Beim Kauf übers Ohr gehauen?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Guten Abend liebe BMW Fahrer,

ihr werdet mich in den nächsten Minuten wahrscheinlich für dämlich halten -.- .
Vor 4 Tagen habe ich mit meiner Freundin, für meine Freundin ein Auto gekauft und hier fängt der Schlamassel an in den ich uns geritten habe.

Meine Freundin hat sich einen BMW 1er gewünscht und nach dem habe ich im Internet gesucht. Nachdem ich einen gefunden habe, wollten wir auch schon los und ihn besichtigen. Leider hatte niemand Zeit um uns zu begleiten und ich kenne mich leider nicht mit Autos aus, aber dachte mir so viel kann man da nicht falsch machen (ich Träumer!). Naja eingestiegen und los gefahren. Dort angekommen, war es leider schon dunkel! Wir haben uns das Auto besichtigt und Probe gefahren und meine Freundin hat sich sofort in ihn verliebt.

Dann kamen die üblichen Fragen an den Verkäufer in den ich Fragte, ob das Auto irgendwelche Vorschäden hat. Seine Aussage war, nur Gebrauchs-spuren. Er Zeigte mir alle Rechnungen die auch alle bei BMW gemacht wurden. Leider habe ich mir nicht alle Rechnungen angeguckt, da stand dann drin, dass schon mal eine Stoßstange gewechselt wurde, da dachte ich mir na klasse! ok wurde aber repariert und das auch bei BMW. Soweit alles ok.

Als es dann um den kauf ging, kam dan raus, dass das Auto aus Luxemburg kommt, da hab ich mir dann schon einige Gedanken gemacht, aber er versicherte mir, dass das nicht schlimm sei und hat uns beide überzeugt. Ich möchte nochmal erwähnen, dass nie die rede von Unfallschäden war, wonach ich auch gefragt hatte.
OK, Auto gekauft, Heim gefahren, gefreut. Am nächsten Tag zu Dekra gefahren und er hat den Wagen durchgecheckt. Auto in Top zustand, jedoch vermutet er einen Unfallschaden vorne. Beide Scheinwerfer laufen an und die Stoßstange hat an den Scheinwerfer zu große Spalten und vermutet einen Auffahrunfall oder Rempler.

Ich sofort dort Angerufen und freundlich die Sachlage geschildert, jedoch ist er nicht bereit den Schaden zu Zahlen. Er meinte er würde mir 100 oder 200 Euro geben oder wir sollen den Wagen zurück bringen. Meine Freundin will ihn aber gerne behalten, denn es sind ja nur diese Schönheitsmacken.

Welche Rechte habe ich. Bin ich überhaupt im Recht? Habe "ICH" die Wahl das Auto zu behalten oder ist er im Recht, wenn er sagt er nimmt den Wagen zurück und Zahlt nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung hat meine Freundin nich*blöd*, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt.

Auto zurück bringen wäre schade und sind hin und zurück 600 km.

bitte dringend um hilfe !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hannovereraner_


du hast ein rückgaberecht von 2 wochen soweit ich weiß... wer weiß was die kiste sonst noch hat..weil er ja da schon gelogen hat... weg damit und nach was anständigem gesucht.

So ein Quatsch

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Zitat:

Original geschrieben von A189


er werdet mich erschießen wollen 🙁 der Kaufvertrag ist auf Französisch, habe ihn mir übersetzen lassen. Dort steht nichts von Fahrzeugmängeln und es ist nur eine Rechnung, aber dies ist ja bei Händlern normal?.

Hast du das Auto in Frankreich gekauft?

Zitat:

Original geschrieben von A189


er werdet mich erschießen wollen 🙁 der Kaufvertrag ist auf Französisch, habe ihn mir übersetzen lassen. Dort steht nichts von Fahrzeugmängeln und es ist nur eine Rechnung, aber dies ist ja bei Händlern normal?.

