018 um 14:19:57 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:

Ich werde ( mit der Aussage meiner Freundin ) trotzdem eine Anzeige erstatten.
Hab ich bisher noch nie gemacht.
So einen Vollpfosten habe ich seit 10 Jahren nicht mehr erlebt.
Die Dashcamaufnahme kann die Polizei auch gleich haben - Tempo von über 110 km/h bei mir, Datum und Uhrzeit ist mit eingeblendet - Tonspur davon wie meine Freundin geschrien hat, ist auch dabei.

Wie gesagt, ich hab selber eine und finde es gut als Beweissicherung. Aber, das jetzt Verkehrsvergehen Dokumentiert und dann zur Anzeige gebracht werden heisse ich nicht gut. Das laesst Hilfssheriffs und Oberlehrer wie Pilze aus den Boden schiessen.

Wenn es in dem Fall einen Schweren Unfall gegeben hätte , wäre es aber von vorteil das Rücksichtslose Verhalten des VT per Video zur Strafverfolgung der Polizei / Staatsanwaltschaft zu übergeben .

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:34:14 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 17. Mai 2018 um 14:19:57 Uhr:


Wie gesagt, ich hab selber eine und finde es gut als Beweissicherung. Aber, das jetzt Verkehrsvergehen Dokumentiert und dann zur Anzeige gebracht werden heisse ich nicht gut. Das laesst Hilfssheriffs und Oberlehrer wie Pilze aus den Boden schiessen.

Wenn es in den Fall einen Schweren Unfall gegeben hätte , wäre es aber von vorteil das Rücksichtslose Verhalten des VT per Video zur Strafverfolgung der Polizei / Staatsanwaltschaft zu übergeben .

Natuerlich. Nix anderes sag ich. Als Beweissicherung vollkommen in Ordnung. Aber wenn es nur ums Anzeigen von Verkehrsvergehen geht, dann gute Nacht 😉

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:


Ich hab meine Dashcamaufnahme von gestern abgespeichert, als mich ein VW Touareg in der Autobahneinfahrt rechts auf der Sperrfläche überholen wollte. Dann hat er weiter beschleunigt und auf der Standspur versucht noch dem LKW vor mir zu überholen bis dort eine Fahrbahnverengung wegen eines Brückenpfeilers kam.

(...)

Ich werde ( mit der Aussage meiner Freundin ) trotzdem eine Anzeige erstatten.
Hab ich bisher noch nie gemacht.
So einen Vollpfosten habe ich seit 10 Jahren nicht mehr erlebt.
Die Dashcamaufnahme kann die Polizei auch gleich haben - Tempo von über 110 km/h bei mir, Datum und Uhrzeit ist mit eingeblendet - Tonspur davon wie meine Freundin geschrien hat, ist auch dabei.

Na solche Leute braucht das Land! 🙄

Zitat:

@mattalf schrieb am 17. Mai 2018 um 14:19:57 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:

Ich werde ( mit der Aussage meiner Freundin ) trotzdem eine Anzeige erstatten.
Hab ich bisher noch nie gemacht.

Wie gesagt, ich hab selber eine und finde es gut als Beweissicherung. ....

Wozu heute so Freundinnen missbraucht werden. 🙂😰😉

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:41:48 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:


Ich hab meine Dashcamaufnahme von gestern abgespeichert, als mich ein VW Touareg in der Autobahneinfahrt rechts auf der Sperrfläche überholen wollte. Dann hat er weiter beschleunigt und auf der Standspur versucht noch dem LKW vor mir zu überholen bis dort eine Fahrbahnverengung wegen eines Brückenpfeilers kam.

(...)

Ich werde ( mit der Aussage meiner Freundin ) trotzdem eine Anzeige erstatten.
Hab ich bisher noch nie gemacht.
So einen Vollpfosten habe ich seit 10 Jahren nicht mehr erlebt.
Die Dashcamaufnahme kann die Polizei auch gleich haben - Tempo von über 110 km/h bei mir, Datum und Uhrzeit ist mit eingeblendet - Tonspur davon wie meine Freundin geschrien hat, ist auch dabei.

Na solche Leute braucht das Land! 🙄

Ja, stell dir mal vor er fährt dich über den Haufen, da muss doch was getan werden.

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Mai 2018 um 12:00:02 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Mai 2018 um 11:28:30 Uhr:


Ich stelle mir das schon schwer vor ein Video bewusst zu manipulieren.

Ich mir nicht, aber das ist vielleicht einfach eine Frage persönlicher Fähigkeiten / Hobbies / Kenntnisse.

Stimmt, wenn man nicht weiß, das es da genug digitale Sicherheiten gibt die es schier unmöglich machen einen bestimmten Block unbemerkt zu verändern,weiß man nicht wie schwer es ist. Ich vergleiche das mal mit dem Abhören eines fremden Handys, für Otto Normalverbraucher unmöglich.

Selbst wenn es einfach wäre, wie oder was könnte man manipulieren. Vllt. fehlt mir ja nur die Phantasie.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 12:09:29 Uhr:


Ich bin aus prinzipiellen Überlegungen heraus strikt gegen überbordende Überwachung, leider wird man durch die zunehmende Aufrüstung der anderen Verkehrsteilnehmer beinahe gezwungen sich ebenfalls solch eine Kamera in sein Fahrzeug zu montieren.
Wichtig ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof explizit auf das Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen hat. Man kann nur hoffen, dass Anzeigen ohne Unfall aufgrund von Videos aus solchen Kameras ein entsprechendes Bußgeld für den Besitzer der Kamera nach sich ziehen.

Eine Anzeige ist noch lange keine Veröffentlichung von Bildmaterials im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ....

