Beim Beschleunigen überholt werden

Hallo zusammen,

mir ist heute an einer Stelle, an der ich seit 8 Jahren täglich vorbei fahre, folgendes passiert und würde mir gerne mal ein paar Einschätzungen zwecks Selbstreflexion einholen:

Ich habe am Ortsausgang (meiner Meinung nach zügig) beschleunigt, um die erlaubte Zielgeschwindigkeit von 100 km/h zügig zu erreichen. Während ich schon schätzungsweise bei 80-90 km/h gewesen sein muss und noch beschleunigte, bemerkte ich neben mir einen Pkw, der zum Überholen angesetzt hatte. Das Ausscheren oder Blinken (sofern letzteres stattgefunden hat) hatte ich nicht bemerkt, weil ich die Verkehrssituation vor mir beobachtet hatte.
Der Pkw neben mir schaffte es jedenfalls nur leidlich an mir vorbeizuziehen und gab mir seinen Unmut mit Gesten zu verstehen. Der überholende Passat kann m.E. nicht viel besser motorisiert gewesen sein als mein Golf TDI.

Auf der einen Seite kann es für den Überholenden tatsächlich so ausgesehen haben, dass ich während des Überholvorgangs beschleunigt habe. Auf der anderen Seite habe ich nun mal (wie jeder Autofahrer) am Ortsausgang beschleunigt und das Überholmanöver leider erst sehr spät bemerkt - also kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Mir ist klar, dass ich nicht beschleunigen darf, wenn ich überholt werde, und dass es gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr erfordert. Aber ab wann muss ich denn bemerken, dass ich überholt werde? Und kann das wirklich bedeuten, dass man am Ortsausgang einfach auf die linke Spur zieht und den Verkehr vor einem dazu zwingt den Beschleunigungsvorgang zu unterbrechen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.

Beste Antwort im Thema

Wieso müsstest du deinen Beschluenigungsvorgang unterbrechen.
Wenn ich aus der Ortschaft komme beschleunige ich mein Fahrzeug.
Wenn mich beim beschleunigen über holen will muss er schneller sein.
So sehe ich das denn deswegen uterbreche ich nicht mein beschleunigen.

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Überhole auch regelmäßig, wenn der andere noch Beschleunigt, manche brauchen ja 500m, bis sie auf Endgeschwindigkeit sind.

Rechne nicht damit, dass da irgendeiner vom Gas geht, aber solche "Ich zeigs dir!" Spinner gibts genug. Gefühlt jeder 5. geht dann noch aufs Gas, ist aber einkalkuliert.
STVO ist das eine, realer Straßenverkehr das andere.

Solange die Straße übersichtlich und frei ist, ist das ja egal.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. November 2017 um 12:49:43 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 16. November 2017 um 11:48:23 Uhr:


so etwas habe ich vor ein paar Monaten auch einmal geschrieben. Hab beschleunigt als jemand zum überholen ansetzte, da es der Überholende nie und nimmer bis zur nächsten Kurve geschafft hätte zu überholen. ( 15 Jahre alter Kleinstwagen gegen Espace 3,5 l V6 )
Danach hatte ich mehrere Seiten übelste Kommentare zu ertragen.
So in der Form ich hätte nicht beschleunigen dürfen und ich würde mich strafbar machen oder der Kleinstwagen hätte ja ein getuntes 200 PS Monster sein können ...
Es wäre ja ohne das waswärewenn sooo langweilig.

Auch wenn du scheinbar anderer Meinung bist:
Es ist und bleibt verboten, zu beschleunigen, während man überholt wird. Somit hast du definitiv rechtswidrig gehandelt.
Der korrekte Weg, diese Situation zu entschärfen, wäre gewesen, deine Geschwindigkeit zu verringern, damit der Überholende den Überholvorgang rechtzeitig vor der Kurve abschließen kann.

Du hast schon gelesen WAS ich geschrieben habe ?
wenn der andere zum überholen ansetzt aber noch hinter mir ist und es abzusehen ist das er den Überholvorgang niemals vor der Kurve abschliessen kann ! !
Deiner Ansicht nach reicht es also wenn man so tut als ob man überholen möchte ( es aber gar nicht kann) damit der Andere dann bremsen muss ?
Sorry das hat nichts mehr mit der Realität zu tun.

