Beleuchtung der Lichtschalters bzw. der gesamten Lichteinheit

Mercedes A-Klasse W176

Hallo zusammen,

bin seit dem 01.03.2013 stolzer Fahrer (Firmenwagen) einer A-Klasse 220 cdi mit AMG-Paket und fast allen Spielereien :-)
Bin noch am einfahren, erst 700 km auf dem Tacho. Der Wagen ist der H A M M E R! Habe ihn ohne Probefahrt im Dezember bestellt, wollte mich überraschen lassen, nur mal "probegesessen". Bin bis Freitag 1er BMW gefahren, ganz ehrlich, ist kein Vergleich....dagegen ist der 1er sowas von langweilig, von innen sowie aussen.....

So genug vom schwärmen, habe gleich mal eine Frage:

Mir ist aufgefallen, dass die Einheit in der der Lichtdrehschalter sitzt, nicht beleuchtet ist. Lediglich im Drehschalter leuchtet das Symbol. Im Kranz drumerrum (also z.B. Parklicht links, recht etc. leuchtet nichts?! Ist das bei Euch auch so?

Vielen lieben Dank für eine Info & einen schönen Abend
Andi

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bastiii87



Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm


Bislang gab es für die Lichthupe separate H7-Leuchter, weil die Xenons eine längere Reaktionszeit haben. Kann mir kaum vorstellen, dass MB das geändert hat [...]
Ist geändert! Ist bei den neuen fahrzeugen mit ILS eine leuchte

Beim 211er ist das Fernlicht noch einzeln in den inneren Scheinwerfern, auch bei xenon

das verrät doch die Bezeichnung Bi-Xenon? Bei ILS hat man trotzdem noch eine Halogenleuchte: fürs Abbiegelicht 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm


Bislang gab es für die Lichthupe separate H7-Leuchter, weil die Xenons eine längere Reaktionszeit haben. Kann mir kaum vorstellen, dass MB das geändert hat, aber könnte ja mal einer der glücklichen Besitzer probieren 😉

An den Fahrlehrer hier: ich würde tagsüber mit TFL fahren, bringt erstens mehr Sichtbarkeit und zweitens ist ein Einschalten der Xenons viel schädlicher, wenn der Brenner schon heiß ist (hot restroke). Oder sprachst du jetzt nur von Nachtfahrten?
Bei 50tkm würde ich mir allerdings auch keine Gedanken machen. Meine sind (W211) nach ca. 100tkm beide ausgefallen...

Erstens schon mal was von Bi-xenon gehört? ;-) das heißt keine separate H7 Birne! Sondern Xenon Brenner mit einer Klappentechnik die dann bei Bedarf das die volle Linse zur Ausleuchtung nutzt, und eine Sekunden schnelle einschaltzeit hat! Und nicht nur die neue A-klasse sondern andere Autos sowie Hersteller nutzen diese Technik schon ca. 10 Jahre da hatte ich zumindest meinen ersten mit Bi-Xenon! Ohne H7!

Zu zweitens tagfahrlicht ist was schönes! Aber mit dem normalen licht wird man leider noch besser wahrgenommen da es einfach heller ist! Aber kann dich beruhigen benutze trotzdem das tagfahrlicht am Tag aber leider sind die Arbeitszeiten von einem fahrlehrer eher Richtung Nachmittag sowie vermehrt Abend! Also mindestens 50% am Tag somit schon mit dem Abblendlicht machbar und Pflicht!

Und zu Punkt 3, im Jahr die Laufleistung, Autos mindestens 2 Jahre bzw. Bis 4 Jahre im gebraucht! Mein jetziger Audi ist 2 und hat 150 000 km runter somit locker über deinen 100 000 wo deine Brenner kaputt geangen sind und wie gesagt bei unseren anderen Autos auch bis jetzt noch nie ein Problem gehabt trotz massiven gebrauchten der Technik mit Vorbereitung Prüfungen sowie beleuchtungsfahrt und Prüfungsfahrt wo meistens irgendwas vom licht gefragt wird was dann auch kontrolliert werden muss! Somit auch da mehr Verschleiß! Und ich kann mich nur wiederholen! NOCH NIE ein Brenner kaputt gewesen und das schon seit 10 Jahren wo das erste Bi-xenon licht bei uns war! Und bei keinem von den Autos!

