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Beschwerde über VW

VW Caddy
Themenstarteram 29. Juni 2009 um 16:56

Hallo hat von euch jemand eine Nummer über die man sich beim hiesigen Vw Konzern beschweren kann?

Habe nur noch Probleme mit meinem Caddy !!!Ich wäre euch echt dankbar bei Übermittlung einer Telefonnummer.

Habe neulich schon einen entsprechenden Brief an die Geschäftsleitung VW z.Hd. Martin Winterkorn geschickt aber leider noch keine Rückantwort erhalten.

Es ist schon einen halben Monat her, entweder haben die soviel zu tun, oder der Brief ist verloren gegangen.

Nun wollte ich da mal anrufen um mich zu erkundigen.

Im Internet ist leider nichts zu finden über eine Telefonnummer wo man sich beschweren kann.

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen?

Tschö

Tommy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ab wann gibt es die 2 Jahre Garantie ????... na ab wann???

Und es gibt eine Telefonnummer auf der Internetseite....wer

lesen kann ist klar im Vorteil!!!!

Wenn Herr Winterkorn tagtäglich Beschwerdebriefe lesen

würde, hätte er wohl den falschen Job.

Es weiß immer noch keiner hier um welche Probleme

es sich eigentlich handelt.

 

Gruss

Volker

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54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Papa VW

Hallo zusammen,

scheinbar werden hier wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen....

Grundsätzlich hat jeder private Endkunde beim Kauf eines neuen Fahrzeuges

eine gesetzlich geregelte Gewährleistung von 2 Jahren.

Diese Gewährleistung gilt natürlich unabhängig von Hersteller und Fahrzeugtyp.

Meines Wissens nach verzichtet VW seit einigen Jahren sogar auf die ebenfalls

gesetzlich geregelte "Beweislastumkehr", nachder man bei Mängeln nach dem 6.

Monat selbst nachzuweisen hat, dass diese bereits seit Kaufdatum vorlagen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über die Gewährleistung hinaus vergeben

werden kann, die Bedingungen hierfür kann der Garantiegeber bestimmen.

( z.B. 3 Jahre aber nur bis 100.000 KM ) Man(n) achte auf die *

Kulanz ist ebenfalls eine freiwillige Leistung, auch hier kann der Kulanzgeber seine

eigenen Bedingungen bzw. Grenzen formulieren.

Wer also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten

einen Mangel ( z.B. undichte Fenster ) gegenüber dem Hersteller anzeigt,

( Kopie des Werkstattauftrages mit Mangel im Klartext noch da?? )

kann bei nicht erfogreicher Beseitigung dies auch noch nach Ablauf der 24 Monate

erwarten.

Richtig ist dass ein EDV-gestütztes Kulanzsystem dem Händler vor Ort Auskunft

über die Höhe der möglichen Kulanzen gibt,

falsch ist die Aussage das grundsätzlich jede Kulanzanfrage abgelehnt wird.

 

MfG

Eine wichtige Sache fehlt da noch:

  • Gewährleistung - der Anspruch besteht gegenüber dem Verkäufer
  • Garantie - der Anspruch besteht gegenüber dem Hersteller

Daher kann man die Gewährleistung nur gegenüber dem Händler durchsetzen, der einem den Caddy verkauft hat. Wird etwas auf Basis der Garantie gemacht, kann man jedoch zu jeder beliebigen VW-Werkstatt gehen.

Werden Mängel aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung abgestellt, dürfen einem Kunden übrigens keine Kosten entstehen. Ihr könnt zum Beispiel verlangen, dass der Caddy bei euch zuhause abgeholt wird. Und ein Leihfahrzeug dürfte - meines erachtens - nicht teurer sein als die nicht erfolgende Abnutzung weil euer Caddy in der Werkstatt steht und nicht bewegt wird. Bei Garantie ist das dann ganz anders.

Jens

Zitat:

Original geschrieben von Papa VW

Wer also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten

einen Mangel ( z.B. undichte Fenster ) gegenüber dem Hersteller anzeigt,

( Kopie des Werkstattauftrages mit Mangel im Klartext noch da?? )

kann bei nicht erfogreicher Beseitigung dies auch noch nach Ablauf der 24 Monate

erwarten.

Diese Info finde ich interessant. Weshalb kann ich dann auch nach Ablauf der entsprechenden Garantie- bzw. Gewährleistungszeit erwarten, dass die undichten Fenster repariert werden? Die Garantie- / Gewährleistungszeit ist doch dann schon um??

Wenn Du da ne Quelle hast bzw. ne Rechtsgrundlage, dann würde mich die sehr interessieren.

