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Urteil: Rücksicht und unfallvermeidendes Verhalten höher bewertet als Recht auf Vorfahrt: SUPER

Themenstarteram 16. April 2015 um 7:05

Hallo Forum,

in diesem Artikel http://www.stern.de/.../...rin-muss-schaden-selbst-zahlen-2180898.html wird von einem Unfall einer Radfahrerin berichtet, die einen Fußgänger zusammengefahren hat, der aus dem Bus ausstieg.

Das positive an diesem Urteil ist für mich, das Rücksicht und unfallvermeidendes Verhalten höher bewertet wird, als das Recht auf Vorfahrt.

Ich stelle mir das so vor, das die Radfahrerin, doch mit erheblichen Tempo an einer Fußgängergruppe und offensichtlich auch an einem Bus vorbeigefahren ist und dort schnellstmöglich durch wollte. (das ist meine persönliche Interpretation)

Gruss

W.

Beste Antwort im Thema

Die Konsequenz aus dem Urteil: Radwege an Bushaltestellen nicht benutzen, sonder nauf der Straße fahren.

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ja und? Das Urteil ist doch eindeutig. Was möchtest Du besprechen?

Mehr als "persönliche Interpretation" gibt der Artikel nicht her.

In welcher Form hat der Radfahrer den "beharrt" und "aggressiv seine Vorfahrt durchgesetzt"? Was heisst "ungebremst", wie schnell war sie überhaupt? Woher weiss der Richter, dass der Fahrgast "nur unaufmerksam" war, die Radfahrerin aber nicht.

Und letztlich muss der Fussgänger trotzdem 3000,- an die Radfahrerin zahlen. Wie setzen die sich zusammen?

Ich weiss nicht, was man da "SUPER" finden soll. Das ist Mist, wenig Information, dumme Stimmungsmache, "Aufregerchen", Kaffeesatzleserei aufgrund einer Einzelfallentscheidung.

PS:

Trau schau wem, wer da Veröffentlichung betreibt.

http://www.ergo.com/.../20150317-R

Kann Zufall sein, riecht aber danach, als ob Versicherungsanwältes des Fussgängers da ihren Sieg verkünden.

PPS: Um nicht falsch verstanden zu werden. Ich finde es sehr gut, wenn Radfahrer stärker bzgl. der StVO zur Verantwortung gezogen werden. Aber bitte in allen Szenarien!

Was z.B. gestern - sobald es etwas wärmer ist - an Anarchisten auf der Straße war, geht schon wieder auf keine Kuhhaut.

Themenstarteram 16. April 2015 um 7:44

Das positive an diesem Urteil ist für mich, das Rücksicht und unfallvermeidendes Verhalten höher bewertet wird, als das Recht auf Vorfahrt.

Themenstarteram 16. April 2015 um 7:47

Wo doch jeder weiß, das Fußgänger, Fahrradfahrer und Motorradfahrer keinerlei Knautschzone, keine Airbags, keine Fahrgastzelle um sich haben. Egal ob man schuld ist oder nicht. Es tut weh. Man verletzt sich. Evtl. mit dauerhaften Schaden. Deswegen ist doch eigentlich selbstverständlich, das man auf sich selbst acht gibt. Vorsichtig fährt. Nicht auf Vorfahrt besteht. Für den anderen mitdenkt. Auch bremst, wenn man eigentlich fahren dürfte. Denn bei einem Crash tut es immer weh.

Zitat:

Ein bitteres Urteil für Radfahrer, auf den ersten Blick hat die Radlerin alles richtig gemacht: Sie benutzte den Radweg und hatte auf diesem Weg auch Vorfahrt.

Alleine für diesen Satz sollte man den Artikel in die Tonne treten.

Auf den ersten Blick hat man an Busshaltestellen gar nix als Radler, außer die Pflicht niemanden über den Haufen zu fahren und ggf. anzuhalten wenn ein- oder ausgestiegen wird.

Das ist für mich absolut normal.