In der StVO §5, Absatz 6 steht:

Zitat:

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Warum wird dies gefordert und was Sinn dieses Absatzes?
Die Antwort ist einfach, denn durch das Beschleunigen, zieht sich der Überholvorgang in die Länge, was zu kritischen Situationen führen kann, so z.B. auf einer Landstraße.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. November 2017 um 12:49:43 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 16. November 2017 um 11:48:23 Uhr:


so etwas habe ich vor ein paar Monaten auch einmal geschrieben. Hab beschleunigt als jemand zum überholen ansetzte, da es der Überholende nie und nimmer bis zur nächsten Kurve geschafft hätte zu überholen. ( 15 Jahre alter Kleinstwagen gegen Espace 3,5 l V6 )

Auch wenn du scheinbar anderer Meinung bist:
Es ist und bleibt verboten, zu beschleunigen, während man überholt wird. Somit hast du definitiv rechtswidrig gehandelt.
Der korrekte Weg, diese Situation zu entschärfen, wäre gewesen, deine Geschwindigkeit zu verringern, damit der Überholende den Überholvorgang rechtzeitig vor der Kurve abschließen kann.

So pauschal ist deine Aussage nicht richtig.

Wenn hinter

mir

ein Kleinwagen zum Überholen ansetzt und

ich

sehe, dass das gefährlich wird, weil eine Kurve folgt, schlimmer noch, aus der gerade ein Fahrzeug kommt, ist es nicht sinnvoll, die Geschwindigkeit zu reduzieren, weil der Überholer dann noch an meinem Fahrzeug vorbei muss, um wieder rechts einscheren zu können. Ich würde vielmehr einfach aufs Gas drücken, so dass der Überholer, der ja noch nicht einmal parallel zu meinem Fahrzeug ist, sofort wieder nach rechts kann. Ich habe oben das „mir“ und „ich“ so betont, weil ich mir bei meinem leistungsstarken Fahrzeug absolut sicher sein kann, dass dieses Manöver klappt.

Kommen wir nochmal zu dem Sinn des von mir zitierten Absatzes der StVO. Sinn ist ja, dass es nicht zu kritischen Situationen kommt oder sie zu entschärfen. Genau diesem Sinn entspreche ich in meinem Beispiel doch mit der starken Beschleunigung und somit ist das die bessere Lösung.

Ich halte es für kritisch, immer nur stur nach dem exakten Wortlaut StVO zu schauen. Viel wichtiger ist es, die Hintergründe der Paragraphen zu verstehen und entsprechend zu handeln. So ist man dann auch bereit (oder denkt nicht darüber nach) gefährliche Situationen zu entschärfen, obwohl man nicht wortwörtlich nach der StVO handelt. Wenn man in solchen Situationen so fest verwurzelt ist und in solchen Momenten denkt, dass darf ich nicht, kann das gar auch mal gefährlich werden.

Gruß

Uwe

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. November 2017 um 13:04:01 Uhr:


Rechne nicht damit, dass da irgendeiner vom Gas geht, aber solche "Ich zeigs dir!" Spinner gibts genug. Gefühlt jeder 5. geht dann noch aufs Gas, ist aber einkalkuliert.

Wieso sollten diese Fahrer denn "Ich-zeigs-dir"-Spinner sein? Oder vom Gas gehen? Wenn jemand nach dem Ortsausgangsschild beschleunigt, bis er Tempo 100 erreicht hat, ist das erwartbar, normal und erlaubt. Wenn jemand innerorts bei zwei Spuren nach einer roter Ampelphase beschleunigt, bis er Tempo 50 erreicht hat, ist das erwartbar, normal und erlaubt. Wenn jemand nach einer BAB-Baustelle beschleunigt, bis er sein gewünschtes Tempo erreicht hat, ist das erwartbar, normal und erlaubt.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. November 2017 um 13:04:01 Uhr:


Überhole auch regelmäßig, wenn der andere noch Beschleunigt, manche brauchen ja 500m, bis sie auf Endgeschwindigkeit sind.

Wenn Du damit niemand gefährdest und nicht z. B. schon vor dem Ortausgangsschild auf Tempo 80 bist, ist das erlaubt. Du scheinst aber zu glauben, der Überholte müsse für Dich vom Gas gehen und sei anderenfalls ein Spinner, der extra wegen Dir beschleunigt. Wenn Du Dich da mal nicht irrst.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. November 2017 um 13:04:01 Uhr:


STVO ist das eine, realer Straßenverkehr das andere.

Äh, nein. Die StVO gilt für den realen Straßenverkehr.

MfG, Tazio1935

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Glückwunsch zur kompletten Fehlinterpretation meines Beitrages.

Ich habe geschrieben, dass ich nicht damit rechne, dass irgendjemand vom Gas geht. Aber viele finden dann doch noch rechts das Pedal. Kann mir ja auch egal sein, solange es frei ist.
Manche fühlen sich im Ego gekränkt, wenn sie überholt werden. Vielleicht passiert es manchmal unterbewusst, aber alle paar Wochen gerät man an einen Spinner, der so gefährliche Situationen erzwingt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 16. November 2017 um 13:33:17 Uhr:



Ich halte es für kritisch, immer nur stur nach dem exakten Wortlaut StVO zu schauen.