Und kann ich eigentlich entscheiden ob ich dann neue Schiebefenster bekomme (die ggf. wieder undicht sind) oder ob dann feste Fenster eingebaut werden???

Xildan

Zitat:

Original geschrieben von Xildan

 

 

Und kann ich eigentlich entscheiden ob ich dann neue Schiebefenster bekomme (die ggf. wieder undicht sind) oder ob dann feste Fenster eingebaut werden???

 

Xildan

... das kannst du mit Sicherheit NICHT entscheiden, Garantie / Kulanz wird IMMER 1 :1 abgewickelt. Du kannst beim ":)" deinen WUNSCH äussern, manche machen in dann möglich ...

 

Gruß LongLive

Ist es aber nicht so, dass ich auch nicht ewige Male die Nachbesserung (die ja bei erneut auftretendem Mangel keine ist) hinnehmen muss?

Also angenommen ich lass jetzt 3x die undichten Schiebefenster ausbessern und jedes Mal sind diese wieder undicht. Welche Möglichkeiten habe ich denn dann?

4. Mal undichtes Schiebefenster oder dann endlich ein festes Fenster?

Den Wagen werd ich ja nicht zurückgeben... nur ist das mit dem undichten Fenster ja ggf. auch kein Zustand.

Und nach wie vor interessiert mich noch, weshalb ich Anspruch habe auf Nachbesserung, wenn die Gewährleistung / Garantie schon abgelaufen ist.

Xildan

am 7. Juli 2009 um 22:16

VW SERVICE- schlüssel die Buchstaben anhand deiner telefontastatur um und wähle die Nummer.

Diese Nummer steht aber auch auf der VW Seite.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von pascha2000de

Hallo hat von euch jemand eine Nummer über die man sich beim hiesigen Vw Konzern beschweren kann?

Habe nur noch Probleme mit meinem Caddy !!!Ich wäre euch echt dankbar bei Übermittlung einer Telefonnummer.

Habe neulich schon einen entsprechenden Brief an die Geschäftsleitung VW z.Hd. Martin Winterkorn geschickt aber leider noch keine Rückantwort erhalten.

Es ist schon einen halben Monat her, entweder haben die soviel zu tun, oder der Brief ist verloren gegangen.

Nun wollte ich da mal anrufen um mich zu erkundigen.

Im Internet ist leider nichts zu finden über eine Telefonnummer wo man sich beschweren kann.

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen?

Tschö

Tommy

Zitat:

Original geschrieben von Xildan

Ist es aber nicht so, dass ich auch nicht ewige Male die Nachbesserung (die ja bei erneut auftretendem Mangel keine ist) hinnehmen muss?

Also angenommen ich lass jetzt 3x die undichten Schiebefenster ausbessern und jedes Mal sind diese wieder undicht. Welche Möglichkeiten habe ich denn dann?

4. Mal undichtes Schiebefenster oder dann endlich ein festes Fenster?

Hi Xildan,

gesetzlich ist es m.E. so, das VW 3 Mal die Möglichkeit hat, nachzubessern und Du das auch akzeptieren mußt.

Wenn das Fenster dann immer noch undicht ist, muß eine Andere Lösung her.

Zitat:

Und nach wie vor interessiert mich noch, weshalb ich Anspruch habe auf Nachbesserung, wenn die Gewährleistung / Garantie schon abgelaufen ist.

Xildan

Wenn die Garantie auf den Wagen abgelaufen ist, greift innerhalb eines Jahres nach Einbau die Teilegarantie von VW. Hatte ich beim damals 8 Jahre alten Sharan mit einer Ventildeckeldichtung.

Grüsse,

Martin

Hallo zusammen, hallo Martin.

Dein Sharan war ja auch ein VW. Dein Caddy nicht!!! Wurde mir letztes Jahr vom Lackbeauftragtem von VW erklärt. Der Caddy ist von VWN Hanover und hat mit VW nichts zu tun! Sagte er. Und so wird man auch behandelt. Meine Mängel wurdenn erst mal abgelehnt. Erst nach langem hin und her wurden sie erledigt. Bis auf einen! Und dazu sage ich nichts mehr.

Manche werden mich wahrscheinlich nun steinigen, aber ich oute mich nun: wurde im geschäft vor die Wahl gestellt VWt5 oder was anderes. VWN, nee nicht mehr mit mir. Ich hab mir selbst einen Fiat Scudo Maxi, ja der heißt so, raugesucht! So, nun ist es raus. Ok, er ist größer als der t5.

