Betrug Umweltplakette?
Guten Tag,
ich bin gerade durch ein kaputtes Rücklicht in eine Verkehrskontrolle geraten.
Dabei ist aufgefallen, dass mein Fahrzeug eine grüne Umweltplakette geklebt hat, allerdings keinen Partikelfilter eingetragen hat und somit nur die rote Plakette fahren dürfte.
Um den Sachverhalt ehrlich zu schildern. Ich habe dieses Fahrzeug im Sommer gekauft und der private Vorbesitzer, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umweltplakette aus einer befreundeten Werkstatt geklebt worden ist und kein Partikelfilter verbaut ist.
Ich habe das so zur Kenntnis genommen und vorgehabt, diesen Filter in naher Zukunft nachzurüsten. Bei der Gebrauchtwagenprüfung bei der Dekra ist das allerdings auch nicht aufgefallen und bei der Ummeldung hat man mir auch keine neue Plakette (rote) ausgestellt. Somit klebte die alte (mit alten Nummerschild) grüne Plakette. Jetzt wie gesagt die Kontrolle und alles ist "aufgeflogen".
Was habe ich als Halter jetzt zu befürchten? Ich will eigentlich ungern den Verkäufer reinreiten und behaupten ich habe nichts von dem fehlenden Partikelfilter gewusst. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch für mich die Strafe so gering wie möglich halten.
Was droht jetzt wem?
Ich meine die Werkstatt hat ja auch nun wissentlich eine Plakette rausgegeben, auf Wunsch des Vorbesitzers und ich habe die Plakette kleben gelassen.
Was kann mir angelasstet werden? Wie sollte ich mich verhalten?
Bin gerade vollkommen fertig.
Super Start ins neue Jahr.
Gruß
Mario
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MCM2005 schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:50:36 Uhr:
Guten Tag,ich bin gerade durch ein kaputtes Rücklicht in eine Verkehrskontrolle geraten.
Dabei ist aufgefallen, dass mein Fahrzeug eine grüne Umweltplakette geklebt hat, allerdings keinen Partikelfilter eingetragen hat und somit nur die rote Plakette fahren dürfte.
Um den Sachverhalt ehrlich zu schildern. Ich habe dieses Fahrzeug im Sommer gekauft und der private Vorbesitzer, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umweltplakette aus einer befreundeten Werkstatt geklebt worden ist und kein Partikelfilter verbaut ist.
Ich habe das so zur Kenntnis genommen und vorgehabt, diesen Filter in naher Zukunft nachzurüsten. Bei der Gebrauchtwagenprüfung bei der Dekra ist das allerdings auch nicht aufgefallen und bei der Ummeldung hat man mir auch keine neue Plakette (rote) ausgestellt. Somit klebte die alte (mit alten Nummerschild) grüne Plakette. Jetzt wie gesagt die Kontrolle und alles ist "aufgeflogen".
Was habe ich als Halter jetzt zu befürchten? Ich will eigentlich ungern den Verkäufer reinreiten und behaupten ich habe nichts von dem fehlenden Partikelfilter gewusst. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch für mich die Strafe so gering wie möglich halten.
Was droht jetzt wem?
Ich meine die Werkstatt hat ja auch nun wissentlich eine Plakette rausgegeben, auf Wunsch des Vorbesitzers und ich habe die Plakette kleben gelassen.Was kann mir angelasstet werden? Wie sollte ich mich verhalten?
Bin gerade vollkommen fertig.
Super Start ins neue Jahr.
Gruß
Mario
Mit einem Verkehrsrechtanwalt hast du überhaupt nichts zu befürchten.
Eine Umweltplakette mit anderem Kennzeichen hat keinerlei Gültigkeit, würde dich dementsprechend auch sowieso nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigen. Selbst wenn du davon wusstest, bist du nicht verpflichtet, die zu entfernen, da wie gesagt mit anderem Kennzeichen. Du hast auch keine Verpflichtung, eine Umweltplakette in der Scheibe zu haben, wenn du in keine Umweltzone fährst, insofern warst du auch nie verpflichtet, eine rote reinzukleben. Und solange sie dir keine Fahrt in eine Umweltzone nachweisen können, hast du weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen. Wird vielleicht vor Gericht gehen, aber mit sehr sicherem positivem Ausgang für dich.
