Betrug Umweltplakette?
Guten Tag,
ich bin gerade durch ein kaputtes Rücklicht in eine Verkehrskontrolle geraten.
Dabei ist aufgefallen, dass mein Fahrzeug eine grüne Umweltplakette geklebt hat, allerdings keinen Partikelfilter eingetragen hat und somit nur die rote Plakette fahren dürfte.
Um den Sachverhalt ehrlich zu schildern. Ich habe dieses Fahrzeug im Sommer gekauft und der private Vorbesitzer, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umweltplakette aus einer befreundeten Werkstatt geklebt worden ist und kein Partikelfilter verbaut ist.
Ich habe das so zur Kenntnis genommen und vorgehabt, diesen Filter in naher Zukunft nachzurüsten. Bei der Gebrauchtwagenprüfung bei der Dekra ist das allerdings auch nicht aufgefallen und bei der Ummeldung hat man mir auch keine neue Plakette (rote) ausgestellt. Somit klebte die alte (mit alten Nummerschild) grüne Plakette. Jetzt wie gesagt die Kontrolle und alles ist "aufgeflogen".
Was habe ich als Halter jetzt zu befürchten? Ich will eigentlich ungern den Verkäufer reinreiten und behaupten ich habe nichts von dem fehlenden Partikelfilter gewusst. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch für mich die Strafe so gering wie möglich halten.
Was droht jetzt wem?
Ich meine die Werkstatt hat ja auch nun wissentlich eine Plakette rausgegeben, auf Wunsch des Vorbesitzers und ich habe die Plakette kleben gelassen.
Was kann mir angelasstet werden? Wie sollte ich mich verhalten?
Bin gerade vollkommen fertig.
Super Start ins neue Jahr.
Gruß
Mario
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MCM2005 schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:50:36 Uhr:
Guten Tag,ich bin gerade durch ein kaputtes Rücklicht in eine Verkehrskontrolle geraten.
Dabei ist aufgefallen, dass mein Fahrzeug eine grüne Umweltplakette geklebt hat, allerdings keinen Partikelfilter eingetragen hat und somit nur die rote Plakette fahren dürfte.
Um den Sachverhalt ehrlich zu schildern. Ich habe dieses Fahrzeug im Sommer gekauft und der private Vorbesitzer, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umweltplakette aus einer befreundeten Werkstatt geklebt worden ist und kein Partikelfilter verbaut ist.
Ich habe das so zur Kenntnis genommen und vorgehabt, diesen Filter in naher Zukunft nachzurüsten. Bei der Gebrauchtwagenprüfung bei der Dekra ist das allerdings auch nicht aufgefallen und bei der Ummeldung hat man mir auch keine neue Plakette (rote) ausgestellt. Somit klebte die alte (mit alten Nummerschild) grüne Plakette. Jetzt wie gesagt die Kontrolle und alles ist "aufgeflogen".
Was habe ich als Halter jetzt zu befürchten? Ich will eigentlich ungern den Verkäufer reinreiten und behaupten ich habe nichts von dem fehlenden Partikelfilter gewusst. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch für mich die Strafe so gering wie möglich halten.
Was droht jetzt wem?
Ich meine die Werkstatt hat ja auch nun wissentlich eine Plakette rausgegeben, auf Wunsch des Vorbesitzers und ich habe die Plakette kleben gelassen.Was kann mir angelasstet werden? Wie sollte ich mich verhalten?
Bin gerade vollkommen fertig.
Super Start ins neue Jahr.
Gruß
Mario
Mit einem Verkehrsrechtanwalt hast du überhaupt nichts zu befürchten.
