Beschleunigen beim Überholen
Hallo liebes Forum
in §5 StVO heisst es "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.".
Wie ist das jedoch, wenn man rechts überholt wird, z.B. auf der Autobahn?
Mal angenommen, jemand möchte mich rechts überholen, ich erhöhe meine Geschwindigkeit und es kommt zum Unfall, habe ich dann eine Teilschuld?
Liebe Grüsse
Der Schlechteste Fahrer aller Zeiten
108 Antworten
Dann versuche doch mal, dich mit einem nicht üppig motorisiertem Fahrzeug wieder auf die Überholspur zu begeben. Bei etwas dichterem Verkehr ist dort doch ausreichend großer Abstand, damit du das auch gefahrlos kannst, ein Fremdwort.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. August 2024 um 17:07:46 Uhr:
...
Das nach rechts rübergehen, um einen Schnelleren vorbeizulassen, wäre kein Problem, wenn, ja wenn nicht hinter dem einen noch gleich mehrere wären, natürlich mit dem vorgeschriebenen Abstand (halber Tacho - mein Tacho ist grob 20 cm, als Abstand 10 cm!) und der freundliche nach rechts Spurwechsler dann hinter dem LKW verhungern würde.
Danke für die Wiederholung meiner Worte.
Aber warum?
Zitat:
"Und definitiv sehe ich den Fehler nicht n u r bei denen die -mit einer normalen Fahrweise- rechts vorbei fahren, sondern bei denen, die links fahren, obwohl doch nachweislich rechts genug Platz ist."
Hat auch keiner das Gegenteil behauptet.
Allerdings sind die Strafen sehr unterschiedlich und das Unrecht des einen, gestattet es dem Anderen jedenfalls nicht ebenfalls Unrecht zu tun und dabei sogar den schwerwiegenderen Fehler zu begehen. Zusätzlich sich damit zu brüsten, wie klug er doch sei und seine Fahrweise keinerlei Einfluss auf die anderen hätte.
Zitat:
Hab mal ein Wort ergänzt, Fehler machen nämlich beide. Und was die normale Fahrweise der rechts
Vorbeifahrendenbetrifft, da ließe ich stundenlang diskutieren, was "normal" ist.
Ein Rechts vorbei fahren gibt es nicht.
Der Passus was als vorbei fahren gilt, steht in der StVO. Alles andere ist überholen. Egal ob links oder rechts.
Und was normal ist, darum geht es nicht.
Dein "normal" ist nicht das vom Gesetzgeber verlangte. Darum ging es auch in der Eingangsfrage nach der Beurteilung wer Schuld bekommt, wobei der TE offen ließ, wer die Spur wechselt.
Die Bedingungen für ein Rechtsüberholen sind ebenfalls in der StVO zu finden und das, was hier als vorbei fahren propagiert wird, ist defintiv nicht gestattet, da die VT auf der linken maximal 60km/h fahren dürften und stockender Verkehr auf den Fahrspuren vorhanden sein muss.
Da der VT rechts durchfahren kann, ist von stockendem Verkehr wohl kaum die Rede.
Da stimme ich dir vollkommen zu. "Vorbeifahren" ist der gerne benutzte Begriff der rechts Überholer. Dass die Strafen unterschiedlich sind liegt am unterschiedlichen Gefährdungspotenzial. Leider, denn ohne den Linksblockierer gäbe es vielleicht keine/weniger Rechtsüberholer.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. August 2024 um 17:49:31 Uhr:
... Leider, denn ohne den Linksblockierer gäbe es vielleicht keine/weniger Rechtsüberholer.
Das ist der entscheidende Punkt. Würde das Rechtsfahrgebot beachtet, gäbe es gar keinen Grund und seltenst eine Möglichkeit rechts zu überholen.
Die aggressiven Lückenspringer lasse ich mal aussen vor.
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Nur definieren viele den Linksblockierer schon als solchen wenn er noch innerhalb dieser 20 Sekunden wäre weil sie keinen Dunst von dieser Regel haben.
Die halten sich dann auch noch moralisch im Recht weil die anderen ja die linke Spur blockieren.
Wenn man sich mal vor Augen hält wie lange 20 Sekunden sind können bei normaler Geschwindigkeit einige Autos links zusammen kommen.
Aber das will der Rechtsüberholer doch gar nicht wissen,selbst wenn er es weiß ist es ihm egal,sonst würde er nicht rechts überholen.
Die Eingangsfrage ging um eine Kolonne auf der linken Spur,nicht um Vollidioten die bei 3 Spuren prmanent in der Mitte oder links fahren.
