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Betrug Umweltplakette?
Guten Tag,
ich bin gerade durch ein kaputtes Rücklicht in eine Verkehrskontrolle geraten.
Dabei ist aufgefallen, dass mein Fahrzeug eine grüne Umweltplakette geklebt hat, allerdings keinen Partikelfilter eingetragen hat und somit nur die rote Plakette fahren dürfte.
Um den Sachverhalt ehrlich zu schildern. Ich habe dieses Fahrzeug im Sommer gekauft und der private Vorbesitzer, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umweltplakette aus einer befreundeten Werkstatt geklebt worden ist und kein Partikelfilter verbaut ist.
Ich habe das so zur Kenntnis genommen und vorgehabt, diesen Filter in naher Zukunft nachzurüsten. Bei der Gebrauchtwagenprüfung bei der Dekra ist das allerdings auch nicht aufgefallen und bei der Ummeldung hat man mir auch keine neue Plakette (rote) ausgestellt. Somit klebte die alte (mit alten Nummerschild) grüne Plakette. Jetzt wie gesagt die Kontrolle und alles ist "aufgeflogen".
Was habe ich als Halter jetzt zu befürchten? Ich will eigentlich ungern den Verkäufer reinreiten und behaupten ich habe nichts von dem fehlenden Partikelfilter gewusst. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch für mich die Strafe so gering wie möglich halten.
Was droht jetzt wem?
Ich meine die Werkstatt hat ja auch nun wissentlich eine Plakette rausgegeben, auf Wunsch des Vorbesitzers und ich habe die Plakette kleben gelassen.
Was kann mir angelasstet werden? Wie sollte ich mich verhalten?
Bin gerade vollkommen fertig.
Super Start ins neue Jahr.
Gruß
Mario
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MCM2005 schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:50:36 Uhr:
Guten Tag,
ich bin gerade durch ein kaputtes Rücklicht in eine Verkehrskontrolle geraten.
Dabei ist aufgefallen, dass mein Fahrzeug eine grüne Umweltplakette geklebt hat, allerdings keinen Partikelfilter eingetragen hat und somit nur die rote Plakette fahren dürfte.
Um den Sachverhalt ehrlich zu schildern. Ich habe dieses Fahrzeug im Sommer gekauft und der private Vorbesitzer, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umweltplakette aus einer befreundeten Werkstatt geklebt worden ist und kein Partikelfilter verbaut ist.
Ich habe das so zur Kenntnis genommen und vorgehabt, diesen Filter in naher Zukunft nachzurüsten. Bei der Gebrauchtwagenprüfung bei der Dekra ist das allerdings auch nicht aufgefallen und bei der Ummeldung hat man mir auch keine neue Plakette (rote) ausgestellt. Somit klebte die alte (mit alten Nummerschild) grüne Plakette. Jetzt wie gesagt die Kontrolle und alles ist "aufgeflogen".
Was habe ich als Halter jetzt zu befürchten? Ich will eigentlich ungern den Verkäufer reinreiten und behaupten ich habe nichts von dem fehlenden Partikelfilter gewusst. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch für mich die Strafe so gering wie möglich halten.
Was droht jetzt wem?
Ich meine die Werkstatt hat ja auch nun wissentlich eine Plakette rausgegeben, auf Wunsch des Vorbesitzers und ich habe die Plakette kleben gelassen.
Was kann mir angelasstet werden? Wie sollte ich mich verhalten?
Bin gerade vollkommen fertig.
Super Start ins neue Jahr.
Gruß
Mario
Mit einem Verkehrsrechtanwalt hast du überhaupt nichts zu befürchten.
Eine Umweltplakette mit anderem Kennzeichen hat keinerlei Gültigkeit, würde dich dementsprechend auch sowieso nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigen. Selbst wenn du davon wusstest, bist du nicht verpflichtet, die zu entfernen, da wie gesagt mit anderem Kennzeichen. Du hast auch keine Verpflichtung, eine Umweltplakette in der Scheibe zu haben, wenn du in keine Umweltzone fährst, insofern warst du auch nie verpflichtet, eine rote reinzukleben. Und solange sie dir keine Fahrt in eine Umweltzone nachweisen können, hast du weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen. Wird vielleicht vor Gericht gehen, aber mit sehr sicherem positivem Ausgang für dich.
