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Beim Überholen Tempolimit überschreiten?

In der Fahrschule haben wir ja gelernt das man beim überholen nicht die Höchstgeschwindigkeit übertreten darf.

Nun ja heute habe ich einen LKW überholt und weil schon ne lange Schlange dahinter war habe ich das Gas voll durchgetreten um schnell dran vorbei zu kommen bzw. um anderen auch noch zu ermöglichen den LKW zu überholen.

Resultat mir ist der Omega hinter mit net aufgefallen der ein nettes Video gemacht hat.

Statt 100 145 nett zum Glück haben die die Messung verpfuscht und somit bin ich straffrei ausgegangen.

Jetzt wollte ich mal Wissen wer hält sich von euch an die Begrenzung?

Ich persönlich halte sowas für absolute Behinderung.

Vor allem dann wenn es ein LKW ist der nur 60 fährt kaum ist mal frei schleicht der erste vorbei und alle anderen hängen dann hinter.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Hauptsache schnell überholen, die Überschreitung ist mir in dem Moment egal und interessiert mich erst nach dem Einscheren wieder.

....oder nach Eintreffen des Anghörungsbogens ( Vorsicht: Ironie ) 😁

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Zitat:

Original geschrieben von patti106


Vorher haste nicht so richtig auf 50 beschleunigt um den werdenden Autofahrer nicht zu erschrecken?😁

... ist vor mir an der Ampel abgebogen und wurde minutenlang nicht schneller als unter unterem Tachobeginn ... ich hatte leider keine Chance mir äh ihm Angst zu machen 😁

Aber gelohnt hat sich der Überholvorgang trotzdem nicht, da ich 1 Kilometer weiter abgebogen bin ... Zeitersparnis ? ca. 1 bis 2 ? Minuten höchstens 😉

Ansonsten sehe ich das ähnlich wie vectrapilotc18 … allerdings wenn einer entgegen kommt, den ich vorher aus welchen Gründen auch immer nicht gesehen habe, wirds vielleicht auch mal 20 bis 30 zu schnell, falls ich nicht hinter dem zu Überholenden einscheren kann … wenn´s dabei blitzt habe ich Pech … allerdings selbstverschuldet …

Irgendwas wird es schon gebracht haben. Selbst wenn es nur 1-2 (=-1?😁) Minuten waren. Wer tuckert schon gerne mit Schrittgeschwindigkeit wem hinterher wenn er nicht gerade in einer Spielstraße unterwegs ist?

Nach meiner Erfahrung sollten 30 km/h Differenzgeschwindigkeit ausreichen, um sicher überholen zu können --- und ich bin dazu übergegangen, Fahrzeuge, die 80 km/h fahren, möglichst nicht mehr zu überholen. Die Überholstrecke würde recht lang, die Gefahr der Tempoüberschreitung ebenfalls --- und außerdem bringt es nicht viel, ein Auto zu überholen, das kaum langsamer fährt, als ich fahren würde.

Nun gibt es aber bestimmte Strecken, auf denen zwar ebenfalls das starre 100-Limit gilt, jedoch ist man in der Praxis mit 100 das größte Verkehrshindernis. Dort läßt man sich auch schon mal verleiten, etwas schneller zu fahren, bzw. ein mit 100 km/h fahrendes Fahrzeug zu überholen. (Auf solchen Strecken kann ja auch Tempo 120 erlaubt sein, was aber leider recht selten ist.)

Wichtiger als irgendwelche Tachowerte ist es beim Überholen, den richtigen Gang zu wählen --- dann sollte man auch keine Probleme bekommen.

Hier bereits angesprochen wurden die 2+1-Strecken (wie auf der B40), die sich immer mehr durchsetzen. Hier ist das 100-Limit mitunter ärgerlich, doch andererseits fällt der Sicherheitsaspekt (Gegenverkehr) beim Überholen wiederum weg. (Stattdesen gibt es oft regelrechte "Hetzjagden" kurz vor dem Ende der Überholspur --- oder noch darüber hinaus.)

