Betrunken von der Polizei heimgefahren-FS in Gefahr?
Hallo Forum!
Habe folgende Frage:
Bin vor 1 Woche abends alleine unterwegs gewesen,war in 2 Kneipen und 1 Privatfete! Hab leider zuviel gebechert und als ich merkte,dass es schon zuviel war,bin ich los,um nach Hause zu laufen!
Auf halber Strecke versagten meine Beine und ich bin nicht mehr vom Fleck gekommen!
Ein besorgter Passant verständigte die Polizei!
Ich war ansprechbar,kooperativ,nicht aggressiv und habe den Verkehr nicht gefährdet!
Dann haben mich die Beamten eingehackt,ins Auto verfrachtet und heimgefahren!
Auf meine Frage,ob es noch Konsequenzen gäbe,antwortete der eine Beamte"Keine!"!
Bin das erste mal so aufgefallen,habe Lappen seit 1991 und noch nie Punkte gehabt!
Ich denke,heute kam die Rechnung(Per Nachnahme?),muß ich morgen bei der Post abholen!
Wird in dem Fall die Führescheinstelle benachrichtigt?
Soll ich mich die Tage bei der Polizei erkundigen?
Schon mal Danke für die Antworten
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo ST70G,
ich finde dein Verhalten KLASSE !!!!!
Du hast einen übern Durst getrunken, es selbst gemerkt und hast dich OHNE Auto zu Fuß auf den Heimweg gemacht.
O.K, dann haben die Promille richtig zugeschlagen und du bist als "hilflose Person" am Straßenrand gelandet.
Die herbeigerufenen Polizisten haben auch gemerkt, das du nicht der "Randalesäufer" bist. An deinem Verhalten haben sie gemerkt, das du eigentlich nur nach Hause zu deiner Frau ins Bett willst.
Und weil Polizisten auch nur normale Menschen sind, haben sie dich auf dem kurzen Dienstweg einfach nach Hause gebracht.
Du bist da an 2 SUPER Streifenbeamte geraten.
Mein Tipp:
Nimm 2 Pfund Kaffee und ne große Packung Kekse, fahr zu der zuständigen Wache und bedank dich bei den Leuten.
MFG Thomas
P.S.: Ne Rechnung für diesen Einsatz wird es NIE geben. Es wird auch keine anderen Folgen für dich haben.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Die Beamten dürfen grundsätzlich nichts annehmen (manche sind sogar so eisern, dass sie nicht mal Vernunft annehmen 😎), und deshalb könnte es für beide Seiten zu einer peinlichen Situation kommen, wenn die Kollegen die nett gemeinte Geste ablehnen müssen.
Behörden - vor allem Polizeibehörden, bei denen das vergleichsweise oft vorkommt - haben meist interne Dienstanweisungen wie mit Geschenken umzugehen ist. Bargeld ist ein NoGo aber kleinere Geschenke dürfen meist angenommen werden. Vor allem, wenn - wie im vorliegenden Fall - es sich offen erkennbar nicht um einen Bestechungsversuch sondern um eine Geste der Anerkennung handelt.
In jedem Fall ist der Dienstvorgesetzte zu informieren, der dann entscheidet wie zu verfahren ist. Bei uns gilt z.B. eine Wertgrenze von 5,- Euro bis zu der Geschenke behalten werden dürfen. Wenn ein Bürger nun mit einer Schachtel nicht ganz billiger Pralinen für 7,99 Euro ankommt, wird es zu einem Geschenk für das ganze Team erklärt, so dass auf den einzelnen Mitarbeiter weniger als 5 Euro entfallen. Entsprechend würde vermutlich auch mit den zwei Pfund Kaffee und der Familienpackung Keksen auf der Polizeiwache verfahren.
Praktisch, da werden die anderen Kollegen angespornt, wie gut es sich machen kann, ein wenig Freundlich zu sein.
Wobei ich mich nicht beschweren kann, ich bin bisher nur an freundliche Cops geraten. Egal ob hier im Norden, oder im Kölner Bereich.
Tja, es gilt für den intelligenten Menschen ja auch noch der Spruch "wie man in den Wald hineinruft..."
Zitat:
Original geschrieben von ST70G
Hallo Forum!
Habe folgende Frage:
... Auf meine Frage,ob es noch Konsequenzen gäbe, antwortete der eine Beamte"Keine!"!
...
Der Beamte hat Dir geantwortet. Wozu dann noch Fragen?
😕
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Manche sehen eben überall den "Pferdefuß" und trauen der Aussage des Polizisten nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Vor allem, wenn - wie im vorliegenden Fall - es sich offen erkennbar nicht um einen Bestechungsversuch sondern um eine Geste der Anerkennung handelt.
HIER könnte man die nette Geste aber auch falsch deuten!
"Danke, dass ich nichts bezahlen musste" = Vorteilsnahme und Vorteilsgewehrung?!?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
HIER könnte man die nette Geste aber auch falsch deuten!Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Vor allem, wenn - wie im vorliegenden Fall - es sich offen erkennbar nicht um einen Bestechungsversuch sondern um eine Geste der Anerkennung handelt."Danke, dass ich nichts bezahlen musste" = Vorteilsnahme und Vorteilsgewehrung?!?
Wer es will, der kann auch "Guten Tag" falsch deuten!😠
MFG Thomas