Beim Beschleunigen überholt werden
Hallo zusammen,
mir ist heute an einer Stelle, an der ich seit 8 Jahren täglich vorbei fahre, folgendes passiert und würde mir gerne mal ein paar Einschätzungen zwecks Selbstreflexion einholen:
Ich habe am Ortsausgang (meiner Meinung nach zügig) beschleunigt, um die erlaubte Zielgeschwindigkeit von 100 km/h zügig zu erreichen. Während ich schon schätzungsweise bei 80-90 km/h gewesen sein muss und noch beschleunigte, bemerkte ich neben mir einen Pkw, der zum Überholen angesetzt hatte. Das Ausscheren oder Blinken (sofern letzteres stattgefunden hat) hatte ich nicht bemerkt, weil ich die Verkehrssituation vor mir beobachtet hatte.
Der Pkw neben mir schaffte es jedenfalls nur leidlich an mir vorbeizuziehen und gab mir seinen Unmut mit Gesten zu verstehen. Der überholende Passat kann m.E. nicht viel besser motorisiert gewesen sein als mein Golf TDI.
Auf der einen Seite kann es für den Überholenden tatsächlich so ausgesehen haben, dass ich während des Überholvorgangs beschleunigt habe. Auf der anderen Seite habe ich nun mal (wie jeder Autofahrer) am Ortsausgang beschleunigt und das Überholmanöver leider erst sehr spät bemerkt - also kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Mir ist klar, dass ich nicht beschleunigen darf, wenn ich überholt werde, und dass es gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr erfordert. Aber ab wann muss ich denn bemerken, dass ich überholt werde? Und kann das wirklich bedeuten, dass man am Ortsausgang einfach auf die linke Spur zieht und den Verkehr vor einem dazu zwingt den Beschleunigungsvorgang zu unterbrechen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.
Beste Antwort im Thema
Wieso müsstest du deinen Beschluenigungsvorgang unterbrechen.
Wenn ich aus der Ortschaft komme beschleunige ich mein Fahrzeug.
Wenn mich beim beschleunigen über holen will muss er schneller sein.
So sehe ich das denn deswegen uterbreche ich nicht mein beschleunigen.
348 Antworten
....dann beschleunige wie zuvor weiter (Notsituationen ausgenommen). Was soll ich sonst machen? Rechts ran?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. November 2017 um 22:39:58 Uhr:
Nicht wenige Porschefahrer bevorzugen auch eine gemächliche Fahrweise, daher findet man sie auf der Autobahn oft auf der mittleren oder rechten Fahrspur.
Klar, Porsche 911 im Lkw-Sandwich auf der rechten Spur beobachtet man ständig. Wenn man einen Porsche auf der BAB sieht, dann meistens dort.
Du bist wirklich ein Meister darin, eigentlich klar formulierte, leicht verständliche Sätze falsch zu interpretieren. Mir ging es in dem Beispiel Caddy vs. 911 nämlich nicht speziell um einen VW Caddy und einen Porsche 911, sondern beispielhaft. Der kluge Leser erkennt, dass es sich nur um ein Beispiel handelt und weiß: Ebensogut hätte ich auch Kangoo vs. 370Z oder Panda vs. Impreza WRX STI oder Micra vs. Aventador schreiben können. Der weniger kluge Leser glaubt, es ginge mir speziell um den Porsche 911, also nicht beispielhaft. Er fängt dann an, sich als Gegenargument etwas Absurdes über die Mentalität und die angeblich gemächliche Fahrweise der Porschefahrer zurechtzulegen, obwohl es gar nicht um Porschefahrer im Speziellen geht.
Also, dann eben nochmal anders formuliert, damit einzelne Teilnehmer dieses Threads nicht wieder Verständnisschwierigkeiten bekommen:
- Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich der Fahrer eines stark motorisierten Wagens am Ortsausgangsschild vom Fahrer eines schwach motorisierten Wagens durch Hupe oder Lichthupe am Beschleunigen hindern und dann überholen lässt.
- Es ist äußerst wahrscheinlich, dass der Fahrer des stark motorisierten Wagens am Ortsausgang einfach Gas gibt - erlaubtermaßen. Und das war´s dann. Alles ganz logisch und einfach zu entschärfen. Wo ist da ein Problem? Ich sehe keins.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 06:39:22 Uhr:
Wenn ein Porschefahrer dort gemächlich fährt, kann ich mir halt vorstellen, dass er sich überholen lässt, denn sonst hat er anschließen einen Drängler hinter sich.
