BGH-Urteil Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Zitat "Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

hier der ganze Artikel Klick

Finde Ich sehr gut , je mehr Leute Kameras haben desto eher wird es sich auf den Straßen bessern .

Zumindest Hoffe Ich das

Beste Antwort im Thema

Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. 😉
Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?

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Zitat:

@mattalf schrieb am 18. Mai 2018 um 14:18:29 Uhr:


Einig mit Tazio! Kreuz in Kalender 😉

Dass man das noch erleben darf. 😁

Wer ungesehen und anonym mit dem Auto im Straßenverkehr unterwegs sein will, soll sich ein Taxi mit hinten abgedunkelten Scheiben bestellen und dann auf der Rückbank Platz nehmen.

Im Prinzip wäre hier die Langfassung nebst Urteilsbegründung interessant, um das Ausmaß des Urteils verstehen zu können.
Diese habe ich aber leider nicht gefunden.

Dashcam als Beweismittel bei einem Unfall scheint klar, selbst wenn die Dashcam nicht "überschneident" arbeitet und gegen geltenden Datenschutz verstösst, (was krass ist) Aber ob jeder notorische Linksfahrer einen Rechtsüberholer als verkehrsgefährdent anzeigen kann, möchte ich erst noch lesen. Dann besorge ich mir eine Helmkamera und zeige die Linksausbremser und Handybenutzer an.

Dann wird das Rechtsfahrgebot wieder eingehalten und das Rechtsüberholen hat sich erledigt!

Das bringt Dir voraussichtlich säckeweise Bußgeldbescheide wegen der Datenschutzverstöße.

Zitat:

@mattalf schrieb am 15. Mai 2018 um 18:09:57 Uhr:


Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. 😉
Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?
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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 18. Mai 2018 um 12:39:25 Uhr:



Zitat:

Der Unfalldatenspeicher VDO UDS AT ist mehr als ein System zur Erfassung und Aufzeichnung von Unfällen. Auch andere kritische Fahrsituationen, wie das Anfahren gegen einen Bordstein oder extreme Bremsmanöver hält der UDS fest. Die hochempfindlichen internen Sensoren des VDO UDS erfassen Längs- und Querbeschleunigung sowie Richtungsänderungen. Darüber hinaus speichert der VDO UDS die Geschwindigkeit und, über die 10 Statuseingänge, wann und wie lange z.B. Bremsen, Blinker, Licht und- bei Einsatzfahrzeugen Blaulicht und Signalhorn betätigt wurden. So entsteht ein elektronisches Protokoll, das lückenlos, zeitgenau und absolut unbestechlich den Ablauf eines Ereignisses gerichtsverwertbar dokumentiert.

Dabei entscheidet das intelligente Speichermanagement, ob und wie lange ein Ereignis in einem der 12 Hauptspeicher festgehalten wird – je schwerer ein Ereignis, desto länger bleibt es im Speicher. (Quelle)


Die Fahrer, die so einen UDS an Bord hatten, verhielten sich umsichtiger und defensiver. Wenn ich Deine Beiträge lese, lieber Gurkengräber, wäre so ein Teil, laut neuer Vorschrift demnächst zwangsweise in Dein Fahrzeug eingebaut, genau das, was Du brauchst.

MfG, Tazio1935

Ist es nicht mehr so, dass die Unfalldatenschreiber diesen "Löschknopf" an Bord haben? Ich kenne die UDS von mehreren Rettungswagen, die ich schon gefahren bin; dort gibt es eine Möglichkeit, die Aufnahme zu löschen. Der Betriebsrat hatte damals Bedenken, dass über einen UDS das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit ausgehebelt werden könnte, sofern der Fahrer schuld ist, daher wurde - soweit ich das in Erinnerung habe - diese Möglichkeit eingefordert.

Ich denke aber, berlin-paul oder Hoinzi können da Fundierteres beitragen, was die Frage nach dem Recht auf Selbstbelastungsfreiheit (Schweigerecht nach §136 Abs 1 Satz 2 StPO) und das Vorhandensein eines UDS betrifft.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 21. Mai 2018 um 10:54:08 Uhr:


Ist es nicht mehr so, dass die Unfalldatenschreiber diesen "Löschknopf" an Bord haben? Ich kenne die UDS von mehreren Rettungswagen, die ich schon gefahren bin; dort gibt es eine Möglichkeit, die Aufnahme zu löschen. Der Betriebsrat hatte damals Bedenken, dass über einen UDS das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit ausgehebelt werden könnte, sofern der Fahrer schuld ist, daher wurde - soweit ich das in Erinnerung habe - diese Möglichkeit eingefordert.