Ist echt ekelhaft wie manche Aasgeier von Usern hier sofort jedem mit ihrem Halbwissen den Teufel an die Wand malen um einen moralisch schonmal abzustrafen.
Gruß Sitzheitzung.
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83 Antworten
Vielen Dank für die vielen Beiträge. Also die Kontrolle fand übrigens nicht in einer Umweltzone statt. Habe gerade mal mit dem ADAC Rechtsschutz gesprochen und evtl. hat das schon auch Auswirkungen auf die Sachlage.
Sollte das Fahrzeug aufgrund der unberechtigten Plakette einen Steuervorteil haben (was ich mal annehme), dürfte noch Steuerbetrug dazukommen. Ja, ist Straftat.
TE, nicht weil ich dein Handeln gutheiße, sondern weil dir das Recht zusteht: Halte ab jetzt den Mund gegenüber den Behörden und lass die Sache auf dich zukommen. Sollte mehr als eine OWi draus werden, geh zum Anwalt.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:24:58 Uhr:
Sollte das Fahrzeug aufgrund der unberechtigten Plakette einen Steuervorteil haben (was ich mal annehme), dürfte noch Steuerbetrug dazukommen. Ja, ist Straftat.
TE, nicht weil ich dein Handeln gutheiße, sondern weil dir das Recht zusteht: Halte ab jetzt den Mund gegenüber den Behörden und lass die Sache auf dich zukommen. Sollte mehr als eine OWi draus werden, geh zum Anwalt.
Nein steuerlich hatte ich da keine Vorteile von. Ist ja im Schein nicht eingetragen somit von der Zulassungstelle ohne bewertet worden. Daher ohne Partikelfilter besteuert.
Klar. Die Polizei hat eine Diskrepanz zwischen den Fahrzeugpapieren und der grünen Plakette festgestellt. Dass die Beamten mal eben bei einer Kontrolle wg eines Rücklichts nachschauen, ob denn auch der Partikelfilter verbaut ist, ist kaum vorzustellen.
OK, Steuerhinterziehung bzw drohende Nachzahlung scheidet somit aus. Bleibt halt leider noch Urkundenfälschung.
Wenn man dir natürlich nachweisen kann, dass du wusstest, dass die Plakette am Auto dran war, und dass das so nicht richtig war - dann bist du dran.
Ich schlage vor, den Behörden gegenüber zu schweigen. Sollte man dir irgendwann mitteilen, dass wegen Urkundenfälschung ermittelt wird - ab zum Anwalt. Auch ob es ggf sinnvoll wäre, den Vorbesitzer des Autos zu informieren, weiß ich nicht, das müsstest du dann mit dem Anwalt besprechen.
Mal ne blöde Frage: Hast du das Kennzeichen des Autos vom Vorbesitzer übernommen, sprich: Stimmt das Kennzeichen auf der Plakette mit der des Fahrzeugs noch überein?
Ob das zwingend einen rechtlichen Unterschied macht, weiß ich allerdings nicht.
So RICHTIGEN Ärger wegen dieser Sache dürfte wohl die "befreundete Werkstatt" des Vorbesitzers bekommen, falls die Herkunft der Plakette ermittelt werden sollte. Was der Werkstattmeister sich dabei gedacht hat, seine berufliche Existenz für so eine Gefälligkeit aufs Spiel zu setzen...
Zitat:
@MCM2005 schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:50:36 Uhr:
Guten Tag,
ich bin gerade durch ein kaputtes Rücklicht in eine Verkehrskontrolle geraten.
Dabei ist aufgefallen, dass mein Fahrzeug eine grüne Umweltplakette geklebt hat, allerdings keinen Partikelfilter eingetragen hat und somit nur die rote Plakette fahren dürfte.
