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Betrug vom Fahrzeugkäufer?

Themenstarteram 11. Februar 2016 um 7:21

Hallo, ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Ich schildere mal mein Problem: Wir haben unseren Opel Astra Caravan (Bj. 2004) verkauft an eine Privatperson. Das Fahrzeug war im Top Zustand und wir waren Erstbesitzer. KM-Stand 148.000. Wir haben ihn für 3.800,- EUR verkauft. Der Käufer rief 10 Minuten nachdem wir das Fahrzeug bei mobile eingestellt hatten an und wollte gleich vorbeikommen (150 km entfernt). Bargeld hat er gleich mitgebracht, wollte keine Probefahrt oder sich das Fahrzeug genauer ansehen. Hat auch nicht gehandelt, war alles sehr vertrauenswürdig. Einen Tag später rief er an und sagte, das die Airbaglampe leuchtet und es bei Opel durchchecken lassen hat. Angeblich ist das Steuergerät kaputt (Diagnosefehler). Es soll 1.000,- EUR kosten. Bei uns hat die Anzeige definitiv nie aufgeleuchtet. TÜV war vor 6 Wochen, alles ohne Mängel. Beim nächsten Telefonat war er dann doch nicht bei Opel sondern beim Boschdienst. Die Diagnose haben wir bisher nur telefonisch bekommen. Er möchte jetzt gern 2.000,- EUR Wertminderung von uns. Kann man anhand des Diagnosesteckers feststellen, wann der Fehler auftrat? Wie ich im Internet sehen konnte, arbeitet er wohl bei VW im Bereich Qualitätsmanagement. Dann kauft man sich doch keinen Opel, oder? Bin ratlos...

Beste Antwort im Thema

Betrugsmasche! Fertig. Der Wagen ist verkauft, wie gesehen und ohne Probefahrt.

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Betrugsmasche! Fertig. Der Wagen ist verkauft, wie gesehen und ohne Probefahrt.

...da hat er wohl schlechte Karten. Nicht drauf einlassen, er war bei Dir und hätte alles testen können.

am 11. Februar 2016 um 7:37

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 11. Februar 2016 um 08:32:46 Uhr:

...da hat er wohl schlechte Karten. Nicht drauf einlassen, er war bei Dir und hätte alles testen können.

Seh ich auch so! Ich hoff doch ihr habt wenigstens einen Kaufvertrag gemacht und nicht einfach alles mündlich abgewickelt, dann wärt ihr sowieso aus der Nummer raus.

Zitat:

@tomundjulia schrieb am 11. Februar 2016 um 08:21:49 Uhr:

* wollte keine Probefahrt oder sich das Fahrzeug genauer ansehen. Hat auch nicht gehandelt, war alles sehr vertrauenswürdig.*

Das ist für mich schon nicht mehr Vertrauenwürdig.

Wo würdest du das machen, eigentlich nur bei einem Neuwagen, und selbst dann fährt man wenigstens erst einmal ein gleiches Auto probe.

Schau erstmal was im Vertrag steht, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde im Vertrag ist es das Problem vom Käufer.

Selbst mit Gewährleistung hat er keinen Anspruch auf 1 cent. Denn das müsste du dich darum kümmern ode rer das mit dir vorher Absprechen. (Ich stelle mir gerade vor ich kaufe mir einen neuen Benz, lass eine Gewährleistungssache bei Opel machen und reiche die Rechnung bei Mercedes ein. Ich frage mich ob Mercedes bezahlen würde ?!?) ;-).

Das ganze ist eine alte Masche, ich würde einmal Antworten das er nichts bekommen und danach würde ich erst bei einer Klage wieder tätig werden.

MfG

Mike

2 Möglichkeiten:

A) Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, dann bist du fein raus.

B) Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann musst du für die Schadenbehebung sorgen und nicht eine vom Käufer beauftragte Firma. Das heißt, du kannst erstmal schauen (lassen) ob der Fehler überhaupt besteht und du kannst entscheiden, wo und wie das instandgesetzt wird.

Wie schon geschrieben, ist das eine der ältesten Maschen, um nachträglich den Kaufpreis zu drücken. Lass dich nicht einschüchtern.

Zitat:

@e30lion schrieb am 11. Februar 2016 um 10:25:23 Uhr:

Zitat:

@tomundjulia schrieb am 11. Februar 2016 um 08:21:49 Uhr:

* wollte keine Probefahrt oder sich das Fahrzeug genauer ansehen. Hat auch nicht gehandelt, war alles sehr vertrauenswürdig.*

Das ist für mich schon nicht mehr Vertrauenwürdig.

Wo würdest du das machen, eigentlich nur bei einem Neuwagen, und selbst dann fährt man wenigstens erst einmal ein gleiches Auto probe.