Vorstellen kann man sich in seiner Phantasie vieles. Die Realität sieht anders aus.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. November 2017 um 22:39:58 Uhr:
Der dritte Fall ist, wenn der Caddy bereits vor dem Ortsausgangsschild zum Überholen ansetzt. So einen Bekloppten möchte ich anschließend nicht hinter mir haben. Wäre ich der Porschefahrer, würde ich den einfach überholen lassen.
Andere möchten so einen Bekloppten nicht VOR sich haben. Fahrer von Kleintransportern können zwar innerorts drängeln und falsche Schlüsse daraus ziehen, dass der Vordermann sich dort an das Tempolimit hält. Außerorts fahren sie dann aber doch nur so, wie es von einem schwach motorisierten Kleintransporter mit mäßiger Straßenlage zu erwarten ist. So einen Kandidaten erst überholen lassen und ihn dann wenig später wieder überholen? Doppeltes, vermeidbares Risiko, daher ohne mich.
Zitat:
@ulli57 schrieb am 26. November 2017 um 05:56:27 Uhr:
Ich glaube du hast absolut nicht verstanden was Uwe mit seinem Porsche beispiel ausdrücken wollte.
Und Du hast nicht mal verstanden, dass das Porsche-Beispiel gar nicht seines ist.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. November 2017 um 12:46:53 Uhr:
Was soll ich sonst machen? Rechts ran?
Natürlich. Steht ja so in der StVO:
Zitat:
§ 5, Abs. 6, S2
Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;
Also nochmal, Du musst notfalls rechts ran und warten, denn:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. November 2017 um 17:19:37 Uhr:
Nicht rumdeuteln, irgendwelche Kommentare suchen, die das aufweichen, sondern einfach an den klar formulierten Text der StVO halten. 😉 😁
Der Text der StVO ist klar formuliert, oder? Daher auch bitte mal den geeigneten Seitenstreifen in Anspruch nehmen und dort warten, bis schnellere Fahrzeuge vorbei sind. Am Hupen und Lichthupen kannst Du erkennen, dass sie Dich überholen werden. *
*(Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.)
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 06:41:09 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. November 2017 um 01:00:20 Uhr:
@Uwe
Der zu Überholende hat am Ende eines Limits das Recht auf das neue Limit zu beschleunigen.
…wenn es die Verkehrsverhältnisse zulassen.
Wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen, dass ich beschleunigen kann, dann gibt es auch keinen Raum, dass mich jemand überholen kann, denn dann sind andere VT vor mir, die nicht schneller fahren.
Wer einen schon beschleunigenden VT überholt, da eben ein niedriges Limit durch ein höheres Limit ersetzt wurde, der begeht die Ordnungswidrigkeit "Überholen bei unklarer Verkehrslage". Warum? Weil der Überholer nicht wissen kann, bis zu welchem Limit der von ihm zu Überholende beschleunigt. Reizt er dieses nämlich aus, so kann man nicht mehr regelkomform überholen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 06:41:09 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. November 2017 um 01:00:20 Uhr:
Da der Überholwillige aufgrund seines Sicherheitsabstandes (25m) erst viel später beschleunigen darf, dürfte das gewünschte Manöver keines werden, außer das Limit wird vom Überholer überschritten (normale Beschleunigung vom zu Überholenden mal angenommen).
Genauso ist es, weil der Vordermann zuerst beschleunigen kann und wenn er es zügig macht, kann der Hintermann nicht zum Überholen ansetzen und somit gibt es keinen Überholer.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 06:41:09 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. November 2017 um 01:00:20 Uhr:
Was der zu Überholende nicht darf ist, erst wie eine Wanderdüne beschleunigen und dann während des Überholvorgangs alles aus der Kiste rausholen, um es zu verhindern.
Auch wenn immer behauptet wird, dass das nicht gemacht wird, glaube ich dieser Behauptung nicht immer, denn leider beobachte ich oft selber, dass wenn ich auf der Landstraße überhole, der Überholte beschleunigt. In diesem Thread doch genauso, denn warum sonst wurden hier im Thread Leistungsvergleiche (der kann gar nicht schneller beschleunigen als ich) angestellt? Ja, dieser Thread wäre vermutlich gar nicht erst entstanden, denn bereits im Startbeitrag ging es mit den Leistungsvergleichen los. 🙁Gruß
Uwe
Deine Erfahrung oben ist doch bestimmt eine Situation, bei der es keine Limitänderung gab.
