Beschädigung während Werkstattaufenthalt

Audi A3 8P

Hallo heute ist mir was passiert. Das muss ich Euch erstmal erzählen.
Ich habe heute morgen meine A3 1,9TDi zur 90000er Inspektion in die Werkstatt gebracht. Als ich Ihn gegen 14:00 Uhr wieder abgeholen wollte, stand das Fahrzeug in einem super Zustand auf dem Hof des Audi Händlers. Ich befand mich im Servicezentrum und wollte die Rechnung begleichen. Das Fahrzeug wurde vom Meister eigenhändig auf dem Parkplatz abgestellt. Im Servicezentrum wurde mir der Schlüssel ausgehändigt. Plötzlich hörte ich einen lauten Knall. Da war es passiert. Ein weiterer Kunde war mit seinem Anhänger wohl zu nah an mein Auto gekommen und hat es am hinteren Kotflügel beschädigt.
Sowohl der Frimenchef als auch der Meister haben den Vorfall als Zeuge mitbekommen. Der Schadensverursacher übergab mir sofort seine Visitenkarte und sagte ich solle einen Kostenvorschlag erstellen lassen. Der Chef des Autohauses verwies mich an seine Karosserieabteilung (Voranschlag ca. 900,00 Euro).

Meine Frage: Wenn der Schädiger nicht für den Schaden aufkommt, obwohl er es gesagt hat, wer ist denn dann in der Pflicht??? - das Autohaus???

Welche Möglichkeiten habe ich??? Ich bin im Rechtschutz !!!

LG

Beste Antwort im Thema

Man Leute, ihr lest zu viel schlechte Zeitungen!

Das ist ein kleiner Blechschaden.

Den läßt man reparieren und schickt die Rechnung zur Versicherung vom Unfallgegner.
Die zahlen das sofort, ohne jede Beanstandung. Bei der Schadenhöhe kommt nicht mal ein Gutachter.
Leihauto und Kostenpauschale in Höhe von 15-20 € zahlen die auch.

Versichert ist der Typ auf alle Fälle, da es in Deutschland ein Pflichtversicherungsgestzt gibt. Wäre er nicht versichert, hätte er keine Plakette mehr.

Wer hier immer wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt, soll sich mal bei der nächsten Prämienerhöhung seiner Versicherung Gedanken machen, wo die herkommt 😉

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Ich arbeite seit 10 Jahren in der Versicherungsbranche, und das was euch passiert ist, ist ein einzelfall.

Nicht jeder ist gleich ein Verbrecher, der ohne Versicherungsschutz fährt.

Zum RA kann er immer noch gehen, falls die Rechnung von der Versicherung nicht anstandslos bezahlt wird.

Welch ironie das ein Versicherungskaufmann mir erzählt es wäre ein einzelfall 😉 ich glaub auch kaum das eine Versicherung das an die große Glocke hängt.

Wie gesagt es ist kein muß, ich persöhnlich lasse mich lieber von einem RA beraten, als von der gegnerischen Versicherung.

Klar das ist jetzt vllt. nicht so dramatisch, ich persönlich würde es aber mein RA weitergeben und ich hätte meine Ruhe.

Nimms nicht persönlich aber ich kann Versicherungsvertreter weder am Telefon noch sonst in irgendeiner weise leiden. 😉

Ich wette auf jedenfall das wenn er das ganze normal abwickelt von der Versicherung nicht soviel rausholen kann wie wenn er es über einen RA macht soviel steht schonmal fest.

klare haftung, weil der unfall gesehen wurde, das im allg. verkehrsraum. wäre das nicht der fall, müsste die werkstatt (als geschädigter) dafür sorgen, dass du dein auto mit dem schlüssel so zurückbekommst, wie du es persönlich übergeben hast. ein zweiter gefahrenkreis neben der unfallhaftung wäre die evtl. körperverletzung der audi mitarbeiter, herzanfall durch schuldzuweisung. letztere zahlt nicht die versicherung vom unfallverursacher. *g*

Zitat:

Original geschrieben von Audiot_8P


und wer zahlt die wertminderung? ausfall während reparaturzeit, die kohle steht dir auch zu......

gerd

endlich mal einer der mich versteht,

ich als leihe weiß nicht was mir alles zusteht und der RA schon eher..

