Bericht: HU und AU mit LPG
Hallo zusammen,
heute war ich mit meinem FoFo1 bei der HU und AU. Da die Gasanlage jetzt genau ein Jahr alt ist, habe ich die HU einen Monat vorgezogen, dafür die Gasprüfung gespart. Hat geklappt.
Ist es aber normal, dass der Prüfer trotzdem die mittlere Abdeckung vom Muldentank abschraubt und eine Sicht- und Riechprüfung macht? Er sagte wirklich, wenn was undicht wäre, würde man es riechen. Da er aber erst mal probieren musste, wie diese Abdeckung überhaupt abgeht, gehe ich davon aus, dass seine Erfahrung mit Gasern jetzt deutlich höher ist.
Natürlich unnötig zu erwähnen, dass im Ko-Raum ein schmutziges Fahrrad lag, das ich rausnehmen musste. Natürlich hatte ich einen Anzug an. Der ist auf wundersame Weise aber sauber geblieben.
Die Nr. vom Tank hat er aber nicht mit dem Fz-Schein verglichen, wohl aber irgendeine Nr. im Motorraum, wahrscheinlich von den Rails. Ob er sich vorher den Verdampfer angesehen hat, habe ich nicht gesehen, da ich zu spät dazukam.
Bei der AU war ich nicht dabei. Ich habe das Auto vorher im LPG-Betrieb abgestellt und auch so wieder übernommen. Der CO-Gehalt im Leerlauf bzw. bei 3000 U/min lag laut Ausdruck bei 0,00 bzw. 0,01%, daher gehe ich davon aus, dass die AU auf Gas gemacht wurde. Aber egal, habe ich wenigstens Benzin gespart. 😉
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Hallo.Hier wird doch einiges durcheinander geworfen.
Bei der HU wird keine GAP gemacht, sondern eine GWP (steht so auch auf der Rechnung).
Die GAP muss im Grunde nach jeder Änderung, Reparatur und Wartung an der Gasanlage gemacht werden.
Jeder zertifizierte Kfz-Mechaniker kann eine GAP durchführen. Die GWP aber nur ein aaS. Die GAP ist nur ein Schriebs vom Werkstattmenschen, wie im Übrigen jeder zertifizierter kfz-Meister auch 'ne AU durchführen kann. Hat man 'ne aktuelle GAP, braucht man keine GWP durchführen (wusste ich vorher auch nicht).
Die Abnahme einer Gasanlage nennt man GSP (Gasanlagensystemprüfung).Ich musste mit unserem Omega im Juni zur AU/HU. Die GWP hätte ich noch nicht gebraucht, aber da sie jetz im September fällig gewesen wäre, habe ich die GWP gleich mitmachen lassen.
Die AU habe ich als OBD-AU machen lassen. Dies ist günstiger und eigentlich bei allen Autos ab 2000 möglich (OBD II war ab da Pflicht).
Die AU MUSS auf Benzin gemacht werden, sonst ist die ungültig. Die GWP erfolgt bei ausgeschalteten Motor...
Gruß
Hier wirfst du jetzt aber einiges durcheinander. Folgendes ist Topaktueller Stand der Dinge:
GAP : GasAnlagenPrüfung - jeder Mechaniker mit entsprechender Schulung - wird erstmalig bei Einbau gemacht ( GAP ist Bestandteil der GSP), danach fällig zu jeder HU ( Bericht max. 12 monate alt), sowie auch nach Wartung, Reparatur und Filterwechsel
GSP : GasSystemeinbauPrüfung - nur Meister , Ingeniereure, Sachverständige jeweils mit GSP-Prüfung, nur fällig bei Montage oder nach Unfall, bzw. nötig bei Reparaturen an bestehenden Anlagen.
Was ist eine GWP. Gibt es im Zusammenhang mit GSP/GAP nicht. Muss wohl eine Eigenbezeichnung deiner Werkstatt sein.
Eine OBD II-AU kannst du nur dann machen, wenn dein Fahrzeug dafür augelegt ist (siehe Fahrzeugschein) und die Daten dafür im AU-Gerät hinterlegt sind. Die OBD II-AU ist Pflicht für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 01.01.2001. Du kannst dir das nicht aussuchen, weils billiger ist und einfacher geht.
