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Beschwerde über VW

VW Caddy
Themenstarteram 29. Juni 2009 um 16:56

Hallo hat von euch jemand eine Nummer über die man sich beim hiesigen Vw Konzern beschweren kann?

Habe nur noch Probleme mit meinem Caddy !!!Ich wäre euch echt dankbar bei Übermittlung einer Telefonnummer.

Habe neulich schon einen entsprechenden Brief an die Geschäftsleitung VW z.Hd. Martin Winterkorn geschickt aber leider noch keine Rückantwort erhalten.

Es ist schon einen halben Monat her, entweder haben die soviel zu tun, oder der Brief ist verloren gegangen.

Nun wollte ich da mal anrufen um mich zu erkundigen.

Im Internet ist leider nichts zu finden über eine Telefonnummer wo man sich beschweren kann.

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen?

Tschö

Tommy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ab wann gibt es die 2 Jahre Garantie ????... na ab wann???

Und es gibt eine Telefonnummer auf der Internetseite....wer

lesen kann ist klar im Vorteil!!!!

Wenn Herr Winterkorn tagtäglich Beschwerdebriefe lesen

würde, hätte er wohl den falschen Job.

Es weiß immer noch keiner hier um welche Probleme

es sich eigentlich handelt.

 

Gruss

Volker

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N`abend.

An Deiner Dir zustehenden Garantie ( 24 Monate ) dürfte nicht zu rütteln sein. Egal von wem Du den Kauf getätigt hast.

Gruss Mario

Nabend Olaf,

ich verstehe das jetzt nicht. Ich kann Mario da nur zustimmen. Du hast doch die ganz normale 2Jährige Garantie von VW selbst! Die Gilt ab EZ. VW wirbt doch mit der 2 Jährigen Garantie sogar selbst. Und wenn du möchtest eine 2Jährige Anschlußgarantie. Dein Händler müsste dir nur die Gewährleistung anbieten, sonst nix...

Eigentlich müsste doch jeder VW Händler die Garantie mit VW abwickeln können!? Das wäre ja genauso, wenn du den :) wechseln würdest. Sag doch einfach, du möchtest den Händler wechseln, zwecks schlechter Erfahrung! Versuch dein Glück! ;) Es gibt ja schließlich genug VW-Händler...

Ich hoffe natürlich das beste für dich/euch...

So long

Basti

Zitat:

Original geschrieben von Grins-Grins

N`abend.

An Deiner Dir zustehenden Garantie ( 24 Monate ) dürfte nicht zu rütteln sein. Egal von wem Du den Kauf getätigt hast.

Gruss Mario

Mmh, das sollte man lieber noch mal bei Gelegenheit genau nachlesen.

Bei Opel ist (war) es so, das die Werksgarantie bei einem Halterwechsel erlischt. :eek:

Wir hatten mal für einen Neuwagen Extra-Rabatt erhalten, wenn der Fahrzeugtyp und Halter

gleich blieb. Lediglich sollte der Wagen für mich sein. Wir sollten dann bei Wunsch einfach

den Halter nach ein paar Monaten umschreiben. Das Kleingedruckte hat uns damals davon abgehalten

dieses auch tatsächlich zu tun.

Die Frage ist natürlich ob Opel im Garantiefall auch genauso handelt.

Die sind bisher immer äusserst kulant gewesen. So ein Gezicke wie bei VW

kannte ich vorher nicht.

Gruß

Ralf

Sorry, aber das kann ich nicht glauben. Hast du das schriftlich ??

Die Werksgarantie wird immer am Fahrzeug festgemacht (Zulassungstag) und nicht am Käufer/Halter.  

 

Zitat:

Bei Opel ist (war) es so, das die Werksgarantie bei einem Halterwechsel erlischt.

In der kommenden Woche werde ich mal vorsichtig bei einem :) vorbeischauen. Mal sehen, was der sagt.

Dass die garantie bei halterwechsel erlischt, kann und möchte ich gar nicht glauben. Wie sieht das denn dann bei den ganzen Tages- Kurzzeitzulassungen aus, bei denen das Fahrzeug zunächst auf den Hersteller oder das Autohaus zugelassen ist.

ist mir auch egal. ich ahbe gerade nochmal meinen Kaufvertrag angeschaut. darin ist der Punkt einjährige Garantie mit JA vom verkäufer angekreuzt. Ich denke ich bin auf der sicheren Seite.

Danke für eure Infos.

@ basti Gut wieder zurück gekommen? Meiner Finanzministerin gefallen die Reifen. Danke nochmal!!

Zitat:

Die Werksgarantie wird immer am Fahrzeug festgemacht (Zulassungstag) und nicht am Käufer/Halter.  