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Ich habe eine Bekannte, die im Gericht arbeitet.
Die sagt immer, das schlimmste was es gibt, sind die Rechtschutzversicherungen, weil damit jeder wegen jeder Bagatelle zum RA rennt.

Das hier ist ein gutes Beispiel.
In dem Fall ist der RA dermaßen überzogen. Aber gut, jeder wie er will.
Manche machen halt gerne aus einer Mücke einen Elefanten.

Tja anscheind hat wohl hier jemand mit RA schlechte erfahrungen gesammelt ... 😁

Nein, überhaupt noch nicht.

Aber man muss bedenken, wer das alles zahlt.
Wenn jeder seinen Autounfall über den RA regelt, und die Autoversicherungen dann immer den RA zahlen muss, dann braucht man sich nicht wundern, wenn die Prämien in der Versicherung hochgehen.

Das hier ist so ein typischer Fall.
Der Unfallgegner zeigt sich einsichtig, gibt gleich seine Visitenkarte her und es gibt 2 Zeugen. Die Schuldfrage ist zu 100% geklärt und es wird zu 99,9 % kein Problem mit der Versicherung geben.
Warum sollte man hier also extra Kosten produzieren und den RA einschalten. Unötig Geld verbraten.
Klar denkt man, "das zahlt eh die Versicherung". Aber im Endeffekt zahlt man es doch in Form von Versicherungsprämien selber.

EDIT:

Das ist schön das deine Bekannte im Gericht arbeitet, und ich gib dir recht das es viele Fälle gibt die nicht sein müssen z.B. mein Nachbar hat einen Maschendrahtzaun der 2 cm auf mein Grundstück liegt.... sowas nenne ich ÜBERZOGEN

Aber nicht wenn es um einen Unfall geht bei einem Auto das ein Wert von 20.000 Euro hat und der Besitzer der gelackmeierte ist, weil Typen wie du ein Versicherungsgutachter hinschicken die zugunsten der Versicherung den Schaden senken um somit Kosten zu senken!!! Sowas kotzt mich dann regelrecht an das ein Autobesitzer dem einer Reingefahren ist auch noch übers Ohr gezogen wird!

Er hat glück das das Auto nicht 10 Jahre wär weil dann sieht es noch düster aus.

1. Hat der, dem reingefahren wurde, das Recht sich selber seinen Gutachter nach Wahl zu nehmen.
2. Zahlt die Versicherung auch totz Gutachen dann die komplette Werkstattrechnung, wenn der Schaden repariert wird.
3. Kommt bei unserem Fall hier eh kein Gutachter, da der Schaden zu gering ist.

Der Gutachter wird doch nur deshalb rausgeschickt, damit die Werkstatt nicht abrechnet wie ein Weltmeister.

Den Versicherungen selber wäre es übrigens egal, wieviel die Werkstatt abrechnen würde.
Diese schaut am Jahresende, wie viel sie an Schäden hat zahlen müssen, und legt das dann einfach auf die zu zahlende Versicherungsprämie um.
Wen kommt es denn zu gute, wenn geschaut wird, das die Schadenshöhe möglichst gering gehalten wird? Doch nicht der Versicherung, sondern den Versicherten. Die zahlen ja die Prämien! Ich denke das sehen die meisten nicht.

Was passiert den in der Praxis, wenn man mit einem Rehschaden in die Werkstatt kommt?
Man wird von der Werkstatt gefragt, obs über die Versicherung läuft. Jetzt frag ich mich, warum die das wissen wollen?
Hat man keine Teilkasko, dann will man doch auch, dass die Werkstatt nicht übermäßig abrechnet.