Dass dann nicht beschleunigt werden darf, da sind wir uns alle einig.
Hier geht es aber explizit um das Beschleunigen nach Limiterhöhung und dass in dieser Situation ein VT der Meinung ist auch noch zu überholen.
In unserer Situation ist der vordere VT schon am Beschleunigen bevor der Überholwillige rechtlich überhaupt beschleunigen darf.
Bei vielen ist es doch gängige Praxis schon 150m vor Ende des Limits (Ortschaft) zu beschleunigen und sich dann aufzuregen, wenn der zu Überholende am Ende des Limits regulär auf das neue Limit beschleunigt (was er laut gültiger Rechtssprechung darf, ob es dir nun passt oder nicht). Er darf dabei keine gefährliche Situation entstehen lassen. Bevor es dazu kommt, muss er eben vom Gas. Bessere Alternative ist, dass der Überholer sein Vorhaben abbricht, aber dann dürften anscheinend viele diese VT ihrer Männlichkeit beraubt worden sein. (IMHO und mit Absicht überspitzt formuliert).
Wer von beiden vom Gas gehen sollte, entscheidet doch, wer von beiden weiter hinten ist, denn dessen Weg ist kürzer.
Ob nun der Überholer vorher geblinkt, gehupt, mit der Kelle gewunken, die Lichterorgel abgespielt hat, berechtigt ihn trotzdem nicht das Manöver durchzuziehen und den anderen zum Bremsen zu zwingen. Dass würden sich manche sicherlich wünschen, aber dabei bleibt es auch. Es ist Wunschdenken.
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 06:39:22 Uhr:
Gerade die Fahrer von solchen leistungsstarken Fahrzeugen fahren oft wesentlich defensiver und partnerschaftlich als andere Autofahrer. Es weiß doch jeder, dass sie können, wenn sie denn nur wollen und mit einem Caddy messen, wozu, denn jeder weiß, dass der Caddy keine Chance hat, wenn der Porschefahrer nur wollte.Gruß
Uwe
Ganz einfach: Damit der Caddy einen dann auf der weiteren Strecke nicht behindert! So ein Caddy kann nämlich einfach nichtmal ansatzweise so schnell um Kurven fahren wie ein Porsche.
Das nervt mich teilweise bei Bikern. Auf der Geraden wird man überholt, obwohl man schon Tempolimit + 10km/h fährt und in den Kurven stehen die einem dann im Weg. Was soll das?
Und am Ortsausgang beschleunige ich, sofern das Öl im Spaßauto warm ist, sehr zügig. Vollkommen egal, ob wer hinter mir ist oder nicht. Wenn dann einer vorbei will, dann muss er über entsprechend Leistung verfügen oder es bleiben lassen. Ich gehe dann sicher nicht vom Gas, weil sonst o.g. wieder passieren könnte.
(Ausnahme ist natürlich, wenn es zu einer gefährlichen Situation kommt. Dann wird ggf. schonmal gebremst, damit der Depp nicht in den Gegenverkehr kracht. Das ist ja klar)
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 26. November 2017 um 13:03:09 Uhr:
Du bist wirklich ein Meister darin, eigentlich klar formulierte, leicht verständliche Sätze falsch zu interpretieren.
Auch hier, wie so oft, wirfst du anderen das vor, was du selber hervorragend beherrscht, Beispiel:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 26. November 2017 um 13:03:09 Uhr:
Klar, Porsche 911 im Lkw-Sandwich auf der rechten Spur beobachtet man ständig. Wenn man einen Porsche auf der BAB sieht, dann meistens dort.
Dieses Extrem, dass Porschefahrer in LKW-Sandwich fahren, habe ich nie behauptet. Sie sind halt nicht immer auf der linken Spur zu finden sondern fahren auch oft gechillt 130 km/h. Ich überhole z.B. wesentlich mehr Porschefahrer als Porschefahrer mich überholen. Meist fahren die Porschefahrer dann auch recht gemütlich (ca. 130 km/h) und drehen nur manchmal richtig auf.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 26. November 2017 um 13:03:09 Uhr:
- Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich der Fahrer eines stark motorisierten Wagens am Ortsausgangsschild vom Fahrer eines schwach motorisierten Wagens durch Hupe oder Lichthupe am Beschleunigen hindern und dann überholen lässt.