Ist echt ekelhaft wie manche Aasgeier von Usern hier sofort jedem mit ihrem Halbwissen den Teufel an die Wand malen um einen moralisch schonmal abzustrafen.
Gruß Sitzheitzung.
83 Antworten
Zur Aufklärung würde es beitragen wenn der TE mal seine Autotyp und Motor bekanntgeben würde ! Es gibt etliche Euro4 Diesel ohne DPF und grüner Plakette (legal). Welche Abgasklasse/Typschlüssel steht den im Schein ?
Er schreibt doch im EP, das eine rote die richtige wäre, das sollte als Detail doch reichen...🙄
Auch das Alter seiner Großmutter und ihr Pupsverhalten würde uns hier keinen neuen Input geben...😁
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 27. Dezember 2017 um 16:46:50 Uhr:
http://www.autofahrerseite.eu/.../...tplaketten-werden-gefaelscht.htmlWas sind gefälschte Plaketten und welche Strafen drohen?
Die gefälschten Plaketten werden hauptsächlich über das Internet vertrieben. Ab fünf Euro werden diese Artikel über die einschlägigen Web-Shops angeboten. Dervermeintlich legale Trick dabei ist die Deklarierung der Plakette als Deko-Artikel. Was jedoch für den Anbieter ein harmloser Deko-Aufkleber ist, wird für den Nutzer zur gefälschten Schadstoffplakette.
Und hier drohen Strafen, denn bei dieser Art des Plakettenbetrugs werden für die Ordnungswidrigkeit 80 Euro Bußgeld fällig. Da die sogenannten Deko-Plaketten keine Urkunden sind, ist die Verwendung bislang noch nicht strafbar. Und weil die Plaketten keine Rechtsgültigkeit besitzen, wird der Betrieb eines Kfz mit gefälschter Plakette wie Fahren ohne eine rechtsgültige Plakette behandelt. Weitaus krimineller sind diese beiden Varianten: Ein Gutachter verkauft eine echte Plakette und bringt sie auf ein Fahrzeug auf, das nicht den Feinstaub-Bestimmungen entspricht. Das erfüllt den Tatbestand einer Falschbeurkundung. Oder aber ein Aufkleber wird ohne Kennzeicheneintrag gekauft und man trägt das Kennzeichen selber ein. In diesem Fall ist es eine Urkundenfälschung.Für beide Varianten kann das Strafmaß bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug bedeuten, auch wenn bisher keine entsprechenden Urteile gefällt wurden. Zukünftig kann sich die Lage innerhalb der Strafverfolgung allerdings schnell ändern.
Ich tendiere zwar zu Deiner Meinung, kenne aber kein Urteil dazu. Die Frage ist, ob diese Plakette als Urkunde zu werten ist. Eine TÜV-Plakette ist definitiv keine Urkunde. Das Siegel schon.
peso
Zitat:
Mit einem Verkehrsrechtanwalt hast du überhaupt nichts zu befürchten.
Eine Umweltplakette mit anderem Kennzeichen hat keinerlei Gültigkeit, würde dich dementsprechend auch sowieso nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigen. Selbst wenn du davon wusstest, bist du nicht verpflichtet, die zu entfernen, da wie gesagt mit anderem Kennzeichen. Du hast auch keine Verpflichtung, eine Umweltplakette in der Scheibe zu haben, wenn du in keine Umweltzone fährst, insofern warst du auch nie verpflichtet, eine rote reinzukleben. Und solange sie dir keine Fahrt in eine Umweltzone nachweisen können, hast du weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen. Wird vielleicht vor Gericht gehen, aber mit sehr sicherem positivem Ausgang für dich.
Ist echt ekelhaft wie manche Aasgeier von Usern hier sofort jedem mit ihrem Halbwissen den Teufel an die Wand malen um einen moralisch schonmal abzustrafen.
Gruß Sitzheitzung.
