Beschleunigen beim Überholen
Hallo liebes Forum
in §5 StVO heisst es "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.".
Wie ist das jedoch, wenn man rechts überholt wird, z.B. auf der Autobahn?
Mal angenommen, jemand möchte mich rechts überholen, ich erhöhe meine Geschwindigkeit und es kommt zum Unfall, habe ich dann eine Teilschuld?
Liebe Grüsse
Der Schlechteste Fahrer aller Zeiten
108 Antworten
Zitat:
@SchlechterFahrer1993 schrieb am 24. Aug. 2024 um 10:48:48 Uhr:
Wie ist das jedoch, wenn man rechts überholt wird, z.B. auf der Autobahn?
Nur auf der Autobahn und dieser gleichgestellten Straßen: Rechts vorbeifahren ist kein Überholen im Sinne dieser Vorschrift.
Im Stadtverkehr gilt ohnehin im Regelfall die freie Fahrspurwahl.
Und wieso soll es in der von dir genannten Situation zu einem Unfall kommen? Dann wäre der Rechtsvorbeifahrer ja wohl Spurwechsler. Ansonsten müsste er nur wieder langsamer werden, was in solchen Fällen der Normalfall sein dürfte.
Da gilt das Gleiche.
Ja dann Teilschuld.
Ausserdem ist es einfach asozial und gefährlich.
Des Weiteren - bedenke, wenn dich jemand rechts überholen kann/könnte, hast du das Rechtsfahrgebot missachtet. 😉 🙄
Fahr' einfach anständig im Verkehr und spiel' keine Spielchen, dann dürften sich solche Fragen EIGENTLICH auch garnicht stellen
Lieber „SchleFaZ“ 😁
Jo…..da bist‘e dann mit Verantwortlich
ganz einfach weil du den Unfall hättest verhindern können wenn du nicht beschleunigst hättest.
„Auch wenn’s andere Verkehrsteilnehmer mal übertreiben und gegen Regeln verstoßen, rechtfertig das keine solchen Gegenmaßnahmen um zu zeigen „wo der Hammer hängt“.
Eine gewisse Souveränität senkt den Sressfaktor deutlich…..
Mal angenommen, 2 "Schlangen" fahren mit 80 nebeneinander. Dann gibts vorne Luft und links wird auf 100 beschleunigt. Rechts geht einer auf 120. Ganz normal. Was für eine Teilschuld soll da sein?
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Das Unfallrisiko steigt dabei nicht, wenn niemand die Spur wechselt.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 24. August 2024 um 10:53:56 Uhr:
Da gilt das Gleiche.
Ja dann Teilschuld.Ausserdem ist es einfach asozial und gefährlich.
Des Weiteren - bedenke, wenn dich jemand rechts überholen kann/könnte, hast du das Rechtsfahrgebot missachtet. 😉 🙄
Fahr' einfach anständig im Verkehr und spiel' keine Spielchen, dann dürften sich solche Fragen EIGENTLICH auch garnicht stellen
Besser kann man es nicht erklären.
MfG kheinz
Zitat:
@v8.lover schrieb am 24. August 2024 um 10:53:56 Uhr:
..
Des Weiteren - bedenke, wenn dich jemand rechts überholen kann/könnte, hast du das Rechtsfahrgebot missachtet. 😉 🙄...
Das ist etwas zu simpel gedacht. Ich fahre mit 130 hinter einem anderen und wir wollen einen LKW überholen. Ich führe gerne schneller, geht aber wegen meines Vordermannes nicht. Der Mindestabstand (halbe Tachoanzeige) beträgt dann 65m Und jemand überholt und schert vor mir ein, was ohne Probleme möglich ist. Habe ich dann das Rechtsfahrgebot missachtet? Daran zweifle ich sehr.
Im Übrigen könnte ich aber von dem Rechtsüberholer gar nichts mitbekommen, da es ja eh verboten ist und ich einfach beschleunige, der Rechtsverbrecher aber dann mir in die rechte Seite fährt. Ich bin schuldig? Ich habe den gar nicht gesehen.
An so einem simplen "...wenn dich jemand rechts überholen kann/könnte, hast du das Rechtsfahrgebot missachtet." zweifle ich wie gesagt in höchstem Maße.
Nichtsdestotrotz - ich würde viel Abstand von so einem Heini halten, die Gefahr für mein Auto wäre mir zu groß.
Zitat:
@bimota schrieb am 24. August 2024 um 13:00:48 Uhr:
Zitat:
@v8.lover schrieb am 24. August 2024 um 10:53:56 Uhr:
..
Des Weiteren - bedenke, wenn dich jemand rechts überholen kann/könnte, hast du das Rechtsfahrgebot missachtet. 😉 🙄...
...
Nichtsdestotrotz - ich würde viel Abstand von so einem Heini halten, die Gefahr für mein Auto wäre mir zu groß.