Aber wie VWN mit seinen Kunden umgeht ist für mich ein Zeichen, das es denen viel zu gut geht.

Übrigens, die schreiben das der Fall bearbeitet wird, ich glaub die kommen von einer Maschiene. Denn man bekommt sonst keine Antwort mehr ohne nachzuhaken.

gruß klaus

p.s. ich fahre trotzdem sehr gerne mit dem Caddy, nachdem fast alles wieder geht. Nur VWN, vergiss es.

am 21. Februar 2010 um 11:26

Hallo,

...und wie weiß ich was unter Garantie und unter Gewährleistung fällt?

Ich habe z.B. morgen einen Termin bei einem anderen :-D als dem Verkäufer, weil in meinem Caddy das Wasser steht. Der Holmen oben ist klatschnass und von dort läuft es wohl in den Fussraum. Alles auf der Fahrerseite. Der neue :-D sagte mir, dass das Garantiesache sei.

Die Teppiche wollen sie nicht auswechseln, obwohl ich das gerne möchte. Bin Allergiker und Schimmel ist echt übel.

In der Verkäuferwerkstatt hatte ich die Kopfstütze reklamiert, die schafft sich immer wieder nach oben. Das habe ich beim Neuen auch nochmal angesprochen, aber der sagte, wenn das schon mal gemacht war können sie das nicht nochmal machen, ich müsse damit leben.

MFG BlueMot

am 21. Februar 2010 um 11:33

Hallo,

wenn du beim Freundlichen bist, berlange bitte das Siue dir den Wagen trockenlegen. Das heißt der Teppich muss hoch und das unten stehende Wasser muss raus, auch wenn von oben alles TROCKEN ist. Unten ist es sehr nass.

Das mit der Kopfstütze ist so nicht richtig. Der Partner muss solange nachbessern bis es i.o. ist. Ansonsten fahre zu einen anderen Partner wenn er Stress macht. Nicht darauf einlassen.

Gruß

am 21. Februar 2010 um 11:41

Dass sie den Wagen trocken legen haben sie schon von sich aus gesagt- im Fussraum kannst du Frösche züchten, nicht zu vertuschen, da steht das Wasser!

Nur muss ich leider einen Mietwagen zahlen plus dem Sprit für 3 Tage. Das ärgert mich.

Das Reparieren der Kopfstütze bis sie funktioniert muss ich dann wohl beim vorhergehenden Händler machen lassen? Oder kann ich das bei einem anderen quasi nochmal reklamieren, obwohl schonmal was dran gemacht wurde? Das Auto ist erst 8 Monate alt- sprich habe Garantie.

Sieht nicht so aus als ob der neue :-D das macht.

oT. sag mal funktionieren Deine Smilies nicht.

Beim Begriff :) kommt bei Dir immer :-D ( oder hast Du solchen einen Hals auf die ganze Sippe ?

OT. Ende

Gruss Mario

am 21. Februar 2010 um 11:48

Oh, das war keine Absicht. Ich weiß überhaupt nicht wie man an die smilies hier kommt...mache die mit der Tastatur.

UND- einen Hals schieb ich schon auf die Sippe.

Beim Erstellen einer Antwort grinst Dich oben rechts das Smilie für den Freundlichen an. Ein leichte Mauszug...........darauf, eröffnet die Reihe der anderen frei verfügbaren.

Gruss Mario

Hallo !

Garantie bekommst du bei allen VW Partnern nur der VW Händler der dir den Wagen verkauft hat muß dir die gesetzliche Gewärleistung bieten . Ich rate dir dringend einen Anwalt einzuschalten damit dir deine Recht nicht flöten gehen . Ich swpreche hir aus leidvoller selbsterfahrung mit meinem Montagscaddy .

Gruß

Pieschnelko

Ich habe mir hier den gesamten Thread durchgelesen und verstehe trotzdem nur die Hälfte.

Mein Problem: Die Schiebefenster sind undicht. Das soll ja wohl schonmal vorkommen (Ironiemodus)

Die möchte ich jetzt gerne austauschen lassen, am liebsten gegen feste.

Mein Caddy ist knapp ein Jahr alt. Ich habe ihn vor ein paar Wochen von einem Werksangehörigen als Jahreswagen gekauft. Einen Händler für die Gewährlesitung habe ich also nicht.

Muss mir jetzt trotzdem jeder VW- Händler die Scheiben tauschen (ob fest oder nicht ist jetzt erstmal egal) oder habe ich Aufgrund meines Privatkaufes die A-Karte gezogen?

Ich war davon ausgegangen, dass das unter die 2 Jahresgarantie fällt.

ein irritierter Olaf

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