@ ubc

So ärgerlich finde ich 2-1-Srecken mit Tempo 100 nicht, da üblicherweise die Fahrspuren nur durch Markierungen voneinander getrennt sind.
Höhere Geschwindigkeiten würden zwingend eine feste Trennung der Fahrspuren (Leitplanke) voraussetzen.

Grüßle
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Höhere Geschwindigkeiten würden zwingend eine feste Trennung der Fahrspuren (Leitplanke) voraussetzen.

Nicht unbedingt. Es gibt sowohl 2+1- als auch 1+1-Strecken ohne bauliche Trennung, wo 120 erlaubt sind.

@ ubc

Gemäß StVO zwar tatsächlich zulässig (habe gerade mal nachgeschaut), mir persönlich ist im Moment aber keine bekannt.

Meiner Meinung nach eine gefährliche Sache, da eben keine bauliche Trennung der Fahrspuren besteht und ein Crash in den Gegenverkehr noch fatalere Folgen hätte.

Grüßle
Frank

Hi,
wo steht das Geschrieben in der StVO?
Ich habe da gerade nur §3 Geschwindigkeit im Kopf.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
… 2. außerhalb geschlossener Ortschaften …
c. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben

Hier steht … mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, was ja bei 1+1 und 2+1 nicht der Fall ist.

Gruß
Ralf

@ R@lfS

§3 Absatz 2c StVO

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Gemäß StVO zwar tatsächlich zulässig (habe gerade mal nachgeschaut), mir persönlich ist im Moment aber keine bekannt.

Da gibt es auch nur ganz wenige.

Eine 2+1-Strecke mit Tempo 120 ist die B31n (Stockach - Überlingen/Bodensee).

Früher war ein Teilstück der B18 (Buchloe - Mindelheim) für 120 km/h zugelassen (als 1+1-Strecke), dies wurde jedoch später wieder auf 100 km/h zurückgenommen. (Inzwischen ist diese Strecke durch Hinzufügung einer zweiten Richtungsfahrbahn ein Teilstück der A96 München - Lindau.)

Weitere derartige Abschnitte sollen sich auf der B37 (Heidelberg - Mosbach) und der B299 (Amberg - Neumarkt/OPf.) befinden, das weiß ich jedoch nicht aus eigener Anschauung.

Zitat:

Meiner Meinung nach eine gefährliche Sache, da eben keine bauliche Trennung der Fahrspuren besteht und ein Crash in den Gegenverkehr noch fatalere Folgen hätte.

Deswegen gibt es wahrscheinlich auch nur so wenige solche Abschnitte.

-----

@ Ralf

§ 45 Abs. 8 StVO

Hallo jettaflitzer,

ich halte mich generell immer an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.
Wenn ich es eilig habe kann es schon mal passieren dass ich sie im normalen Fahrbetrieb "unbewusst" um maximal 10 km/h überschreite.

Wenn ich mich beim Überholvorgang ohne Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefährden würde passiert es mir häufig "unbewusst" dass ich bis zu 20 km/h überschreite.

Dieses halte ich für wesentlich ungefährlicher als mit dem Gegenverkehr zu kollidieren oder überholte durch gefährliche Einschermanöver zu gefährden.

Gruß

Marcel

Der Winterschlussverkauf ist doch schon vorbei. Oder warum wird ein Thread aus 2007 wieder aufgewärmt? 🙄

ist heute in, es werden auch Threads aus 2005 noch mal gecycled 😁

Man hat versäumt, die ollen Kamellen zu entrümpeln, aber Recycling ist doch in😁

Es gibt ja genug Freds, die man durchaus wieder aufwärmen kann. Aber der gehört garantiert nicht dazu 🙄 .

Ich habe in einer österreichischen Fahrschule es so gelernt sobald man mit dem überholvorgang beginnt VOLLGAS (g.g.f. runterschalten) und da waren bei 2 LKW´s schon mal 130 kmh auf der Landstraße möglich und da hat sich der Fahrlehrer nicht beklagt...

PS; war im jahre 2007

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