Bekomme das auto nicht
Habe vor 2 Wochen den Kaufvertrag für einen Audi S3 unterschrieben, das Auto wurde schnellst möglich auf mich angemeldet und den Fahrzeugbrief dem Händler wieder übergeben jetzt warte ich solange bis er das Geld von der Bank bekommt, Danach bekomme ich das Auto erst.
jetzt habe ich das Gefühl das er mich verarschen will.
ab wann gelten denn die wiederrufsrechte? sonst wäre ja jetzt diese 2 Wochen rückgaberecht hinfällig
Gruß
38 Antworten
Hier klingt es für mich aber so, als wenn der Käufer den Brief zur Anmeldung bekommen hat und das Auto selbst angemeldet hat.
Wenn das so ist, kann er das nicht dem Händler anlasten, dass der Wagen zu früh angemeldet wurde.
Naja, der Händler hätte dem Käufer dem Werdegang erklären können. Dann wären ihm die Überraschung und Enttäuschung erspart geblieben.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass darüber gar nicht gesprochen wurde.
Irgendwie geht man doch auseinander und vereinbart das weitere Vorgehen.
Und hat der TE das Fahrzeug bekommen?
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Hallo zusammen,
fast zwei Seiten Off-Topic-Diskussion bzgl. Antwortzeiten und individuellen Verdienstmöglichkeiten wurden entfernt. Bitte bleibt sachlich und beim Thema - oder wartet einfach bis/ob sich der TE wieder meldet.
In der Zwischenzeit kann ein Blick in die Beitragsregeln von Motor-Talk nie schaden.
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
Zitat:
@MikaS3 schrieb am 4. April 2023 um 20:30:29 Uhr:
Habe vor 2 Wochen den Kaufvertrag für einen Audi S3 unterschrieben, das Auto wurde schnellst möglich auf mich angemeldet und den Fahrzeugbrief dem Händler wieder übergeben jetzt warte ich solange bis er das Geld von der Bank bekommt, Danach bekomme ich das Auto erst.
jetzt habe ich das Gefühl das er mich verarschen will.
ab wann gelten denn die wiederrufsrechte? sonst wäre ja jetzt diese 2 Wochen rückgaberecht hinfälligGruß
14 Tage Widerrufsrecht für die Finanzierung sind kein Rückgaberecht für das Fahrzeug. Und weil viele Menschen, dich eingeschlossen, das nicht verstehen möchten die Händler die Fahrzeuge nicht rausgeben.
Richtig.
Im ersten Eröffnungspost spricht der TE sogar explizit von "Rückgaberecht".
Das gibt es nicht, lediglich wurde die 14-tägige Widerrufsfrist für den Lreidit (nur für den) von zunehmend mehr Käufern missbraucht, ein Auto mal 2 Wochen zur Ansicht mitzunehmen und dann zurück zu geben.
Dem schieben Händler zunehmend einen Riegel vor, indem sie vor Ablauf der 2 Wochen kein Auto heraus geben.
Finde ich auch OK so, denn schließlich soll der Käufer ja Zeit bekommen um zu überlegen, ob er sich den Kreidit leisten kann und nicht, ob ihm das Auto gefällt.
Ohne Auto vor der Tür überlegt es sich deutlich unvoreingenommener.
@TE: Hat es denn geklappt, mittlerweile?
Zitat:
@Kaaney schrieb am 4. April 2023 um 23:00:41 Uhr:
Kann so eine Rechtslücke in Deutschland nicht für möglich halten.
Ich erkenne keine Rechtslücke.
Dazu noch interessant, das Risiko eines "Kreditbetruges" wird reduziert und somit auch der Schaden für Bank und oder Autohaus.
Zitat:
@Maxi245 schrieb am 11. April 2023 um 12:39:11 Uhr:
Dazu noch interessant, das Risiko eines "Kreditbetruges" wird reduziert und somit auch der Schaden für Bank und oder Autohaus.
Das ist der Grund, wieso viele Händler das mittlerweile so handhaben. Ich kenne selber 1,2 Autohändler, die das ganze Strecken. Da steckt gar kein böser Gedanke hinter, eher Selbstschutz. Es soll wohl vorkommen, dass Kunden Autos per Finanzierung kaufen, den Wagen kurz darauf mitnehmen und dann von der Finanzierung zurücktreten. Dann steht der Händler ohne Geld und ohne Auto da. Im schlimmsten Fall waren die Papiere des Kunden dann noch falsch und das Auto ist längst in anderen Ländern unterwegs.
Das ist natürlich alles sehr vereinfacht dargestellt von mir, aber irgendwie kann ich, gerade kleinere Händler, da verstehen.
Da der TE allerdings länger nichts geschrieben hat wird er sicher längst die ersten Tankfüllungen verbraucht haben.
Es bleibt noch immer dubios, warum der TE das Fahrzeug schon ummelden durfte. Sinn und Zweck der Verzögerung bis zum Ende der Widerrufsfrist ist schließlich, das Risiko zu vermeiden, dass die Finanzierung platzt und durch die Rückabwicklung ein Schaden entsteht. Es wäre ein Schaden entstanden, wenn der Kaufvertrag nach Ummeldung platzen würde.
Im Fall eines verbundenen Geschäfts würde der Kaufvertrag nämlich automatisch hinfällig sein, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.
