Beim Beschleunigen überholt werden
Hallo zusammen,
mir ist heute an einer Stelle, an der ich seit 8 Jahren täglich vorbei fahre, folgendes passiert und würde mir gerne mal ein paar Einschätzungen zwecks Selbstreflexion einholen:
Ich habe am Ortsausgang (meiner Meinung nach zügig) beschleunigt, um die erlaubte Zielgeschwindigkeit von 100 km/h zügig zu erreichen. Während ich schon schätzungsweise bei 80-90 km/h gewesen sein muss und noch beschleunigte, bemerkte ich neben mir einen Pkw, der zum Überholen angesetzt hatte. Das Ausscheren oder Blinken (sofern letzteres stattgefunden hat) hatte ich nicht bemerkt, weil ich die Verkehrssituation vor mir beobachtet hatte.
Der Pkw neben mir schaffte es jedenfalls nur leidlich an mir vorbeizuziehen und gab mir seinen Unmut mit Gesten zu verstehen. Der überholende Passat kann m.E. nicht viel besser motorisiert gewesen sein als mein Golf TDI.
Auf der einen Seite kann es für den Überholenden tatsächlich so ausgesehen haben, dass ich während des Überholvorgangs beschleunigt habe. Auf der anderen Seite habe ich nun mal (wie jeder Autofahrer) am Ortsausgang beschleunigt und das Überholmanöver leider erst sehr spät bemerkt - also kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Mir ist klar, dass ich nicht beschleunigen darf, wenn ich überholt werde, und dass es gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr erfordert. Aber ab wann muss ich denn bemerken, dass ich überholt werde? Und kann das wirklich bedeuten, dass man am Ortsausgang einfach auf die linke Spur zieht und den Verkehr vor einem dazu zwingt den Beschleunigungsvorgang zu unterbrechen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.
Beste Antwort im Thema
Wieso müsstest du deinen Beschluenigungsvorgang unterbrechen.
Wenn ich aus der Ortschaft komme beschleunige ich mein Fahrzeug.
Wenn mich beim beschleunigen über holen will muss er schneller sein.
So sehe ich das denn deswegen uterbreche ich nicht mein beschleunigen.
348 Antworten
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 16. November 2017 um 13:12:07 Uhr:
Zitat:
@Hyrai schrieb am 16. November 2017 um 12:49:43 Uhr:
Auch wenn du scheinbar anderer Meinung bist:
Es ist und bleibt verboten, zu beschleunigen, während man überholt wird. Somit hast du definitiv rechtswidrig gehandelt.
Der korrekte Weg, diese Situation zu entschärfen, wäre gewesen, deine Geschwindigkeit zu verringern, damit der Überholende den Überholvorgang rechtzeitig vor der Kurve abschließen kann.Du hast schon gelesen WAS ich geschrieben habe ?
wenn der andere zum überholen ansetzt aber noch hinter mir ist und es abzusehen ist das er den Überholvorgang niemals vor der Kurve abschliessen kann ! !
Deiner Ansicht nach reicht es also wenn man so tut als ob man überholen möchte ( es aber gar nicht kann) damit der Andere dann bremsen muss ?
Sorry das hat nichts mehr mit der Realität zu tun.
Sorry, dass er gerade erst zum Überholen ansetzte, aber noch nicht neben dir war, habe ich tatsächlich überlesen.
In dem Fall hast du natürlich recht.
Aus dieser Sichtweise könnte man ja auch argumentieren, dass der Kleinwagen noch nicht dabei war dich zu überholen, du in diesem Moment also selbst nach Wortlauf des von Uwe zitierten Absatzes der StVO noch beschleunigen durftest.
Ist der Überholende bereits neben einem ist es natürlich sicherer, zu bremsen, damit er den Überholvorgang schnell abschließen kann.
