Beim Beschleunigen überholt werden

Hallo zusammen,

mir ist heute an einer Stelle, an der ich seit 8 Jahren täglich vorbei fahre, folgendes passiert und würde mir gerne mal ein paar Einschätzungen zwecks Selbstreflexion einholen:

Ich habe am Ortsausgang (meiner Meinung nach zügig) beschleunigt, um die erlaubte Zielgeschwindigkeit von 100 km/h zügig zu erreichen. Während ich schon schätzungsweise bei 80-90 km/h gewesen sein muss und noch beschleunigte, bemerkte ich neben mir einen Pkw, der zum Überholen angesetzt hatte. Das Ausscheren oder Blinken (sofern letzteres stattgefunden hat) hatte ich nicht bemerkt, weil ich die Verkehrssituation vor mir beobachtet hatte.
Der Pkw neben mir schaffte es jedenfalls nur leidlich an mir vorbeizuziehen und gab mir seinen Unmut mit Gesten zu verstehen. Der überholende Passat kann m.E. nicht viel besser motorisiert gewesen sein als mein Golf TDI.

Auf der einen Seite kann es für den Überholenden tatsächlich so ausgesehen haben, dass ich während des Überholvorgangs beschleunigt habe. Auf der anderen Seite habe ich nun mal (wie jeder Autofahrer) am Ortsausgang beschleunigt und das Überholmanöver leider erst sehr spät bemerkt - also kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Mir ist klar, dass ich nicht beschleunigen darf, wenn ich überholt werde, und dass es gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr erfordert. Aber ab wann muss ich denn bemerken, dass ich überholt werde? Und kann das wirklich bedeuten, dass man am Ortsausgang einfach auf die linke Spur zieht und den Verkehr vor einem dazu zwingt den Beschleunigungsvorgang zu unterbrechen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.

Beste Antwort im Thema

Wieso müsstest du deinen Beschluenigungsvorgang unterbrechen.
Wenn ich aus der Ortschaft komme beschleunige ich mein Fahrzeug.
Wenn mich beim beschleunigen über holen will muss er schneller sein.
So sehe ich das denn deswegen uterbreche ich nicht mein beschleunigen.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. November 2017 um 08:16:21 Uhr:



...
Nein, ich darf nicht beschleunigen, weil mich jemand überholt.....

Darf man überholen wenn der zu Überholende schon beschleunigt ?

Ei oder Henne ?

Wenn es das Auto hergibt kann er ueberholen. Warum nicht. Mangelt es ihm an Leitung muss er es halt lassen.

Zitat:

@mattalf schrieb am 16. November 2017 um 08:59:24 Uhr:


Wenn es das Auto hergibt kann er ueberholen. Warum nicht. Mangelt es ihm an Leitung muss er es halt lassen.

Wenn das mal die ganzen Hochbegabten auch so sehen würden mit der Leistung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. November 2017 um 09:07:09 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 16. November 2017 um 08:59:24 Uhr:


Wenn es das Auto hergibt kann er ueberholen. Warum nicht. Mangelt es ihm an Leitung muss er es halt lassen.

Wenn das mal die ganzen Hochbegabten auch so sehen würden mit der Leistung.

Ich hab auch schon zum Ueberholen angesetzt und bin verhungert. Wenn der vor mir dadurch Munter wurde, ist alles in Ordnung. Stinkig werde ich wenn er einen verhungern laesst und dann wieder langsam macht. Ich lass dann meist was mehr Abstand, aber es kotzt elendig an😠

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Zitat:

@mattalf schrieb am 16. November 2017 um 09:10:07 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. November 2017 um 09:07:09 Uhr:


Wenn das mal die ganzen Hochbegabten auch so sehen würden mit der Leistung.

Ich hab auch schon zum Ueberholen angesetzt und bin verhungert. Wenn der vor mir dadurch Munter wurde, ist alles in Ordnung. Stinkig werde ich wenn er einen verhungern laesst und dann wieder langsam macht. Ich lass dann meist was mehr Abstand, aber es kotzt elendig an😠

...oder erst überholen und dann ins Wachkoma fallen.

So Thema durch !

1. Möglichkeit:
Der Überholende war ein ungeduldiger JungspundVerkehrsteilnehmer, der die Leistung von Papasseinem Auto überschätzt hat
2. Möglichkeit:
Der TE war sehr gemütlich unterwegs, was den Hinterherfahrenden zum Überholen animiert hat.

Letzteres kann ich mir schlecht vorstellen.
Denn wäre der TE wirklich so gemütlich unterwegs gewesen, wäre der Überholende ja nicht "verhungert"

Somit braucht sich der TE selbst keine Vorwürfe zu machen.
Außer vielleicht nächstes mal etwas genauer den rückwärtigen Verkehr zu beobachten, um die Situation früher entschärfen zu können.

Am Ortsausgang muss der Hinterherfahrende damit rechnen, dass man beschleunigt.
Und es ist ein riesen Unterschied ob man beschleunigt während man überholt wird, oder ob man überholt wird während man beschleunigt 😉

Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. November 2017 um 09:47:09 Uhr:



Außer vielleicht nächstes mal etwas genauer den rückwärtigen Verkehr zu beobachten, um die Situation früher entschärfen zu können.

Wieso ist der vorausfahrende PKW Lenker jetzt für das Problem verantwortlich?

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 16. November 2017 um 09:55:45 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. November 2017 um 09:47:09 Uhr:



Außer vielleicht nächstes mal etwas genauer den rückwärtigen Verkehr zu beobachten, um die Situation früher entschärfen zu können.

Wieso ist der vorausfahrende PKW Lenker jetzt für das Problem verantwortlich?

