Betrug beim Kauf

BMW 3er E46

Ich habe meinen vor nem halben Jahr bei einem Händler aber ohne Garantie gekauft.
Es hat geheißen dass es schwarz metallic ist, steht auch in Typenschein (ein neuer da Einfuhr aus D->Ö)
Habe heute wegen ein paar Rostflecken bei BMW angerufen und der hat gesagt, ich habe schwarz2, keine Matallic ist.
Kann ich da Geld zurück vordern?
Meine Motorhaube muß wahrscheinlich neu lackiert werden oder soll ich es am besten gleich beim Verkäufer machen lassen als Entschädigung??

Schon mal Danke für eure Ratschläge
mfg Hans

39 Antworten

Moin,

Der aktuellen Rechtsprechung zufolge ... gilt ... das ein Fahrzeug das auf dem üblichen Preislevel verkauft wird, solche Aussagen wie "Verkehrsunsicher" Zustand 4 etc.pp. nicht zulässig sind.

Der Vertrag wäre aus diesen Gründen durchaus anfechtbar, wenn der Wagen nicht entsprechend der Mängel deutlich unter seinem Marktwert verkauft wurde.

Über die Lackbezeichnung an den Händler zu kommen ... ist sehr wahrscheinlich NICHT möglich.

MFG Kester

So hab wieder mal mit dem Ausgebufften geredet.
Er meint jetzt dass er mir das Auto privat verkauft hat, aber er will mir trotzdem helfen, wegen der Motorhaube (so aus Freundlichkeit)
So habe aber Rechnung und Kaufvertrag mit 2 Jahren Garantie bekommen nur er hat das Auto in die unterste Stufe eingetragen. Wie weiß ich eigentlich ob das privat oder gewerblich abgewickelt wurde?

mfg Hans

Achtung!!! Es folgt eine Spekulation:

Also...aus der Rechnung sollte das schonmal ersichtlich sein. Wenn da steht Firma XXX dann kann es ja wohl nicht privat sein.
Und wenn der Bursche einen "Laden" hat, dann verkauft er Autos, gewerblich und nicht 10 Stück über die Theke und eins "privat" unter der Theke.
Ich glaub mit dem "windig" lag ich doch nicht so falsch... 😉

Das ist nicht so einfach er verkauft seine Autos bei einem Mazdahändler. ich denke mal er mietet sich da ein. Auf der Rechnung steht Autohandel XXX aber heißt das auch dass er Gewährleistung geben muß?

mfg

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Mein Gott......wo sind denn die Juristen hier???? Fahren die alle Mercedes??? 😉

Ich gehe davon aus, daß JEDER Händler dieses halbe Jahr Gewährleistung einräumen MUSS!

Versuchs mal hier , da hab ich auch schon brauchbare Tips bekommen.

Gruß berni

So hatte heute wieder ein lustiges Gespräch mit dem "Windigen".
Er meint er hat ne gute Lackiererei Motohaube + Spoiler kostet mich 250- 300 Euros er meint ein Freundschaftspreis.
Dann redete ich ihn auf den Lack, für den ich ja zuviel bezahlt habe, an und er meinte locker, soll ich ihn doch verklagen.
Ist hier vielleicht jemand juristisch gut drauf und kann mir ein paar Tipps geben? Sind die Gesetze für Ö vielleicht ein wenig anders?

Mfg + Danke
Hans

Laut Kaufvertrag ist er als Unternehmer aufgetreten. Du bist der Verbraucher. Damit gelten generell 2 Jahre Gewährleistung (nicht Garantie, das ist was anderes). Bei gebrauchten Sachen (das sind auch Autos) darf die Frist auf 1 Jahr verkürzt werden. Umgehungstatbestände werden von der Rechtsprechung regelmäßig verhindert (z.B. Jahreswagen als "Bastler-Kfz" verkaufen geht nicht).

Du hast DEFINITIV mind. 1 Jahr Gewährleistung. Du sagst im Vertrag stehen 2 Jahre. Umso besser.

Frag ihn ob er rechtsschutzversichert ist. Du würdest einem Rechtsstreit gelassen entgegen sehen. Etwas eindeutigeres gebe es laut deinem Anwalt nicht...

hab ich das jetzt richtig verstanden,daß der Händler dir für den "billigeren" Lack kein Geld zurückgeben will und du ihm fürs Lackieren von Motohaube + Spoiler noch 250-300€ zahlen sollst?
So günstig finde ich den Preis dafür nicht.

Problem ist ich habe keine Zeugen auf die Zusicherung Metallik, nur in Anzeige steht metallic und im (Ö) Typenschein steht Metallik er sagt dass die bei der Zulassungsstelle das reingeschrieben haben, fällt das dann auf ihn zurück?
Er als Händler müsste ja wissn dass es kein metallik ist?

mfg Hans

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