Die Konsequenz aus dem Urteil: Radwege an Bushaltestellen nicht benutzen, sonder nauf der Straße fahren.

Zitat:

@Pirke schrieb am 16. April 2015 um 09:54:51 Uhr:

Die Konsequenz aus dem Urteil: Radwege an Bushaltestellen nicht benutzen, sonder nauf der Straße fahren.

Dann kommt der nächste und meint Dich mit dem Auto über den Haufen fahren zu dürfen weil Du gefälligst auf dem Radweg zu fahren hast.

Interessant die genauere Szenarienbeschreibung hier

http://www.unfallzeitung.de/.../...ussteigendem-fahrgast-und-Radfahrer

Die haben anscheinend dort den Radweg links (!) an dem Wartebereich vorbeigeführt, direkt rechts "saugend" am Bushalteplatz vorbei, so dass die Passagiere zwingend schon beim Aussteigen direkt den Radweg betreten müssen. Da sind Unfälle letztlich vorprogrammiert. Heldentat der Straßenbauerei. :(

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 09:53:02 Uhr:

Zitat:

Ein bitteres Urteil für Radfahrer, auf den ersten Blick hat die Radlerin alles richtig gemacht: Sie benutzte den Radweg und hatte auf diesem Weg auch Vorfahrt.

Alleine für diesen Satz sollte man den Artikel in die Tonne treten.

Auf den ersten Blick hat man an Busshaltestellen gar nix als Radler, außer die Pflicht niemanden über den Haufen zu fahren und ggf. anzuhalten wenn ein- oder ausgestiegen wird.

Das ist für mich absolut normal.

Jepp, exakt so sehe ich das auch.

Ich bekräftige außerdem:

Wer an Bushaltesttellen mit haltendem Bus (mit offenen Türen?) - wohlmöglich auf einem Radweg, den die Passagiere kreuzen müssen - ungebremmst vorbeiknallt und sich dabei darauf verlässt, dass die Passagiere sich beim Aussteigen schon sofort überall hin umgucken (Kinder?) werden, der hat ein bedenklich gefährliches Problem mit der Realität.

Gerade von erfahrenen Verkehrsteilnehmern sollte man eine gewisse Abstraktionsgabe doch erwarten können, oder?

k-hm

die Pflicht, an haltenden Bussen beim rechts vorbeifahren besondere Sorgfalt walten zu lassen hat jeder Verkehrsteilnehmer. Die Erkenntnis, dass Fahrgäste beim Aussteigen auf den Radweg selten achtsam sind ist auch trivial. In solchen Situation muss man sich als Radfahrer einfach besonders vorsehen. Ich kann die Begründung der Richter gut nachvollziehen.

Ist im Übrigen nicht selten sondern immer gegeben, wenn der Bus am Fahrbahnrand hält, das Wartehäuschen rechts auf dem Bürgersteig steht und der Radweg dazwischen verläuft.

Wie war das doch? Steht ein Bus mit Warnblinkanlage an der Haltestelle, so darf nur mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT der Bus passiert werden.....

Dazu brauchts noch nicht mal Warnblinker:

StVO § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

Gruß Metalhead

am 16. April 2015 um 12:36

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 09:53:02 Uhr:

Zitat:

Ein bitteres Urteil für Radfahrer, auf den ersten Blick hat die Radlerin alles richtig gemacht: Sie benutzte den Radweg.

Alleine für diesen Satz sollte man den Artikel in die Tonne treten.

Richtig. Ein Radfahrer der auf dem Radweg fährt hat falsch gemacht, was man falsch machen kann.

Zitat:

@cycleride schrieb am 16. April 2015 um 14:36:06 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 09:53:02 Uhr:

 

Alleine für diesen Satz sollte man den Artikel in die Tonne treten.

Richtig. Ein Radfahrer der auf dem Radweg fährt hat falsch gemacht, was man falsch machen kann.

Nur gepaart mit Deiner Signatur ergeben Deine Zeilen Sinn. :)

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