Betrugsvermeidung nicht-abmelden durch Käufer
Ist folgendes Vorgehen beim Autoverkauf von privat an privat niet- und nagelfest:
- Ausweis des Käufers zeigen lassen, Nummer in Kaufvertrag übernehmen.
- unterschriebener Kaufvertrag mit Klausel: "Käufer meldet das Auto bis zum...Datum... ab".
- unterschriebene Übernahmeerklärung ("am 1.April um 13:57 übergeben"😉.
- Geld mit Zeugen bar erhalten.
- Kopie beider Formulare mit Begleitschreiben an Zulassungsstelle und Versicherung schicken.
Kann er mich dann noch linken und ich müßte seine Strafzettel usw. zahlen, weil er nicht abmeldet?
Beste Antwort im Thema
na ja, ich würde ein Fahrzeug vor Verkauf immer abmelden
61 Antworten
@wazzup
Das mit der Menschenkenntnis lassen wir erst einmal außen vor - es ist eher Voreingenommenheit, mit welcher du du Kaufinteressenten sezierst. Du bleibst deiner Linie treu, dass Unseriösität eher bei Südeuropäern verbreitet ist und dazu passt doch hervorragend die Story von den "wievielen" Fällen, wo von den Käufern nachgekartet worden ist. Hauptsache das Klischee stimmt! Die Abwehr bei telefonischen Anfragen durch Nichtdeutsche Interessenten zeigt doch deine innere (Abwehr) Haltung.
Ich hab auch eine gewisse Haltung beim Autokauf bzw Verkauf. Und wenn mich wer mit ,,Aaalterrrr, was ist letzte Preis`` anredet, ist das Gespraech sofort beendet. Die Art und Weise ist es die es macht. Und leider muss ich hier auch anmerken das ich in meinem Leben in Deutschland 3 Motorraeder und 7 PKW verkauft habe , aber nie war ein Auslaender dabei der den Respekt besessen hatte mich nicht mit ,, Alter`` anzusprechen. Die Fahrzeuge gingen alle an Deutsche weg. Bin ich jetzt einer Politschen Gruppe angehoerig? Nein! Ich leb selbst aus Auslaender im Ausland. Und selbst hier sind diese ,,Suedlaender`` mit ihrer Masche bekannt. Das ist kein ,,Deutsches`` Problem 😉
Hi mattalf, du machst dich rar in letzter Zeit😁
Kommt es nicht auch auf das Automodell, dessen Alter und den Preis an? Wer im unteren bis untersten Preissegment anbietet muss damit rechnen, dass da jemand kommt, der entweder nicht sehr gut Deutsch spricht oder aber mit Bildung nicht überschüttet worden ist. Es passiert auch, dass dich ein deutscher Landsmann sofort duzt oder dir mit primitivem Gehabe auf den Senkel geht. Und das Gefeilsche um den Preis ist mittlerweile auch "typisch deutsch"😁
Es ist schon einige Jahre her, als bei mir Vater und Sohn (türk. Herkunft) aufgetaucht sind, um einen Mercedes C-Klasse zu erwerben. Beide mit ausgesuchter Höflichkeit ausgestattet - nur die Ummeldung, wie bereits in einem anderen Thread von mir erwähnt, dauerte mit etwas zu lange. Sie haben sich jedoch unter Angabe von stichhaltigen Gründen dafür entschuldigt😉
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@wazzupDas mit der Menschenkenntnis lassen wir erst einmal außen vor - es ist eher Voreingenommenheit, mit welcher du du Kaufinteressenten sezierst. Du bleibst deiner Linie treu, dass Unseriösität eher bei Südeuropäern verbreitet ist und dazu passt doch hervorragend die Story von den "wievielen" Fällen, wo von den Käufern nachgekartet worden ist. Hauptsache das Klischee stimmt! Die Abwehr bei telefonischen Anfragen durch Nichtdeutsche Interessenten zeigt doch deine innere (Abwehr) Haltung.
So what? Bin ich dadurch jetzt ein böser Mensch in deinen Augen? Dann ist das halt so. Ich bleibe trotzdem dabei. Wenn ich Geschäfte mit Südländern mache bedeutet das: "Einmal Döner mit alles" 😁
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@wazzup
Böse bist du deswegen nicht, aber dass du keinen Millimeter von deinem Standpunkt abrückst, ist schon ein wenig bedenklich. Hoffentlich bist du auch so konsequent und machst um jegliche Döner-Buden, China-Küchen, italienischen Pizza-Bäcker und dem allzeit beliebten griechischen Restaurant einen großen Bogen😉 Im Döner weiss man nicht was drin ist, auf der Pizza könnte Pferdefleisch liegen, der Grieche serviert dir evtl. stifado vom Känguru und beim Chinesen lässt sich vieles nicht erraten😛
Nur so am Rande, es gibt auch Eingewanderte bzw. ihre hier geborenen Kinder, die ein bisschen mehr auf dem Kasten haben als am Fleischspieß zu stehen oder den guten Deutschen abzuziehen.