Sagen wir mal so: Wenn der andere stur nach dem Wortlaut der StVO gehandelt hätte, dann hätte er vor der Kurve nicht zum Überholen angesetzt.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 16. November 2017 um 13:41:40 Uhr:


Sagen wir mal so: Wenn der andere stur nach dem Wortlaut der StVO gehandelt hätte, dann hätte er vor der Kurve nicht zum Überholen angesetzt.

Das interessiert aber in dem Moment nicht. Das einzige was in dem Moment zählt, ist einen Unfall zu verhindern oder eine kritische Situation zu entschärfen. Danach darf man sich über den anderen ärgern und sich überlegen, ob der nun gesetzeskonform gehandelt hat oder nicht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 16. November 2017 um 13:35:55 Uhr:


Wieso sollten diese Fahrer denn "Ich-zeigs-dir"-Spinner sein? Oder vom Gas gehen? Wenn jemand nach dem Ortsausgangsschild beschleunigt, bis er Tempo 100 erreicht hat, ist das erwartbar, normal und erlaubt.

Ja, aber es gibt so Nasen, die beschleunigen nach dem Ortsausgang ganz gemächlich und finden, wenn sie merken, dass sie überholt werden, den Kickdown.

Sowas habe ich schon öfters erlebt.

Gerade vor ein paar Tagen auf der Landstraße, bummelt so einer längere Zeit vor mir her. Als ich in dann überholt habe, hat der das Vollgas gefunden und wollte mich nicht vorbeilassen.

So etwas meint IncOtto.

Gruß

Uwe

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. November 2017 um 13:40:10 Uhr:


Ich habe geschrieben, dass ich nicht damit rechne, dass irgendjemand vom Gas geht. Aber viele finden dann doch noch rechts das Pedal.

Du meinst, dass jemand erst dann beschleunigt, wenn er merkt, dass er überholt wird? DAS wäre natürlich nicht in Ordnung.

Aber ist es nicht so, dass die meisten am Ortausgang eben doch beschleunigen, nach der BAB-Baustelle sehr wohl das Gas finden und nach dem Umspringen der Ampel von Rot auf Grün tatsächlich losfahren?

Auf der BAB erlebe ich z. B. eher, dass ich jemanden auf freier Strecke überhole, ihn aber während der nächsten Baustelle drängelnd im Kofferraum sitzen habe, weil ich "nur" ca. 5-10 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahre, derjenige dann am Ende der Baustelle sofort zum Überholen ansetzt und dabei einfach links "verhungert" und schließlich wieder rechts rüber muss.

MfG, Tazio1935

In der entsprechenden Kommentierung (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 5 Rn 62 StVO) steht lustiger weise folgendes:

Der Überholte darf ab Beginn des Überholvorganges (idr Ausscheren, nicht vom "Eingeholtsein" ab) nicht mehr beschleunigen, weil dies den Überholweg verlängert und nicht mehr abschätzbar machen würde, und zwar auch auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen (zB der AB). Auch wer bei Grün anfährt und dabei links überholt wird, darf kein Wettfahren beginnen, er darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, doch so, dass das Überholen nicht wesentlich verlängert wird. Zwar muss, wer beschleunigen will, nicht vorher wegen etwaiger Überholer zurückblicken, merkt er aber, dass er überholt werden soll, so muss er sich darauf einstellen und darf nicht weiter beschleunigen, auch nicht bei rechtswidrigem Überholtwerden, auch nicht durch Selbstbeschleunigung in langem Gefälle, denn auch dies verlängert den Überholweg.
Die Geschwindigkeit vermindern wird er müssen, wenn sonst Gefahr entstünde, zB wenn sich Gefahr ersichtlich anbahnt, auch kann die Rücksicht (§ 1) auf den Überholer erfordern, dass er jedenfalls seinen bisherigen Abstand nach vorn (§ 4) nicht verkürzt, es sei denn, er würde andernfalls durch einen zu dicht vor ihm Einscherenden gefährdet.
Wer überholt wird, darf aus triftigem Grund abbremsen, darf dadurch jedoch den Überholer nicht gefährden, etwa dessen Versuch, das Überholen abzubrechen und sich hinter dem zu Überholenden wieder einzuordnen.

Das ganze dann unterlegt mit Gerichtsurteilen von 1961 - 1978.

Da hab ich ja richtig Glück, dass ich vor dem Beschleunigen nie in den Rückspiegel schaue und auch grundsätzlich nie merke, wenn mich einer überholen möchte. Beim nächsten Ende einer BAB-Baustelle, bei der nächsten Kreuzung usw. werde ich dann über alle Sperrflächen fahren, durchgezogene Linien missachten und alle müssen auf meinen Schwachsinn, äh, meine Überholabsicht, Rücksicht nehmen, sich darauf einstellen, nicht zu stark beschleunigen, notfalls abbremsen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 16. November 2017 um 13:48:59 Uhr:


Danach darf man sich über den anderen ärgern und sich überlegen, ob der nun gesetzeskonform gehandelt hat oder nicht.