Schau erstmal was im vertrag steht, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde im Vertrag ist es das Problem vom Verkäufer.

Selbst mit Gewährleistung hat er keinen Anspruch auf 1 cent. Denn das müsste du dich darum kümmern ode rer das mit dir vorher Absprechen. (Ich stelle mir gerade vor ich kaufe mir einen neuen Benz, lass eine Gewährleistungssache bei Opel machen und reiche die Rechnung bei Mercedes ein. Ich frage mich ob Mercedes bezahlen würde ?!?) ;-).

Das ganze ist eine alte Masche, ich würde einmal Antworten das er nichts bekommen und danach würde ich erst bei einer Klage wieder tätig werden.

MfG

Mike

Kleine Korrektur!

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 11. Februar 2016 um 10:46:59 Uhr:

 

Kleine Korrektur!

Danke, das habe ich falsch geschrieben natürlich das Problem vom Käufer.

Ich habe es im Beitrag geändert.

MfG

Mike

Wenn Ihr privat verkauft habt, einen aktuellen Kaufvertrag als Vorlage hattet, der den Ausschluss der Sachmängelhaftung beinhaltet, wovon ich ausgehe, dann zurücklehnen und gar nicht reagieren.

Erst für den sehr sehr unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, diese sollte man beantworten.

Allerdings wird ihn schon vorher jemand ausgelacht haben, dass er das gar nicht erst versucht.

Wie schon geschrieben wurde, das ist eine Betrugsmasche, die kommt sehr oft vor.

Und zu dem vorletzten Satz sage ich lieber nichts. :D

cheerio

Bei privaten Verträgen ist man nicht mehr so total aus jeglicher Sachmängelhaftung raus, wie das noch vor Jahren der Fall war. Die Rechtssprechung geht dabei davon aus, ob ein privater Käufer einen gravierenden Mangel (es geht dabei nicht um defekte Antriebswellen bei 250.000 km) arglistig und zum eigenen Vorteil verschwiegen hat. So gesehen, ist unsere Justiz schon auf dem richtigen Weg.

Aber dieser Fall hier ist ja wirklich durchsichtig. Sag dem Käufer, falls er sich nochmal meldet, er soll Dich bitte über seinen Rechtsanwalt kontaktieren und Dich durch diesen zur Nachbesserung auffordern lassen.

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 11. Februar 2016 um 12:18:06 Uhr:

… Sag dem Käufer, falls er sich nochmal meldet, er soll Dich bitte über seinen Rechtsanwalt kontaktieren und Dich durch diesen zur Nachbesserung auffordern lassen.

Das würde ich nicht tun. Wenn ihr einen Standard-Kaufvertrag verwendet habt, dann beinhaltet der den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Du solltest dann auf den Verkäufer gar nicht reagieren, sondern wirklich erst wenn’s offiziell wird.

Es ist immer das gleiche mit solchen unseriösen Ankäufern.

Bei 10 Versuchen Geld nachträglich zu erpressen bezahlt einer.

Am besten nicht darauf reagieren oder antworten.

Oder eine Anzeige wegen Nötigung/Erpressung/Betrugs stellen. Was davon zutreffend ist brauchst du nicht mal zu wissen.

Kannst davon ausgehen, dass der sowas im "Nebenerwerb" macht und Betrug sowie Nötigung sind Antragsdelikte. Also ohne Anzeige keine staatliche Ermittlung/Aktion. Der Staatsanwalt hat trotzdem ein "Full Service" Paket für dich, brauchst als Kläger nicht mal einen Anwalt. Einfach eine Aussage machen, bei der Polizei das ganze als Anzeige schreiben lassen, das wars.

Ist sehr leicht eine Steckverbindung zu lösen, ein Diagnoseprotokoll mit "Airbag/Steuergerät defekt" zu holen (20€ Kaffeekasse) und dann hoffen, ein paar tausend als Nachlass rauszuhandeln. Wenn der die Masche öfter macht und somit seinen EK drückt, dann müssten entsprechende Halterwechsel dokumentiert sein bzw. sich übers Konto nachvollziehen lassen. Vielleicht interessiert sich noch das Finanzamt für seinen Nebenerwerb. Ob der seine Bargewinne voll versteuert hat kannste dir in einer ruhigen Minute überlegen und ggf. das zuständige Finanzamt über (d)einem Anfangsverdacht informieren.

Zurück lehnen und gar nichts machen, ist ein alter Trick , solange nichts von offizieller Seite kommt, brauchst du auch nicht reagieren. Sei ganz entspannt.

 

Lg Michael

Der erste Fehler den ein Verkaufer macht das er auf solche Forderungen antwortet.

Wie schon geschrieben wurde, alles ignorieren.

Für so einen Verkauf am besten immer eine billige Preapaidkarte kaufen und nach dem Verkauf weg werfen.

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