Es gibt diesen grauen Löschknopf und Du kannst ihn als Privatmann auch ggf. betätigen, um Dich nicht selbst zu belasten. Bei Firmenautos oder Dienstfahrzeugen gilt das aber nicht:

Zitat:

Unfalldatenspeicher finden sich außerdem in Taxis, Polizeiautos, Rettungswagen und Fahrzeugen vieler Fuhrparks. Zu deren Einsatz berechtigt die Arbeitgeber dabei § 28 BDSG. Die Wahrung berechtigter Interessen an Beweisen im Falle eines Unfalls überwiegt hier das schutzwürdige Interesse eines Betroffenen an seinen Daten in diesem Moment.
(...)
Vor allem Aussagen unter Zwang sind verboten. Eine Aussage, wie sie jemand in einer Vernehmung macht, beinhaltet die Datenbox jedoch nicht. Vielmehr gleichen die Aufzeichnungen eher Beweismitteln wie Aufnahmen vom Unfallort oder der Begutachtung des Unfallfahrzeugs; verlangen also keine aktive Mitwirkung des Betroffenen.

Quelle: www.anwalt.de

.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 21. Mai 2018 um 10:54:08 Uhr:


Ich denke aber, berlin-paul oder Hoinzi können da Fundierteres beitragen, was die Frage nach dem Recht auf Selbstbelastungsfreiheit (Schweigerecht nach §136 Abs 1 Satz 2 StPO) und das Vorhandensein eines UDS betrifft.

Wenn der Arbeitgeber oder Dienstherr einen UDS mit deaktivierter Löschfunktion einbaut, musst Du das als Betroffener hinnehmen. Warum auch nicht? Als Lkw-Fahrer musst Du einen Fahrtenschreiber akzeptieren, Flugzeuge haben eine "Black Box" an Bord. Auch wenn eine Blutentnahme dich belasten könnte, musst Du sie als normaler Privatfahrer hinnehmen - zwangsweise und unter Einsatz staatlicher Gewalt ist auch möglich.

Zum Datenschutz: Ein UDS ist für die Dauerüberwachung nicht geeignet. Er speichert die 30 Sekunden vor dem Unfall und die 15 Sekunden danach automatisch, dauerhaft und nicht überschreibbar.

Von mir aus könnte man die Gesetzeslage ändern und einen plombierten UDS obligatorisch in jeden Pkw einbauen, ohne Löschfunktion. Ein Unfall lässt sich damit so rekonstruieren, wie er sich wirklich abgespielt hat. Lügen und Gedächtnislücken von Beteiligten treten damit ebenso in den Hintergrund wie fehlende, fehlerhafte oder abgesprochene Zeugenaussagen. Und weil man das wüsste, würde man seine Fahrweise anpassen und sicherer fahren, vor allem Teilnehmer wie "Gurkengräber" würden davon profitieren.

MfG, Tazio1935

Hi Tazio1935,

danke für die Infos - das ist bei mir schon ein paar Tage her, dass ich (im Minijob) aktiv im Rettungsdienst gefahren bin, daher bin ich nicht mehr up to date, ob sich da was geändert und die Hilfsorganisation damals dann den Löschknopf deaktiviert hat. Damals war die Möglichkeit jedenfalls vorhanden, dass man dem UDS einen "Gedächtnisverlust" spendieren konnte...

Zum Thema Fahrtenschreiber, Flugschreiber, Blutentnahme: Diese Dinge sind ja gesetzlich geregelt, sei es deren Einbau (Fahrtenschreiber im LKW), sei es die Möglichkeit der richterlich angeordneten Blutentnahme. Ein UDS ist ja eine freiwillige Sache, die noch nicht irgendwo gesetzlich gefordert wird, also würde ich da schon noch einen Unterschied sehen. Und auch hier sehe ich wieder einen Trend zur schleichenden Überwachung: Du würdest das so akzeptieren, ok... Aber wo zieht man die Grenze?

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 21. Mai 2018 um 12:36:39 Uhr:


Ein UDS ist ja eine freiwillige Sache, die noch nicht irgendwo gesetzlich gefordert wird, also würde ich da schon noch einen Unterschied sehen. Und auch hier sehe ich wieder einen Trend zur schleichenden Überwachung: Du würdest das so akzeptieren, ok... Aber wo zieht man die Grenze?

Es gab schon 2012 Pläne auf nationaler und EU-Ebene, so eine Black Box auch für Privat-Pkw verbindlich einzuführen,

Artikel dazu von n-tv

.

Tja, wo zieht man die Grenze? Ich sehe kein Problem darin, dass der UDS die letzten 30 Sekunden vor und 15 Sekunden nach einem Crash aufzeichnet. Der UDS ist dabei wie ein objektiver, verlässlicher Zeuge. Fahre seit mehr als 30 Jahren unfallfrei und wage daher die Prognose, dass der UDS für mich im Fall des Falles eher ein Freund ist, der mir hilft, meine Unschuld zu belegen. Und nicht ein Feind, der meine Schuld beweist, die ich ohne UDS vertuschen könnte. Risikofahrer, die nicht für die Folgen ihrer Fahrweise einstehen wollen, werden das genau andersrum sehen.

