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Beifahrersitz ausbauen
Hallo und servus
hätte eine frage in die runde muß man was beachten wenn man den beifahrersitz ausbauen will??
sind das normale torx schrauben oder wieder extra schrauben??
vielleicht weiß einer was würde mich freuen, danke.
fg
stefan
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32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von afralu
* Klick mich*
Gruß
Afralu
Zeugt von technischem Verständniss und Kenntniss des Airbagsystems.
Wenn Dir zu diesem Thema nix einfällt ausser Unfug, solltest Du solchen Unfug nicht verbreiten.
Also kannst Du nun belegen, daß der Umgang mit Airbags für Privatleute / Nichtsachkundige zulässig ist oder nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Also kannst Du nun belegen, daß der Umgang mit Airbags für Privatleute / Nichtsachkundige zulässig ist oder nicht ?
Mein Tipp an dich, probier bei meinem Namen den "ignore" Button mal aus

Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Mein Tipp an dich, probier bei meinem Namen den "ignore" Button mal aus
Gruß
Afralu
Mit Sicherheit nicht, wenn Du, entgegen Deinen bisherigen Beiträgen, weiterhin solchen Unfug verbreitest !
Anstatt den Server mit derartigen Tipps vollzumüllen, wäre es sinnvoll, die von Dir in diesem Beitrag gemachten Aussagen zu belegen !
Also nochmal,
WO steht das, was Du behauptet hast ???
@ afralu
Auch wenn es für viele unverständlich erscheint, ist es trotzdem nicht erlaubt, die Sitze mit Airbag auszubauen.
Viele Grüße
Chris
war klar
es ist immer das selbe
das es nicht erlaubt ist Airbags auszubauen ob mit Sitz oder ohne, ist doch sicherlich für fast jeden klar, oder!!
Ich gehe mal davon aus das die Person die den Sitz ausbauen möchte sicherlich auch schon mal was davon gehört hat!!!
Was soll dieses lächerliche palaver hier eigentlich??
Ich habe eine Frage eines users beantwortet. Es war keine Aufforderung es selbst zu tun.
Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich ! ! !.
Zulässig oder nicht. Was spielt das hier für den fragenden für ne Rolle??
Für die Superklugen Belehrungsfanatiker ist das mal wieder DIE Gelegenheit ihre Sachkunde in einem augeprägten Selbstdarstellungszwang zu verbreiten und die Foren mit unnötigen Texten zu ersticken, was sich für die Übersichtlichkeit wieder mal extrem nachteilig auswirkt.
Von 100 Autofahrern würden eventuell 15 zum Händler fahren und sich seinen Sitz dort ausbauen lassen. 35 Leute würden es ganz lassen und der Rest baut das Teil selbst aus.
(Meine Einschätzung)
So ist nunmal die Realität!!
Gut, ein Hinweis wird erlaubt sein und ist ja auch in Ordnung. Nur die Diskussion über das für und wider, an dem hier eh niemand etwas ändern kann, müssten vielleicht nicht unbedingt sein.
Zitat:
Original geschrieben von renos
es ist immer das selbe
das es nicht erlaubt ist Airbags auszubauen ob mit Sitz oder ohne, ist doch sicherlich für fast jeden klar, oder!!
Ich gehe mal davon aus das die Person die den Sitz ausbauen möchte sicherlich auch schon mal was davon gehört hat!!!
Was soll dieses lächerliche palaver hier eigentlich??
Ich habe eine Frage eines users beantwortet. Es war keine Aufforderung es selbst zu tun.
Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich ! ! !.
Zulässig oder nicht. Was spielt das hier für den fragenden für ne Rolle??
Für die Superklugen Belehrungsfanatiker ist das mal wieder DIE Gelegenheit ihre Sachkunde in einem augeprägten Selbstdarstellungszwang zu verbreiten und die Foren mit unnötigen Texten zu ersticken, was sich für die Übersichtlichkeit wieder mal extrem nachteilig auswirkt.
Von 100 Autofahrern würden eventuell 15 zum Händler fahren und sich seinen Sitz dort ausbauen lassen. 35 Leute würden es ganz lassen und der Rest baut das Teil selbst aus.
(Meine Einschätzung)
So ist nunmal die Realität!!
Tschuldigung,
Wenn das doch allen bekannt ist und auch bekannt ist, daß Anleitungen dazu nicht erwünscht sind, stellt sich die Frage, warum überhaupt Anleitungen dazu gepostet werden !
Obendrein unvollständige Anleitungen ohne Hinweise auf zu verwendende sicherheitsrelevante Spezialwerkzeuge.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Man sollte beachten, daß man, aufgrund des Airbags, diesen Sitz garnicht auszubauen hat.