- Es ist äußerst wahrscheinlich, dass der Fahrer des stark motorisierten Wagens am Ortsausgang einfach Gas gibt - erlaubtermaßen. Und das war´s dann. Alles ganz logisch und einfach zu entschärfen. Wo ist da ein Problem? Ich sehe keins.
Dem stimme ich sogar zu und deshalb, wie bereits geschrieben, benutze auch ich nicht die Hupe oder Lichthupe, wenn ich nach dem Ortsausgang überhole und werde es zukünftig auch nicht machen.
Das mit der Lichthupe/Hupe sollte auch nur etwas die hier Leute provozieren, die sagen sie brauchen nicht mitbekommen, was hintern ihnen los ist, denn durch die Lichthupe/Hupe werden sie ja gezwungen, die Überholabsicht wahrzunehmen. Wie man hier sieht, war die Provokation erfolgreich, so wie hier darauf reagiert wird. 😉 😁
Aber mal eine Frage, stört dich das, wenn hinter dir ohne zu drängeln die Lichthupe betätigt, um seine Überholabsicht kundzutun?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 13:48:18 Uhr:
...Aber mal eine Frage, stört dich das, wenn hinter dir ohne zu drängeln die Lichthupe betätigt, um seine Überholabsicht kundzutun?
Gruß
Uwe
Mich stört es gar nicht und wenn ich die Möglichkeit habe, dann lasse ich ihn überholen.
Ich erwarte es natürlich auch von anderen, wenn ich gerne überholen möchte.
Es macht nur keinen Sinn, wenn eh Kolonne ist und mein Hintermann ständig am Hebel rumspielt. Aber das war ja auch nicht deine Frage bzw. hast du das nicht gemeint.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. November 2017 um 13:41:27 Uhr:
Wer einen schon beschleunigenden VT überholt, da eben ein niedriges Limit durch ein höheres Limit ersetzt wurde, der begeht die Ordnungswidrigkeit "Überholen bei unklarer Verkehrslage". Warum? Weil der Überholer nicht wissen kann, bis zu welchem Limit der von ihm zu Überholende beschleunigt. Reizt er dieses nämlich aus, so kann man nicht mehr regelkomform überholen.
Wenn man sich sicher ist, dass man gefahrlos überholen kann, ist das keine Ordnungswidrigkeit.
Wenn daraus wirklich eine unklare Verkehrslage entsteht, muss es doch das Ziel sein, diese Verkehrslage zu entschärfen und wenn das nicht der Überholer macht dann doch ich, der überholt wird. Das keine Gefährdungen entstehen, ist das das oberste Gebot beim Autofahren.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. November 2017 um 13:41:27 Uhr:
Deine Erfahrung oben ist doch bestimmt eine Situation, bei der es keine Limitänderung gab.
Dass dann nicht beschleunigt werden darf, da sind wir uns alle einig.
Hier geht es aber explizit um das Beschleunigen nach Limiterhöhung und dass in dieser Situation ein VT der Meinung ist auch noch zu überholen.
In unserer Situation ist der vordere VT schon am Beschleunigen bevor der Überholwillige rechtlich überhaupt beschleunigen darf.
Bei vielen ist es doch gängige Praxis schon 150m vor Ende des Limits (Ortschaft) zu beschleunigen und sich dann aufzuregen, wenn der zu Überholende am Ende des Limits regulär auf das neue Limit beschleunigt (was er laut gültiger Rechtssprechung darf, ob es dir nun passt oder nicht).
Ja, meist traf das ohne Änderung des Limits zu. Beim Überholen nach dem Ortsausgang ist das vergleichbar mit der Erhöhung der Beschleunigung. Auch das habe ich schon erlebt. Wie schon geschrieben, der erste beschleunigt zuerst und der zweite berücksichtigt dies beim Überholen, also ist es in der Praxis nur ganz selten ein Problem, wenn der erste konstant weiter beschleunigt.
Wenn der zweite aber bereits im Ort zum Überholen ansetzt und beschleunigt, bin ich tatsächlich der Meinung, dass man selber in diesem Fall nicht beschleunigen darf. Dies nicht nur, weil es in der StVO steht, sondern eher weil daraus schnell eine unklare Verkehrslage entsteht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 13:48:18 Uhr:
Dieses Extrem, dass Porschefahrer in LKW-Sandwich fahren, habe ich nie behauptet. Sie sind halt nicht immer auf der linken Spur zu finden sondern fahren auch oft gechillt 130 km/h. Ich überhole z.B. wesentlich mehr Porschefahrer als Porschefahrer mich überholen. Meist fahren die Porschefahrer dann auch recht gemütlich (ca. 130 km/h) und drehen nur manchmal richtig auf.
