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Geltung des Zeichens "274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit"

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 22:07

Guten Morgen,

Frage 1:

Bundesstraße, Tempo 100 - normal.

Begrenzungsschild auf Tempo 70 (offensichtlich wegen einer Kreuzung), soweit auch normal...

Plötzlich ein Tempo 50 Schild, Zusatz "Straßenschäden"...

Ca. 50 m dahinter: Tempo 30 Schild... Ohne Zusatz

ca. 300 m dahinter, wird Tempo 70 aufgehoben (Zeichen 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - mit der Zahl 70 drauf)

Ist Tempo 30 aufgehoben? Bitte nur mit Rechtsgrundlage.

Frage 2:

(alle Straßen sind Einspurig je Fahrtrichtung):

Fahrtrichtung: Ost nach West.

Erstmal Bundesstraße -> Tempo 100

Es kommt das Ortsschild -> Tempo 50

Es kommt das Schild nach ca. 50 m "120 Verengte Fahrbahn"

Ca. 10 m dahinter -> Tempo 30

Dahinter für den Rest der Ortsdurchfahrt KEINE Aufhebung (gar nichts, nirgendwo).

Es folgt unmittelbar nach der Engstelle eine Einmündung von links (ziemliche Hauptverkehrsstraße), die Linksabbieger, also nach Westen (fast 100%), wissen nichts von der Strecke, die ich oben beschreibe. Fahren Tempo 50.

Ca. 100 m weiter wieder eine Einmündung von links - auch viel Berufsverkehr, biegen zu ca. 50% links ab, also in meine Richtung nach Westen)

Ca. 500 m weiter eine Einmündung, diesmal von rechts, eine dicke Verbindung zwischen Industriezentren, mit regelmäßig 3-4 LKW, die an der Ampel warten (tasgüber). Ca. 80% Rechtsabbieger, also in meine Fahrtrichtung nach Westen.

ca. 1000 m weiter: Ortsende-Schild, 100 km/h erlaubt.

Ich bin ortskundig, kann das selbst mit maximaler Trixerei nicht leugnen.

Egal wo ich auf die Hauptstraße im Dorf einfahre, muss ich Tempo 30 fahren - sagen so die einschlägigen Urteile. Ich tue das übrigens als Einziger von Allen, die ich je persönlich gesehen habe (Hintergrund: ich habe mir 2010 geschworen, nie wieder für meine Verkehrsteilnahme zu zahlen - und das habe ich bis heute tatsächlich geschafft. Vorher 2-3 Tickets pro Jahr für's zu schnell Fahren (max. 10 km/h), und 5 - 10 für's Parken, weil ich die Parkzeiten verschusselt habe, oder Linien übersehen habe - z.B. picobello an der Linie geparkt, blöd nur, dass es die Letzte war und dahinter kein Parkraum mehr ausgewiesen war :-D - naja, Kopfsteinpflaster, Abenddämmerung, 10 EUR Lehrgeld...).

Jetzt kann ich also entweder allen auf den Sack gehen, oder - welchen Verwaltungsakt anstoßen?

 

Frage 3:

Last but not least - ein Ärgernis erster Güte:

Betrifft Bereiche, wo ich nicht ortskundig bin (heute, in Thüringen, 3x passiert).

Tempo 70 vorgeschrieben (oder 60, oder 80 - egal)

Es folgt die Aufhebung der Tempobegrenzung.

UNMITTELBAR dahinter (nur wneige Meter) kommt das Ortsschild oder eine neue Tempobegrenzung unterhalb der aufgehobenen Tempobegrenzung. Es ist nur - ich habe ein mal ordentlich Gas gegeben, und muss sofort wieder auf die Bremse. Sichtbar war an der Stelle der Aufhebung die neue Tempobegrenzung nicht, weil Kurve oder Gebüsch davor. Man kann die Schilder durchaus rechtzeitig sehen, aber erst, wenn man das Aufhebungsschild GERADE passiert hat...

Gibt es keine Instanz, die solche Spiereien mit den Verkehrsteilnehmern verbieten kann?

Z.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. März 2015 um 14:41

Fakt ist, dass die StVO keine Hilfe beim Autofahren ist.

Auch die VwV dazu ist nur begrenzt hilfreich, vor allem, weil man als Fahrer muss, als Gemeinde/Kreis/Land/Bund nur "soll".