Die Frage ist, ob es sich hier überhaupt um eine Urkunde handelt, ist m.E. noch gar nicht juristisch geklärt. Dann kommt, wie Du schon richtig bemerkt hast, die Frage ob die Urkunde als Nachweis verwendet wurde.
peso
Ähnliche Themen
Hätte ich das Auto gekauft hätte ich die Plakette entfernt, wurde ja wohl bim Verkauf angesprochen.
Ob der TE nun wissentlich die Plakette genutzt hat um die Behörden zu täuschen wissen wir nicht.
Ansonsten abwarten und Tee trinken und nicht auf das das Schwarmwissen auf MT setzen.
Das mit der Rechtsberatung nehme ich gleich morgen mal in Anspruch, nur um schon mal eine Einschätzung zu haben, bevor etwas von Seiten der Behörden kommt.
Danke euch für die Einschätzungen auch wenn da die Meinungen leider ja sehr auseinandergehen.
Klarheit habe ich dann wohl erst wenn die ersten Briefe eintreffen :-(
So Abwarten ist ja nichts für mich...
Oh man erste Polizeikontrolle seit über 10 Jahren und dann mit dem recht neu gekauften Auto und so einer Sache... Super!
Wobei wie gesagt, es war halt nicht in einer Umweltzone. Andererseits habe ich dem Mann von den Gelben Engeln auch am Telefon gesagt, dass mein Wohnsitz schon in einer Umweltzone ist... wenn die das natürlich so auslegen und nachforschen...
Wobei er auch meinte, warum haben die Beamten denn die augenscheinlich ungültige Plakette nicht gleich entfernt...
Nun ja bleibt wohl leider alles abzuwarten...
Dir passiert schon nichts - mach Dir keinen Kopp!
Wenn Du in einer Umweltzone wohnst, solltest Du allerdings tätig werden - Filter und so.😉
(Ich könnte Dir aber auch eine neue grüne Plakette anbieten wenn sie Dir die alte abnehmen...😎 - ach nee, klar, gewaschenes Kind scheut Wasser...😁)
Zitat:
@tomold schrieb am 27. Dezember 2017 um 20:01:54 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 27. Dezember 2017 um 16:46:50 Uhr:
http://www.autofahrerseite.eu/.../...tplaketten-werden-gefaelscht.htmlWas sind gefälschte Plaketten und welche Strafen drohen?
...
Da die sogenannten Deko-Plaketten keine Urkunden sind, ist die Verwendung bislang noch nicht strafbar. Und weil die Plaketten keine Rechtsgültigkeit besitzen, wird der Betrieb eines Kfz mit gefälschter Plakette wie Fahren ohne eine rechtsgültige Plakette behandelt. Weitaus krimineller sind diese beiden Varianten: Ein Gutachter verkauft eine echte Plakette und bringt sie auf ein Fahrzeug auf, das nicht den Feinstaub-Bestimmungen entspricht. Das erfüllt den Tatbestand einer Falschbeurkundung. Oder aber ein Aufkleber wird ohne Kennzeicheneintrag gekauft und man trägt das Kennzeichen selber ein. In diesem Fall ist es eine Urkundenfälschung.Für beide Varianten kann das Strafmaß bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug bedeuten, auch wenn bisher keine entsprechenden Urteile gefällt wurden. Zukünftig kann sich die Lage innerhalb der Strafverfolgung allerdings schnell ändern.
@ TE -
Meiner Meinung nach ist das eine "straffreie Lüge". Warst Du in einer Umweltzone blüht die ein Bußgeld von 80 €. Außerhalb einer Umweltzone wirst Du wahrscheinlich aufgefordert die Plakette zu entfernen.
Du hast ja nichts gefälscht, das war ja schon so, für die Werkstatt kann das anders aussehen, das ist aber nicht Dein Bier.
1. Mit der Aussage, dass man mit diese "Fake-Plaketten" keine Urkundenfälschung begeht, weil es ja keine Urkunde sei, wäre ich SEHR vorsichtig. Denn diese Fake-Plaketten dienen ja ebenfalls dem Zweck des "Betrugs im Rechtsverkehr". Einzige Ausnahme wären Plaketten, die sich vom Original so stark unterscheiden, dass man auf dem ersten Blick erkennt, dass es Fakes sind - und zwar auch aus ein paar Metern Entfernung, sodass so eine Fake-Plakette einen nicht vorm Angehaltenwerden durch die Polizei schützt.