Wie kommst du denn an nen franz. Kaufvertrag?? Und warum hast du den nicht auf deutsch schreiben lassen bzw selbst einen Ausgedruckt und mitgenommen?? Ich unterschreibe doch keinen Vertrag den ich nicht lesen kann. Junge das war nicht die beste idee von dir, ganz ehrlich

Zitat:

Original geschrieben von A189


er werdet mich erschießen wollen 🙁 der Kaufvertrag ist auf Französisch, habe ihn mir übersetzen lassen. Dort steht nichts von Fahrzeugmängeln und es ist nur eine Rechnung, aber dies ist ja bei Händlern normal?.

mit verlaub: setzt du dir morgens den hut mit dem hammer auf?

wer schließt denn einen vertrag ab, denn er mangels sprachkenntnis nicht versteht und unterschreibt den dann auch noch???

haste jemanden im bekanntenkreis der denn übersetzen kann? eventuell findet sich hier im forum jemand!?

im schlimmsten fall könnte ich eventuell helfen. unser HQ ist in paris, da gibt es den ein oder anderen franzosen der deutsch spricht (oder zumindest englisch...das könnte ich dir dann ins deutsche übersetzen)

das aber wie gesagt im schlimmsten fall, wenn sich keiner findet. (bei mir wird es dauern...daher)

aaaalso:

1) geb den karren halt zurück.

2) eine neue stosstange MUSS kein unfallschaden sein. wen da nachbars paule mit seinem fahrrad dagegen gedonnert ist und die stosstange zerkratzt hat dann gabs eben ne neue. nur eine getauschte stosstange macht noch lange keinen unfallschaden.

3) hast du so ziemlich ALLES falsch gemacht was man falsch machen kann!

4) und wen du in münchen wohnst und der händler in flensburg MUSST du ihm die chance zum nachbessern geben. das deine sprit und übernachtungskosten über dem schaden liegen is dein problem. wen du das woanders richten lässt nur weils für dich billiger/besser/fauler ist dann wirst du keinen cent sehen und das zu recht.

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Wenn der Dekra mann sonst einen Top zustand versichert, würde ich mal bei bmw fragen was es den kostet. stoßstange kann man nurmal ausrichten um das spaltmaß zu veringern, scheinwerfer sind nicht ohne allerdings. Da man so weit nur für ein sehr billiges auto fährt würde ich mir überlegen ob die 200€ nicht immer noch ein gutes angebot sind.

Meine Freundin ist schon am Weinen ^^

Sie will es so gern behalten. Ich habe ihr gesagt, wenn der Gutachter morgen sagt, wir sollen das Ding zurück geben, dann ist es die nächsten Tage weg. Nur machen wir da auch Verluste (SPRIT, ANMELDUNG).
Der Verkäufer ist ein Händler.
Wenn das ganze über den Anwalt läuft und ich den Fall gewinnen sollte, trägt der Händler die Kosten?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aaaalso:

2) eine neue stosstange MUSS kein unfallschaden sein. wen da nachbars paule mit seinem fahrrad dagegen gedonnert ist und die stosstange zerkratzt hat dann gabs eben ne neue. nur eine getauschte stosstange macht noch lange keinen unfallschaden.

Sobald auch nur die Stossstange getauscht wird gilt der Wagen hochoffiziell als Unfallwagen!

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Hast du den Wagen von einem Händler oder von einer Privatperson gekauft?

Im Prinzip ist es egal.

Du kannst nach BGB vom Kauf zurücktreten, da ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft vorlag.
langsam mit den wilden pferden.
1. reden wir, wenn überhaupt, von einer arglistigen täuschung. "verkehrswesentliche eigenschaften" werden durch minimale spaltmaßabweichungen sicherlich nicht verletzt. (dies wäre beispielsweise der fall, wenn anstatt von erwarteten 4 sitzplätzen auf einmal nur zwei vorhanden sind)
2. wer sagt dir das bei einem französischen kaufvertrag (!) das BGB überhaupt greift?

Bedeutet: Es wurde dir gesagt, dass das Auto unfallfrei ist. Jetzt sieht die Sache anders aus.
"sagen" ist eine sache, was steht im vertrag? sofern nur mündlich bestätigt wurde, dass es keinen unfall gab, wird der nachweis nicht gerade einfacher

Man kann auch von einer Täuschung reden. Anfechten des Kaufvertrags ist also auf jeden Falls möglich!
sagt jemand der weder den vertrag oder zu grunde liegendes recht kennt🙄

Allerdings bietet dir der Typ ja schon an, das Auto zurückzunehmen.