Kann deine Bedenken verstehen, hatte ich anfangs auch wo ich gesehen habe wie das Bi-xenon funktioniert und ich damals auch gesagt habe das wird bald kaputt sein! Ich bin eines besseren belehrt worden! Brauchst dir also keine sorgen machen und dein Schalter kannst du locker auf Auto stehen lassen macht den Brennern Nix

Zitat:

Original geschrieben von CH-Elch



Zitat:

Original geschrieben von Bastiii87


Ist geändert! Ist bei den neuen fahrzeugen mit ILS eine leuchte

Beim 211er ist das Fernlicht noch einzeln in den inneren Scheinwerfern, auch bei xenon

das verrät doch die Bezeichnung Bi-Xenon? Bei ILS hat man trotzdem noch eine Halogenleuchte: fürs Abbiegelicht 🙂

Bi-Xenon bezeichnet Abblend- und Fernlicht. Lichthupe hingegen hat(te) eine Halogen-Leuchte, da Xenon einige Sekunde bis zur Entfaltung der Leuchtkraft erfordert.

Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm



Zitat:

Original geschrieben von Bastiii87


Ist geändert! Ist bei den neuen fahrzeugen mit ILS eine leuchte

Beim 211er ist das Fernlicht noch einzeln in den inneren Scheinwerfern, auch bei xenon

Oh! Dann bleibt mir wohl nur noch Blinker-links für die Autobahn ;P Danke für die Info.

PS.: An alle, die sich durch die Aussage gereizt fühlen: ich halte bei Lichthupe/Blinker-links immer den Sicherheitsabstand ein, drängel also nicht und verhalte mich gemäß StVO. Nicht dass ich mit dem Satz ne Diskussion vom Zaun breche...

Nicht böse gemeint und nur einen kleinen Tipp will auch keine Diskussion anregen oder anzettel!

Blinker links und Lichthupe reichen zur Nötigung! Alleine schon dein Blinker! Da es ein lichtzeichen ist wo ständig ein Zeichen gibt an aus an aus usw...

Und wenn wir jetzt die Nötigung auseinander Pflügen dann könnte man noch viel mehr als Nötigung aufzählen aber lasse es jetzt gut sein

Wie gesagt nur ein Tipp

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Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm



Zitat:

Original geschrieben von CH-Elch


das verrät doch die Bezeichnung Bi-Xenon? Bei ILS hat man trotzdem noch eine Halogenleuchte: fürs Abbiegelicht 🙂

Bi-Xenon bezeichnet Abblend- und Fernlicht. Lichthupe hingegen hat(te) eine Halogen-Leuchte, da Xenon einige Sekunde bis zur Entfaltung der Leuchtkraft erfordert.

Mit deiner Lichthupe liegst du falsch! Der Brenner braucht keine Sekunde zum aufhellen bei der Lichthupe! Der fast seine volle Leuchtkraft innerhalb von ner Sekunde also wirklich schweinehell!

Zitat:

Original geschrieben von Flatbeat86


Nicht böse gemeint und nur einen kleinen Tipp will auch keine Diskussion anregen oder anzettel!
Blinker links und Lichthupe reichen zur Nötigung! Alleine schon dein Blinker! Da es ein lichtzeichen ist wo ständig ein Zeichen gibt an aus an aus usw...
Und wenn wir jetzt die Nötigung auseinander Pflügen dann könnte man noch viel mehr als Nötigung aufzählen aber lasse es jetzt gut sein

Wie gesagt nur ein Tipp

Seh ich nicht so. Und finde es schade, dass viele diesem Irrglauben anhaften.

Zitat:

Dauerndes Blinken, Hupen oder Lichthupe ist im Regelfall nur eine Belästigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Zu einer Nötigung wird es nur durch zu dichtes Auffahren.

Und TFL wird am Tag besser gesehen als Abblendlicht. Warum? Weil Abblendlicht nicht blenden darf! TFL hat jedoch nur diesen Zweck! Deswegen auch bitte nachts nicht nutzen 😉

Und was die H7-Lichthupe angeht, siehe ein, zwei Beiträge drüber.

Nichts für ungut 😉

Zitat:

Original geschrieben von Flatbeat86



Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm


Bi-Xenon bezeichnet Abblend- und Fernlicht. Lichthupe hingegen hat(te) eine Halogen-Leuchte, da Xenon einige Sekunde bis zur Entfaltung der Leuchtkraft erfordert.