Wenn ich mir manchen Trottel vom Dorf so angucke, was der für ein sauberes Deutsch hat und seine Einstellung zu verkäuflicher Ware... da nehmen sich viele nichts mit den "Vorbildern" aus Nahost. Da wird genauso versucht, noch 200 Euro nachzufordern, weil urplötzlich nach der Heimat Öl im Kühlwasser sei (reingekippt)
Hier sind Leute schon von guten deutschen Autohäusern mit angeblich unfallfreien Fahrzeugen angeschmiert worden.
Das Thema war ja auch eigentlich ein anderes.
Und ich habe mit abgemeldeten Fahrzeugen die besten Erfahrungen.
Bis jetzt ist das Geld immer aufgetaucht. Und wenn das Auto nicht abgeholt wird, dann wirds für 13,50 Euro wieder angemeldet.
Billiger als der Ärger, falls der Käufer nicht ummeldet.
Er will das Auto haben, ich MUSS es nicht zwingend an dem Wochenende verkaufen. Also sein Pech.
cheerio
Tja, so bin ich halt 🙂 Und nein, ich esse sehr gerne Döner, Chinesisch, Pizza und natürlich auch Currywurst. Trotzdem muss ich mit diesen Leuten abseits vom Mittagessen keine weiteren Geschäfte machen oder? In einer Ranzimbissbude würde ich btw auch nichts kaufen, egal welche Nationalität.
Und natürlich gibts da auch gebildete genauso wie es asoziale deutsche gibt. Aber mit denen würde ich auch keine Geschäfte machen wollen.
Gleiches gilt für Leute wie dich Kapitän, die mir nicht vertrauen wollen als Käufer. Dann sag ich halt behalt die Kiste und gut ist. Wer nicht will der hat schon. Ich kann dich nicht verstehen und du mich anscheinend nicht, aber passt schon so 😉
Wenn man im Restsegment Ware verkauft, die tatsächlich von Dayly Usern gebraucht werden soll, muss man sich nicht wundern, wenn zur Kostenoptimierung die Karre nicht umgemeldt wird. Egal ob Süd-, Ost- oder Inländer.
Die Verhinderung einer solchen Methode wurde hier im Thread oft genug verbreitet.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Für die ordnungsgemäße Entsorgung eine Kraftfahrzeugs haftet uneingeschränkt und ausschließlich der letzte eingetragene FahrzeugHALTER.
Falsch.
Nehmen wir mal an das einer so einen Karren angemeldet verkauft. z.b. Freddie 😉 . Der Kaeufer ist ein vertrauenserweckender in Deutschland lebender Auslaender. Der nimmt jetzt die Kiste angemeldet mit Heim. Dort sitzt irgend ein Verwandter und will die Gurke mit nach Hause nehmen. Jetzt faehrt er ohne Kontrolliert zu werden z.b. nach Kroatien, Ungarn oder Bulgarien von mir aus auch irgendwo nach Russland oder gar bloss bis Polen.
Wie siehts jetzt aus? Was kann man dann machen? Was ist wenn der Fritz nen Unfall baut usw usf. Der Kaufvertrag ist das eine, der Stress und die Rennerei das andere. Von daher verkaufe ich wenn dann nur abgemeldet. Und an Auslaendische Zeitgenossen nur bei grosser Sympatie.
(Jo Freddie, hast Recht. Hatte mich Rar gemacht. Aber hin und wieder ist eine Forumspause mal gut 😉 )
DannZitat:
Original geschrieben von mattalf
Was kann man dann machen?
, also wenn der Käufer keinen direkten Kontakt zur Zulassungsstelle wegen Ab- oder Ummeldung aufgenommen hat, kann man nicht mehr viel machen, außer vielen Unannehmlichkeiten hinterher zu laufen.
Aber man kann (muss, gesetzlich vorgeschrieben) als Verkäufer beim Verkauf "machen", dass eben dieser Kontakt hergestellt wird.
Zitat:
Der Kaufvertrag ist das eine, der Stress und die Rennerei das andere.
Aber den Stress gibt es mit einer Veräußerungsanzeige nicht mehr.
Genau für diese Fälle ist dieses Ding doch extra geschaffen worden. Mit der Original-Unterschrift des Käufers wird eben dieser direkte Kontakt zwischen Zulassungsstelle und Käufer auf einem amtlich verbindlich Dokument geschaffen.