2. Im Falle des TE aber wohl egal, denn die Plakette stammt ja von einer "befreundeten Werkstatt" des Verkäufers. Das klingt dann schon nach einer echten Plakette, die widerrechtlich diesem Auto zugeteilt wurde.
3. "Das war schon so" ist keine Entschuldigung. Der TE hat in diesem Thread eingeräumt, dass er wusste,dass die grüne Plakette da nicht hingehört. Damit hat er sich, indem er das Auto in Betrieb genommen hat, ohne vorher die Plakette zu entfernen, objektiv der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Natürlich muss an ihm auch Absicht nachweisen können - wenn er glaubhaft machen kann, dass ihm nie aufgefallen ist, dass da keine grüne Plakette drangehört, dann wird er auch nicht schuldig gesprochen. Wobei ich mir aber nicht so sicher bin, ob man sich als Fahrzeughalter da so einfach rausreden kann.
Den einzigen beiden Anmerkungen, die sich kühl und sachlich mit den Angaben des Sachverhalts befassen und zum Ergebnis kommen, dass vollständiges Schweigen gegenüber den Behörden mit Sicherheit zur Einstellung eines Verfahrens führen wird, möchte ich zustimmen. Allen Interessenten sei die Lektüre von § 267 StGB nahegelegt. Welche Tatbestandsalternative soll durch den grünen Aufkleber am Fahrzeug verwirklicht sein, auf dem ein abweichendes Kennzeichen eingetragen ist? Richtig: Keine. Das umherfahren mit grünen Aufklebern, die aussehen wie eine Umweltplakette, aber ein anderes Kennzeichen eingetragen haben, ist nicht strafbar. Deshalb: Einfach zu jedwedem Vorwurf völlig schweigen! Nichts erklären, nicht rechtfertigen, nichts abstreiten, nichts lügen. Schweigen!
Wenn die rote Plakette richtig ist und kein Partikelfilter verbaut ist, dann muss es sich um einen Euro 2 Diesel handeln. Rüstet man dort einen Partikelfilter nach, dann bekommt man eh nur die gelbe Plakette (es gibt sehr wenige Ausnahmen).
Steuerbetrug ist eine falsche Plakette niemals, denn durch einen Partikelfilter ändert sich nichts an der Besteuerung.
Zitat:
Allen Interessenten sei die Lektüre von § 267 StGB nahegelegt. Welche Tatbestandsalternative soll durch den grünen Aufkleber am Fahrzeug verwirklicht sein, auf dem ein abweichendes Kennzeichen eingetragen ist? Richtig: Keine. Das umherfahren mit grünen Aufklebern, die aussehen wie eine Umweltplakette, aber ein anderes Kennzeichen eingetragen haben, ist nicht strafbar.
Es handelt sich um eine gefälschte Urkunde, die verwendet wird. Das Delikt kann durch aktives Handeln oder Unterlassen erfüllt sein. Kannst dir jetzt leicht aussuchen, welche von beiden Optionen greift. Und das Unterlassen muss noch nicht mal bewusst erfolgen.
Ein gewiefter Richter würde im Prozess ersatzweise auf ein gefälschtes Kennzeichen eingehen und dann wird es zappenduster.
Ja man sollte prüfen ob das Fahrzeug auch durch Nachrüstung überhaupt eine grüne Plakette bekommen kann. Ansonsten ist es für den TE völlig wertlos, da er ja seinen Wohnort nicht mehr erreichen, bzw. verlassen kann.
Ist das denn so? Besagte Polizeikontrolle war ja außerhalb einer Umweltzone. Nirgendwo steht, dass der TE in einer Umweltzone wohnt.
Dennoch ist die Frage, ob man die grüne Plakette erreichen kann, natürlich zu stellen, auch wenn der TE nicht in einer Umweltzone wohnt. Denn eine gelbe Plakette ist fast genauso wertlos wie eine rote, die einzige Umweltzone, in die man noch mit Gelb einfahren darf, ist die von Neu-Ulm - und wer weiß wie lange noch.