Mit deiner Lichthupe liegst du falsch! Der Brenner braucht keine Sekunde zum aufhellen bei der Lichthupe! Der fast seine volle Leuchtkraft innerhalb von ner Sekunde also wirklich schweinehell!

Achja? Wo hast du die Info her?

Zitat:

Bis zum Erreichen des vollen Lichtstroms vergehen ca. 15 Sekunden. Dabei fordern die Zulassungskriterien nach dem verzugslosen Einschalten (Zünden) mindestens 25 % des Soll-Lichtstromes nach 1 Sekunde und mindestens 80 % des Soll-Lichtstromes nach 4 Sekunden.

(aus Wikipedia)

Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm



Zitat:

Original geschrieben von Flatbeat86


Nicht böse gemeint und nur einen kleinen Tipp will auch keine Diskussion anregen oder anzettel!
Blinker links und Lichthupe reichen zur Nötigung! Alleine schon dein Blinker! Da es ein lichtzeichen ist wo ständig ein Zeichen gibt an aus an aus usw...
Und wenn wir jetzt die Nötigung auseinander Pflügen dann könnte man noch viel mehr als Nötigung aufzählen aber lasse es jetzt gut sein

Wie gesagt nur ein Tipp

Seh ich nicht so. Und finde es schade, dass viele diesem Irrglauben anhaften.

Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm



Zitat:

Dauerndes Blinken, Hupen oder Lichthupe ist im Regelfall nur eine Belästigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Zu einer Nötigung wird es nur durch zu dichtes Auffahren.

Und TFL wird am Tag besser gesehen als Abblendlicht. Warum? Weil Abblendlicht nicht blenden darf! TFL hat jedoch nur diesen Zweck! Deswegen auch bitte nachts nicht nutzen 😉

Und was die H7-Lichthupe angeht, siehe ein, zwei Beiträge drüber.

Nichts für ungut 😉

Geh in deine Garage und schaue nach was deine A-klasse verbaut hat zum Thema Bi-Xenon und Fernlicht bzw. Lichthupe! Warum sollen die nochmal eine extra Lampe einbauen! Kosten usw...

Also glaube es mir einfach! Oder wie gesagt gehe in deine Garage und schaue was verbaut ist und wie es geht!

Desweitern zum Thema Nötigung! Kannst du mir auch Glauben das es so ist! Bekomme es regelmäßig mit das Anfragen kommen wegen Nötigung im Straßenverkehr dank Blinker oder Lichthupe! Und ich genug schreiben von der Staatsanwaltschaft von den betroffenen schon bei mir liegen hatte und jedesmal kam die frage was man da jetzt machen kann! Ganz einfach die 2000€ Zahlen und den Rest hinnehmen wie es ist weil man da fast nicht raus kommt da die Staatsanwaltschaft sowie die Richter sehr strenge Linien bei diesem Vergehen Fahren weil viele in dem Glauben sind das wird doch keine Nötigung sein! Und dieses leider überhand nimmt

Und zum blenden! Jetzt willst du mir verzählen das ein frontscheinwerfer den Gegenverkehr blenden darf! Bzw. Das tagfahrlicht! Dann hat aber die abnehmende stelle für Verkehrssicherheit nen Scheiß Job gemacht!
Dein tagfahrlicht darf genau so wenig blenden wie dein Abblendlicht nur das tagfahrlicht sieht besser aus und Brauch weniger Strom! Das ist der Grund warum es verbaut wird! Deswegen musst du auch am Tag bei schlechter Witterung mit Abblendlicht fahren! Weil man besser wahrgenommen wird, und nicht mit tagfahrlicht obwohl sie ja angeblich heller sind und ja in den Gegenverkehr besser leuchten! Blenden!

Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm



Zitat:

Original geschrieben von Flatbeat86


Mit deiner Lichthupe liegst du falsch! Der Brenner braucht keine Sekunde zum aufhellen bei der Lichthupe! Der fast seine volle Leuchtkraft innerhalb von ner Sekunde also wirklich schweinehell!

Achja? Wo hast du die Info her?

Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm



Zitat:

Bis zum Erreichen des vollen Lichtstroms vergehen ca. 15 Sekunden. Dabei fordern die Zulassungskriterien nach dem verzugslosen Einschalten (Zünden) mindestens 25 % des Soll-Lichtstromes nach 1 Sekunde und mindestens 80 % des Soll-Lichtstromes nach 4 Sekunden.

