Betrug vom Fahrzeugkäufer?

Hallo, ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Ich schildere mal mein Problem: Wir haben unseren Opel Astra Caravan (Bj. 2004) verkauft an eine Privatperson. Das Fahrzeug war im Top Zustand und wir waren Erstbesitzer. KM-Stand 148.000. Wir haben ihn für 3.800,- EUR verkauft. Der Käufer rief 10 Minuten nachdem wir das Fahrzeug bei mobile eingestellt hatten an und wollte gleich vorbeikommen (150 km entfernt). Bargeld hat er gleich mitgebracht, wollte keine Probefahrt oder sich das Fahrzeug genauer ansehen. Hat auch nicht gehandelt, war alles sehr vertrauenswürdig. Einen Tag später rief er an und sagte, das die Airbaglampe leuchtet und es bei Opel durchchecken lassen hat. Angeblich ist das Steuergerät kaputt (Diagnosefehler). Es soll 1.000,- EUR kosten. Bei uns hat die Anzeige definitiv nie aufgeleuchtet. TÜV war vor 6 Wochen, alles ohne Mängel. Beim nächsten Telefonat war er dann doch nicht bei Opel sondern beim Boschdienst. Die Diagnose haben wir bisher nur telefonisch bekommen. Er möchte jetzt gern 2.000,- EUR Wertminderung von uns. Kann man anhand des Diagnosesteckers feststellen, wann der Fehler auftrat? Wie ich im Internet sehen konnte, arbeitet er wohl bei VW im Bereich Qualitätsmanagement. Dann kauft man sich doch keinen Opel, oder? Bin ratlos...

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Betrugsmasche! Fertig. Der Wagen ist verkauft, wie gesehen und ohne Probefahrt.

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Genau so ist es, oder aufheben, für andere Zwecke wie Ebay und solche Sachen. ..der Tipp ist wirklich gut

@GarryK
Prinzipiell alles richtig.
Nur schwer nachzuweisen, wenn der "Käufer" nicht nur doof ist.
Er hat ein defektes Steuergerät rum liegen oder so

gar eingebaut, oder "schon wieder getauscht.".......

Wieso muß man immer gleich von betrügerischen Absichten ausgehen. Der Mann brauchte ganz schnell ein Auto für eine Tour, hat keine Ahnung von der Technik und deshalb einen Werkstatt-Check machen lassen. Da ist dann beim Rumfummeln an der Elektrik ein Fehler passiert...

Zitat:

@klamann15 schrieb am 11. Februar 2016 um 14:14:33 Uhr:


Der erste Fehler den ein Verkaufer macht das er auf solche Forderungen antwortet.
Wie schon geschrieben wurde, alles ignorieren.
Für so einen Verkauf am besten immer eine billige Preapaidkarte kaufen und nach dem Verkauf weg werfen.

Auch Steuergeräte haben Kennnummern und Seriennummern.

Der Hersteller weiß normal sehr genau welches Steuergerät an welchem Tag in welchem Werk in welches Auto gebaut wurde.

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Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 11. Februar 2016 um 14:23:33 Uhr:


@GarryK
Prinzipiell alles richtig.
Nur schwer nachzuweisen, wenn der "Käufer" nicht nur doof ist.

Das Nachzuweisen ist Job des Staatsanwalts. Wo ein Auto ge- und verkauft wird, da gibt es einen Bargeldstrom. Zudem gibts Telefonlisten (wer hat wen wann angerufen) und der Staatsanwalt kann durchaus seine Telefonkontakte befragen, ob es bei diesen auch zu "kaputt -> Nachforderungsaktionen" gekommen ist. Wenn ein Staatsanwalt will, dann ist das "Geschäft" durchaus leicht nachzuvollziehen.

Zudem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass z.B. "Bargewinne" aus erfolgreichen Nummern nicht über die Bücher laufen (sofern es überhaupt legal ist). Und die Steuer kennt in DE weder Gnade noch mildernde Umstände".

Zitat:

@GaryK schrieb am 11. Februar 2016 um 14:03:11 Uhr:


Oder eine Anzeige wegen Nötigung/Erpressung/Betrugs stellen. Was davon zutreffend ist brauchst du nicht mal zu wissen.

Das sollte man sich ganz genau überlegen. Nötigung und Erpressung sehe ich hier nicht, dass wäre eine falsche Verdächtigung (§164 StGB), beim Betrugsvorwurf kommt es auf die Details an, ob die Annahme gerechtfertigt ist oder wider besseres Wissen erfolgt.

