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Bekomme das auto nicht

Habe vor 2 Wochen den Kaufvertrag für einen Audi S3 unterschrieben, das Auto wurde schnellst möglich auf mich angemeldet und den Fahrzeugbrief dem Händler wieder übergeben jetzt warte ich solange bis er das Geld von der Bank bekommt, Danach bekomme ich das Auto erst.
jetzt habe ich das Gefühl das er mich verarschen will.
ab wann gelten denn die wiederrufsrechte? sonst wäre ja jetzt diese 2 Wochen rückgaberecht hinfällig

Gruß

38 Antworten

Und genau das ist der Grund warum er dich warten lässt, bis die Widerrufsfrist der Finanzierung abgelaufen ist. Danach wird er dir das Auto ausgeben.

Das denke ich auch. Der wartet die zwei Wochen Widerrufsfrist für den Kredit ab und gibt dir nach Ablauf das Auto raus.

Sonst hast du das Auto, widerrufst den Kreditvertrag und er steht mit leeren Händen da.

Aber er wird es Dir geben, wenn die Widerrufsfrist rum ist. Wenn er Dich verarschen wollte, hätte er Dich den Wagen nicht anmelden lassen.

Das ist keine Lücke.
Das Gesetz soll nicht dem Käufer ein unverbindliches Testen des Fahrzeugs und Rückgabe wegen "gefällt nicht" ermöglichen.
Es soll ihm nur den Widerruf des Finanzierungsgeschäftes ermöglichen, wenn er die Finanzierung doch nicht stemmen kann. Aber dafür braucht man das Auto noch nicht ausgehändigt bekommen.

Die Verarsche liegt darin, dass das Auto sofort angemeldet worden ist. So muss der TE bereits jetzt schon Steuern und Versicherung bezahlen, obwohl er das Auto noch nicht hat.

Zitat:

@MikaS3 schrieb am 4. April 2023 um 20:30:29 Uhr:


Habe vor 2 Wochen den Kaufvertrag für einen Audi S3 unterschrieben, das Auto wurde schnellst möglich auf mich angemeldet und den Fahrzeugbrief dem Händler wieder übergeben jetzt warte ich solange bis er das Geld von der Bank bekommt, Danach bekomme ich das Auto erst.
jetzt habe ich das Gefühl das er mich verarschen will.
ab wann gelten denn die wiederrufsrechte? sonst wäre ja jetzt diese 2 Wochen rückgaberecht hinfällig

Gruß

Die Finanzierung hat ja anscheinend geklappt. Dann braucht man doch kein Widerrufsrecht mehr.

Er könnte aber trotzdem widerrufen.

Dann hat er das Auto und der Händler kein Geld. Warum sollte ein Händler das Risiko eingehen?

Genau. Der TE klang bzgl. Widerrufsrecht aber irgendwie nach 2-wöchiger Probefahrt…

Ach so meinst du das, da hab ich dich eben falsch verstanden.

Zitat:

@MikaS3 schrieb am 4. April 2023 um 20:30:29 Uhr:


Habe vor 2 Wochen den Kaufvertrag für einen Audi S3 unterschrieben, das Auto wurde schnellst möglich auf mich angemeldet und den Fahrzeugbrief dem Händler wieder übergeben jetzt warte ich solange bis er das Geld von der Bank bekommt, Danach bekomme ich das Auto erst.
jetzt habe ich das Gefühl das er mich verarschen will.
ab wann gelten denn die wiederrufsrechte? sonst wäre ja jetzt diese 2 Wochen rückgaberecht hinfällig

Gruß

Warum sollte er dich verarschen wollen und was für ein Händler ist das, ein Autohaus oder ein "Kiesplatz mit Holzhütte"?

Öhm ich habe mein Auto erst nach 4,5 Wochen bekommen, ist doch ziemlich normal?

Zitat:

@tobi911 schrieb am 5. April 2023 um 12:50:28 Uhr:


Öhm ich habe mein Auto erst nach 4,5 Wochen bekommen, ist doch ziemlich normal?

Normalerweise spricht man sowas doch beim Kauf ab.

Meist muß halt die Anmeldung gemacht werden, das Auto braucht noch ne Inspektion oder wird nochmal kurz durchgecheckt, ggf. TÜV erneuert.

Dann dauer tes eben ein paar Tage.

Bei der Finanzierung eben die zwei Wochen Widerrufsfrist.

Der richtige Werdegang ist bei einem Kauf auf Kredit, dass die Finanzierungszusage und die Widerrufsfrist abgewartet und danach erst das Auto umgemeldet wird. Das sollte auch im Sinn des Verkäufers/Händlers sein, weil ansonsten eventuell eine erneute Ummeldung stattfinden muss, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.

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