Er, der Käufer, gibt damit "amtlich verbindlich" der Zulassungsstelle bekannt, dass er sich unverzüglich um Ab- oder Ummeldung kümmern wird. "Vergisst" der Käufer dies dann, hat er, der Käufer, den Ärger, aber nicht mehr der Verkäufer.
Wer sich als Verkäufer gesetzwidrig verhält und auf die für den Verkäufer verpflichtende Veräußerungsanzeige verzichtet (§14 Abs.4 FZV, früher §27 Abs.3 StVZO), der hat u.U. den Kopf voll. Ein rechtswidriges Verhalten bringt öfter mal Stress und Rennerei, ist nun nicht so neu.
Nein, die Übersendung einer Kopie des Kaufvertrags an die Zulassungsstelle reicht rechtlich nicht. Der Kaufvertrag ist ein gegenüber der Zulassungsstelle nicht relevantes Dokument, sondern ein rein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Aussage über Eigentumsverhältnisse macht.
Da Eigentum nichts mit der Halterschaft zu tun hat, macht der Kaufvertrag keinerlei Aussage zu einem ggf. notwendigen Halterwechsel. Es gibt genügend Situationen, wo sich die Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs verändern, ohne dass sich die Haltereigenschaft verändert.
Dafür, für eine mit dem Verkauf auch vorhandene Veränderung einer Halterschaft des Fahrzeugs, ist diese Veräußerungsanzeige. Damit werden viele Dinge geklärt, die nirgends anders vorhanden sind:
Es ist eine unmittelbare, einzig "amtliche", auch rechtlich vorgeschriebene Information direkt an die Zulassunsgstelle;
- es ist die Information an die zuständige Behörde, dass mit dem Eigentumswechsel auch ein Halterwechsel (der zulassungsrechtlich Verantwortliche) eingetreten ist;
- es ist die direkte, amtlich verbindliche Kontaktaufnahme des Käufers (ein "Versprechen" mit seiner Unterschrift) gegenüber der Zulassungsstelle, dass er sich um An- oder Ummeldung unverzüglich kümmern wird;
- es ist die vom Käufer abgegebene, rechtlich und amtlich verbindliche Erklärung, für die weitere Zulassung gem. FZV des Fahrzeugs verantwortlich zu sein.
Sämtliche dieser Dinge sind für die Zulassung/ Halterschaft/ Zulassunsgbehörde des Fahrzeugs relevant und kein Einziger wird durch den Inhalt des Kaufvertrag oder den Kaufvertrag selbst geklärt.
Wer als Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige ausfüllt und dann auch sofort zur Zulassungsstelle (und in Kopie auch der Versicherung) sendet, der ist tatsächlich rechtlich, amtlich und verbindlich "raus" aus Stress und Rennerei.
Wer jedoch auf genau dieses Dokument verzichtet und meint, hofft oder glaubt, dass die Übersendung einer Kopie des Kaufvertrags mit dem freundlichen Einzeiler "ich bitte um Beachtung und Löschung meiner Halterschaft" doch irgendwie das Selbe wäre, der irrt sich hier mächtig gewaltig und legt sich den Grundstein für eine neue Freizeitbeschäftigung.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Falsch.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Für die ordnungsgemäße Entsorgung eine Kraftfahrzeugs haftet uneingeschränkt und ausschließlich der letzte eingetragene FahrzeugHALTER.
Seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Aber den Stress gibt es mit einer Veräußerungsanzeige nicht mehr.
(...)
Sehr informativer Beitrag. 🙂 Unter diesem Gesichtspunkt ist Abmeldung natürlich unnötig(er).
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Wer als Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige ausfüllt und dann auch sofort zur Zulassungsstelle (und in Kopie auch der Versicherung) sendet, der ist tatsächlich rechtlich, amtlich und verbindlich "raus" aus Stress und Rennerei.
Nicht ganz!
Bis zu dem Zeitpunkt der Ummeldung haftet der Verkäufer noch für die Versicherungsprämie des laufenden Versicherungsjahres als Gesamtschuldner mit dem Käufer. Hält der Käufer die in der Veräußerungsanzeige getroffenen Vereinbarungen nicht ein und ist seine angegebene Adresse nicht zutreffend, zahlt der Verkäufer die Prämie. Diese kann er zwar vom Käufer als Schadenersatz fordern, aber hierzu ist wiederum eine zutreffende Adresse erforderlich.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Hält der Käufer die in der Veräußerungsanzeige getroffenen Vereinbarungen nicht ein und ist seine angegebene Adresse nicht zutreffend, zahlt der Verkäufer die Prämie.
Sicherlich haftet man im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses, aber andererseits muss bei diesen Umständen die Zulassungsstelle die Zulassung einkassieren, womit sich dann diese Zahlungspflicht doch deutlich relativiert.