Eine Umweltplakette mit anderem Kennzeichen hat keinerlei Gültigkeit, würde dich dementsprechend auch sowieso nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigen. Selbst wenn du davon wusstest, bist du nicht verpflichtet, die zu entfernen, da wie gesagt mit anderem Kennzeichen. Du hast auch keine Verpflichtung, eine Umweltplakette in der Scheibe zu haben, wenn du in keine Umweltzone fährst, insofern warst du auch nie verpflichtet, eine rote reinzukleben. Und solange sie dir keine Fahrt in eine Umweltzone nachweisen können, hast du weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen. Wird vielleicht vor Gericht gehen, aber mit sehr sicherem positivem Ausgang für dich.
Ist echt ekelhaft wie manche Aasgeier von Usern hier sofort jedem mit ihrem Halbwissen den Teufel an die Wand malen um einen moralisch schonmal abzustrafen.
Gruß Sitzheitzung.
83 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Dezember 2017 um 09:47:23 Uhr:
....
Den Vorbesitzer kann man wegen der Urkundenfälschung ins Boot holen, aber niemals den TE.
Umweltplakette.org sagt:
Zitat:
Oft werden Plaketten direkt bei der Fahrzeuganmeldung oder -ummeldung über die Zulassungsstellen oder von einer Werkstatt ausgegeben. Damit hat man die Urkundenfälschung womöglich nicht einmal bewusst selbst begangen. Gerade ein Laie muss sich bei der Ausstellung auf die Fachleute verlassen, was es der Staatsanwaltschaft in manchen Fällen sicherlich schwer macht, ein angemessenes Urteil auszusprechen. Generell gilt, dass der Fahrzeughalter für die Plakette verantwortlich ist, auch wenn die zuständigen Stellen diese ausgestellt haben.
Lt meinen Recerchen gibt es bei falscher oder ganz ohne Umweltplakette in Umweltzone ein Bußgeld von 80 Euro, Punkte oder Fahrverbot gibt es nicht (mehr).Die Urkundenfälschung wird oft fälschlicher Weise von windigen Anwaltskanzleien erwähnt um den Deliquenten einzuschüchtern und ein erfolgreiches Mandat zu erwirken.
Natürlich gibt es auch einen Markt für wirklich gefälsche Umweltplaketten, dies wird als Urkundenfälschung geahndet. Aber kein Amt bzw. keine Werkstatt wird diese Plakette offiziell ausgeben.
Also bevor von Urkundenfälschung ausgegangen wird müsst man unterscheiden ob die Plakette irrtümlicher Weise falsch ausgegeben wurde oder bewusst falsch auf dem Schwarzmarkt besorgt und dann geklebt wurde.
In dem Fall des TE würde, so meine Laienhafte Meinung, der "Kleber" eine Urkunde gefälscht haben, wenn er sie sich illegal besorgt hat, aber der TE nur für eine falsche Plakette (80 Euro) zur Rechenschaft gezogen werden.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:24:58 Uhr:
Sollte das Fahrzeug aufgrund der unberechtigten Plakette einen Steuervorteil haben (was ich mal annehme), dürfte noch Steuerbetrug dazukommen. Ja, ist Straftat.
Und sollte das Fahrzeug als Fluchtwagen bei einem Banküberfall gedient haben (was ich auch einfach mal annehme) kommt dieser Straftatbestand ebenfalls noch hinzu, sowie ggf. tateinheitlich das Überfahren diverser roter Ampeln und die Erschießung einiger Polizisten.
[Sarkasmus off]
Ich bin immer wieder erstaunt, wie kreativ einige Teilnehmer geschilderte Sachverhalte in ihrer Phantasie ergänzen und dies dann zum Gegenstand der Diskussion machen. 😛
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:13:21 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:06:42 Uhr:
Wenn man mit einem Bußgeld einverstanden ist, dann kann man das machen .... 🙄Sorry, das war nur der logische Rückschluß auf deinen Beitrag.
Sorry, vielleicht hätte ich mich einfach verständlicher ausdrücken sollen/müssen. Ich meinte das das eingetragene Kennzeichen (meiner Meinung nach) bei der evt. möglichen Straftat keine (wirkliche) Rolle spielt!