Lass dir ja keine Abzüge dafür machen.

Im Prinzip könntest du dir noch Schadensersatz einfordern für die Unaannehmlichkeiten...ohne Witz

Ich kenne einen Prof. Dr. Rechtsanwalt, der hat eine weite Reise getan um sich ein Auto anzusehen und dann entsprach das Auto überhaupt nicht dem, wie es im Internet vorgestellt wurde. Daraufhin wollte er Schadensersatz für die Reisekosten von dem Kerl...wenn man abgebrüht genug ist und selbst Rechtsanwalt ist, kommst du mit sowas eventuell durch 😎

ich kenne mich. ich habe (wenn auch nur im nebenfach) wirtschaftsrecht studiert. ich bin weder jurist, noch anwalt. aber eines bin ich: schlau genug um halbgares stammtischgerede in so einem fall zu überhören.

Zitat:

Original geschrieben von A189


Meine Freundin ist schon am Weinen ^^

Sie will es so gern behalten. Ich habe ihr gesagt, wenn der Gutachter morgen sagt, wir sollen das Ding zurück geben, dann ist es die nächsten Tage weg. Nur machen wir da auch Verluste (SPRIT, ANMELDUNG).
Der Verkäufer ist ein Händler.
Wenn das ganze über den Anwalt läuft und ich den Fall gewinnen sollte, trägt der Händler die Kosten?

Zuerst einmal hätte der Händler das recht der Mangelbeseitigung, hierzu musst du den Wagen sogar zum Händler fahren, wurde der Wagen jetzt in Deutschland oder Frankreich gekauft ?

Eines vorweg, ich bin kein Jurist und mein Wissen erhebt keinen Anspruch auf vollständige Korrektheit.

Einige Dinge sind mir nicht ganz klar.

War der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson?
Gibt es einen Vertrag und sind in diesem die Vorschäden schriftlich aufgeführt?

Hintergrund ist folgender:
Ein Händler ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Dir zwei Jahre (kann per Vertragsklausel auf ein Jahr verkürzt werden) Sachmängelhaftung zu gewähren. Nach einem Jahr tritt allerdings die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, danach musst Du dem Händler gegenüber nachweisen, dass der Mangel vorher bestand, was in diesem speziellen Fall aber evtl. sogar machbar sein sollte. Aber so weit ist es ja noch lange nicht, Du hast ihn ja gerade erst verkauft.
Eine Privatperson hingegen kann diese Sachmängelhaftung komplett ausschließen, was sie allerdings auch tun muss. Sollte es keinen Vertrag geben, ist es allerdings schwierig (aber ohne Vertrag wäre ein Autokauf ohnehin "dämlich"😉.

Hier haben wir aber eigentlich ja eher einen verschwiegenen Unfallschaden, also kein klassischer Sachmangel, wie er üblicherweise auftritt, zu tun. Diesen Unfallschaden musst Du aber jetzt irgendwie nachweisen und vor allem müsstest Du nachweisen, dass Dir der Händler/Verkäufer diesen auch eindeutig verschwiegen hat. Hier wäre jetzt wieder ein Vertrag, in dem eine klare Aussage dazu steht, hilfreich.

Also, vielleicht gibst Du uns mal ein paar Details und dann sehen wir vielleicht klarer.
Vielleicht lässt sich dann auch auf das Erstellen eines teuren Gutachtens verzichten, denn auf diesen Kosten bleibst Du evtl. auch noch sitzen.
Und übrigens, wie "Pepperduster" schon sagt, Du hast grundsätzlich kein 14-tägiges Rückgaberecht, dies gilt nur im Fernhandel, also z.B. bei Kauf über das Internet.

Wäääääh!
Als ich angefangen habe, diesen Beitrag zu schreiben, waren hier gerade ein paar Beiträge und jetzt explodiert dieser Thread.
Somit hat sich mein Beitrag eigentlich schon wieder erledigt. Bin zu langsam. 😛

das ganze war ja nur eine Rechnung und das Auto wurde in Dillingen gekauft, noch Deutschland. Der Händler wohnt aber in Luxemburg und verkauft dort auch Autos. Den Kaufvertrag hab ich mir übersetzen lassen von einer Freundin. Da stehen nur die fahrzeugdaten und der Betrag.