Unverständlich, daß User, die um diese Thematik wissen, dann auchnoch Unfug posten, den sie nichteinmal belegen können !
Noch unverständlicher, daß User, die das doch alles wissen, vorsätzlich gegen die Forenregeln verstoßen und sich hinterher aufregen.
@ renos
Hab dir ne PN geschickt
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Nochmal für DICH LANGSAM zum LESEN UND VERSTEHEN:
Du trennst eine direkte Steuerleitung zur Seitenairbageinheit.
Das ist ein Eingriff in das Airbagsystem.
Somit nicht zulässig !
Sollten Dir andere Informationen zu diesem Thema vorliegen, bitte einen LINK setzen.
Warum spielen hier eigentlich immer dann, wenn mal grad kein Markenmod. da ist alle Schießbude ?
Da Du ja hier gerne Klugscheisser spielst, was ist denn in diesem Fall eigentlich mit dem abschatbaren Beifahrerairbag? Da greife ich doch auch direkt in die Steuerung des Airbags ein.
Jetzt bin ich mal auf eine Antwort gespannt, und auf die eventuellen Widersprüche zu Deinen bisherigen Aussagen.

Zitat:
Original geschrieben von golfie
Da Du ja hier gerne Klugscheisser spielst, was ist denn in diesem Fall eigentlich mit dem abschatbaren Beifahrerairbag? Da greife ich doch auch direkt in die Steuerung des Airbags ein.
Jetzt bin ich mal auf eine Antwort gespannt, und auf die eventuellen Widersprüche zu Deinen bisherigen Aussagen.![]()
Dumm, daß Du völlig verschiedene Dinge miteinander vergleichst, die NIX miteinader zu tun haben;
Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.
Da nutzt Du eine vom Hersteller FÜR DEN ENDVERBRAUCHER VORGESEHENE Abschaltvorrichtung, welche nicht nur den Beifahrerairbag / Seitenairbag deaktiviert, sondern diese gleichzeitig gegen unkontrolliertes Auslösen durch "brücken" der Airbagleitungen sichert.
Zur Benutzung dieser Abschaltmöglichkeit stehen in der Bedienungsanleitung weiterhin Angaben, durch die der FAHRER angewiesen wird, die Deaktivierung NUR bei entsprechender Nutzung vorzunehmen.
Sind die Vorausstzungen zur Nutzung der Deaktivierung NICHT gegeben, ist der FAHRER verpflichtet, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht die Deaktivierung abzuschalten;
Tut er dies NICHT, können u.U. auch Haftungsansprüche geschädigter gegen ihn geltend gemacht werden, für die er dann Haftbar ist, da er seiner Sorgfaltspflich nicht nachgekommen ist.
Die Nutzung dieser vom Hersteller für den ENDVERBRAUCHER VORGESEHENEN Deaktivierungsmöglichkeit ist NICHT gleichzusetzen mit unzulässigem Ausbau !
Ist eine solche Abschaltmöglichkeit nicht serienmäßig vorhanden, kann diese, je nach Airbagsystem, durch einen Fachbetrieb nachgerüstet werden, ist dann TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragungspflichtig, genauso wie die alternativ mögliche Soft- und Hardwaremäßige Deaktivierung.
Aber da Du Dich ja für pfiffig hälst, kannst Du und bestimmt genaue Auskunft über Funktionsweise und Aufbau sowie Auslösebedingungen / mögliche Fehlauslösungen eines Airbags geben, oder nicht ?
Haftungsrelevante Dinge solltest Du dabei auch erwägen und angeben.
Zitat:
Original geschrieben von afralu
@ renos
Hab dir ne PN geschickt
Gruß
Afralu
Bislang hast Du hier nur Unfug verbreitet, bist Du nicht in der Lage, die von Dir gemachten Aussagen zu belegen ?
Bislang irgendwie nur ein laues Lüftchen was da kam !
@ hurzi
FOAD
Für den Fall das du es nicht kapiert hast, meine Nachricht an renos war nicht für dich bestimmt, nur so am Rande.
Und weiterhin, mag sein das du aufgrund anderer Komplexe ein Geltungsbedürfnis hast, aber die wenigsten in diesem Beitrag interessiert eigentlich was du dazu zu sagen hast
Also, lass es gut sein und geh wieder in deine Höhle Ich denke die meisten wissen hier wo sie dich einzuordnen haben
EOD
Gruß
Afralu
Komm zum Thema zurück und belege Deine Aussagen.