@Holgernilsson Wenn der Kaufvertrag aufgrund der geplatzten Finanzierung nichtig ist, die Papiere des Käufers aber nicht echt waren und das Auto schon im Ausland ist, bringt dem Händler das herzlichst wenig.
Ich war selber ziemlich negativ überrascht als ich erfahren habe, was so mancher Autohändler bedenken muss.
Das Anmelden diente hier wohl der Bindung. Kunde meldet das Auto an und freut sich bereits, hat es somit auch schwer noch mal eben aus dem Vertrag auszusteigen. Im schlimmsten Falle kann der Händler hier die Wertminderung durch die Anmeldung geltend machen. Aber er hat das Auto noch auf dem Hof.
Der Händler hält das Auto dann solange, bis der Kunde die Finanzierung nicht mehr "mal eben" rückgängig machen kann.
Ich muss dazu sagen, dass ich es selber sehr schade finde. Eine solche Herangehensweise eines Händlers zeigt eigentlich, dass immer mehr betrogen wird.
Zitat:
@Ferrero123 schrieb am 12. April 2023 um 11:13:42 Uhr:
Ich muss dazu sagen, dass ich es selber sehr schade finde. Eine solche Herangehensweise eines Händlers zeigt eigentlich, dass immer mehr betrogen wird.
Ja, das muss man schon sagen.
Händler sind sicher nicht aus reiner Bosheit zu dieser Handhabe übergegangen.
Zitat:
@Ferrero123 schrieb am 12. April 2023 um 11:13:42 Uhr:
@Holgernilsson Wenn der Kaufvertrag aufgrund der geplatzten Finanzierung nichtig ist, die Papiere des Käufers aber nicht echt waren und das Auto schon im Ausland ist, bringt dem Händler das herzlichst wenig.
Ich war selber ziemlich negativ überrascht als ich erfahren habe, was so mancher Autohändler bedenken muss.Das Anmelden diente hier wohl der Bindung. Kunde meldet das Auto an und freut sich bereits, hat es somit auch schwer noch mal eben aus dem Vertrag auszusteigen. Im schlimmsten Falle kann der Händler hier die Wertminderung durch die Anmeldung geltend machen. Aber er hat das Auto noch auf dem Hof.
Der Händler hält das Auto dann solange, bis der Kunde die Finanzierung nicht mehr "mal eben" rückgängig machen kann.Ich muss dazu sagen, dass ich es selber sehr schade finde. Eine solche Herangehensweise eines Händlers zeigt eigentlich, dass immer mehr betrogen wird.
Der Verkäufer kann das Risiko doch ganz leicht auf Null drücken, indem er das Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zum Ummelden rausgibt. Er sollte dem Kunden nur gleich erklären, wie es läuft. Bei der derzeitigen Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt, ist das Risiko doch überschaubar, dass ein Kunde nicht kauft. Dann kauft eben der Nächste.
Die Wertminderung durch einen weiteren Eintrag kann je nach Modell und Alter des Autos ganz erheblich sein.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. April 2023 um 13:41:01 Uhr:
Zitat:
@Ferrero123 schrieb am 12. April 2023 um 11:13:42 Uhr:
@Holgernilsson Wenn der Kaufvertrag aufgrund der geplatzten Finanzierung nichtig ist, die Papiere des Käufers aber nicht echt waren und das Auto schon im Ausland ist, bringt dem Händler das herzlichst wenig.
Ich war selber ziemlich negativ überrascht als ich erfahren habe, was so mancher Autohändler bedenken muss.Das Anmelden diente hier wohl der Bindung. Kunde meldet das Auto an und freut sich bereits, hat es somit auch schwer noch mal eben aus dem Vertrag auszusteigen. Im schlimmsten Falle kann der Händler hier die Wertminderung durch die Anmeldung geltend machen. Aber er hat das Auto noch auf dem Hof.
Der Händler hält das Auto dann solange, bis der Kunde die Finanzierung nicht mehr "mal eben" rückgängig machen kann.Ich muss dazu sagen, dass ich es selber sehr schade finde. Eine solche Herangehensweise eines Händlers zeigt eigentlich, dass immer mehr betrogen wird.
Der Verkäufer kann das Risiko doch ganz leicht auf Null drücken, indem er das Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zum Ummelden rausgibt. Er sollte dem Kunden nur gleich erklären, wie es läuft. Bei der derzeitigen Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt, ist das Risiko doch überschaubar, dass ein Kunde nicht kauft. Dann kauft eben der Nächste.
Die Wertminderung durch einen weiteren Eintrag kann je nach Modell und Alter des Autos ganz erheblich sein.
Dann besteht erstens das Risiko, dass der Käufer abspringt, irgendwann innerhalb der 14 Tage, die er warten muss und zweitens würde das, bei mir als Kunde, komisch rüberkommen ein Auto zu kaufen, eine Finanzierung zu beantragen und dann zu hören zu bekommen "Ja also Anmeldung dann in 14 Tagen, wenn die Frist abgelaufen ist und ich sicher sein kann, nicht verarscht zu werden".
Viele Händler haben Ihre Autos auch nur finanziert, jede Woche Standzeit mehr, kostet die Händler Geld.
Dass er das Auto anmelden durfte diente hier, wie bereits erwähnt, der reinen Bindung.
Just my 2 Cent´s, so wie ich´s von bekannten mitbekomme, die mit Autos handeln.