Mir geht es da eher um die Abwägung, wie viele "Einschränkungen" der Freiheit man sich gefallen lassen will. Wie gesagt, es gibt ein Recht darauf, dass wir uns nicht selbst belasten müssen, also empfinde ich es als Angriff auf dieses Recht, einen UDS ohne Löschknopf einzubauen.

Ein UDS mit Löschknopf wäre da ein Kompromiss, der meine und deine Standpunkte vereinen könnte, Tazio1935 - auch wenn ich mich nicht als Risikofahrer sehe :-)

Für mich würde es nicht nur Bände, sondern gleich ganze Bibliotheken sprechen, wenn einer nach nem Unfall den UDS löscht...

Da gebe ich Dir recht, Daemonarch, dass das Verhalten ja durchaus auffällig sein dürfte. Man löscht ja nicht die Beweise, die zeigen, dass man sich richtig verhalten hat. Aber man sieht es doch oft genug bei den diversen "Ich wurde geblitzt - was mach ich jetzt, um ungeschoren davonzukommen"-Threads, dass die meisten Teilnehmer hier sich diese "Hintertürchen", um vielleicht doch straffrei auszugehen, freihalten wollen... Also dürfte der Einbau der UDS sicherlich die Gerichte bis hoch zum BGH beschäftigen, wenn ein Gericht das Löschen des UDS als "Schuldeingeständnis durch die Hintertür" werten würde.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. Mai 2018 um 12:24:36 Uhr:


[.....] Von mir aus könnte man die Gesetzeslage ändern und einen plombierten UDS obligatorisch in jeden Pkw einbauen, ohne Löschfunktion. Ein Unfall lässt sich damit so rekonstruieren, wie er sich wirklich abgespielt hat. [.....]

Ich behaupte einfach mal, dass mit einen UDS bei ca. 90% aller Verkehrsunfällen KEINE Schuldfrage geklärt werden kann, weil kein Bildmaterial vorhanden ist.

Nehmen wir doch das Beispiel aus dem aktuellen BGH-Urteil, zwei Fahrzeuge biegen auf ihren Spuren links ab und im Kreuzungsbereich wechselt einer verbotswidrig die Spur. Woher soll ein UDS wissen, wer die Spur gewechselt hat?

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 21. Mai 2018 um 13:17:38 Uhr:


Mir geht es da eher um die Abwägung, wie viele "Einschränkungen" der Freiheit man sich gefallen lassen will. Wie gesagt, es gibt ein Recht darauf, dass wir uns nicht selbst belasten müssen, also empfinde ich es als Angriff auf dieses Recht, einen UDS ohne Löschknopf einzubauen.

Wenn es schlecht läuft, dann bist Du nach einem Unfall gar nicht mehr in der Lage, den Löschknopf zu drücken. Was dann? - Wie schon festgestellt, bei einer Blutentnahme bist Du gezwungen, Dich selbst zu belasten. Für den plombierten, nicht löschbaren UDS müsste man nur eine rechtlich solide Grundlage schaffen.

Nach m. E. wäre es falsch, nach einem Unfall einen "neutralen Zeugen" buchstäblich ausschalten zu können, um der Polizei und Versicherung die Klärung des Hergangs zu erschweren.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 21. Mai 2018 um 13:17:38 Uhr:


Ein UDS mit Löschknopf wäre da ein Kompromiss, der meine und deine Standpunkte vereinen könnte, Tazio1935 - auch wenn ich mich nicht als Risikofahrer sehe :-)

Na schön, nehmen wir mal an, es gäbe diesen Kompromiss. Dann wird anhand der UDS-Daten des Unfallgegners in vielen Fällen immer noch möglich sein, den Unfall zu rekonstruieren. Wenn etwa der Rechtsüberholer oder plötzliche Spurwechsler eine Kollision verursacht, wird das trotzdem per UDS nachweisbar sein.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 21. Mai 2018 um 13:22:09 Uhr:


Für mich würde es nicht nur Bände, sondern gleich ganze Bibliotheken sprechen, wenn einer nach nem Unfall den UDS löscht...

Dazu etwas Interessantes aus dem Strafrecht:

Zitat:

Allerdings gilt auch im Strafprozess der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Der Strafrichter darf daher aus nachgewiesenen Vereitelungshandlungen seine entsprechenden Schlüsse ziehen. Er darf nachgewiesene Vereitelungshandlungen als sogenannte Anknüpfungstatsachen nehmen, um auf die Schuld des Angeklagten zu schließen. (Quelle: Wikipedia)

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. Mai 2018 um 14:50:14 Uhr:


[.....] Wenn etwa der Rechtsüberholer oder plötzliche Spurwechsler eine Kollision verursacht, wird das trotzdem per UDS nachweisbar sein.

Auch da stellt sich mir die Frage woher ein UDS wissen kann, dass es überhaupt einen Spurwechsler oder Rechtsüberholer gab?

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