Lustig wirds dann nur, und das habe ich selbst schon erlebt, wenn der Überholende Panik bekommt und ebenfalls abbremst
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. November 2017 um 14:17:14 Uhr:
Zitat:
Wenn bei Grünlicht mehrspurig angefahren wird, so darf auch der Überholte bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, jedoch nur so stark, dass der Überholweg des Überholenden nicht wesentlich verlängert wird.
(Quelle: rechtsportal.de)
Die Quellenangabe findest du im ersten Satz - ist das Standardwerk zum Straßenverkehrsrecht.
Und in der Praxis genauso wenig hilfreich, wie viele Gerichtsurteile. Wann z.B. ist das Überholen "wesentlich" verlängert?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. November 2017 um 14:25:29 Uhr:
Wann z.B. ist das Überholen "wesentlich" verlängert?
Über den Satz habe ich auch nachgedacht. Und mich entschlossen, die Interpretion ggf. einem Verkehrsrichter zu überlassen. 😁
Als letzter Satz steht dort: "Der Überholte muss weiterhin das Rechtsfahrgebot strikt achten". Wie jetzt? Bei freier Fahrstreifenwahl innerorts und außerdem bei "darf rechts schneller als links gefahren werden" (§ 7 Abs. 3 StVO)?
😕
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. November 2017 um 14:17:14 Uhr:
Zitat:
Wenn bei Grünlicht mehrspurig angefahren wird, so darf auch der Überholte bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, jedoch nur so stark, dass der Überholweg des Überholenden nicht wesentlich verlängert wird. Das Beschleunigungsverbot gilt hier nicht.
(Quelle: rechtsportal.de)
Sicher eine wichtige Ergänzung. Nicht jeder weiß, dass "wenn er beschleunigen darf" damit das Beschleunigungsverbot nicht gilt.
@Hyrai: Der Überholvorgang beginnt bereits mit dem Ausscheren, nicht erst, wenn das andere Fahrzeug bereits neben dem zu Überholenden fährt.
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Zitat:
@tazio1935 schrieb am 16. November 2017 um 14:05:04 Uhr:
Hat er denn nach der Kurve einen zweiten Überholversuch gestartet?
Das war ein Beispiel, ist also nicht wirklich passiert und daher fing der Satz ja auch mit „Wenn“ an.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. November 2017 um 14:15:50 Uhr:
Au weia, ganz schlimmes Kleinwagendenken, hoffendlich verschätzt Du dich da mal nicht.
Und um solche Extremsituationen ging es auch gar nicht.
Doch, um so eine Extremsituation ging es in jojo1956
Beitrag. Ich habe den Beitrag nur aufgegriffen und geschrieben, wie ich den Beitrag verstanden habe und wie
ichmich in dieser Situation verhalten würde.
Keine Angst, falls ich mal in so eine Situation kommen sollte, so verschätze ich mich da sicher nicht. Ich sehe, der Kleinwagen schert aus, sehe, wie stark er beschleunigt, sehe, ups da kommt einer aus der Kurve oder die Kurve ist zu dicht und, wenn der Kleinwagen nicht stark beschleunigt und noch hinter mir, dann gebe ich stark Gas. Der Kleinwagenfahrer sieht dann ja auch, dass es gefährlich wird und wird doch nicht mit offenen Augen in den Gegenverkehr fahren, sondern seinen Überholvorgang abbrechen.
In diese Situation bin ich aber noch nie gekommen, weil ich nach dem Ortsausgang zügig beschleunige, so dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, ausgerechnet in diesem Moment zum Überholen anzusetzen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@uhu110 schrieb am 16. November 2017 um 00:13:04 Uhr:
Hallo, Mausofant,am Ortsausgang oder nach dem Ende einer Baustelle mit Geschwindigkeitsbeschränkung, um nur mal zwei Beispiele zu nennen, ist es ganz normal, dass man beschleunigt und damit hat auch der nachfolgende Verkehr zu rechnen.
Ist das überholende Fahrzeug nicht stark genug motorisiert, um dieses Beschleunigen des Vordermanns zu kompensieren, sollte er das Überholen sein lassen.