Nur für diesen Fall gäbe es sicher weniger Rechtsüberholer,vielleicht müsste man da auch mal eine 20 Sekundenregel einführen und danach das rechts überholen erlauben.
Wird aber nicht passieren,als muss man für Fall entweder Gedult haben bis der Hirni vor einem das kapiert hat oder auf Risiko rechts überholen.
Bleibt ja dann jedem selbst überlassen.
Für den Fall der Kolonne hat rechts überholen null Vorteile weil man links eh nicht mehr rein kommt.
Und wie es dann mit denen abläuft weiß jeder zu Genüge der auf der Autobahn unterwegs ist.
Da ist dann Mindestabstand einhalten oder Blinker setzen völlig egal.
Bis auf letzte Rille an den LKW ran und ohne Hemmungen links da rein wo gerade noch das Auto rein paßt.
11 Jahre 5 Tage die Woche über 130 Kilometer täglich erlebt.
Von Paragraph 1 nichts zu sehen.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. Aug. 2024 um 19:16:21 Uhr:
Nur für diesen Fall gäbe es sicher weniger Rechtsüberholer,vielleicht müsste man da auch mal eine 20 Sekundenregel einführen und danach das rechts überholen erlauben.
Ach Gottchen, wer soll das denn noch kontrollieren?
"
Für den Fall der Kolonne hat rechts überholen null Vorteile weil man links eh nicht mehr rein kommt."
Da Kennst du manche Fahrer nicht. Die fahren rein, ob die einer lässt oder nicht. Irgendeiner gibt schon nach.
Hab ich doch geschrieben,da kümmert es keinen ob es paßt,es wird passend gemacht.
Das ist ja der Haken,den Rest kontrolliert doch auch schon keiner mehr.
Und dann gibt es Gezanke wenn es knallt,war auch nur ein theoretischer Gedanke mit den 20 Sekunden.
Sorry, die überarbeitete Version konnte ich eben noch nicht sehen. 😉
@Peter, Luke
Stimme da voll zu
(Bezeichnung Rechtsüberholer wird ein vorbei fahren, rechts überholen wird durch MSP und Linksspurpächter befeuert).
Ich gebe zu, dass auch ich immer wieder mal rechts überhole, weil ich keine Lust mehr mehrere Sourwechsel nach links und wieder nach rechts zu machen, bei einer freien rechten Spur bis zu Horizont (etwas überspitzt formuliert).
Und weil andere Fehler machen , macht man natürlich auch Fehler ist doch verständlich 🙂
Falls du meine Aussage meinst.
Ja, irgendwann hat man die Schnauze voll und keine Lust mehr auf das Spiel.
Ich darf das Spiel täglich auf meinem Arbeitsweg spielen jeweils auf der Hin- und Rückfahrt, teilweise sogar mehrmals auf einer Strecke. Nach Jahren streike ich jetzt.
Verstehe ich in solch einer Situation auch,dumm ist nur das man selbst Gefahr läuft mal ein Privada im Nacken zu haben.
Und wegen ein paar Kröten holen die sicher nicht den raus der das Rechtsfahrgebot mißachtet.
Zitat:
@SchlechterFahrer1993 schrieb am 24. August 2024 um 10:48:48 Uhr:
..., wenn man rechts überholt wird, z.B. auf der Autobahn?
Mal angenommen, jemand möchte mich rechts überholen, ich erhöhe meine Geschwindigkeit und es kommt zum Unfall, habe ich dann eine Teilschuld?
...
Eine Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann.
Aber vielleicht kannst du meine Frage beantworten:
Welchen Unterschied macht es, ob du in einem solchen Fall eine oder eben keine Teilschuld am Unfall bekämst?
Ich darf doch wohl davon ausgehen, dass dein Verhalten in einer solchen Situation nicht von der juristischen Beurteilung derselben abhängt?
🙂
Die Beschriftung am möglichen Grabstein ändert sich...
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 27. August 2024 um 18:29:25 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. August 2024 um 17:49:31 Uhr:
... Leider, denn ohne den Linksblockierer gäbe es vielleicht keine/weniger Rechtsüberholer.Das ist der entscheidende Punkt. Würde das Rechtsfahrgebot beachtet, gäbe es gar keinen Grund und seltenst eine Möglichkeit rechts zu überholen.
Die aggressiven Lückenspringer lasse ich mal aussen vor.
Ist ja auch eine Frage wie man „Rechtsfahrgebot” definiert. Meine wäre Rechts rüber wenn frei inklusive Abstand zum Vorder- und Hintermann, zwischen denen man einschert. Bei einige wäre ich aber auch da ein Blockierer, weil man ja auch in kleinste Lücken springen sollte um den Weg frei zu machen.