Wo habe ich das behauptet?
Ich sage nur, er hätte die Situation durch einen früheren Blick in den Rückspiegel entschärfen können. Er sagt ja selbst, er hat zu spät gesehen, dass er überholt wird.
Verantwortlich für die Situation ist und bleibt dennoch der Überholende.

Hallo, wkienzl,

Zitat:

@wkienzl schrieb am 16. November 2017 um 08:44:10 Uhr:


Entschuldige dein Ego widerspricht dir. Warum musst du den Überholvorgang in die Länge ziehen.?

je nachdem, wie stark man selber beschleunigen kann, wird der Überholvorgang nicht in die Länge gezogen, sondern schlicht und ergreifend verhindert, da der Überholer nicht mitkommt und wieder hinter einem einscheren muss.

Viele Grüße,

Uhu110

Richtig gesehen. Und ein 160 PS Motorrad am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung überholen zu wollen, zeugt von ziemlicher Naivität. Aber solche Spaßvögel stellen sich auch regelmäßig bei einer zweispurigen Ampelkreuzung auf die linke Spur. Hab nur noch niemanden erlebt, der schneller bis auf (zulässsige) 100 km/h dort beschleunigt hätte.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 16. November 2017 um 10:42:58 Uhr:



je nachdem, wie stark man selber beschleunigen kann, wird der Überholvorgang nicht in die Länge gezogen, sondern schlicht und ergreifend verhindert, da der Überholer nicht mitkommt und wieder hinter einem einscheren muss.

so etwas habe ich vor ein paar Monaten auch einmal geschrieben. Hab beschleunigt als jemand zum überholen ansetzte, da es der Überholende nie und nimmer bis zur nächsten Kurve geschafft hätte zu überholen. ( 15 Jahre alter Kleinstwagen gegen Espace 3,5 l V6 )
Danach hatte ich mehrere Seiten übelste Kommentare zu ertragen.
So in der Form ich hätte nicht beschleunigen dürfen und ich würde mich strafbar machen oder der Kleinstwagen hätte ja ein getuntes 200 PS Monster sein können ...
Es wäre ja ohne das waswärewenn sooo langweilig.

sorry Doppelpost

Na ja, hier kennt schließlich jeder nicht nur die StVO, nein, sie wird auch grundsätzlich immer beachtet. Dazu ist jeder absolut großmütig, und wenn der Smart Fahrer zum Überholen ansetzt, wenn der 911-Fahrer schon bei Vollgas ist, dann steht hier jeder 911-Fahrer sofort voll auf seiner Karbon-Bremsanlage.

Ist das Prinzip "linke Wange, rechte Wange". Der Klügere gibt nach - deshalb wir die Welt von Dummköpfen regiert.

Sorry, aber wenn jemand zum Überholen ansetzt, obwohl ich bereits beschleunige, kann er nicht erwarten, dass ich deshalb vom Gas gehe (riskante Situationen ausgenommen, und selbst da ist manchmal Vollgas von mir die bessere Lösung).
Er kann erwarten, dass ich nicht mit dem Beschleunigen anfange, während er schon am Überholen ist. Klassische Situation, wäre, wenn ich 50 m nach dem Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung noch konstant fahre.
Setzt er hingegen 50 m vor dem Ende der Begrenzung an, könnte er vielleicht ein Problem haben. Immer vorausgesetzt, ich schaffe dadurch keine Gefahrenlage.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. November 2017 um 11:27:55 Uhr:


Aber solche Spaßvögel stellen sich auch regelmäßig bei einer zweispurigen Ampelkreuzung auf die linke Spur.

Stimmt, die mehrspurige Ampelkreuzung ist eine vergleichbare Situation.

Nehmen wir eine Straße innerorts mit zwei Fahrspuren pro Richtung. Ampel schaltet auf grün, man selbst beschleunigt, der Fahrer neben einem ebenfalls. Muss man da das Beschleunigen bei ca. 15 km/h einstellen, weil man erkennt, dass man überholt wird? Sicher nicht, zumal man dann ewig mit ca. 15 km/h weiterfahren müsste, weil ja immer wieder Fahrer auf der anderen Spur überholen und man nicht beschleunigen dürfte, während man überholt wird.

In solchen Fällen oder am Ende einer BAB-Baustelle oder am Ortsausgang, wie beim TE, gilt das Beschleunigungsverbot natürlich nicht.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 16. November 2017 um 11:48:23 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 16. November 2017 um 10:42:58 Uhr:



je nachdem, wie stark man selber beschleunigen kann, wird der Überholvorgang nicht in die Länge gezogen, sondern schlicht und ergreifend verhindert, da der Überholer nicht mitkommt und wieder hinter einem einscheren muss.

so etwas habe ich vor ein paar Monaten auch einmal geschrieben. Hab beschleunigt als jemand zum überholen ansetzte, da es der Überholende nie und nimmer bis zur nächsten Kurve geschafft hätte zu überholen. ( 15 Jahre alter Kleinstwagen gegen Espace 3,5 l V6 )
Danach hatte ich mehrere Seiten übelste Kommentare zu ertragen.
So in der Form ich hätte nicht beschleunigen dürfen und ich würde mich strafbar machen oder der Kleinstwagen hätte ja ein getuntes 200 PS Monster sein können ...
Es wäre ja ohne das waswärewenn sooo langweilig.

Auch wenn du scheinbar anderer Meinung bist:
Es ist und bleibt verboten, zu beschleunigen, während man überholt wird. Somit hast du definitiv rechtswidrig gehandelt.
Der korrekte Weg, diese Situation zu entschärfen, wäre gewesen, deine Geschwindigkeit zu verringern, damit der Überholende den Überholvorgang rechtzeitig vor der Kurve abschließen kann.

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