bekomme ich damit tüv?

VW Golf 2 (19E)

moinsen ich soll nun endlich mal zum tüv und hab vom kfztti mein auto einma checken lassen... er sagte alles in ordnung bis auf auspuff gummis porös und riemen für die lima. und der motor schwitz etwas mit oil ist nichts weltbewegendes aber das wollt ich wie schon bei meinem alten mit bremsenreiniger und nem lappen weg wischen. UND nun die große frage er sagte die lenkradsperre darf nicht reingehen wenn man den schlüssel auf null stellung hat. darf erst einrasten wenn der schlüssel draußen ist. nun hab ich heute mit nem vw freak geschnackt der sagte zu mir das das schwachsinn iss und das alle "alten" vw modelle (meine is von 84) das wohl so haben.

stimmt das? und kann ich denn auch beruhigt zum tüv fahren?? die gummis und den riemen tausche ich natürlich noch (wollte ich schon vorher)

vielen dank im vorraus

Beste Antwort im Thema

Die Sperre darf nur bei abgezogenem Schlüssel in Funktion treten und das nicht nur beim Golf.Hier gibt es keinen Ermessensspielraum und ist ein erheblicher Mangel

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in jeden älteren japaner rastet auch das Schloss ein wenn der Schlüssel steckt.
Die haben sogar eine separate ACC Stellung erst dann ist das Lenkradschloss deaktiv.
Hat bei mir glaub noch nie jemand danach gekuckt.
Trotz allem, geht mein Lenkradschloss erst bei abgezogenen Schlüssel rein,
obwohl das Schloss manchmal den Schlüssel nicht annimt und hängt, was aber schon
immer war.

Habe ich noch nie gehört das ein Schloss erst bei gezogenem Zündschlüssel einrasten soll :-) Blödsinn ... Selbst bei neueren Modellen muss man den Schlüssel Rumdrehen um das Lenkradschloss zu lösen.

Und wenn ich einen solchem Prüfer vorstehe zahl ich Ihm die Kohle nicht und geh zum anderem Prüfer, so einfach ist das.

Ich habe bei mindesten 7 HU nie einen Prüfer gesehen der das geprüft hat. Kann aber jetzt auch sein das die angewiesen werden alle alten Autos so aus dem Verkehr zu ziehen und die Sache anzumängel.

Aber wer weis es.

Zitat:

Original geschrieben von Nothinkinq


Habe ich noch nie gehört das ein Schloss erst bei gezogenem Zündschlüssel einrasten soll :-) Blödsinn ... Selbst bei neueren Modellen muss man den Schlüssel Rumdrehen um das Lenkradschloss zu lösen.

Ja, so rum ists auch richtig. Aber andersherum darfs nicht sein! Die Lenkradsperre darf erst reinspringen, wenn der Schlüssel gezogen wurde!

Angenommen, dein Beifahrer dreht dir aus Panik bei 180 in einer Linkskurve auf der Bahn den Schlüssel auf 0. Herzlichen Glückwunsch. Spätestens jetzt hast du bemerkt, dass das Lenkradschloss da besser noch nicht reinspringen sollte. 🙂

ALSO:

Lenkradschloss aktivieren: Schlüssel auf 0 und Herausziehen -> Sperre rastet ein.
Lenkradschloss deaktivieren: Schlüssel einstecken und leicht in Richtung "Zündung ein" drehen -> Sperre löst sich.

Gruß Markus

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Angenommen, dein Beifahrer dreht dir aus Panik bei 180 in einer Linkskurve auf der Bahn den Schlüssel auf 0. Herzlichen Glückwunsch. Spätestens jetzt hast du bemerkt, dass das Lenkradschloss da besser noch nicht reinspringen sollte. 🙂

dann fliegst du sowieso ab...egal, ob mit lenkradschloss, oder nicht. mal abgesehen davon dürfte mit der begründung auch die handbremse nicht funktionieren, wenn der schlüssel drin ist, der schlüssel dürfte sich unter der fahrt auch nicht aus dem zündschloss ziehen lassen, etc. etc. der beifahrer kann soviel schindluder treiben, das kann man einfach nie in den griff kriegen. aber: wer kennt schon solche leute und nimmt die dann auch noch mit?

ich hatte ebenfalls noch keinen 2er golf in händen, bei dem das mit dem lenkradschloss so war, dass das nur einrastet, wenn schlüssel draussen. und das waren schon einige. und die hatten auch alle TÜV.

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So bisschen Ironie kam bei mir nicht duch, wa? Ich merk schon... 😉

Das hat rein technisch schlicht und ergreifend nicht anders zu sein als von mir oben beschrieben. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


So bisschen Ironie kam bei mir nicht duch, wa? Ich merk schon... 😉

Nein, bei mir ja auch nicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Das hat rein technisch schlicht und ergreifend nicht anders zu sein als von mir oben beschrieben. 🙂

Das mag schon sein. Aber ich frag mich wirklich, warum dann noch so viele 2er Gölfe mit TÜV unterwegs sind. Und zwar sowohl in AT als auch in D (zumindest in BY). Irgendwie scheint das nur die Leute vom TÜV Nord zu interessieren 😁

Ich war ebenfalls schon bei sehr sehr vielen TÜV-Prüfungen dabei und ganz ehrlich: Das hat noch NIE irgendwer überprüft. Sind wir hier im Süden deshalb die schlechteren Menschen? Allesamt illegal unterwegs? Ganz sicher 😉

Original geschrieben von Maakus

Zitat:

ALSO:

Lenkradschloss aktivieren: Schlüssel auf 0 und Herausziehen -> Sperre rastet ein.
Lenkradschloss deaktivieren: Schlüssel einstecken und leicht in Richtung "Zündung ein" drehen -> Sperre löst sich.