Meine Güte, jetzt fängst Du schon wieder an mit Deinen Porschefahrern. Dabei habe ich nun wirklich einen großen Teil meines Beitrages vorhin dazu geschrieben, dass es mir nicht speziell um Porschefahrer geht. Ich hätte auch AMG oder Aston Martin oder Audi R8 oder Ferrari oder Maserati als Beispiel nehmen können. Gemeint war lediglich: Leistungsstarkes Fahrzeug, exemplarisch vertreten durch Porsche 911. Du beschäftigst Dich aber erneut mit dem langsam fahrenden Porschefahrer, der gar nicht das Thema ist.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 13:48:18 Uhr:
Dem stimme ich sogar zu und deshalb, wie bereits geschrieben, benutze auch ich nicht die Hupe oder Lichthupe, wenn ich nach dem Ortsausgang überhole und werde es zukünftig auch nicht machen.Das mit der Lichthupe/Hupe sollte auch nur etwas die hier Leute provozieren, die sagen sie brauchen nicht mitbekommen, was hintern ihnen los ist, denn durch die Lichthupe/Hupe werden sie ja gezwungen, die Überholabsicht wahrzunehmen. Wie man hier sieht, war die Provokation erfolgreich, so wie hier darauf reagiert wird. 😉 😁
Nein, Deine provozierenden Beiträge sind nicht erfolgreich. Wie Du auch aus den Beiträgen der anderen Teilnehmer sehen kannst, wird niemand wegen einer durch Hupe oder Lichthupe angekündigten Überholabsicht das Beschleunigen einstellen und muss es auch nicht.
Auch hier fehlt Dir wieder mal das Verständnis dafür, was der Gesetzgeber mit diesem StVO-Paragraphen ermöglichen will, nämlich: Wenn jemand die Überholspur auf der BAB blockiert, also auf derselben Spur vor einem langsam fährt und dabei gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, dann darf man mal kurz "anklopfen" und damit auf seinen Überholwunsch aufmerksam machen. Und bevor es wieder falsch interpretiert wird: Das gilt nicht, wenn der Langsamfahrer selbst überholt und es ist kein Freibrief für "Dauerfeuer"-Lichthupe.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 13:48:18 Uhr:
Aber mal eine Frage, stört dich das, wenn hinter dir ohne zu drängeln die Lichthupe betätigt, um seine Überholabsicht kundzutun?
Keineswegs. Viel wichtiger ist für ihn aber die Frage: Darf er überholen? Dazu schrieb:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. November 2017 um 13:41:27 Uhr:
In unserer Situation ist der vordere VT schon am Beschleunigen bevor der Überholwillige rechtlich überhaupt beschleunigen darf.
Abgesehen von Notfällen werde ich erst dann das Beschleunigen einstellen, wenn ich den Überholer neben mir sehe. Falls er nicht bis dahin kommt, muss er sich halt wieder zurückfallen lassen. So ist die Rechtslage. Und bevor Du wieder nach einer Quelle dafür fragst: Sie ist bereits dreimal auf den vorigen Seiten zu finden.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 26. November 2017 um 14:32:38 Uhr:
Meine Güte, jetzt fängst Du schon wieder an mit Deinen Porschefahrern.
Ich habe nur deinen Text mit dem Porsche geantwortet. Es wird ja langsam lustig hier, dass du mir jetzt schon das Antworten verbieten willst. Weiter so😉 😁
Außerdem war das nicht mein Porschefahrer, wie du selber geschrieben hast:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 26. November 2017 um 13:03:09 Uhr:
Zitat:
@ulli57 schrieb am 26. November 2017 um 05:56:27 Uhr:
Ich glaube du hast absolut nicht verstanden was Uwe mit seinem Porsche beispiel ausdrücken wollte.
Und Du hast nicht mal verstanden, dass das Porsche-Beispiel gar nicht seines ist.
Wessen Porschebeispiel ist es denn nun? Die Geister, die du riefst… 😉
Ansonsten sind unsere Meinungen ausgetauscht und weitere Diskussionen werden keine neuen Erkenntnisse bringen. Daher erübrigt sich ein weiterer Meinungsaustausch.