Um den Sachverhalt ehrlich zu schildern. Ich habe dieses Fahrzeug im Sommer gekauft und der private Vorbesitzer, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umweltplakette aus einer befreundeten Werkstatt geklebt worden ist und kein Partikelfilter verbaut ist.
Ich habe das so zur Kenntnis genommen und vorgehabt, diesen Filter in naher Zukunft nachzurüsten. Bei der Gebrauchtwagenprüfung bei der Dekra ist das allerdings auch nicht aufgefallen und bei der Ummeldung hat man mir auch keine neue Plakette (rote) ausgestellt. Somit klebte die alte (mit alten Nummerschild) grüne Plakette. Jetzt wie gesagt die Kontrolle und alles ist "aufgeflogen".
Was habe ich als Halter jetzt zu befürchten? Ich will eigentlich ungern den Verkäufer reinreiten und behaupten ich habe nichts von dem fehlenden Partikelfilter gewusst. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch für mich die Strafe so gering wie möglich halten.
Was droht jetzt wem?
Ich meine die Werkstatt hat ja auch nun wissentlich eine Plakette rausgegeben, auf Wunsch des Vorbesitzers und ich habe die Plakette kleben gelassen.
Was kann mir angelasstet werden? Wie sollte ich mich verhalten?
Bin gerade vollkommen fertig.
Super Start ins neue Jahr.
Gruß
Mario
Mit einem Verkehrsrechtanwalt hast du überhaupt nichts zu befürchten.
Eine Umweltplakette mit anderem Kennzeichen hat keinerlei Gültigkeit, würde dich dementsprechend auch sowieso nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigen. Selbst wenn du davon wusstest, bist du nicht verpflichtet, die zu entfernen, da wie gesagt mit anderem Kennzeichen. Du hast auch keine Verpflichtung, eine Umweltplakette in der Scheibe zu haben, wenn du in keine Umweltzone fährst, insofern warst du auch nie verpflichtet, eine rote reinzukleben. Und solange sie dir keine Fahrt in eine Umweltzone nachweisen können, hast du weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen. Wird vielleicht vor Gericht gehen, aber mit sehr sicherem positivem Ausgang für dich.
Ist echt ekelhaft wie manche Aasgeier von Usern hier sofort jedem mit ihrem Halbwissen den Teufel an die Wand malen um einen moralisch schonmal abzustrafen.
Gruß Sitzheitzung.
Ach stimmt, der TE hatte bereits erwähnt, dass es das alte Kennzeichen war.
Dennoch wäre ich mir nicht zu 100% sicher, dass das keinen Ärger macht. Denn auch mit falschem Kennzeichen auf der Plakette kann man in Umweltzonen einfahren in der Hoffnung, dass es nicht auffällt, dass das Kennzeichen nicht stimmt. Das Tatmerkmal "(versuchte) Täuschung im Rechtsverkehr" würde also trotzdem vorliegen.
Was anderes wäre es ggf gewesen, wenn man mit grüner Plakette mit altem Kennzeichen einfährt, die grüne Plakette aber grundsätzlich richtig wäre. Das ist aber natürlich sowieso keine Urkundenfälschung, und wenn man außerhalb der Umweltzone erwischt wird auf gar keinen Fall ein Problem (in der Umweltzone wäre es aber trotzdem noch ein Bußgeld wg Fahrens ohne gültige Plakette).
Na, das ist doch mal eine Rechtsberatung vom Feinsten.
Verlassen würde ich mich aber nicht darauf. Vielleicht nur Halbwissen?
Es gibt andere Aussagen von Juristen - die sind aber keine Rechtsberatung, weil nicht fallbezogen.
Keine Rechtsberatung. Reine Spekulation.
Der einzige ernstzunehmende Rat ist: Schweigen, und falls eine Strafsache draus wird, Anwalt einschalten.
Alles andere ergibt sich.