Will man als Autofahrer umsetzen, was die Irren quer durch die Republik beschildern, gibt es nur drei Möglichkeiten:

1. alle Gerichtsurteile kennen. Nicht, dass die sinnvoll, logisch und mit menschlicher Logik nachvollziehbar wären, aber sie sind rechtsgültig.

2. selbst ausprobieren und Gerichtsurteil kassieren,

3. nicht Autofahren.

Jetzt habe ich noch mal nachgelesen und mir ist wieder bewußt geworden, dass eine Begrenzung (274) mit einer Gefahrenstelle (Dreieck) durch eine neue 274 nicht aufgehoben wird, sondern erst, wenn die Gefahrenstelle eindeutig verlassen wurde. Unebene Fahrbahn, Schleudergefahr, Wildtiere oder gar ein Ausrufezeichen - enden alle eindeutig, jawohl... Selbst dann, wenn zwischendurch verrückte Schilder aufgestellt wurden, weil der Schwager des verantwortlichen eine LKW-LAdung Schilder gefunden hat, und sie nun weiterverkauft.

Ich bin sehr für Disziplin und Regelkonformität, aber je mehr man sich mit dem Blödsinn beschäftigt, desto klarer wird, dass es unmöglich ist, Dank der Gerichtsentscheidungen, die jede Beschilderung ad Absurdum führen, in der Bundesrepublik regelkonform zu fahren. Umso mehr wundert mich, dass ausländische Besucher über die Disziplin auf den Straßen hier so erstaunt sind.

Erstaunlich ist auch, dass bei Unfällen praktisch immer beide anteilig Schuld sind, weil jedes Gericht Regeln erfindet, wonach sich beide falsch verhalten haben. Im Prinzip ist ein Unfall eine eheähnliche Beziehung zwischen den Betroffenen.

Verrückt: selbst, wenn eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist, muss man sich an die Vorherige (mit Zusatzsschild) halten. Was, wenn ich das zu meinem Gunsten auslege? Wenn ich tempo 70 mit Streckenbegrenzung 700 m sehe, und danach Tempo 30 (Baustelle) kommt - darf ich doch die 70 fahren? NEEEIIIN! Wenn ich Tempo 30 (Baustelle) sehe, und gleich danach die 70 - darf ich auch nicht. Ein "Ende aller Streckenverbote" und ein ortsschild wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht aufheben, noch nichteinmal ein Autobahnschild... Eventuell hebt ein solches Schild im Rückspiegel den Streckenverbot auf.... Sicher bin ich mir aber nicht...

Ich frage mich manchmal, wieso wir eine StVO haben - bei Unfällen machen wir immer Halbe-Halbe und gut is... So ist dann jeder gehalten, Unfälle zu vermeiden, sonst setzt es automatisch Strafen und Kosten. Die mit mehr Geld können dann auch mehr Assi fahren - also alles wie gehabt. Die Stadtkasse wird dann aufgefüllt, indem Autofahrer kontrolliert und dafür zur Kasse gebeten werden. Das geschieht z.B. schon beim kleinen Waffenschein - jährlich die Gebühr entrichten, weil die Stadt kontrolliert, ob man noch zuverlässig sei. Es gibt zwar keine gesetzliche Grundlage für diese engmaschige Prüfung, aber richterlich ist es so festgelegt, dass es seine Richtigkeit hat, und ist damit geltendes Recht in einer Demokratie.

FG

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8 Antworten
am 28. Februar 2015 um 22:25

Zu Frage 2:

Entweder dran halten oder die Glotzen auf machen bezüglich Geschwindigkeitskontrollen.

Zu Frage 3:

Ja das gibt es, nicht schön, aber normal.

Und ja, wenn man den Richtigen findet und gute Argumente hat, dann trifft man sogar meist auf Gehör.

Ich habe letztes Jahr bei uns am Bahnhof die unschöne Erfahrung gemacht, dass für die Tagesparker nur 4h oder 8h Tickets zu lösen waren, dabei galt entsprechendes Gebot von 6-16 Uhr.

Mir wurde Besserung versprochen, natürlich nicht unmittelbar, aber heute spuckt der Automat ein 10h Ticket aus. Es geht, nicht immer steckt böser Wille dahinter.