Zitat:

@Psio schrieb am 11. Februar 2016 um 15:51:29 Uhr:


... dass wäre eine falsche Verdächtigung (§164 StGB), ...

Nö, das wäre es erst, wenn du genau weißt, daß das was du behauptest nicht stimmt.

Einen Verdacht darf man immer äußern. Natürlich nicht öffentlich rumerzählen, daraus könnte dann "Üble Nachrede" gemacht werden.

Gruß Metalhead

Ich denke dieses Thema ist hier besser aufgehoben.
(Verschoben vom Fahrzeuftechnik-Forum ins V&S)

MfG Ja-Ho

Ich möchte mal ganz sachte an den ganz oben angepinnten Thread erinnern.

Moin,

genau die gleiche Erfahrung hatte ein anderer Themenstarter mit einen anderen Modell beschrieben! Keine Probefahrt etc, und sich dann darauf gemedet was alles Defekt ist, und wollte ein Teil des Geldes zurück! Ich würde sagen das es leider eine neue Masche ist an Geld zu kommen! Daher der gleiche Hinweis, alle Anrufe und Anwalt etc. ignorieren! Viel Erfolg und Nerven!!!😎

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 11. Februar 2016 um 12:18:06 Uhr:


Bei privaten Verträgen ist man nicht mehr so total aus jeglicher Sachmängelhaftung raus, wie das noch vor Jahren der Fall war. Die Rechtssprechung geht dabei davon aus, ob ein privater Käufer einen gravierenden Mangel (es geht dabei nicht um defekte Antriebswellen bei 250.000 km) arglistig und zum eigenen Vorteil verschwiegen hat. So gesehen, ist unsere Justiz schon auf dem richtigen Weg.

Aber dieser Fall hier ist ja wirklich durchsichtig. Sag dem Käufer, falls er sich nochmal meldet, er soll Dich bitte über seinen Rechtsanwalt kontaktieren und Dich durch diesen zur Nachbesserung auffordern lassen.

Moin,

und genau das kann der Käufer nicht beweisen, das es "Arglistig/Vorsatz war! Und wenn nach dem Kauf was defekt geht (was immer passieren kann), dann ist das kein Vorsatz sondern bei Privatkauf : EINFACH NUR PECH GEHABT!! Sonst würde ja kein Mensch mehr seit Auto Privat verkaufen b.z.w warum gehen viele gerne zum Händler? Ja da gibt es Gewährleistung/Garantien!!🙂

Aber bloss nicht weiter mit den Käufer oder Rechtsanwalt reden, weiß nicht was das soll??? Erstmal müßte ein Verfahren eröffnet werden! Und wenn das statt gegeben wird, das sehen wir weiter!

Zitat:

@GaryK schrieb am 11. Februar 2016 um 14:03:11 Uhr:



Kannst davon ausgehen, dass der sowas im "Nebenerwerb" macht und Betrug sowie Nötigung sind Antragsdelikte. Also ohne Anzeige keine staatliche Ermittlung/Aktion. Der Staatsanwalt hat trotzdem ein "Full Service" Paket für dich, brauchst als Kläger nicht mal einen Anwalt. Einfach eine Aussage machen, bei der Polizei das ganze als Anzeige schreiben lassen, das wars.

Nö.

Nötigung und Betrug sind Offizialdelikte.

Ist Betrug von geringem Wert, ist es ein Antragsdelikt.

O.

Vielleicht sollte der TE einfach mal mitteilen, ob er einen Standard-Kaufvertrag mit Sachmängelausschluss verwendet hat.

Ansonsten ist alles weitere hier doch eigentlich gesagt.

Der TE scheint genug Antworten, besser gesagt, die Richtigen erhalten zu haben. Hat sich schon lange nicht mehr gemeldet.

Vielen Dank für die ganzen Antworten. Wir haben einen Kaufvertrag vom ADAC mit mit Sachmängelausschluss benutzt. Also mache ich mir da keine Sorgen wegen des Steuergerätes. Er hat sich jetzt zwei Tage nicht gemeldet, bzw. hatte sich immer der Stiefvater gemeldet. Vom Käufer haben wir nichts weiter gehört. Lt. Internet (Xing) arbeitet er bei VW in der Qualitätssicherung. Das ist doch auch schon merkwürdig (wenn es denn stimmt).

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