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Käufer droht mit Fahrzeugrückgabe!

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 9:51

Hallo liebe Leute,

ich habe gestern soeben meinen VW Passat 3C 2.0 TDI verkauft.

Optisch und Technisch in einem einwandfreien Zustand.

Der Käufer hat mich heute früh angerufen und meint, er will das KFZ sofort zurückgeben, da ich in der Anzeige "mit PDC" geschrieben habe und das KFZ dieses nicht besitzt.

Wir haben den Kaufvertrag genutzt:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

 

Ich bin dem Käufer vor dem KFZ Kauf schon 300€ entgegengekommen.

Hat er Anspruch auf Rückgabe bzw. was ratet ihr mir?

 

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

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..hmm, eigentlich gekauft wie gesehen und unter Auschluss jeder Haftung.

Ist er den Wagen nicht Probegefahren und hat er nicht alles gechecked ?

Ich würde auf jedenfall einen Reechtsanwalt zu Rate ziehen..

Grüße

Damit könnte er ein Rücktrittsrecht vom Kauf haben, wenn du in der Anzeige eine Eigenschaft zugesichert hast, die das Fahrzeug nicht hat. Siehe z.B.

http://www.apraxa.de/.../...aufsache_k%25c3%25b6nnen_mangel_darstellen

Zitat:

§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB hält ausdrücklich fest, dass zu der Beschaffenheit auch Eigenschaften gehören, die ein Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften erwarten kann.

Die Bewerbung von nicht vorhandenen Zubehör dürfte "grob fahrlässig oder vorsätzlich" sein, da rettet einen auch der Sachmängelhaftungsausschluss nicht. ("Arglistige Täuschung")

PS: Die Rechtssituation hat sich da geändert, aber nicht zu deinen Gunsten. Siehe

http://www.heidelbach.net/58.html

Zitat:

Zugesicherte Eigenschaften gibt es nicht mehr. Nunmehr müssen die vom Käufer ?erwarteten? Eigenschaften erfüllt werden. Somit werden aus Werbeaussagen der Verkäufer - z.B. 3-Liter-Auto - verbindliche Zusicherungen, bei deren Fehlen einen gewährleistungsbegründenden Mangel darstellt, für den der Verkäufer einzustehen hat.

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 10:06

Ich danke euch ersmal für alle Antworten!

Ich hatte "ausversehen" PDC mit in der Annonce stehen.

Bei der Besichtigung wurde nie ein Wort über PDC gesprochen und 3 Personen haben sich das Auto gründlich angeschaut.

Steht PDC nur in der Anzeige oder auch im Kaufvertrag?

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Steht PDC nur in der Anzeige oder auch im Kaufvertrag?

Das dürfte fast egal sein. Siehe hier http://www.iww.de/.../...kauf-abc-der-eigenschaftszusicherungen-f43535

Zitat:

Während der Käufer beim Arglistnachweis häufig erhebliche Beweisschwierigkeiten hat, steht der verschuldensunabhängige Erklärungstatbestand der EZ (§ 459 Abs. 2 BGB) meist außer Streit. Er ist im Vertragsformular, auf dem Verkaufsschild am Fahrzeug oder im Inserat dokumentiert.

Ich denke, dass der Käufer jetzt einfach den Preis drücken möchte. Beide Parteien haben Fehler gemacht. Biete ihm an, den Wagen abzüglich gefahrener Kilometer zurückzunehmen. Mal sehen was er sagt.

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 10:27

Das mit PDC stand nur in der Anzeige, nicht im Kaufvertrag.

Es wurden viele Details vom Auto erfragt, aber von PDC war nie die rede...

Also sollte ich dem Käufer preislich ein stück entgegenkommen, was meint ihr?

Wenn du im Inserat PDC angegeben hast, dann hast du in der Tat ein kleines Problem.

An deiner Stelle würde ich dem Käufer entgegen kommen.

Die Frage ist, ob der Käufer das Fahrzeug zurückgeben könnte (rechtlich gesehen). Ich würde behaupten: nein, aber er kann von dir verlangen Schadensersatz zu leisten.

