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Betrug!! Was nun???
Ich habe mir heute einen Traum erfüllt. Ein Renault Clio B. Ganz billig ergattert. War ein wenig überschnell. Ist nicht der neuste Bj.: 10/91 und
8 Vorbesitzer. Der KM-Stand hat mich stutzig gemacht. 87000km bei 13Jahren und den ganzn Besitzern? Habe in den Tüv-Papieren entdeckt das er beim letzten Tüv 124000km runte hatte. (wow)
Was nun? Ich habe vorher im Autohaus gefragt. Die sagten "Sie hätten den Wagen so bekommen. Und wenn wirklich der KM-Stand um 35000km zurück gedreht ist, ist das halb so wild bei dem Preis". (990Euro)
Total übers Ohr gehauen. Na ja. Aber ansonsten bin ich vollends zufrieden mit dem Wagen. Muss allerdings einiges dran machen. Habe bereits schon mal einen Bodykit bestellt Karosserie-Kit Streetfighter Clio 1 M20640CL1
Na ja find den ganz cool. Könt mir ja sagen was Ihr von dem Betrug haltet und wie Ihr den Kit findet?
MFG Ronny W.
Zitat:
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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22 Antworten
Moin,
Dann wiederum müssen die Mängel aber auch aufgeführt sein.
Die Aussage das ein Bastlerfahrzeug nur dann ohne weitere Aufzählung von Mängeln als solches akzeptiert wird, stammt meine Ich vom ADAC.
Iss ja auch richtig und in meinen Augen durchaus nachvollziehbar. Entweder ich verkaufe ein GUTES AUTO, und zähle die Mängel auf und erziele den passenden Preis (der auch über Marktwert liegt) oder ich nenne es pauschal Bastlerfahrzeug und verkaufe es unter Wert (wieviel iss natürlich eine Frage ;) )
MFG Kester
?!?
Ihr meint ich habe noch ne Chance die Karre wieder los zu werden? Also an den Autosalon? Weil ich mit dem Besitzer/Chef gesprochen habe.
Sätze wie:
"Ich kenne meine Rechte" u. "Wir sind nicht verpflichtet Ihnen die Mängel zu nennen, da es als Bastlerfahrzeug verkauft wurde" "Wir sind auch nicht verpflichtet Ihnen das Auto wieder abzunehmen".
Nun sag ich mal so. Wenn die Recht haben und ich geh vor Gericht und verliere dann habe ich nicht nur die 990€ in Sand gesetzt sondern auch noch Anwalts-u. Gerichtsksoten. Oder sehe ich das Falsch?
Ich kann mich ja mal Informieren bei meiner Anwältin.
Aber erst mal THX
MFG Ronny W.
soviel ich weiss hat man doch auf alles was man kauft ein rückgaberecht, oder? war da nicht was von 2 wochen oder so?
Zum Kaufvertrag!
Kaufvertrag zwischen Unternehmern im Sinne
von § 14 BGB für ein Gebrauchtfahrzeug.
Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das folgende beschriebene KFZ wie besichtigt nach Probefahrt, GEBRAUCHT UND UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG.
Geschäftsbedingung:
Punkt 6 Gewährleistung:
Für den Kaufgegenstand wird keine Gewähr geleistet. Ein Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz und Aufwendungsersatz besteht nicht.
Fahrzeug weis folgende bekannte Mängel auf:
Unfallwagen - KFZ zum Ausschlachten
Mündlich wurde mir gesagt das die Kupplung etwas schleift. Und das es als Bastlerfahrzeug vekauft.
MFG Ronny W.
Ist die KM-Leistung im Vertrag zugesichert?
@Ronny: Bist du denn als Unternehmer bim Kauf aufgetreten? Nur dann kann nämlich die Gewährleistung ausgeschlossen werden, nicht aber zwischen Unternehmer (Autoverkäufer) und Verbraucher (Kunde).
Gruß Tecci
Kaufvertrag
Nein bin als Privatkunde in Vertrag gegenagen.
Der KM-Stand ist im Vertrag leider nicht Festgelegt worden. Und es wurden aus Grund dessen, dass ich Privat bin und die eigentlich nur an Gewerbe/Export verkaufen dürfen nur 150€ in den Vertrag eingetragen. Da stimmte ich ja zu. Weil ich sonst das Fahrzeug nicht bekommen hätte.
THX
MFG Ronny W.
Noch mal was anderes
Falls ich nun den Schrott-Clio nicht wieder los werde. Will ich wenigstens noch das Beste draus machen. Sprich was da noch funktioniert in meinen neuen Clio bauen den ich mir Gestern geholt habe.
Ich habe im Forum noch ein Thema
"Innenraum Umbau"
vielleicht könnt Ihr mir da auch weiter helfen. Versuche natürlich erst mal das Schrottvehicel wieder los zu werden.
Danke schon mal im Voraus
MFG Ronny W.