Bezog sich auf den Post davor, welcher den Ausgang des speziellen Verfahrens im speziellen Fall des TE voraus sagt - hat sich überschnitten.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 27. Dezember 2017 um 16:46:50 Uhr:
http://www.autofahrerseite.eu/.../...tplaketten-werden-gefaelscht.html
Was sind gefälschte Plaketten und welche Strafen drohen?
Die gefälschten Plaketten werden hauptsächlich über das Internet vertrieben. Ab fünf Euro werden diese Artikel über die einschlägigen Web-Shops angeboten. Dervermeintlich legale Trick dabei ist die Deklarierung der Plakette als Deko-Artikel. Was jedoch für den Anbieter ein harmloser Deko-Aufkleber ist, wird für den Nutzer zur gefälschten Schadstoffplakette.
Und hier drohen Strafen, denn bei dieser Art des Plakettenbetrugs werden für die Ordnungswidrigkeit 80 Euro Bußgeld fällig. Da die sogenannten Deko-Plaketten keine Urkunden sind, ist die Verwendung bislang noch nicht strafbar. Und weil die Plaketten keine Rechtsgültigkeit besitzen, wird der Betrieb eines Kfz mit gefälschter Plakette wie Fahren ohne eine rechtsgültige Plakette behandelt. Weitaus krimineller sind diese beiden Varianten: Ein Gutachter verkauft eine echte Plakette und bringt sie auf ein Fahrzeug auf, das nicht den Feinstaub-Bestimmungen entspricht. Das erfüllt den Tatbestand einer Falschbeurkundung. Oder aber ein Aufkleber wird ohne Kennzeicheneintrag gekauft und man trägt das Kennzeichen selber ein. In diesem Fall ist es eine Urkundenfälschung.
Für beide Varianten kann das Strafmaß bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug bedeuten, auch wenn bisher keine entsprechenden Urteile gefällt wurden. Zukünftig kann sich die Lage innerhalb der Strafverfolgung allerdings schnell ändern.
@ TE -
Meiner Meinung nach ist das eine "straffreie Lüge". Warst Du in einer Umweltzone blüht die ein Bußgeld von 80 €. Außerhalb einer Umweltzone wirst Du wahrscheinlich aufgefordert die Plakette zu entfernen.
Du hast ja nichts gefälscht, das war ja schon so, für die Werkstatt kann das anders aussehen, das ist aber nicht Dein Bier.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 27. Dezember 2017 um 19:40:43 Uhr:
Mit einem Verkehrsrechtanwalt hast du überhaupt nichts zu befürchten.
Eine Umweltplakette mit anderem Kennzeichen hat keinerlei Gültigkeit, würde dich dementsprechend auch sowieso nicht zur Fahrt in die Umweltzone berechtigen. Selbst wenn du davon wusstest, bist du nicht verpflichtet, die zu entfernen, da wie gesagt mit anderem Kennzeichen. Du hast auch keine Verpflichtung, eine Umweltplakette in der Scheibe zu haben, wenn du in keine Umweltzone fährst, insofern warst du auch nie verpflichtet, eine rote reinzukleben. Und solange sie dir keine Fahrt in eine Umweltzone nachweisen können, hast du weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen. Wird vielleicht vor Gericht gehen, aber mit sehr sicherem positivem Ausgang für dich.
Ist echt ekelhaft wie manche Aasgeier von Usern hier sofort jedem mit ihrem Halbwissen den Teufel an die Wand malen um einen moralisch schonmal abzustrafen.
Gruß Sitzheitzung.
So und nicht anders sehe ich das auch.
Auf der Plakette steht das vorherige Kennzeichen somit hat die Plakette ihre Gültigkeit verloren.
Sollte der TE in einer Umweltzone erwischt, bzw. kontrolliert worden sein, wäre das gleichzusetzen mit einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette.
Für den Tatbestand der Urkundenfälschung müsste auf der Plakette auch die KFZ-Nr. identisch sein.
Manches könnte auch als Versuch strafbar sein und da hängt es im Zweifel an dem Standpunkt der StA, ob ein Ermittlungsverfahren draus wird. Mund halten ist erstmal oberstes Gebot.