Zitat:
@TomF31 schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:34:43 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:13:21 Uhr:
Sorry, das war nur der logische Rückschluß auf deinen Beitrag.
Sorry, vielleicht hätte ich mich einfach verständlicher ausdrücken sollen/müssen. Ich meinte das das eingetragene Kennzeichen (meiner Meinung nach) bei der evt. möglichen Straftat keine (wirkliche) Rolle spielt!
Und was bringt dich zu dieser Annahme?
Ähnliche Themen
@Diedicke1300
So hatte ich das auch dem aktuellen Bussgeldkatalog entnommen.
In einer Umweltzone mit falscher oder keiner Umweltplakette kostet es das genannte Bussgeld.
Für das Fahren außerhalb einer Umweltzone mit einer falschen oder keiner Umweltplakette gibt es kein Bussgeld (wofür auch?)
Insofern dürfte ein Bußgeld keine Grundlage haben. Und die Aussage, dass man in einer Umweltzone wohnt, dürfte auch nicht gegen den Beschuldigten gewertet werden. Es besteht ja die Möglichkeit, dass das Auto außerhalb der Zone geparkt wird, und sich der Betreffende ab da zu Fuß, oder per öffentlichen Verkehrsmitteln zu seiner Wohnung begibt.
Ich gehe die These mit, dass es keine Urkundenfälschung ist, wenn ein anderes Kennz. eingetragen ist. Denn eine Plakette mit falschem Kennzeichen ist nach herrschender Auffassung ungültig. Man täuscht also nicht einmal vor, dass man eine gültige Plakette angebracht hat.
Theoretisch dürfte der TE dann gar keinen Ärger bekommen:
- Umweltplakette ungültig = außerhalb der UZo egal. Keine OWI.
- Keine Urkundenfälschung
Dass der TE in einer UZo wohnt, ist nicht strafbar. Ich wohne auch in einer und habe ein Auto ohne Plakette. Das steht regelmäßig vor den Toren der Stadt außerhalb der UZo. Wenn er sich nicht dämlich einlässt, wird ihm niemand nachweisen können, dass er mit dem Auto schon einmal zu Hause war.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:37:18 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:34:43 Uhr:
Sorry, vielleicht hätte ich mich einfach verständlicher ausdrücken sollen/müssen. Ich meinte das das eingetragene Kennzeichen (meiner Meinung nach) bei der evt. möglichen Straftat keine (wirkliche) Rolle spielt!
Und was bringt dich zu dieser Annahme?
Das hier zum Beispiel.
Bitte Ordnungsrecht und Strafrecht unterscheiden. Alle Ausführungen zur nicht gültigen Plakette betreffen das Ordnungsrecht.
Das Strafrecht kennt hingegen die (bewusste oder nicht bewusste) Nutzung von gefälschten Urkunden. Fälschung ist auch das Unterlassen der Entfernung einer nicht gültigen Urkunde.
P.S.: es ist eine Petitesse und wird nicht zu einer Bestrafung führen, ändert aber nichts an der potentiellen Strafbarkeit des Unterlassens
Auf deutsch gesagt: mach das dumme Ding einfach ab!
Zitat:
@RalphM schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:12:51 Uhr:
Ist das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 14.09.2010 (Az.: 45 OWI 608 Js 111541/10) zu dieser Thematik noch aktuelll?Siehe auch folgender Beitrag auf MT:
https://www.motor-talk.de/.../...ubplakette-behalten-t1817352.html?...Abgesehen von der Plakette mit der falschen Schadstoffklasse ist der Fall hier im Thread ähnlich.
Das in der Plakette angegebene Kennzeichen entspricht nicht dem des Fahrzeugs.Im Bussgeldkatalog finde ich nur den Tatbestand des Einfahrens in eine Umweltzone ohne Plakette.
Nein, ist nicht mehr aktuell. Der Gesetzestext wurde inzwischen geändert, jetzt gibt es auch dann ein Bußgeld, wenn die Nummer auf der Umweltplakette nicht mehr stimmt.