Frage 1: Zeichen 278 "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" hebt nach meinem Verständnis alle vorher als Streckenverbote aufgestellten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Die Zahl darauf ist irrelevant, es muss einfach eine Zahl sein, damit es sich von Zeichen 282 "Ende sämtlicher Streckenverbote" unterscheidet. Quelle: gute Frage. In den im Netz auffindbaren Verkehrszeichenerklärseiten steht das nicht. Vielleicht hat jemand eine Fundstelle.

Frage 2: Ich würde an dieser Stelle wohl so handeln wie du (und mich ebenso wie du über die idiotische Beschilderung ärgern). Ansprechpartner: zuständige Gemeindeverwaltung.

Frage 3: Ansprechpartner: zuständige Kreisverwaltung.

Themenstarteram 2. März 2015 um 14:41

Fakt ist, dass die StVO keine Hilfe beim Autofahren ist.

Auch die VwV dazu ist nur begrenzt hilfreich, vor allem, weil man als Fahrer muss, als Gemeinde/Kreis/Land/Bund nur "soll".

Will man als Autofahrer umsetzen, was die Irren quer durch die Republik beschildern, gibt es nur drei Möglichkeiten:

1. alle Gerichtsurteile kennen. Nicht, dass die sinnvoll, logisch und mit menschlicher Logik nachvollziehbar wären, aber sie sind rechtsgültig.

2. selbst ausprobieren und Gerichtsurteil kassieren,

3. nicht Autofahren.

Jetzt habe ich noch mal nachgelesen und mir ist wieder bewußt geworden, dass eine Begrenzung (274) mit einer Gefahrenstelle (Dreieck) durch eine neue 274 nicht aufgehoben wird, sondern erst, wenn die Gefahrenstelle eindeutig verlassen wurde. Unebene Fahrbahn, Schleudergefahr, Wildtiere oder gar ein Ausrufezeichen - enden alle eindeutig, jawohl... Selbst dann, wenn zwischendurch verrückte Schilder aufgestellt wurden, weil der Schwager des verantwortlichen eine LKW-LAdung Schilder gefunden hat, und sie nun weiterverkauft.

Ich bin sehr für Disziplin und Regelkonformität, aber je mehr man sich mit dem Blödsinn beschäftigt, desto klarer wird, dass es unmöglich ist, Dank der Gerichtsentscheidungen, die jede Beschilderung ad Absurdum führen, in der Bundesrepublik regelkonform zu fahren. Umso mehr wundert mich, dass ausländische Besucher über die Disziplin auf den Straßen hier so erstaunt sind.

Erstaunlich ist auch, dass bei Unfällen praktisch immer beide anteilig Schuld sind, weil jedes Gericht Regeln erfindet, wonach sich beide falsch verhalten haben. Im Prinzip ist ein Unfall eine eheähnliche Beziehung zwischen den Betroffenen.

Verrückt: selbst, wenn eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist, muss man sich an die Vorherige (mit Zusatzsschild) halten. Was, wenn ich das zu meinem Gunsten auslege? Wenn ich tempo 70 mit Streckenbegrenzung 700 m sehe, und danach Tempo 30 (Baustelle) kommt - darf ich doch die 70 fahren? NEEEIIIN! Wenn ich Tempo 30 (Baustelle) sehe, und gleich danach die 70 - darf ich auch nicht. Ein "Ende aller Streckenverbote" und ein ortsschild wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht aufheben, noch nichteinmal ein Autobahnschild... Eventuell hebt ein solches Schild im Rückspiegel den Streckenverbot auf.... Sicher bin ich mir aber nicht...

Ich frage mich manchmal, wieso wir eine StVO haben - bei Unfällen machen wir immer Halbe-Halbe und gut is... So ist dann jeder gehalten, Unfälle zu vermeiden, sonst setzt es automatisch Strafen und Kosten. Die mit mehr Geld können dann auch mehr Assi fahren - also alles wie gehabt. Die Stadtkasse wird dann aufgefüllt, indem Autofahrer kontrolliert und dafür zur Kasse gebeten werden. Das geschieht z.B. schon beim kleinen Waffenschein - jährlich die Gebühr entrichten, weil die Stadt kontrolliert, ob man noch zuverlässig sei. Es gibt zwar keine gesetzliche Grundlage für diese engmaschige Prüfung, aber richterlich ist es so festgelegt, dass es seine Richtigkeit hat, und ist damit geltendes Recht in einer Demokratie.