Zitat:

Original geschrieben von Ranttanplan


1. Hat der, dem reingefahren wurde, das Recht sich selber seinen Gutachter nach Wahl zu nehmen.
2. Zahlt die Versicherung auch totz Gutachen dann die komplette Werkstattrechnung, wenn der Schaden repariert wird.
3. Kommt bei unserem Fall hier eh kein Gutachter, da der Schaden zu gering ist.

Der Gutachter wird doch nur deshalb rausgeschickt, damit die Werkstatt nicht abrechnet wie ein Weltmeister.

Den Versicherungen selber wäre es übrigens egal, wieviel die Werkstatt abrechnen würde.
Diese schaut am Jahresende, wie viel sie an Schäden hat zahlen müssen, und legt das dann einfach auf die zu zahlende Versicherungsprämie um.
Wen kommt es denn zu gute, wenn geschaut wird, das die Schadenshöhe möglichst gering gehalten wird? Doch nicht der Versicherung, sondern den Versicherten. Die zahlen ja die Prämien! Ich denke das sehen die meisten nicht.

Was passiert den in der Praxis, wenn man mit einem Rehschaden in die Werkstatt kommt?
Man wird von der Werkstatt gefragt, obs über die Versicherung läuft. Jetzt frag ich mich, warum die das wissen wollen?
Hat man keine Teilkasko, dann will man doch auch, dass die Werkstatt nicht übermäßig abrechnet.

1. Er hat das Recht, doch die Versicherung versucht immer möglichst der 1. zu sein, warum wohl??? 😉

2. Das ist ja wohl auch klar das die Versicherung den Schaden zahlen muß dafür ist sie ja schließlich da.

3. In unserem Fall, ich bezog es aber auf andere Fälle. Es sollte ein Beispiel sein. 😉

Also wenn ich deine Sätze so lese widersprichst du dich ja, erst sagst du der Gutachter würde rausgeschickt damit die Werksatt nicht abrechnet wie ein Weltmeister und zum anderen wäre es dier Versicherung aber egal? Wenns ihr egal wäre würde sie doch kein eigenen Gutachter schicken oder? (Bitte sag jetzt nicht damit die Werkstatt nicht abrechnet wie ein Weltmeister)
Wenn ich bei der Versicherung A bin und der Verursacher Versicherung B besitzt dann kann es mir nur recht sein das Versicherung B die Prämien erhöt schließlich bin ich ja in bei der Versicherung A die günstiger ist 😁

Und wenn ich dir was sagen darf laut deinen Texten her würde ich behaupten das du es rechtfertigst wenn ein Geschädigter zwar den Schaden ersetzt bekommt aber im hinblick auf (ich glaub es nennt sich so) Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Mietwagen etc. keinen anspruch darauf haben sollte, weil ja dadurch die Kosten erhöt würden was der Versicherung nicht zugute kommt?

Also ich persönlich bleib bei meiner Meinung das der Geschädigte auch den vollen umfang nutzen kann/soll, dafür ist die Versicherung schließlich da und ich denke mal das diejenigen die evtl. mal den einen oder anderen Unfall hatten (leider) bestimmt nicht auf die Rechte verzichten wollen.

PS: und jetzt gib mir deine Negative Bewertung 😁

Zitat:

und wer zahlt die wertminderung? ausfall während reparaturzeit, die kohle steht dir auch zu......

Das ist eigentlich recht einfach. Ob die Versicherung einen Gutachter bestellt oder nicht, ist völlig irrelevant. Fakt ist, Du kannst Dir jederzeit auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter Deiner Wahl nehmen, auch wenn bereits ein von der Versicherung Bestellter da war. Meistens wird das eine Gutachten nur minimal - wenn überhaupt - von dem Anderen abweichen, aber für´s gewissen ist das sicherlich besser. In diesem Gutachten steht auch die Wertminderung. In meinem Fall mit 9.000 Euro Schaden lag die Reparaturrechnung sogar noch über dem Gutachten. Wertminderung und der Rechnungsbetrag wurden anstandslos bezahlt. Der Gutachter kam dabei von mir.