Deiner Meinung nach sollten also Diejenigen geschützt werden, die sich auf der Autobahn wie die Wildsau benehmen indem dem Anzeigeerstatter ein Bussgeld angedroht wird ???

Ich hab meine Dashcamaufnahme von gestern abgespeichert, als mich ein VW Touareg in der Autobahneinfahrt rechts auf der Sperrfläche überholen wollte. Dann hat er weiter beschleunigt und auf der Standspur versucht noch dem LKW vor mir zu überholen bis dort eine Fahrbahnverengung wegen eines Brückenpfeilers kam.
Eine Brandgefährliche Situation und wenn der LKW Fahrer neben Ihm nicht nach links ausgewichen wäre und ich eine Vollbremsung gemacht hätte - wäre es schlimm ausgegangen.

Und genau so eine Scheisse kommt dabei raus. Oberlehrer und Möchtegernpolizisten haben Hochkonjunktur. Deine Fehler werden natürlich nie von dir zur Anzeige gebracht, aber sobald mal ein anderer gegen die StVO verstößt, wirst du mit deiner Speicherkarte bei der Polizei vorstellig?

Echt klasse, ist natürlich für euch Moralapostel jetzt innerer Reichsparteitag.

Oh man...

Mir kommt jedenfalls keine Kamera ins Auto und ich werde weiter so fahren wie bisher. Schleicher auf der linken Spur werden rechts überholt usw... Viel Spaß beim Filmen. 🙄

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 17. Mai 2018 um 15:57:11 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:


Eine Anzeige ist noch lange keine Veröffentlichung von Bildmaterials im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ....

Deiner Meinung nach sollten also Diejenigen geschützt werden, die sich auf der Autobahn wie die Wildsau benehmen indem dem Anzeigeerstatter ein Bussgeld angedroht wird ???

Ich hab meine Dashcamaufnahme von gestern abgespeichert, als mich ein VW Touareg in der Autobahneinfahrt rechts auf der Sperrfläche überholen wollte. Dann hat er weiter beschleunigt und auf der Standspur versucht noch dem LKW vor mir zu überholen bis dort eine Fahrbahnverengung wegen eines Brückenpfeilers kam.
Eine Brandgefährliche Situation und wenn der LKW Fahrer neben Ihm nicht nach links ausgewichen wäre und ich eine Vollbremsung gemacht hätte - wäre es schlimm ausgegangen.


Und genau so eine Scheisse kommt dabei raus. Oberlehrer und Möchtegernpolizisten haben Hochkonjunktur. Deine Fehler werden natürlich nie von dir zur Anzeige gebracht, aber sobald mal ein anderer gegen die StVO verstößt, wirst du mit deiner Speicherkarte bei der Polizei vorstellig?

Echt klasse, ist natürlich für euch Moralapostel jetzt innerer Reichsparteitag.

Oh man...

Mir kommt jedenfalls keine Kamera ins Auto und ich werde weiter so fahren wie bisher. Schleicher auf der linken Spur werden rechts überholt usw... Viel Spaß beim Filmen. 🙄

Du brauchst auch keine Kamera, es reicht wenn Derjenige, den Du rechts überholst eine Kamera hat.
Meine Glaskugel sagt mir allerdings das Du das Rechtsüberholen nach den ersten beiden Anzeigen
zwangsläufig aufgeben wirst. Dann ist der Lappen ja erst einmal eingezogen.
Dazu braucht es nicht einmal eine Kamera, es reicht wenn der einen Beifahrer/in hat.

Wenn Du bei meinem Beitrag, den Du ja zitiert hast geblieben wärst, hättest du nicht so einen Dummfug geschrieben.
** aber sobald mal ein anderer gegen die StVO verstößt, wirst du mit deiner Speicherkarte bei der Polizei vorstellig? **
Ich habe von Verkehrsgefährdung und Nötigung geschrieben und NICHT vom Missachten der STVO.

Du bist also auch so ein Rechtsüberholer. Da hab ich vor ein paar Jahren doch einen in die Leitplanke gedrückt, der grade in dem Moment nach rechts wechselte um zu überholen, als ich unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstandes wieder zurück auf die rechte Fahrspur gewechselt bin.
Dem ging das Überholen auch zu langsam und er fuhr so dicht auf, das ich den in den Seitenspiegeln gar nicht sehen konnte. Da hat er Pech gehabt und sogar durch 2 Instanzen geklagt und trotzdem keine Quotenteilung herausholen können.
Manche sehen nur sich selbst und Ihren Vorteil und haben eben keinen Schimmer davon was der Vorausfahrende von Ihnen überhaupt mitbekommt.

Tja, genau der Mist mit den Extremfällen eben. Und deswegen hältst du Kameras für gerechtfertigt?

Lachhaft.

Und ja, bin "Rechtsüberholer" und wahrscheinlich noch vieles mehr, was deinen Puls anschwellen lässt. That's life.

Genau dies meinte ich vorher, es gibt jetzt Mitbürger die sich als Hilfspolizei aufspielen und jede Verfehlung zur Anzeige bringen. Leider fühlen sich diese Kleingeister durch dieses Urteil ermutigt, dabei hat der Bundesgerichtshof genau dies verhindern wollen. Eine Anzeige mit zugänglich machen des Bildmaterials ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und man kann nur hoffen, dass der hier beschuldigte Lenker des Touareg dies auch zur Anzeige bringen wird.

Diese Hilfspolizisten werden schon im Anfangsstadium scheitern. Ich habe das Urteil des BGH so verstanden, das es nur um die bessere Aufklärung eines Unfalls geht und nicht um irgendwelche STVO Anzeigen.

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