Betrugsvermeidung nicht-abmelden durch Käufer

Ist folgendes Vorgehen beim Autoverkauf von privat an privat niet- und nagelfest:
- Ausweis des Käufers zeigen lassen, Nummer in Kaufvertrag übernehmen.
- unterschriebener Kaufvertrag mit Klausel: "Käufer meldet das Auto bis zum...Datum... ab".
- unterschriebene Übernahmeerklärung ("am 1.April um 13:57 übergeben"😉.
- Geld mit Zeugen bar erhalten.
- Kopie beider Formulare mit Begleitschreiben an Zulassungsstelle und Versicherung schicken.
Kann er mich dann noch linken und ich müßte seine Strafzettel usw. zahlen, weil er nicht abmeldet?

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na ja, ich würde ein Fahrzeug vor Verkauf immer abmelden

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Jein.
Ich hatte vor Jahren mal den Fall, das ein Käufer das Ummelden "vergessen" hat. Knöllchen wurde erfolgreich widersprochen mit Hinweis auf den am **.**. Verkauf an *******.
Als aber nach einem Unfall die Versicherung die Schadenshöhe anzweifelte und die Regulierung verweigerte, wurden über den gegnerischen Anwalt vorsorglich alle verklagt: der Fahrer, die Versicherung und der angebliche Noch-Halter ...
Am Ende hat zwar die Versicherung gezahlt und die Hochstufung dem Fahrer angelastet (er wurde als Versicherungsnehmer übernommen), aber es gab halt doch Stress und Lauferei.

na ja, ich würde ein Fahrzeug vor Verkauf immer abmelden

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß


- Kopie beider Formulare mit Begleitschreiben an Zulassungsstelle und Versicherung schicken.

Es gibt die Plicht zu einer "Veräußerungsanzeige", eine Kopie kann immer strittg werden. Behörden möchten immer gerne Originale mit Unterschrift haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsanzeige

Einfach unter diesem Begriff die Suchmaschine anwerfen, es finden sich viele auch Zulassungsstellen, bei denen man diese Dokument als Download bekommt, zB. hier:
http://www.landkreis-muenchen.de/.../

Problem sind nicht so sehr irgendwelche Knöllchen, sondern eine ohne Veräußerungsanzeige weiterhin bestehende Pflicht zur Zahlung von Steuer und Versicherung, wenn das Fahrzeug durch den Käufer nicht sofort ab- oder umgemeldet wird.

Ich hab auch mal Pech gehabt. Hier geht nur ein abgemeldetes Auto vom Hof. Alles andere ist ein Risiko. Egal wie lieb und nett die Käufer sind

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Warum überhaupt ein Auto angemeldet verkaufen?

Abmelden und fertig. Soll der potenzielle Käufer sich halt Kurzzeitkennzeichen für die Überführungsfahrt besorgen ...

Ich höre das häufig, dass viele Leute den Wagen angemeldet verkaufen und den Käufer verpflichten, die Abmeldung vorzunehmen. Nur habe ich nie verstanden, warum.

Vielleicht, weil sie nur nen Laternenparkplatz haben. Da macht sich ein abgemeldetes Auto nicht lange gut. Ausserdem kommt nicht jeder mit nem Nummernschild, wenn er nur ne Probefahrt machen will, bevor er sich entscheidet.

Sein Pech.
Ich bin ein Auto auch immer abgemeldet losgeworden. So ein Kurzztkennz kostet auch nicht die Welt. Und bei einem Auto mit mehr Restwert als dessen Tankfüllung auch kein Beinbruch.

Abmelden und nix anderes. Ich hab schon die nettesten Leute gehabt, mit denen man über Jahre im Clinch liegen kann.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111


Ich hab auch mal Pech gehabt. Hier geht nur ein abgemeldetes Auto vom Hof. Alles andere ist ein Risiko. Egal wie lieb und nett die Käufer sind

Es ist immer das Problem des Käufers das erworbene Fahrzeug nach Hause bringt.

Keines Falls mit dem Kennzeichen, des Verkäufers.

Es sei denn, dieser fährt das Fahrzeug zum Verkäufer.

Als ich das Auto meiner Mutter verkauft hatte brachte ich das Auto zum Käufer - unweit meiner Wohnung - dieser brachte mich mit den Kennzeichen Autoschlüssel und Typenschein zurück nach Hause.

Am nächsten Tag gab es dann Schlüssel & Typenschein gegen Geld.

Mich wundert es immer wieder, dass es noch Leute gibt, die darüber nachdenken das Auto angemeldet aus der Hand zu geben.

- Probefahrt machen lassen
- Entscheidung wird getroffen, wenn positiv dann
- Abholtag vereinbaren
- Auto in der Zeit abmelden
- Käuft kommt, lässt die Kohle rüber wachsen
- Dann kann er mit dem Auto machen was er will

ENDE!

Keine Ausnahme, nix!

Genauso ist der Weg.

Nicht wie bei Mediamarkt angucken, fahren, zahlen und gleich mitnehmen.

cheerio

Man könnte die Probefahrt auch zeitlich so legen, dass die Zulassungsstelle danach noch offen hat. Dann kann man das Fahrzeug noch abmelden und der Käufer kann es ohne Kurzzeitkennzeichen problemlos mitnehmen mit den entwerteten Kennzeichen...

oder: was zwar umständlich ist und nicht immer funktioniert:

wen der käufer aus dem näheren umkreis kommt fahre ich immer das auto zum käufer, stell es da in die garage, schraub nummernschilder ab, nehm die papiere mit und lass mich vom käufer heimfahren und selbiger kann am nächsten tag alles abholen.

oder noch besser wen der käufer aus dem selben landkreis kommt: zusammen zur zulassungsstelle gehen und einfach ummelden.

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