Stimmt, auch außerhalb des Fahrzeugbereiches, so nicht unbedingt. Bitte lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Auszug zur Garantie:

"Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."

VW selbst beschreibt es sinngemäß so:

 

Die Garantie beginnt ab dem Tag der Übergabe an den ERSTKÄUFER, oder aber am Tag der Erstzulassung, je nach dem was zuerst eintrifft ... Wie kann man diesen Satz deuten ?

 

Gruß LongLive

Moin zusammen!

 

Ganz einfach: Entweder beginnt die Garantie am Tag der ersten Zulassung oder, falls Du das Auto ohne Zulassung abholst, am Tag der Übergabe.

 

Grüße

Heiner

Moin Heiner,

 

...ist bisschen dumm rübergekommen von mir, soweit ist mir das schon klar, aber hier geht es darum ob ein ZWEITKÄUFER die noch verbleibende Garantie übernehmen kann ... also doch nicht so einfach ...:D

 

Gruß Günter

Warum soll das nicht gehen? Ich hatte mit VW-Jahreswagen noch nie Probleme mit der Garantie. Bin zum :) gegangen und der hat repariert. 

Zitat:

Original geschrieben von yvolluja

@ basti Gut wieder zurück gekommen? Meiner Finanzministerin gefallen die Reifen. Danke nochmal!!

Ja na klar... Samstag ging es wieder nach Hause, dabei haben wir noch ne kleine Weltreise(absteher nach HH und nach HRO) gemacht, so sind wir mal schnell an 1 Tag knapp über 1000km gefahren, waren auch fast den ganzen Tag unterwegs. :rolleyes: ;) :D

Back to topic:

Also ich hab vor 2 Jahren meinen Seat Leon Privat verkauft und der hat meine Werksgarantie(1Monat) und die 2Jährige Anschlußgarantie übernommen, da diese Garantie zum Wagen gehört! Wir brauchten nicht mal was umschreiben. Auch 2 Garantieanträge (einmal noch Werksgarantie und einmal die Anschlußgarantie) wurden vom neuen Halter ohne Probleme bei Seat abgewickelt.

Wie das nun im Detail bei VW ist, kann ich auch nicht sagen, aber ich denke mal die GARANTIE gehört ZUM Wagen! Ich kann Heiner da nur zustimmen!

Zitat:

Original geschrieben von -Holga-

Auszug zur Garantie:

"Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."

Ja genau, und VW (selbst) gewährt 2 Jahre Garantie. Also ist die Gewährleistung vom Händler uns doch im Prinzip schei** egal, denn die Garantie wird doch vorangig behandelt, deswegen können wir ja auch ohne Probleme unsere Werksgarantie bei jedem Händler unserer Wahl abwickeln! Oder sehe ich das falsch??

So long

Basti

 

Ja genau, und VW (selbst) gewährt 2 Jahre Garantie. Also ist die Gewährleistung vom Händler uns doch im Prinzip schei** egal, denn die Garantie wird doch vorangig behandelt, deswegen können wir ja auch ohne Probleme unsere Werksgarantie bei jedem Händler unserer Wahl abwickeln! Oder sehe ich das falsch??

So long

Basti

Nein, auch nicht so ganz richtig, jeder VW-Händler bekommt einen gewissen Rückstellungsbetrag für Gewährleistungskosten (Sachmängelhaftung) für seine verkauften Autos. Damit der VW Händler seinen angestammten Kundenkreis zufriedenstellen kann, wird er sehr sehr zögerlich damit umgehen wenn Laufkundschaft kommt die nicht mal das Auto bei Ihm gekauft haben. VW hat ja den Prozess gegen die europäische Union verloren weil er seinen Europäischen Importeuren verboten hat Autos an Deutsche Kunden zu verkaufen. Jetzt erzieht VW seine Händler damit Ihnen nur einen bestimmten Gewährleistungstopf zuzugestehen. Also wird sich jeder Händler streuben Gewährleistungsarbeiten an Autos durchzuführen die nicht durch ihn verkauft worden sind. Aber im Falle eines Sicherheitsmankos oder Totalausfall des Fahrzeugs sind sie angehalten ihn wieder flott zu machen. HIer muss jeder VW Händler helfen.

Wenn sein Geldtopf für Sachmängelhaftung aufgebraucht ist muss er es auf Vertriebskulanz nehmen, und bei Einzelkunden wird das Werk nicht bezahlen, nur bei Grosskunden. Somit bleibt der Händler selber auf den Kosten sitzen....

Gruss Tino

Zitat:

Original geschrieben von BlueMot

Hallo,

...und wie weiß ich was unter Garantie und unter Gewährleistung fällt?