Verboten ist das Beschleunigen dann, wenn man mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fährt und dann beschleunigt, wenn man bemerkt, dass ein anderer einen überholen will, denn damit muss ein Überholer nicht rechnen.
Viele Grüße,
Uhu110
Frage an den Mann des Fachs: 🙂
Also wenn ich ab dem Ortschild Flamme gebe und der hinter mir aber schon vor dem Ortsschild drauf tritt und links rüber zieht, dann muss ich sofort vom Gas gehen? I.d.R. hat derjenige dann normalerweise schlechte Karten und muss in jedem Fall auf mein Einsehen hoffen. *hmmm??*
Bin zwar nicht angesprochen, aber meine Antwort zu der Frage: Du darfst bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, aber nicht so, dass das Überholen wesentlich verlängert wird.
Stimmt, halte ich auch für schwachsinnig. Mach ich auch nur, wenn es ansonsten eine brenzlige Situation gibt. An einer ganz speziellen Kreuzung erleb ich dann öfters, dass die Typen von der Überholspur nicht nur zu wenig Leistung unter der Haube (und unter den Haaren) haben, sondern einige hundert Meter später auch rechts abbiegen wollen. Versuch macht klug, sagt der Volksmund.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 16. November 2017 um 15:45:36 Uhr:
Frage an den Mann des Fachs: 🙂
Also wenn ich ab dem Ortschild Flamme gebe und der hinter mir aber schon vor dem Ortsschild drauf tritt und links rüber zieht, dann muss ich sofort vom Gas gehen?
Nein, musst Du nicht. Erst dann, wenn er neben Dir ist.
Zitat:
Es ist eine Unsitte, wenn beim Ende einer Geschw.Beschränkung, z. B. am Ortsausgang, Fzg nach links ausscheren, um unter Ausnutzung des Beschl.Verbots zu überholen, obwohl das vorausf. Fzg. ebenso schnell beschleunigen könnte und deshalb der Überholvorgang unnötig wäre. Auch hier ist vorausf. Fzg solange nicht gehindert zu beschleunigen, bis es eingeholt ist.
(...)
Eingeholt ist ein Fzg dann, wenn ein nachf. sich auf der linken Seite mit ihm auf gleicher oder nahezu gleicher Höhe befindet.
Quelle:
Bouska/Leue, Straßenverkehrsordnung: Textausgabe mit Erläuterungen, S. 35
MfG, Tazio1935
Danke Tazio,
sehr aufschlussreich.
Wobei mir ziemlich egal wäre ob der nun auf gleicher Höhe oder etwas dahinter wäre. Ich lasse den lieber vorbeifahren. Aus dem Alter bin ich glaube ich raus. 😉
Hoffentlich bleibt er dann auch vor Dir, fährt zügig davon und nimmt alle drohenden Scherereien mit sich.
Ärgerlich wird es, wenn solche eiligen Typen schon 30 m vor dem Ortsausgangsschild zum Überholen ansetzen, man sie vorbeilässt und dann gleich wieder vor sich hat, weil sie auf freier Strecke lieber doch nicht so schnell fahren wollen wie man selbst. Häufiger zu beobachten bei Kleintransportern, aber nicht nur. Ein Stück nach dem Ortsausgangsschild darf man dann entweder kilometerlang deren Heck betrachten oder sie wieder überholen. Da bin ich doch eher dafür, am Ortsausgang durch einen beherzten Tritt aufs Gas allen Beteiligten die insgesamt zwei überflüssigen Überholvorgänge zu ersparen. Überholen ist immer ein Risiko.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. November 2017 um 14:04:24 Uhr:
Da hab ich ja richtig Glück, dass ich vor dem Beschleunigen nie in den Rückspiegel schaue und auch grundsätzlich nie merke, wenn mich einer überholen möchte.
Höhöh, diese Taktik steht sicher nicht aus Zufall hier. Denn es gibt in der Tat keine Rückschaupflicht beim Beschleunigen.