Mir fehlt aber nicht das Verständnis, was der Gesetzgeber möchte, sondern es deine Nase, die du mal anfassen solltest.
Eine Frage ist aber noch offen, die du nicht beantwortet hast. Könntest du dies bitte noch nachholen:
Aber mal eine Frage, stört dich das, wenn hinter dir ohne zu drängeln die Lichthupe betätigt, um seine Überholabsicht kundzutun?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 14:07:48 Uhr:
Wenn der zweite aber bereits im Ort zum Überholen ansetzt und beschleunigt, bin ich tatsächlich der Meinung, dass man selber in diesem Fall nicht beschleunigen darf. Dies nicht nur, weil es in der StVO steht, sondern eher weil daraus schnell eine unklare Verkehrslage entsteht.
Mal ganz schonungslos: Deine Meinung und Deine eigenwillige Interpretation von §5 Abs. 6 S1 der StVO sind total irrelevant.
Wie der Satz mit dem Beschleunigungsverbot in unserer Situation zu verstehen ist, ergibt sich aus den StVO-Kommentaren der Verkehrsrechtler, also der Fachjuristen. Dazu aus entsprechenden Urteilen, in deren Begründungen dann auch gerne auf die StVO-Kommentare verwiesen wird.
Bereits mehrmals hast Du lesen können, was Deine Privatmeinung für Folgen hätte, wenn man nicht weiter beschleunigen dürfte, sobald am Ortsausgang jemand einen Überholvorgang startet:
Man müsste auch nach dem Ortsausgangsschild bei z. B. 60 km/h bleiben, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen, würde aufgrund seines langsamen Tempos vom nächsten Hintermann überholt, dürfte weiterhin nicht beschleunigen...
... und würde mit seinen Tempo 60 (wegen Beschleunigungsverbot beim Überholt werden) inzwischen zwölfmal als Volltrottel und riskantes Verkehrshindernis überholt worden sein, bis man wegen einer Lücke im dichten Berufsverkehr endlich doch noch bis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschleunigen darf. Aber dann ist man fast schon in der nächsten Ortschaft und das Spiel beginnt von vorn.
Das müsste Dir doch überdeutlich zeigen, dass an Deiner Auslegung des Beschleunigungsverbotes schwer was faul sein muss. Was verstehst Du daran nicht? Ist es zu kompliziert?
MfG, Tazio1935
Als Routine ist das verboten, auch völlig unnötig und diese blöde Unsitte wird nur noch selten gepflegt, seit der Begriff der Nötigung präzisiert wurde.
Es stört mich. Aber nicht so, dass ich das über viele Seiten in einem Forum diskutieren müsste. Bis ich daheim bin, habe ich solche täglichen Miniärgernisse längst in der Ablage versenkt, die üblicherweise nocht mehr geöffnet wird. Es ist eine wichtige Funktion des menschlichrn Hirns, zwischen Wichtigem und Unwichtigem sortieren zu können. Funktioniert aber nicht immer.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 14:58:05 Uhr:
Eine Frage ist aber noch offen, die du nicht beantwortet hast. Könntest du dies bitte noch nachholen:
Aber mal eine Frage, stört dich das, wenn hinter dir ohne zu drängeln die Lichthupe betätigt, um seine Überholabsicht kundzutun?
Du musst mal genauer lesen und verstehen. Gilt für Beiträge wie für Gesetzestexte. Die eindeutige Antwort stand bereits in meinem Beitrag von 14:32:38 Uhr. Und komme bitte nicht wieder mit der Unterstellung, ich hätte den Beitrag nachträglich editiert.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 26. November 2017 um 15:00:19 Uhr:
Mal ganz schonungslos: Deine Meinung und Deine eigenwillige Interpretation von §5 Abs. 6 S1 der StVO sind total irrelevant.Wie der Satz mit dem Beschleunigungsverbot in unserer Situation zu verstehen ist, ergibt sich aus den StVO-Kommentaren der Verkehrsrechtler, also der Fachjuristen. Dazu aus entsprechenden Urteilen, in deren Begründungen dann auch gerne auf die StVO-Kommentare verwiesen wird.
….
Auf das zitieren deiner inhaltslosen Textfüllung habe ich verzichtet.
Du hast nichts Substanzielles geliefert, was deine Meinung stützt, im Gegenteil, durch unsere Diskussion wurde hier ein Urteil zitiert, dass meine Ansicht bestätigt, genauso eine Auslegung im Henschel.