 

MFG BlueMot

Wenn du einen pfiffigen und kundenorientierten Freundlichen hast, dann muss dich das ganze nicht interessieren. Dann fährst du auf den Hof, sagst dem Kundendienstmeister, was kaputt ist und er sagt dir, wann du deinen Hugo repariert wieder abholen kannst. Üblicherweise gewaschen.

Wenn du ein unverschämter Wechsel-Kunde bist, bei einem der weit entfernten Internet-Verkäufer den Hugo gekauft hast oder einen Unfreundlichen hast, der nicht kundenorientiert ist. dann solltest du dich um die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung kümmern.

In den ersten sechs Monaten ist Gewährleistung genial: Man geht davon aus, das jeder Schaden schon im Werk entstanden ist und der Verkäufer dafür gerade stehen muss. Der Verkäufer hat kein Recht, die Leistungen einzuschränken oder bezüglich der Mängelbeseitigung Regeln vorzugeben. Und dir dürfen keine Kosten entstehen. Alle, die mit ihrer Werkstatt wegen der undichten Schiebefenster über Kreuz liegen, müssten nur die Strategie ändern und vom Verkäufer feste Fenster fordern. Dann hätten Sie in kurzer Zeit die festen Fenster eingebaut.

Blöd ist, dass nach sechs Monaten die Beweislast sich umdreht. Bei einem zickigen Verkäufer/Händler führt dies dazu, dass man als Kunde bezüglich der Gewährleistung praktisch Rechtlos ist. Denn man müsste dem Händler nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorlag.

Die Gewährleistungsansprüche hast du nur gegenüber dem Händler und du musst auch mit ihm verhandeln.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von VWN. Sie kann nur zusätzliche Leistungen, die über die Gewährleistung hinausgehen behandeln. Und da sagt VWN zum Beispiel, dass du deine Garantieansprüche bei jedem Freundlichen vorbringen darfst, egal ob du den Hugo dort oder wo anders gekauft hast. Und VWN kann auch sagen: Nur gleiches mit gleichem - also werden undichte Schiebefenster durch undichte Schiebefenster ersetzt. Dichte feste Fenster bekommst du jedoch nicht.

Als Kunde kannst du mit Gewährleistung und Garantie spielen, wenn der Werkstattmeister, mit dem du über einen Mangel sprichst, dem gleichen Autohaus angehört, wo du den Hugo gekauft hast und du noch in den ersten sechs Monaten bist. Wenn er dir dumm kommt, kannst du direkt auf Gewährleistung umschalten, dem Händler eine Frist setzen und bei Bedarf noch einen Anwalt dazunehmen. Und das kann man als informierter Kunde gegenüber einem bockigen Werkstattmeister auch mal zur Sprache bringen.

Einen Vorrang von Garantie gegenüber Gewährleistung gibt es nicht. Das sind zwei getrennte Paar Schuhe. Da es meines Wissens für einen Freundlichen günstiger ist, etwas im Rahmen der Garantie zu erledigen, wird er jedoch in der Regel versuchen, einen Mangel als Garantiefall zu behandeln.

Ich habe in den letzen 25 Jahren meine VWs immer bei kundenorientierten, netten Freundlichen gehabt. Musste noch nie drohen, sondern habe zum Beispiel Kulanz auch ohne Nachfrage angeboten bekommen. Daher bin ich der Werkstatt auch treu so lange ich es mir finanziell leisten kann. Leider werden die Missouris nicht mehr gewaschen, weil sie nicht in die Waschstraße passen.

Jens

Zitat:

Original geschrieben von Busbauer

Sorry, aber das kann ich nicht glauben. Hast du das schriftlich ??

Die Werksgarantie wird immer am Fahrzeug festgemacht (Zulassungstag) und nicht am Käufer/Halter.  

Zitat:

Original geschrieben von Busbauer

Zitat:

Bei Opel ist (war) es so, das die Werksgarantie bei einem Halterwechsel erlischt.

OK, ich habs rausgesucht. Es bezieht sich auf die Neuwagen Anschluss Garantie.

------------

§7 Übertragbarkeit

Die Garantie gilt nur für den o.g. Käufer und ist nicht auf evtl. Erwerber des Fahrzeuges übertragbar.

------------

Ich glaube die wird aber zwischen Händler und Käufer geschlossen. Da ist das Werk aussen vor.

Gruß

Ralf

Hallo!

 

Hinter der Anschlussgarantie verbirgt sich der Volkswagen Versicherungs Service. Das ist nichts anderes wie eine Versicherung.

 

Grüße

Heiner

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