Zuerst sollte einmal geklärt sein ob das Auto hier in Deutschland oder in Frankreich ( französischer Kaufvertrag) gekauft wurde.

Es geht dann eventuell ums  französische Vertragsrecht wo ich null Ahnung von habe.

Bitte mal beantworten

Zitat:

Original geschrieben von A189


Meine Freundin ist schon am Weinen ^^

Sie will es so gern behalten. Ich habe ihr gesagt, wenn der Gutachter morgen sagt, wir sollen das Ding zurück geben, dann ist es die nächsten Tage weg. Nur machen wir da auch Verluste (SPRIT, ANMELDUNG).
Der Verkäufer ist ein Händler.
Wenn das ganze über den Anwalt läuft und ich den Fall gewinnen sollte, trägt der Händler die Kosten?

lass uns doch nicht raten.

was für ein händler und wo ? (in deutschland registriert?)
warum ist der kaufvertrag nicht in landessprache? (zutreffend sofern du in deutschland gekauft hast...600km reichen ja auch bis frankreich oder luxemburg)

zum thema anwaltskosten: der verlierer eines rechtstreits trägt die kosten. allerdings: gibt er nur aufgrund eines anwaltlichen schreibens nach und ihr regelt das außergerichtlich...wird es schwer das geld für den anwalt wieder zu bekommen.
auch hier: das gilt in deutschland. in anderen ländern (was ist gerichtstand laut vertrag?) mag dies anders geregelt sein!

Zitat:

Original geschrieben von A189


das ganze war ja nur eine Rechnung und das Auto wurde in Dillingen gekauft, noch Deutschland. Der Händler wohnt aber in Luxemburg und verkauft dort auch Autos. Den Kaufvertrag hab ich mir übersetzen lassen von einer Freundin. Da stehen nur die fahrzeugdaten und der Betrag.

Anschrift des Verkäufers ?  Deutschland oder Luxemburg?

Wir teuer war das Auto eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von tomato


Eines vorweg, ich bin kein Jurist und mein Wissen erhebt keinen Anspruch auf vollständige Korrektheit.

Einige Dinge sind mir nicht ganz klar.

War der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson?
Gibt es einen Vertrag und sind in diesem die Vorschäden schriftlich aufgeführt?

Hintergrund ist folgender:
Ein Händler ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Dir zwei Jahre (kann per Vertragsklausel auf ein Jahr verkürzt werden) Sachmängelhaftung zu gewähren. Nach einem halben Jahr tritt allerdings die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, danach musst Du dem Händler gegenüber nachweisen, dass der Mangel vorher bestand, was in diesem speziellen Fall aber evtl. sogar machbar sein sollte. Aber so weit ist es ja noch lange nicht, Du hast ihn ja gerade erst verkauft.
Eine Privatperson hingegen kann diese Sachmängelhaftung komplett ausschließen, was sie allerdings auch tun muss sollte. Sollte es keinen Vertrag geben, ist es allerdings schwierig (aber ohne Vertrag wäre ein Autokauf ohnehin "dämlich"😉.

Hier haben wir aber eigentlich ja eher einen verschwiegenen Unfallschaden, also kein klassischer Sachmangel, wie er üblicherweise auftritt, zu tun. Diesen Unfallschaden musst Du aber jetzt irgendwie nachweisen und vor allem müsstest Du nachweisen, dass Dir der Händler/Verkäufer diesen auch eindeutig verschwiegen hat. Hier wäre jetzt wieder ein Vertrag, in dem eine klare Aussage dazu steht, hilfreich.

Also, vielleicht gibst Du uns mal ein paar Details und dann sehen wir vielleicht klarer.
Vielleicht lässt sich dann auch auf das Erstellen eines teuren Gutachtens verzichten, denn auf diesen Kosten bleibst Du evtl. auch noch sitzen.
Und übrigens, wie "Pepperduster" schon sagt, Du hast grundsätzlich kein 14-tägiges Rückgaberecht, dies gilt nur im Fernhandel, also z.B. bei Kauf über das Internet. und in verbindung mit einer finanzierung! (koppelgeschäft, mit widerruf des kreditvertrags wird auch der kaufvertrag nichtig. (allerdings nur wenn man über den händler finanziert...))

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