Das was du hier angeführt hast, bezog sich auf spezielle Situationen, z.B. Anfahren an einer Ampel, was aber mit dem hier diskutierten Fall nichts zu tun hat.
Solange nichts Substanzielles von dir kommt, ist die Diskussion erledigt.
Zu der Lichthupenfrage. Die Antwort habe ich tatsächlich überlesen, sorry. Danke aber für die Antwort.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 15:31:27 Uhr:
Du hast nichts Substanzielles geliefert, was deine Meinung stützt, im Gegenteil, durch unsere Diskussion wurde hier ein Urteil zitiert, dass meine Ansicht bestätigt, genauso eine Auslegung im Henschel.
Erstens: Der Mann heißt Peter Hentschel. Mit "t".
Zweitens: Ich habe hier schon in etlichen Beiträgen die Rechtslage anhand externer Quellen dargelegt und die Quellen auch genannt. Bouska/Leue, Hentschel und Mühlhaus/Janiszewski. Wenn Du ständig Deine geistige Festplatte formatierst und man Dir alles nach 1-2 Tagen erneut vorsetzen muss, ist das Dein Problem, nicht meines.
Das ist jetzt das dritte oder vierte Mal, dass ich folgende Quelle bringe. Wie kannst Du behaupten, ich hätte nichts Substanzielles geliefert? Liest Du diesen Thread nur partiell? Und wann hast Du jemals etwas Vergleichbares gebracht, das einer kritischen Prüfung standhielte?
Für den Überholten...
Zitat:
... wird im Falle verbotenen Überholens keine unzulässige Behinderung angenommen, wenn er durch seine Beschleunigung den Überholer gefahrlos zwingt, sich wieder hinter ihm einzureihen u sich somit vorschriftsmäßig zu verhalten
(Bay VM 68, 82; Celle VRS 80, 24; vgl hierzu auch BGH NJW 87, 913 = StVE § 1 StVO 37 zur Verhinderung verbotenen Schnellerfahrens, krit St Verf NStZ 87, 115; s auch Frankfurt VersR 79, 725 LS).
Quelle: Mühlhaus/Janiszewski: StVO, 14. Auflage
Beschleunigen ist erlaubt, der Überholer hat sich wieder hinten einzureihen, sofern dadurch keine Gefahr entsteht. Wie stellst Du Dich dazu? Nicht substanziell genug?
Auch die entscheidende Passage aus Bouska/Leue kannst Du unten nochmals finden.
Die Frage ging zwar nicht an mich, ist aber eindeutig mit ja zu beantworten, leider.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. November 2017 um 17:00:01 Uhr:
Sach mal Jung, ist es wirklich nötig in einem Thema alles 10 Mal zu schreiben ?
.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2017 um 15:31:27 Uhr:
Das was du hier angeführt hast, bezog sich auf spezielle Situationen, z.B. Anfahren an einer Ampel, was aber mit dem hier diskutierten Fall nichts zu tun hat.
Schon wieder ein Lese- oder Verständnisproblem Deinerseits. Da steht bei Hentschel doch gar nicht, dass diese Ausnahme
nurfür das Losfahren an der Ampel gilt. Sondern dass sie
auch (also ebenfalls)für das Beschleunigen gilt, nachdem die Ampel auf Grün geschaltet hat. Es steht da klipp und klar: "
Auch wer bei Grün anfährt und dabei links überholt wird, darf kein Wettfahren beginnen, er darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, doch so, daß das überholen nicht wesentlich verlängert wird." Lediglich das "nicht wesentlich" ist da noch interpretationsfähig. War alles hier schon zu lesen.
Was AUCH an der Ampel gilt, hat mit dem hier diskutierten Fall insofern zu tun, dass in beiden Fällen das Beschleunigungsverbot beim Überholt werden nicht gilt. Daher das Wort "auch". Es bedeutet, dass es weitere, vergleichbare Situationen gibt, verstehste? 🙄
Was es in der Praxis bedeuten würde, wenn Deine Interpretation des Beschleunigungsverbotes korrekt wäre, nämlich dass ein Überholtwerden ohne Ende als Verkehrshindernis dabei herauskommt, darauf bist Du gar nicht eingegangen. Warum nicht? Weil dann zu offensichtlich wird, dass Deine Auslegung total unsinnig ist?
MfG, Tazio1935