Was den Versicherungsschutz betrifft, so muss der Wagen bei Kündigung stillgelegt werden. Hat die Versicherung dem Verkehrsamt noch nicht bescheid gegeben, haftet die Versicherung weiter - Zahlungsrückstand hin oder her. Und wenn sie das doch getan hat, ist der Halter des Wagens in der Vollhaftung. Die Personalien nebst Zeugen hast Du ja.

Aber das sind alles nur Schrecknsmeldungen. Wie bereits erwähnt wurde, läuft sowas meistens glatt. Zumal der Schaden ja auch minimal ist.

Kopf hoch 🙂

Zitat:

Also ich persönlich bleib bei meiner Meinung das der Geschädigte auch den vollen umfang nutzen kann/soll, dafür ist die Versicherung schließlich da und ich denke mal das diejenigen die evtl. mal den einen oder anderen Unfall hatten (leider) bestimmt nicht auf die Rechte verzichten wollen.

Jo, dafür ist die Versicherung da. Aber es gibt auch eine Schademinderungspflicht. Einen Mietwagen braucht man z.B. nicht, wenn dieser nur rumsteht. Und das Gesundstoßen auf Kosten der Allgemeinheit verurteile ich ebenfalls!

Zitat:

Original geschrieben von Midleja


Also wenn ich deine Sätze so lese widersprichst du dich ja, erst sagst du der Gutachter würde rausgeschickt damit die Werksatt nicht abrechnet wie ein Weltmeister und zum anderen wäre es dier Versicherung aber egal? Wenns ihr egal wäre würde sie doch kein eigenen Gutachter schicken oder? (Bitte sag jetzt nicht damit die Werkstatt nicht abrechnet wie ein Weltmeister)

Gutachter werden meist ab eine Schadenhöhe von 1500,- € und mehr rausgeschickt, um die Schadenhöhe objektiv fest zu stellen.

Bei einem Schaden um die 900,- € macht es keinen Sinn, den Gutachter zu bezahlen, da dieser mehr kostet, als wie wenn die Werkstatt etwas zu hoch abrechnet.

Ich habe in dem ganzen Topic hier noch niemals geschrieben, das ein Geschädigter nicht seine vollen Kosten erstattet bekommen soll.

Meine Aussage ist wie folgt:

Die Versicherung schickt bei einer Schadenshöhe ab ca. 1500,- € einen Gutachter, bzw. der Geschädigte im Haftpflichtfall darf sich selber einen nehmen. Grund dafür ist, dass die Werkstatt nicht einfach Sachen abrechnet, die nichts mit dem Schaden zu tun haben, oder überhöhte Rechnungen stellt.
Ist der Schaden unter 1500,- €, so lohnt sich der Gutachter nicht. Auch wenn die Werksatt z.B 200,- € mehr abrechnet, so ist es immer noch billiger, als wie wenn auch der Gutachter bezahlt werden muss.

Und genau so ist es mit dem Anwalt. Auch dieser ist bei einem klaren Haftung und so geringen Schadenhöhe unnötig, da dieser nur unötig Kosten verursacht, die im Endeffekt die Versicherten bezahlen müssen.
Zum RA kann man immer noch gehen, wenn es Probleme gibt, was in unserem Fall hier aber nicht zu erwarten ist.
Einfach so mal den RA einschalten, obwohl es gar nicht nötig ist, muss nicht sein. Würde man den RA selber zahlen müssen, so würde man es ja auch nicht machen.

Zusammenfassung:

Jeder Geschädigte soll im vollem Umfang den entstandenen Schaden ersetzt bekommen.
Aber es sollen dabei nicht unötige Kosten produziert werden.

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