Du bist, wenn er das entsprechend nachweisen kann, in der Pflicht, ggf. geldlichen Ersatz zu leisten oder eben die PDC nachzurüsten.

Das ist jetzt aber grob ausm Ärmel geschüttelt, kein Gewähr auf Richtigkeit.. ;)

Versuch erstmal, ihm finanziell etwas entgegen zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von roro5556

Das mit PDC stand nur in der Anzeige, nicht im Kaufvertrag.

Da Anzeigeninhalte regelmäßig von Gerichten als Kaufvertragsbestandteil gewertet werden: Ja, es stand letztlich im Kaufvertrag.

Versuch eine gütliche Regelung oder nimm die Karre zurück …

am 27. Januar 2014 um 11:30

Anzeigeninhalte sind Kaufvertragsbestandteile? Bist du sicher? Denn, in der Anzeige für mein Laptop stand eine 750GB Festplatte. In Wirklichkeit sind es aber nur 500. Warum ich das Laptop nicht zurück gegeben habe? Weil ich es am Ende behalten wollte.

Aber, was ist bitte ein PDC? Und warum sollte der Verkäufer dem Käufer finanziell entgegen kommen? Der Käufer hat das Fahrzeug doch bereits genutzt. Demnach wäre der Verkäufer ja doppelt bestraft.

Den Vorschlag den Wagen zurück zu nehmen, nach Abzug der Nutzungsgebühr würde ich eher machen. Da wäre ICH stur! Entweder lenkt der Käufer ein, weil er unbedingt DIESES Fahrzeug haben möchte. Oder er gibt den Wagen, unter Abzug der Nutzungsgebühr, zurück. Fäddisch!

Bevor ich da so'n Riesenaufwand betreibe und noch Geld hinter her werfe bzw. dem Käufer SCHENKE, würde ich den Kauf Rück abwickeln. Es findet sich bestimmt (!) ein anderer Käufer.

Langsam öden mich solche Beiträge an, wo nach dem Verkauf des Autos der Käufer irgendwas zu bemängeln hat mit dem erklärten Ziel den Preis zu drücken.

PDC heißt Park Distance Control - eine Einparkhilfe.

Generell hast du mit deinem letzten Satz Recht. In diesem Fall sehe ich aber keine Abzocke, sondern ein begründetes Interesse des Käufers.

am 27. Januar 2014 um 11:46

DANKE für die Info! Mooment! Der Käufer hat das Auto gesehen? Und die PDC hat er NICHT gesehen bzw. nicht gemerkt, dass die fehlt? Komisch, mir fallen die "knöppe" ständig ins Auge und der Käufer hat das fehlen übersehen ... Ein Witz! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Anzeigeninhalte sind Kaufvertragsbestandteile?

Ja,

sollte es sich dabei um eine fehlerhafte Angabe handeln, dann kann man sie korrigieren, zB. eindeutig und dann unstrittig, in dem das im Kaufvertrag dann richtig stellt.

 

Zitat:

Aber, was ist bitte ein PDC?

Park-Distance-Control, das Piepen beim Rückwärtsfahren

 

Zitat:

Und warum sollte der Verkäufer dem Käufer finanziell entgegen kommen?

Weil es als vorhandenes Zubehör zugesichert wurde, aber nicht vorhanden ist.

 

Zitat:

Den Vorschlag den Wagen zurück zu nehmen, nach Abzug der Nutzungsgebühr würde ich eher machen. Da wäre ICH stur! Entweder lenkt der Käufer ein, weil er unbedingt DIESES Fahrzeug haben möchte. Oder er gibt den Wagen, unter Abzug der Nutzungsgebühr, zurück. Fäddisch!

Es gibt da noch eine weitere Möglichkeit:

Der Käufer lässt das nachrüsten und holt sich die dafür entstandenen Kosten beim Verkäufer zurück.

PDC Original nachrüsten wird auf jeden Fall vierstellig werden.

Ich denke eine Zurücknahme wird für den TE billiger sein.

Auf einen kostspieligen Prozess würde ich mich in diesem Fall nicht einlassen.

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