Tja, das ist leider meist leichter gesagt als getan.
Leute, dem TE zu antworten ist doch sinnlos, weil er, um seine Frage beantworten zu können, nicht ausreichend Informationen geliefert hat, so dass sehr viele Verkehrssituationen möglich sind.
Entweder er liefert Butter bei die Fische und schildert die Situation, an die er denkt, exakt und detailliert, denn nur so kann man ihm passend antworten oder er tut dies nicht, dann gehört vermutlich aber zu den Zeitgenossen, die absichtlich provozierend einen ellenlangen Thread ins Leben rufen, indem sich die Leute in die Flicken kriegen.
Gruß
Uwe
Ist bestimmt ein Mittelspurschleicher. Sehe ich jeden Tag. Rechts nichts zu sehen, aber
.....
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Aug. 2024 um 13:15:59 Uhr:
... sinnlos, weil er, um seine Frage beantworten zu können, nicht ausreichend Informationen geliefert hat, so dass sehr viele Verkehrssituationen möglich sind.
Wieso denn? Das kann man rein abstrakt klären. Ich halte ohnehin nichts von der linearen Endlos-Diskussion an einem möglichst konkreten Einzelfall entlang.
Lejockel
So etwas in den Raum zu stellen ist doch Blödsinn. Wenn eine Kolonne ca. 120 km/h links fährt um diverse LKW zu überholen die immer so ca. 200 m Abstand haben und man dann den Abstand zum Vordermann mit 60 m einhält ( hat man ACC wird der Abstand automatisch eingehalten ) gibt es durch aus Springer die in den 200 m gut beschleunigen , rechts überholen und sich in den Sicherheitsabstand quetschen. Mit ACC bremst man dann immer wieder runter bis die 6o m wieder hergestellt sind.
Zitat:
@bimota schrieb am 24. August 2024 um 13:00:48 Uhr:
Zitat:
@v8.lover schrieb am 24. August 2024 um 10:53:56 Uhr:
..
Des Weiteren - bedenke, wenn dich jemand rechts überholen kann/könnte, hast du das Rechtsfahrgebot missachtet. 😉 🙄...
Das ist etwas zu simpel gedacht. Ich fahre mit 130 hinter einem anderen und wir wollen einen LKW überholen. Ich führe gerne schneller, geht aber wegen meines Vordermannes nicht. Der Mindestabstand (halbe Tachoanzeige) beträgt dann 65m Und jemand überholt und schert vor mir ein, was ohne Probleme möglich ist. Habe ich dann das Rechtsfahrgebot missachtet? Daran zweifle ich sehr.
Im Übrigen könnte ich aber von dem Rechtsüberholer gar nichts mitbekommen, da es ja eh verboten ist und ich einfach beschleunige, der Rechtsverbrecher aber dann mir in die rechte Seite fährt. Ich bin schuldig? Ich habe den gar nicht gesehen.
An so einem simplen "...wenn dich jemand rechts überholen kann/könnte, hast du das Rechtsfahrgebot missachtet." zweifle ich wie gesagt in höchstem Maße.
Nichtsdestotrotz - ich würde viel Abstand von so einem Heini halten, die Gefahr für mein Auto wäre mir zu groß.
Die Angelegenheit wäre doch dann sehr einfach,egal wo der herkommt.
Ob Du nun beschleunigst oder nicht,er überholt Dich rechts mit höherem Tempo während Du beschleunigst weil die Spur vor Dir das zuläßt.
Er überholt damit verbotenerweise rechts,wechselt dann,ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten,die Spur und verursacht einen Unfall.
Du trägst dann,wenn Du den Unfall nicht hast vermeiden können,keine Schuld.
In dieser Situation hat er ja absichtlich rechts überholt,während er wahrgenommen hat das Du gerade beschleunigst.
Er wollte ja unbedingt vor dem LKW noch auf die linke Spur,da gibt es wohl nicht viel zu deuten.
Auch an Dir vorbei fahren ist auf der rechten Spur überholen,auch ohne die Spur zu wechseln.
Selbst dann wenn beide Spuren nicht schneller fahren können als etwa 80 ist er Schuld weil er die Spur gewechselt hat ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten,
Nur das rechts überholen fiele weg.
Du verletzt damit auch nicht das Rechtsfahrgebot,das gestattet ohne weiteres auch eine größere Lücke auf der rechten Spur nicht zu nutzen wenn der nächste Wagen auf dieser innnerhalb von etwa 20 Sekunden erreicht wird.
Mir fehlen hier keine Informationen,das hat doch jeder schon oft genug erlebt.
Mir fehlt die Fantasie welchen Unfall es da geben könnte, Gegenverkehr gibt es ja keinen, und inwieweit einer den anderen bei einem Unfall tangieren könnte, erschließt sich mir auch nicht.