(aus Wikipedia)

Woher die Infos habe falls du meine Beiträge gelesen hast ich habe seit 10 Jahren Autos mit Bi-xenon ich glaub ich kann da schon aus Erfahrung sprechen mit dem wie lange das licht braucht bis es hell ist!

Warte ich gehe noch mal kurz zu meinem Auto in die Garage und kontrolliere es! ......

Oh was für ein Zufall! Die Lichthupe ist ja sauhell und nein es ist das xenon licht was angeht!

Dieser Text kann Spuren von Sarkasmus enthalten

Gut, dass du dich seit 10 Jahren vor dein Auto stellst und die Lichtintensität beim Einschalten misst.

Mein Fahrlehrer brachte mir jedenfalls noch bei, dass die Lichthupe außerorts zum Anzeigen der Überholabsicht gilt. Wenn das die Polizei anders sehen wird bei mir, muss man wohl mal die Aussage vom OLG Düsseldorf aus 1996 erneuern lassen.

Aber ich zieh mich da mal raus, hat keinen Sinn 😉 Ist hier ja auch langsam OT.

Zitat:

Original geschrieben von Flatbeat86


....
Oh was für ein Zufall! Die Lichthupe ist ja sauhell und nein es ist das xenon licht was angeht!

Dieser Text kann Spuren von Sarkasmus enthalten

😁😁

Zum Thema Nötigung § 240 StGB lesen und vielleicht diesen Artikel:

Nötigung:

Zitat:

Original geschrieben von Bntzrnm


Gut, dass du dich seit 10 Jahren vor dein Auto stellst und die Lichtintensität beim Einschalten misst.

Mein Fahrlehrer brachte mir jedenfalls noch bei, dass die Lichthupe außerorts zum Anzeigen der Überholabsicht gilt. Wenn das die Polizei anders sehen wird bei mir, muss man wohl mal die Aussage vom OLG Düsseldorf aus 1996 erneuern lassen.

Aber ich zieh mich da mal raus, hat keinen Sinn 😉 Ist hier ja auch langsam OT.

Du bist der Hammer! In deinem ersten Beitrag in dem Thema schreibst du selber noch du hast in dem Thema xenon nicht so viel Ahnung! Aber mir hier links von Wiki rein Posten und mir was über Bi-xenon verzählen! Und mir was von deinem Fahrlehrer verzapfen! Indirekt hat dein Fahrlehrer recht! Zum überholen darf man es ausserorts nehmen als Ankündigung! Aber Fliege mal selber auf die Fresse zum Thema Blinker und Lichthupe dann kannst ja vor dem Staatsanwalt/Richter sagen aber mein Fahrlehrer hat gesagt! Wäre zu gerne dann dabei was er zu dir sagt! Zu einem Gesetz gibt es eine Durchführungsverordnung sowie Erläuterungen und Durchführungsverordnung sowie Verwaltungsvorschriften und eine Rechtsprechung! Und wenn du alle Sachen durch hast dann kommst du langsam deinem Ziel näher! Und somit bist du dann leider meistens in einer Nötigung weil Blinker zusammen mit Lichthupe sehr störend wirken kann, am besten dann noch dicht auffahren und dann hast du es komplett! Wie gesagt der Blinker geht an und aus dann wieder an usw..... Und dann noch die Lichthupe! Du willst jemanden zu etwas zwingen das er vielleicht nicht will! Und er sich durch deine Zeichen belästigt fühlt! Dann bist du leider in dem Tatbestand der Nötigung!

Einmal Lichthupe kann gut gehen! Aber Blinker dazu :-/
Gibt viele Gerichtsurteile die das wieder spiegeln was ich dir gerade versucht habe zu erklären! Aber sammle deine eigene Erfahrung! Viel Glück

Deshalb fahr ich immer rechts vorbei, ist billiger und stressfreier ;-)

Um nochmal auf die xenon Thematik zurückzukommen: beim 211er der ja auch das ILS mit
Abbiegelicht als extra hatte, ist tatsächlich noch eine Halogen Lampe für Fernlicht und Lichthupe verbaut!

Bei den neuen Modellen ist es dann aus einer Lampe! Beim ILS der neuen Fahrzeuge dauert es in der Tat etwas, bis die volle lichtausbeute erreicht ist! Des weiteren blendet der Scheinwerfer bei Fahrzeugen mit adaptiven Fernlicht fließend auf, was zu einer Verzögerung führt (erst geht normales licht an, dann rollt das Fernlicht hoch)

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