MFG Thomas
die GWP erfolgt bei laufendem Motor, sonst ist es keine! wenn der Motor nicht läuft, kann die Dichtheit der Anlage ab Sicherheitsventil über Verdampfer zu den Rails und Düsen sonst gar nicht geprüft werden!!
Gassystemeinbauprüfung (GSP) wird nur einmal nach dem Einbau der Gasanlage gemacht
Gasanlagenprüfung (GAP) wird nach jeder Reparatur, Brand oder Unfall an der Gasanlage gemacht.
Die wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (GWP) wird im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführen.
GAP und GWP sind zwei verschiedene Namen für die gleiche Prüfung.
nachzulesen hier: GAP/GSP-Info
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Eine OBD II-AU kannst du nur dann machen, wenn dein Fahrzeug dafür augelegt ist (siehe Fahrzeugschein) und die Daten dafür im AU-Gerät hinterlegt sind. Die OBD II-AU ist Pflicht für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 01.01.2001. Du kannst dir das nicht aussuchen, weils billiger ist und einfacher geht.
Wenn das Auto schon die OBDII Schnittstelle hat (im Grunde jeder Benziner mit Kontrollsonde nach Kat), kann man sich das sehr wohl aussuchen.
OBD ist bei Benzinern ab Modelljahr 2001, also ab Herbst 2000 und bei Diesel ab Modelljahr 2004 (herbst 2003) Vorschrift. Die OBD-AU ist bei Fahrzeugen ab EZ 01.04.2006 Pflicht, davor ist's freiwillig.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Was ist eine GWP. Gibt es im Zusammenhang mit GSP/GAP nicht. Muss wohl eine Eigenbezeichnung deiner Werkstatt sein.
Die GWP macht der TÜV, Dekra, KÜS, etc...
Die GAP kann die Werkstatt machen.
Wenn du zur HU musst und deine Gasanlage überprüfen lässt, wird auf der Rechnung und dem Bericht der Posten GWP stehen und nix von GAP!
Gruß
Ähnliche Themen
Zitat:
Die GWP macht der TÜV, Dekra, KÜS, etc...
Die GAP kann die Werkstatt machen.
Ich empfehle einen Blick z.B. in Anlage VIIId, Ziffer 2.4 der StVZO: "SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP dürfen durch dafür anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten in den im Anerkennungsbescheid bezeichneten Betriebsstätten oder Zweigstellen durchgeführt werden."
Bei ernsthaften Untersuchungen gibt es kein Vorzugsstellung der Wichtigtuer von den "Technischen Prüfstellen" und "amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen".
Gerhard.
Also ich hab meine Anlage vor einem Jahr (oktober 2007) einbauen lassen, dort wurde auch alles ordnungsgemäß geprüft /eingetragen usw.
Tüv/AU ist bei mir 2009 fällig.
D.h. jetzt für mich, dass ich bis dahin LEGAL fahren kann und dann lediglich 2009 eine neue AU/HU + GWP (oder wie auch immer das heißt) machen lassen muss?
Zitat:
Original geschrieben von RoterHase
...Gasanlagenprüfung (GAP) wird nach jeder Reparatur, Brand oder Unfall an der Gasanlage gemacht.
....
Sehr interessant. Aber-hey, manch einer sollte ja die Systemsicherheit auch mal überprüfen, wenns mal ein wenig gefackelt hat. Hoffentlich ist das Ganze noch keine Pflicht. Würden ja geradezu heiße Zeiten auf die GAP-Prüforganisation zukommen.
(Zwei DEKRA-Ingenieure) "Ey Erwin, kannste heute noch die zwee Einbauten abnehmen? Ick muß noch bei den drei dahinten die Brandsicherheit testen!"
😉
Zitat:
Original geschrieben von C70-Conne
Bei mir wurde die AU auch auf Gas gemacht, obwohl der TÜVler wußte das ich ne Gasanlage hatte, war ihm ziemlich egal 😉
Hallo
war heute beim TÜV. Mein Prüfer meinte auch, daß es egal ist ob er die AU auf Gas oder Benzin macht. Hat dann die AU einmal auf Benzin und einmal auf Gas gemacht. Die Überraschung AU auf Benzin geringfügig bessere Werte als auf Gas. Hat vielleicht jemand ähnliche Ergebnisse?
Gruss
Manni