Bestellung Gebrauchtfahrzeug / Keyless-Go auf Verkaufsschild jedoch nur Keyless-Start vorhanden

Mercedes A-Klasse W177

Hallo,

ich habe ein Gebrauchtfahrzeug "Junge Sterne" in einer MB-Niederlassung bestellt und auch schon bezahlt. Auf dem Verkaufsschild, welches im Vorfeld zum Vergleich fotografiert hatte, stand unter anderem der Ausstattungspunkt "Keyless-Go", jedoch verfügt das Fahrzeug nur über "Keyless-Start". Dieses Komfort-Feature ist für mich durchaus attraktiv und war mitentscheidend für den Kauf. In der Bestellung des Gebrauchtfahrzeuges ist dieser Punkt jedoch nicht aufgeführt, das Fahrzeug verfügt nur über Keyless-Start. Besteht hier die Möglichkeit von der Bestellung zurückzutreten? Preislich will man mir nicht entgegen kommen.

VG

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Das Verkaufsschild hat null Bedeutung.

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Was steht den ganz unten bei den Fußnoten?

Da steht ehrlich gesagt nichts weiter. Nur allgemeine Teil "Gebrauchtfahrzeug-Verkaufsbedingungen" u.a. Hafttung bei Sachmängeln usw.

Ich vermute, entscheidend ist der Kaufvertrag.

Kann Dir Dein Rechtsanwalt bestimmt in 5 Minuten beantworten

mfg
Uli

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Aber ist der Verkäufer mit dir den Kaufvertrag mit der ganzen Sonderausstattung nicht durchgegangen? Ich meine vor der Unterschrift.

Nein, nicht am oder im Fahrzeug. Fahrzeug steht noch beim Händler ich warte noch auf die Papiere, die leider auch längst hätten da sein sollen...

Normalerweise hat man 2 Wochen wiederrufsrecht.
Bzw. Bei falschen Angaben im Angebot sollte mindestens ein Preisnachlass drin sein.
Ansonsten einen Juristen einschalten, der kann da sicher was bewirken, wenn es das wert ist.

Das Verkaufsschild hat null Bedeutung.

Das ist unglücklich formuliert von Mercedes.
Lt. Preisliste wird unterschieden zwischen Keyless Go Start (Serie) und Keyless Go.

Somit werben viele Händler mit der falschen Ausstattung und man sollte immer nachfragen oder die Ausstattungsliste genau prüfen.

Ein Widerrufsrecht gibt es übrigens bei normalen Verträgen nicht.
Siehe bspw. hier

Preisliste Auszug

Danke für die Infos. Das ist leider wirklich unglücklich formuliert...
Inwiefern würde hier das 10-tägige Umtauschrecht bei einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug greifen? Das ist bei genauer Betrachtung leider auch mehr Schein als Sein, oder?

Schonmal mit kostenlosen Beratungen von ADAC oder RS versucht?

Gruß

Ich habe mich mit dem Autohaus geeinigt (Freischalten zusätzlicher Ausstattungsmerkmale und eine Serviceleistung).

Welche Ausstattungsmerkmale werden denn freigeschaltet?

Android Auto bzw. Apple CarPlay

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