FG

Zitat:

@azrazr schrieb am 28. Februar 2015 um 23:07:55 Uhr:

Betrifft Bereiche, wo ich nicht ortskundig bin (heute, in Thüringen, 3x passiert).

UNMITTELBAR dahinter (nur wneige Meter) kommt das Ortsschild oder eine neue Tempobegrenzung unterhalb der aufgehobenen Tempobegrenzung.

Gibt es leider quer durch die gesamte Republik. Zum Einen so, wie von dir beschrieben, aber auch andersrum. Komme regelmäßig auf der A5 an einem Streckenabschnitt vorbei, wo innerhalb "weniger Meter" 3x hintereinander Zeichen 282 "Aufhebung sämtlicher Streckenverbote" steht. Reinster Schilderwald ohne Nutzen.

Wegen 25 € im Jahr schwört man sich nie wieder zu schnell zu fahren? Wow... das ist mal krass...

Wenn´s dich nicht stört, fahr 30, ganz einfach und wenn ein Hintermann schneller will, soll er überholen oder du lässt ihn passieren.

Ich fuhr vor einiger Zeit an einer Stelle, die deiner ähnlich ist:

Tempo 30, weil verengte Fahrbahn (Zeichen XY) und 10 m dahinter das Ortsausgangsschild. Reihenfolge verkehrt, denn das Ortsausgangsschild hebt bekanntlich alle Begrenzungen auf (?). Dass sich das Limit auf die schmale Straße danach bezieht, ist klar.

Mich hat dann auch einer angequatscht, weil ich doch schneller fahren dürfe, 100 natürlich.

Irgendwann zerlegt´s diese Besserwisser und dann können sie klagen. Zu langsam kann man kaum fahren und Tacho 40 geht in einer solchen Situation eventuell auch (auf eigenes Risiko und verbotenerweise).

Gesunder Menschenverstand oder so, sich in der Mitte treffen... wie auch immer...

PS:

Ich sehe gerade... der TE... :cool:

Schon schlimm so ein Abzockstaat. Bei uns zahlt man zwar im Ernstfall schon, wenn man 9 km/h zu schnell fährt (drunter meist ohnehin nicht), aber dafür hat (für meine Begriffe) noch keiner glaubhaft dargelegt, dass er zu unrecht hätte zahlen müssen (aus reiner Willkür).

Letzteres ist für meine Begriffe ein Abzockstaat. ;)

Themenstarteram 2. März 2015 um 18:58

Hi!

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. März 2015 um 18:48:33 Uhr:

Wegen 25 € im Jahr schwört man sich nie wieder zu schnell zu fahren? Wow... das ist mal krass...

Ja. Auf Ungarisch würde ich es so ausdrücken: denen, die mir diese Rechnung schicken, gönne ich nicht mal das Schwarze unter den Fingernägeln.

Aber "Langsamfahren" mag ich auch nicht - ich fahre immer so schnell, wie erlaubt - abzüglich der Situationen, in denen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht angemessen ist (Wetter, Übersichtlichkeit usw.).

Mit der Methode "alle Regeln einhalten" schaffe ich im Golf TDI auf der A7 ca. 570 km in 4:45 h und 200 km über Land in unter 3h... Dabei überhole ich im Schnitt ca. 3x auf 200 km. Das geht doch? Schleichen sieht anders aus (ich fahre allerdings zu "Unzeiten", in Allerherrgotsfrüh, Sonntags oder spääääät abends).

Zum Thema Unrecht: Recht ist, was vom Gericht als rechtmäßig erklärt wurde. Wenn das für einen logisch denkendem Menschen nicht nachvollziehbar ist, nehme ich mir die Freiheit heraus, die Entscheidung als Unrecht zu bezeichnen, zum Beispiel, wenn einer grob verkehrswidrig fährt, der Andere regelkonform, und bei einem Unfall trotzdem mithaftet. Im Moment prozessiere ich genau in einem solchen Fall. Eine Frau ist mir vom rechten Fahrbahnrand, aus dem Stand in die Seite gefahren. Während ich ihr noch ausgewichen bin, hat sie auf mich zubeschleunigt. Sie war verdeckt von einem größeren Fahrzeug, als sie rechts stand. Als sie blinkend losfuhr, konnte ich sie nicht sehen. Der Gutachter hat das bestätigt. Er hat auch eindeutig nachgewiesen, dass die Frau weder in den Spiegel, noch per Schulterblick geschaut hat. Ich habe angeblich in "unklarer Situation" überholt -> 50% Mithaftung. Der Richter schrieb noch in seinem Urteil u.A., meine Frau (Beifahrerin) hätte bremsen müssen.... Darf man den dann also als Idiot bezeichnen? Darf man gehaltszahlungen an so jemanden als Abzocke bezeichnen? Der hatte einfach keinen Bock auf Arbeit - Linksabbieger stößt mit Vorbeifahrenden zusammen: 50%, Klappe zu, Affe tot, Feierabend, A13-Besoldung in der Tasche.