Klar, und wegen so jemand vor der Kurve kräftig in die Eisen zu steigen ist auch nicht ohne Risiko. Hat er denn nach der Kurve einen zweiten Überholversuch gestartet?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 16. November 2017 um 14:00:33 Uhr:



Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. November 2017 um 13:40:10 Uhr:


Ich habe geschrieben, dass ich nicht damit rechne, dass irgendjemand vom Gas geht. Aber viele finden dann doch noch rechts das Pedal.

Du meinst, dass jemand erst dann beschleunigt, wenn er merkt, dass er überholt wird? DAS wäre natürlich nicht in Ordnung.

Aber ist es nicht so, dass die meisten am Ortausgang eben doch beschleunigen, nach der BAB-Baustelle sehr wohl das Gas finden und nach dem Umspringen der Ampel von Rot auf Grün tatsächlich losfahren?

Auf der BAB erlebe ich z. B. eher, dass ich jemanden auf freier Strecke überhole, ihn aber während der nächsten Baustelle drängelnd im Kofferraum sitzen habe, weil ich "nur" ca. 5-10 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahre, derjenige dann am Ende der Baustelle sofort zum Überholen ansetzt und dabei einfach links "verhungert" und schließlich wieder rechts rüber muss.

MfG, Tazio1935

Und mal ehrlich, in dieser Situation gibt wohl jeder Gas. Hab ich eigentlich regelmäßig, da mein Dickschiff (ohne Hinweis auf die Motorisierung) in den Augen der meisten Verkehrsteilnehmer wohl als träge angesehen wird. Selbst mein Motorrad wird - trotz einer Auspuffanlage mit sechs Löchern - wohl eher als 50 ccm Roller angesehen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 16. November 2017 um 13:33:17 Uhr:


....
Wenn hinter mir ein Kleinwagen zum Überholen ansetzt und ich sehe, dass das gefährlich wird, weil eine Kurve folgt, ...... würde vielmehr einfach aufs Gas drücken, .....

Gruß

Uwe

Au weia, ganz schlimmes Kleinwagendenken, hoffendlich verschätzt Du dich da mal nicht.
Und um solche Extremsituationen ging es auch gar nicht. Das Betriebsklima bessert Deine Aktion jedenfalls nicht. Und wenns ein lahmer Kleinwagen ist würde er sich auch nicht an Deinen tollen Boliden rantrauen.

Ich finde Kleinwagen sind oft noch die eizigen die zügig fahren. Natürlich gibt es Ausnahmen, genauso wie nicht alle Mittelklassewagen schleichen, aber sehr viele.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe in meiner Darstellung bewusst einige Dinge ausgelassen, damit es nicht zu lang und auch nicht zu einseitig beschreiben wird.

Hier jetzt noch ein paar Informationen zu einigen Anmerkungen:
1.) Ich habe schon vor dem Ortsausgang beschleunigt und habe m.E. nicht gebummelt.
2.) Ich habe konstant beschleunigt und nicht erst Gas gegeben, als ich das Auto neben mir bemerkte.
3.) Die Stelle befindet sich unmittelbar hinter einer EU-Binnengrenze und in der Nähe einer Bushaltestelle. Ich halte hier immer nach Fußgängern, Zoll, Bundespolizei usw. Ausschau. Daher wurde dem rückwärtigen Verkehr weniger Aufmerksamkeit zugeteilt.
4.) Ich selber würde an dieser Stelle niemals überholen. Es ist zwar an dieser Stelle erlaubt, jedoch geht die Straße einige Hundert Meter weiter in eine leichte Senke über. Aus dieser Senke kann plötzlich Gegenverkehr auftauchen. Ich selber überhole dort erst, wenn ich die Senke einsehen kann. Es mag aber Zeitgenossen geben, denen die Sichtweite ausreicht. Mich hat das Manöver aber überrascht.

Was ich noch kritisch sehe: Verändert der Wagen, der überholt wird, seine Geschwindigkeit bzw. seine Beschleunigung (sprich: er wird langsamer bzw. er beschleunigt plötzlich nicht mehr), rechnet der Überholende u.U. auch nicht mit diesem Verhalten. Wenn der Überholende dann den Überholvorgang abbricht, wird das Wiedereinscheren auch gefährlich.

Zitat:

Wenn bei Grünlicht mehrspurig angefahren wird, so darf auch der Überholte bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, jedoch nur so stark, dass der Überholweg des Überholenden nicht wesentlich verlängert wird. Das Beschleunigungsverbot gilt hier nicht.

(

Quelle: rechtsportal.de

)

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