Betrugsvermeidung nicht-abmelden durch Käufer

Ist folgendes Vorgehen beim Autoverkauf von privat an privat niet- und nagelfest:
- Ausweis des Käufers zeigen lassen, Nummer in Kaufvertrag übernehmen.
- unterschriebener Kaufvertrag mit Klausel: "Käufer meldet das Auto bis zum...Datum... ab".
- unterschriebene Übernahmeerklärung ("am 1.April um 13:57 übergeben"😉.
- Geld mit Zeugen bar erhalten.
- Kopie beider Formulare mit Begleitschreiben an Zulassungsstelle und Versicherung schicken.
Kann er mich dann noch linken und ich müßte seine Strafzettel usw. zahlen, weil er nicht abmeldet?

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na ja, ich würde ein Fahrzeug vor Verkauf immer abmelden

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Das ist nichts mit Anscheinsbeweis, sondern die gesetzlich klar formulierte Pflicht gegenüber dem Fahrzeughalter: Ist ein Kraftfahrzeug kein gebrauchsfähiges Kraftfahrzeug mehr, dann ist es einer ordnungsgemäßen Entsorgung in einem dafür berechtigten Unternehmen zuzuführen.

Ja, ich kenne diesen Paragraphen - aber auch nur, weil ich mich damit näher beschäftigt habe.

Und der ist völliger Quatsch. Darunter würde auch ein Oldtimer subsumiert werden, der einen Verkehrswert von zigtausend Euro hätte, aber sich derzeit nicht in "gebrauchsfähigen Zustand" befindet.

Die Absicht wider die wilde Entsorgung ist klar, aber ungenügend formuliert.

Das ist doch völlig richtig formuliert, vielleicht aber falsch verstanden, wenn man die Bedeutung des Wortes "und" nicht so richtig einordnen kann.

Zitat:

an dem man es nicht verkaufen durfte und aus diesem Fehlverhalten dann ein Abfallproblem erwachsen ist.

Ob etwas Abfall ist oder nicht, hat doch nichts mit dessen Wert zu tun, sondern mit der "Abstellsituation". Altöl in größerer Menge hat auch einen nicht unerheblichen Wert und wieso ist Ärger schon berechtigt, wenn man dies in den Wald kippt, aber wenn man mit einen Oldtimer das Selbe macht, dann aber ganz prima finden muss?

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