Gruß Markus

Genau so ist es richtig und so hab ich es ja schon geschrieben! Meiner ist von Bj 1991 und hat das problem auch nicht mit dem Lenkradschloss. In Ostfriesland war ich schon beim Tüv-Nord und bei der Dekra und da wurde es immer wieder getestet.

Bei meinem Kollegen war das Lenkradschloss auch defekt und der vom Tüv-Nord hat ihn vom Hof verwiesen und sagte er bekommt erst Tüv wenn das Lenkradschloss getauscht wird.

So steht es in der entprechenden Richtlinie (Anhang zum §38a STVZO):

Zitat:

3.10.1 Es darf nicht möglich sein, die Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte
Benutzung scharf zu schalten, ohne daß die Betätigungseinrichtungen des
Motors zuvor in die „Aus“-Stellung gebracht wurden und dann ein
Vorgang folgt, der keine ununterbrochene Fortsetzung des Motoranhaltevorgangs
darstellt.

Das heisst im Klartext, dass nicht eine einzelne ununterbrochene Bewegung die Lenkradsperre auslösen darf.

Schlüssel umdrehen und auf die 0-Stellung umdrehen ist eine ununterbrochene Fortsetzung des Motoranhaltevorgangs und somit nicht erlaubt.

Schlüssel umdrehen und danach abziehen sind zwei verschiedene Bewegungen, bzw. die erste Bewegung ist unterbrochen, also ist es erlaubt.

Wers nicht glaubt, möge sich die STVZO durchlesen. Wenn soviel Gölfe mit defekten Lenkradschlössern durch den TÜV kommen, freut Euch lieber nicht, sondern macht Euch Sorgen, dass es vielleicht demnächst bei der Fahrt von alleine einrastet.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


So steht es in der entprechenden Richtlinie (Anhang zum §38a STVZO):

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km



Zitat:

3.10.1 Es darf nicht möglich sein, die Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte
Benutzung scharf zu schalten, ohne daß die Betätigungseinrichtungen des
Motors zuvor in die „Aus“-Stellung gebracht wurden und dann ein
Vorgang folgt, der keine ununterbrochene Fortsetzung des Motoranhaltevorgangs
darstellt.

Das heisst im Klartext, dass nicht eine einzelne ununterbrochene Bewegung die Lenkradsperre auslösen darf.

Schlüssel umdrehen und auf die 0-Stellung umdrehen ist eine ununterbrochene Fortsetzung des Motoranhaltevorgangs und somit nicht erlaubt.

Schlüssel umdrehen und danach abziehen sind zwei verschiedene Bewegungen, bzw. die erste Bewegung ist unterbrochen, also ist es erlaubt.

Wers nicht glaubt, möge sich die STVZO durchlesen. Wenn soviel Gölfe mit defekten Lenkradschlössern durch den TÜV kommen, freut Euch lieber nicht, sondern macht Euch Sorgen, dass es vielleicht demnächst bei der Fahrt von alleine einrastet.

Eher mache ich mir Gedanken um eine plötzliche eintrettene Eiszeit mit zusammenhängender Ermordung durch einen Eisbären 😁 .

Spaß bei Seite, ich kenn es einfach nicht anders und hab noch nie gehört das durch diesen weitläufigen Golf 2 Defekt jemandem etwas passiert ist.... Jeder Mensch mit einem Hauch an Verstand macht sein Auto auch erst aus wenn es steht. Und nicht wenn noch 3 Haarnadelkurven vorm ersähnten Ziel liegen.

So long...

Gruß

Meine Überlegung wäre ja eher: Warum rastet das Lenkradschloss eine Stellung zu früh schon ein?

Ok, dass ist ein kleiner Defekt.

Was passiert, wenn das Lenkradschloss weiter verschleisst, rastet es dann evtl. zwei Stellungen zu früh ein, also während der Fahrt.

Gehört habe ich von solchen Fällen auch nichts. Kenne aber den Aufbau des Schlosses nicht genau genug, um die Gefahr einschätzen zu können.

Ich wäre auf jeden Fall zu feige und würde es tauschen und mich lieber der Gefahr der plötzlichen Eiszeit aussetzen. Defekt ist das Lenkradschloss auf jeden Fall und scheinbar auch bei allen Gölfen, die Du kennst.

Ich habe es vorhin ausprobiert. Bei mir geht die nich rein solange der Schlüssel steckt.

Endlisch normaaale Leude! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Endlisch normaaale Leude! 😁

Dachte echt schon ich bin der einzigste Golf 2 Fahrer auf der Welt bei dem das Lenkradschloss nur einrastet wenn der Schlüssel draußen ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von vw gangster



Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Endlisch normaaale Leude! 😁
Dachte echt schon ich bin der einzigste Golf 2 Fahrer auf der Welt bei dem das Lenkradschloss nur einrastet wenn der Schlüssel draußen ist 😁

So... Komando zurück... Drei Golfs, alle rasten doch erst wenn Schlüssel raus 😉

Bald habt ihr mich hier soweit das ich bei meinen 5 Jungs auch noch den Lenkradschlosstest mache, langsam bin ich echt verunsichert 😁

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