Als jemand, der wirklich sofort am Ende eines Limits beschleunigt (aber nicht vorher), kenne ich solche Situationen wie vom TE beschrieben durchaus auch.
Und nein, auch ich achte nicht ständig darauf, ob mich irgendeiner gerade überholt in dem Augenblick. Ist er tatsächlich so deutlich fixer unterwegs, dass er sichtbar neben mir auftaucht (ist dieses Jahr tatsächlich mal passiert), beschleunige ich selbstverständlich nicht weiter. Jeder darf mich überholen, wenn er das gern möchte.
Die A 111 führt nördlich aus Berlin raus. Dort ist meist gut was los. Es gibt bis zur Stadtgrenze ein Tempolimit von 60 km/h, Grund ist Lärmschutz der Anwohner. Danach ist das Tempo freigegeben.
Also halte ich mich ziemlich ans TL, fahre ca. 70 und beschleunige erst nach der Stadtgrenze auf das gewünschte Reisetempo. Es gibt aber immer genug Spezis, die mich (und etliche andere) schon im TL-60-Bereich mit reichlich Speed überholen. Wenn ich dann bei Aufhebung des TL an der Stadtgrenze nicht beschleunigen dürfte, weil ich ja in dem Augenblick von mehreren Eilig-Eilig-Kandidaten überholt werde, müsste ich notgedrungen weiterhin Tempo 70 fahren, würde mit meinen 70 km/h auf freigegebener Strecke dann natürlich von ALLEN überholt und müsste als ständig Überholter noch ewig nach Aufhebung des Tempolimits mit ca. 70 km/h als Verkehrshindernis auf der Autobahn weiterfahren.
Das Beispiel veranschaulicht hoffentlich, warum das Beschleunigungsverbot beim Überholtwerden unter bestimmten Umständen nicht gilt.
MfG, Tazio1935
Ich verstehe das Problem nicht. Natürlich beschleunigt man auf der rechten Spur „normal“ in der von dir beschriebenen Situation nach der Aufhebung des Limits. Durch die „normale“ Beschleunigung wird niemand gefährdet oder behindert.
Wie schon von mir erläutert, möchte die StVO durch das Beschleunigungsverbot gefährliche Situation entgegenwirken. In die von dir beschriebene Situation gibt es keine gefährliche Situation, also würde ich mir da keine Gedanken machen. In der StVO kann nicht jede in der Praxis vorkommende Situation haarklein berücksichtigt sein, weil dann die StVO einen gigantischen Umfang hätte und keiner (außer vielleicht Juristen) den Inhalt begreifen würden.
Daher ist die StVO eigentlich so wie sie ist schon OK. Sie ist noch für den normalen Menschen verständlich. Man muss sich nur mal hinsetzen und überlegen, welcher Sinn hinter den einzelnen Paragraphen steckt. Dann kommt man zum dem Schluss, dass eigentlich der Sinn der einzelnen Paragraphen gut durchdacht ist, eigentlich weitgehend der eignen Logik entspricht und man handelt im Straßenverkehr entsprechend.
In deiner Autobahnsituation würde das Beschleunigen auf der rechten Spur auch keine Konsequenzen haben, selbst wenn es auch so ausgelegt werden würde, dass es nicht der StVO entspricht, denn es würde nicht verfolgt werden, solange niemand gefährdet oder behindert werden würde.
Warum also über etwas sich den Kopf machen, was in der Praxis kein Problem darstellt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. November 2017 um 19:08:48 Uhr:
.Warum also über etwas sich den Kopf machen, was in der Praxis kein Problem darstellt.
Gruß
Uwe
Nun der TE hatte ein Problem und dieses hier zur Diskussion gestellt.
Meiner Meinung nach erst mal legitim.
Ich wede am Ortsausgang im übrigen nicht überholt.😁
Dafür hab ich es meist zu eilig.
Moorteufelchen