Gut - das Ding ist in die nächste Instanz gegangen. Mal sehen, was da kommt, aber der erste Richter hat für sein Urteil (und wahrscheinlich ähnliche Urteile) trotzdem sein Monatsgehalt kassiert. Wofür eigentlich? Finanziell ist mir die Sache Wurscht, längst per Versicherung (Rechtschutz, Autoversicherungen alle mit Rabattschutz) erledigt, aber trotzdem, es ist ungerecht...

Auch die "Haushaltsabgabe" ist nach dieser Logik Unrecht - aber geltendes Recht. Kein Abzockstaat, weil die Abgabe legalistisch festgelegt ist? Das ist ein anderes Thema - aber das Grundprnzip findet sich an vielen Stellen wieder.

FG

Die Beschilderung in Deutschland ist leider sehr verbesserungswürdig. Manchmal frage ich mich ob die es absichtlich so machen damit sich die Blitzer lohnen.

Letztens auf der Autobahn: Tempo 80 mit Zusatzschild "Keine Fahrbahnmarkierung"...die war aber schon wieder aufgepinselt, nur das Schild wurde vergessen.

Bundestrasse (Tempo 100 normalerweise): Nach 4 Wochen stehen immer noch die Tempo 40 "Rollsplit" Schilder herum. Mit Tacho 60 war ich so ziemlich der langsamste Fahrer und wurde dann einmal sogar von einem Polizeimannschaftswagen (ohne aktiviertes Blaulicht) überholt...

Themenstarteram 4. März 2015 um 20:10

Ich fahre knallhart das, was erlaubt ist, und es ist mir egal, wie Viele mich an einer durchgezogener Linie oder im Überholverbot überholen. Sollte ich einen Steinschlag kriegen, schreibe ich aber das Kennzeichen auf. Die Versicherung fragt ja immer - und dann gebe ich das Kennzeichen an (was dann passiert, ist mir aber auch egal). Ist aber so noch nicht passiert.

Steinschläge hatte ich bislang nur auf der Autobahn, ohne nachvollziehen zu können, woher der Stein kam. Ein mal war das Sonntags, ich fuhr mutterseelenallein, keine Brücke, kein LKW, kein anderes Fahrzeug - und FLATSCH die Delle in der Scheibe. Frag mich nicht, woher diese Meteoriten kommen.

In Ungarn haben die aber den Vogel abgeschossen. Das Schild "136 Kinder" setzt vmax auf 30 km/h. Die hängen das 30-er Schild nicht dazu. Selbstverständlich ist das Dreieck meist von Grünzeug zugewuchert - auch Wurscht.

Bei Abknickender Vorfahrt dürfen die nicht blinken. Die blinken, wenn sie die "Spur" verlassen. Wollen sie also geradeaus, müssen sie nach rechts blinken. Wollen sie an der Stelle nach rechts, müssen sie auch nach rechts blinken. Es ist ihnen aber verboten, mißverständlich zu blinken. Sprich: sie dürfen nicht mißverständlich blinken, aber sowohl geradeaus, als auch als Rechtsabbieger müssen sie laut deren "KRESZ" nach rechts blinken. Man kann also in Ungarn einer Strafe nur entgehen, wenn man an Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt entweder rechts abbiegt, oder der Vorfahrtstraße folgt. Besser ist das... Von den "136 Kinder" wollen wir gar nicht mal referieren... Dafür sind Tempobegrenzungen und Überholverbote dort besser gelöst: bis zur nächsten Kreuzung und dann Ende - sonst müssen die Schilder wiederholt werden (auch die Begrenzung durch das Kinderzeichen gilt nur bis zur nächsten Kreuzung).

FG

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