Wir reden hier aber, wie Emsland gereade richtigerweise festgestellt hat, über Straftatbestände und keine OWis.
Ich hoffe ja für den TE, das Emslands Einschätzung zur Lage korrekt ist. Dass man die Plakette asap entfernen sollte (falls es nicht schon die Polizei vor Ort getan hat), sollte ja so oder so offensichtlich sein.
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die rege Beteiligung. Auch wenn einen die unterschiedlichen Auffassungen natürlich nur noch mehr verunsichern. Ich werde jetzt wohl erstmal die anwaltliche Erstberatung abwarten.
Solange lasse ich auch die Plakette drauf. Nicht das es hinterher noch heißt ich wollte Beweismittel oder so verschwinden lassen. Zumal man so auch am besten erkennen kann, dass bezüglich des KFZ-Zeichens nichts manipuliert wurde. Die Beamten haben zwar davon ein Foto gemacht, die Plakette aber komischerweise auch nicht entfernt. Hat den man von der telefonischen Rechtsberatung auch gewundert.
Nun ja ist wohl alles doch vielleicht etwas komplizierter...Ist halt alles ziemlich blöd jetzt gelaufen. Für Anfang des Jahres war die Umrüstung geplant und ich habe einfach nicht mehr an die geklebte Plakette gedacht...
Jetzt muss ich wohl abwarten mit was die Behörden an mich herantreten.
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. Dezember 2017 um 09:10:27 Uhr:
Ist das denn so? Besagte Polizeikontrolle war ja außerhalb einer Umweltzone. Nirgendwo steht, dass der TE in einer Umweltzone wohnt.Dennoch ist die Frage, ob man die grüne Plakette erreichen kann, natürlich zu stellen, auch wenn der TE nicht in einer Umweltzone wohnt. Denn eine gelbe Plakette ist fast genauso wertlos wie eine rote, die einzige Umweltzone, in die man noch mit Gelb einfahren darf, ist die von Neu-Ulm - und wer weiß wie lange noch.
Ja das ist so. Hat doch der TE geschrieben
Wobei wie gesagt, es war halt nicht in einer Umweltzone. Andererseits habe ich dem Mann von den Gelben Engeln auch am Telefon gesagt, dass mein Wohnsitz schon in einer Umweltzone ist... wenn die das natürlich so auslegen und nachforschen...
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 28. Dezember 2017 um 09:26:13 Uhr:
Zitat:
Die aufgeklebte Plakette hat durch das nicht mehr aktuelle Kennzeichen des Vorbesitzers ihre Gültigkeit verloren.
Somit liegt auch keine Urkundenfälschung vor.Daher sind die Ratschläge mit dem Schweigen gut. Weil Du dich mit dieser Argumentation jetzt in den Bereich des Betruges begibst und der Strafrahmen sich damit auf bis zu 10 Jahre erhöht.
Da kann man ja froh sein, dass in den meisten Bundesländern die Todesstrafe vermutlich abgeschafft ist... 😮
Als TE würde ich erstmal prüfen, ob die Nachrüstung mit Filter überhaupt eine grüne Plaketteneinstufung bewirken würde.
Zudem ist es oft so, dass selbst dann die teure Steuereinstufung bleibt.
Es könnte also alles in allem günstiger werden, ein anderes Fahrzeug zu suchen. Bei der Generalfatwa der Bundesregierung gegen den Diesel nicht zwangsläufig eben solcher.
Zitat:
@George 73 schrieb am 28. Dezember 2017 um 11:51:57 Uhr:
Servus
Was für ein Auto fährst du?🙂
Jepp, selbst auf Seite 5 ist er bis jetzt noch nicht damit rausgerückt!
Ist ja auch total egal? Wollt Ihr Beispiele von Autos mit Dieselmotor, die es mit Euro2 gab? Oder worauf wollt ihr hinaus?